Gewässer

Neben Wäldern, landwirtschaftlichen Flächen, wie Feldern und Wiesen, gehören auch Flüsse, Bäche und Gräben zu den prägenden Landschaftsbildern im Kreis Groß-Gerau.

Die Gewässer im Kreis erfüllen eine wichtige Funktion zum Beispiel zur
Entwässerung von landwirtschaftlichen Flächen, als Vorfluter für gereinigtes Kläranlagenwasser oder als wertvoller Lebensraum für eine vielfältige, artenreiche Tier- und Pflanzenwelt.

Die Pflege der Gewässer obliegt den Kommunen oder deren Beauftragten, wie dem Wasserverband Schwarzbachgebiet-Ried. Die Untere Wasserbehörde ist die Aufsichtsbehörde und überwacht die Nutzung im und am Gewässer.

Bauliche Anlagen in, an, über und unter dem Gewässer

Baumaßnahmen in und an Gewässern können die Wasserqualität und den
Wasserabfluss beeinträchtigen.

Deshalb sind Anlagen so zu gestalten, dass keine schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind und die Gewässerunterhaltung nicht erschwert wird.

Genehmigungspflicht:

Für die Errichtung oder wesentliche Änderung von baulichen Anlagen wie
beispielsweise Gebäuden, Brücken, Stegen, Unterführungen, Dükerungen oder Ufergestaltungen aller Art ist eine wasserrechtliche Genehmigung notwendig.

 

Einzureichende Unterlagen:

  • Angaben zu Grundstückseigentümer, Flur, Flurstück und Gemarkung
  • Beschreibung der Maßnahme
  • Lageplan mit Darstellung der Anlage
  • Längsschnitte mit Eintragung der Baumaßnahme
  • Bauwerkszeichnungen

Gewässerschau

Bei einer Gewässerschau wird der Unterhaltungszustand eines Flusses oder
Baches begutachtet. Sie dient dazu Mängel und Gefahren festzustellen und
deren Behebung einzuleiten.

Es wird auch die Funktion der Gewässer überprüft, ob beispielsweise Material unsachgemäß in Ufernähe lagert, eine illegale Einleitung oder Entnahme am Gewässer besteht.

An einer Gewässerschau nehmen unter anderem die entsprechenden Behörden des Kreises (für Wasser, Landwirtschaft und Naturschutz), das Regierungspräsidium Darmstadt und der Wasserverband teil.

Hochwasser

Der Kreis Groß-Gerau wird westlich vom Rhein und nördlich vom Main begrenzt. An beiden Flüssen können jederzeit Hochwasser entstehen. Deiche schützen
die Anrainer vor den Gefahren des Hochwassers. Die meisten Deiche sind Eigentum des Landes Hessen, damit ist das Regierungspräsidium Darmstadt
für die Unterhaltung zuständig. Die Pflegearbeiten werden von der Deichmeisterei durchgeführt.

Die Deiche bieten zwar einen hohen Schutz, können aber trotz aller Sicherheitsmaßnahmen bei extrem hohen oder langandauernden Hochwasser brechen. Dies kann dazu führen, dass der Kreis bis zu vier Meter überschwemmt wird. Aus diesem Grund ist die Bevölkerung im Kreis angehalten eigene Vorsorgemaßnahmen umzusetzen, um sich auf ein mögliches Hochwasser vorzubereiten.

Eine Überschwemmung kann auch durch ein Starkregenereignis ausgelöst
werden. Auch darauf sollte sich die Bevölkerung im Kreis vorbereiten.

 

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Überschwemmungsgebiete

Vor dem Hintergrund der Hochwasserereignisse der letzten Jahre hat der vorbeugende Hochwasserschutz zunehmend an Bedeutung gewonnen. Dazu wurden in den letzten Jahren entlang der Bäche und Flüsse großflächige Bereiche als Überschwemmungsgebiete gesetzlich festgeschrieben. Für Heizöllagerung gelten in Überschwemmungsgebieten gesonderte Anforderungen.

In diesen Gebieten sind Baumaßnahmen und Auffüllungen grundsätzlich verboten.

Im Einzelfall kann die Untere Wasserbehörde Ausnahmen zulassen.

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Wasserrahmenrichtlinie

Die EU-Mitgliedsstaaten haben im Jahr 2000 die Wasserrahmenrichtlinie zum Schutz der Gewässer beschlossen.

Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer, bis zum Jahr 2027 alle Oberflächengewässer und Grundwasserkörper in einen guten chemischen und ökologischen Zustand zu bringen.

Diese Ziele wurden in Deutschland im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes und im
Hessischen Wassergesetz verankert. Somit ist die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie an Oberflächengewässern eine Pflichtaufgabe jeder Kommune.

 

 

Mögliche Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustandes sind zum
Beispiel:

  • Beseitigung von Durchlässen und Verrohrungen zur Herstellung der
    ökologischen Durchgängigkeit
  • Rückbau von Sohl- und Uferbefestigungen
  • Aufweitung des Profils und Abflachung von Böschungen
  • Anlage von Uferbepflanzungen, Gehölzsaum und Uferrandstreifen

 

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