Sie benötigen Informationen über den ärztlichen Nachweis ausreichenden Sehvermögens?
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich bei
hinsichtlich ihres Sehvermögens untersuchen lassen. Über das Untersuchungsergebnis ist eine formgebundene Bescheinigung auszustellen.
Können die Voraussetzungen an das Sehvermögen bei der Untersuchung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich; das Untersuchungsergebnis ist durch ein formgebundenes Zeugnis zu dokumentieren.
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.
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