Führerscheinstelle

Antragstellung ausschließlich auf dem Postweg
Bitte reichen Sie Ihren Antrag auf dem Postweg ein. Sie erhalten von der Fahrerlaubnisbehörde keine Eingangsbestätigung. Sollten Sie eine entsprechende Bestätigung wünschen, so empfiehlt sich die Zusendung per Einschreiben, damit Sie einen Einlieferungsnachweis durch die Post erhalten.
Downloadmöglichkeiten für die benötigten Antragsvordrucke und Informationen zu den erforderlichen Unterlagen finden Sie auf den jeweiligen Unterseiten (s. linke Spalte).
Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Antrags, dass zusätzlich auch in dem stark umrandeten und mit Pfeilen gekennzeichneten Feld unterschrieben werden muss; dies ist die Unterschrift, welche auf dem späteren Führerschein zu sehen ist.
Geben Sie für evtl. Rückfragen auf dem Formular bitte auch eine E-Mail-Adresse und Telefonnummer an.
Aktuelle Änderungen für Berufskraftfahrer
Ab dem 23. Mai 2021 wird bundesweit der Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt. Er dient dem Nachweis einer bestehenden Berufskraftfahrerqualifikation und löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab. Bitte beachten Sie, dass dies mit zusätzlichen Gebühren verbunden ist.
Vorsprachetermine
Für die Anmeldung eines Terminwunschs (außer Antragstellung) verwenden Sie bitte aus organisatorischen Gründen ausschließlich die Online-Terminanfrage.
Der Zutritt zum Gebäude ist nur mit dem Tragen einer medizinischen Maske/FFP2-Maske gestattet und die allgemein bekannten Hygienevorschriften sowie Abstandsregelungen sind einzuhalten. Bitte melden Sie sich rechtzeitig vor Ihrem Termin zunächst bei der Information im Erdgeschoss des Landratsamtes an und halten Sie die Terminbestätigung bereit.
Für Rückfragen steht Ihnen die Führerscheinstelle über nachfolgende E-Mail zur Verfügung, bitte geben Sie hierfür Ihren Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Ihr Anliegen an:
Häufig nachgefragt:
Online-Terminanfrage
Umtausch alter Führerscheine
Karteikartenabschrift
Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit dem B-Führerschein
Begleitetes Fahren ab 17 (BF 17)
MPU
Kontakt
Fax:
06152-989 117
E-Mail:
feb@kreisgg.de
Telefon:
06152 989-84300
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Ihr Anruf wegen des hohen Aufkommens nicht immer sofort entgegen genommen werden kann.
Anschrift
Der Landrat des Kreises
Groß-Gerau
Fahrerlaubnisbehörde
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung)
Montag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 bis 18:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Freitag | 08:00 bis 12:00 Uhr |
Bankverbindung
Kreissparkasse Groß-Gerau
IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18
BIC HELADEF1GRG
Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum
ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen.