Ärztlicher Nachweis ausreichenden Sehvermögens
Sie benötigen Informationen über den ärztlichen Nachweis ausreichenden Sehvermögens?
Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE und D1E sowie einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung müssen sich bei
- einem Augenarzt oder
- einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder
- einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" oder
- einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung oder
- einem Arzt des Gesundheitsamtes oder
- einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung
hinsichtlich ihres Sehvermögens untersuchen lassen. Über das Untersuchungsergebnis ist eine formgebundene Bescheinigung auszustellen.
Können die Voraussetzungen an das Sehvermögen bei der Untersuchung nicht zweifelsfrei festgestellt werden, ist zusätzlich eine augenärztliche Untersuchung erforderlich; das Untersuchungsergebnis ist durch ein formgebundenes Zeugnis zu dokumentieren.
Kontakt
Sachbearbeitung Fahrerlaubnis
Frau Douka Zimmer 123 Tel.: 06152 989-296 |
Frau Pabst Zimmer 124 Tel.: 06152 989-287 |
Frau Winek Zimmer 124 Tel.: 06152-989 294 |
Fax 06152 989-117 |
E-Mail: feb-service@ ![]() |
Wartemarken für Wartekreis X |
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
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IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein"