Im Allgemeinen ist die Untere Fischereibehörde für die Überwachung der Fischerei
im Kreisgebiet nach den Vorschriften des Hessischen Fischereigesetzes (HFischG) zuständig.
Die wesentlichen Aufgaben der Unteren Fischereibehörde sind:
Um an Gewässern angeln zu dürfen, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Zur Fischerprüfung darf nur zugelassen werden, wer an einem Vorbereitungslehrgang erfolgreich teilgenommen hat. Weitere Informationen und Termine zu den angebotenen Kursen finden Sie beim Verband Hessischer Fischer e. V.
Die Fischerprüfung besteht aus einem schriftlichen Teil im Multiple-Choice-
Verfahren. Prüfungsgebiete sind allgemeine und spezielle Fischkunde,
Gewässerkunde, Gerätekunde sowie Gesetzeskunde. Die Prüfung wird von dem Ausschuss zur Abnahme der Fischerprüfungen durchgeführt. Dieser setzt sich aus einem Vertreter der Fischereibehörde, dem Kreisfischereiberater und einem
Mitglied der Fischereiorganisationen zusammen.
Einzureichende Unterlagen:
Die vollständigen Anmeldungsunterlagen zur Fischerprüfung sind spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin der Kreisverwaltung vorzulegen.
Derzeit werden jährlich zwei Termine (jeweils im Frühjahr und Herbst)
angeboten.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite:
Wer angeln möchte, benötigt unter anderem einen Fischereischein.
Dafür ist eine bestandene Fischerprüfung erforderlich.
Der Fischereischein wird von der Gemeinde oder Stadtverwaltung Ihres Hauptwohnsitzes (in der Regel im Bürgerbüro) kostenpflichtig erteilt.
Er berechtigt grundsätzlich zur Ausübung der Fischerei.
Hinweis: Ausländische Fischereischeine berechtigen dazu in Hessen nicht!
Um an einem Gewässer tatsächlich angeln zu dürfen ist neben dem Fischereischein zusätzlich die Zustimmung des jeweiligen Fischereiberechtigten an diesem Gewässer notwendig (durch die sogenannten Fischereierlaubnisscheine).
Die Fischereibehörden haben die Einhaltung aller Vorschriften zum Schutz und zur Erhaltung der Fischbestände sowie die Ausübung der Fischerei zu über-
wachen. Sie können sich zur Ausübung der Aufsicht über die Fischerei in und an den Gewässern der Fischereiaufseher bedienen. Diese können entweder nebenamtlich, staatlich verpflichtet oder amtlich verpflichtet sein.
Personen, die in der Fischereiaufsicht tätig werden möchten, können dies daher nur nach einer amtlichen Verpflichtung durch die untere Fischereibehörde.
Die Fischereiaufseher können von den Fischereiberechtigten (Eigentümer) und Fischereipächtern (Pächter eines Gewässers wie Angelvereine) vorgeschlagen werden.
Einzureichende Unterlagen:
Dem schriftlichen Vorschlag werden beigefügt
Die staatliche Fischereischule Hessen bietet im Frühjahr und Herbst jeweils
spezielle Lehrgänge für Personen der Fischereiaufsicht und auch fachlich weiterführende Lehrgänge an. Diese Lehrgänge können Sie aktuell bei der oberen
Fischereibehörde Kassel einsehen.
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