Erdwärme oder Geothermie gehört zu den regenerativen Energien. Die häufigsten genutzten Anlagentypen sind Erdwärmesonden, geothermische Brunnenanlagen und Erdwärmekollektoren.
Für die Nutzung von Erdwärme ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Hierfür ist ein Antrag nebst Anlagen an die Untere Wasserschutzbehörde zu stellen. Bei wasserwirtschaftlich / hydrogeologisch ungünstigen Gebieten, Nichteinhaltung eines Grenzabstands von mindestens 5 Metern, Anlagen mit einer Heizleistung von über 30 kW oder bei einer geplanten Bohrtiefe von über 100 Metern sind eventuell zusätzliche Unterlagen und die Zustimmung weiterer Behörden (z. B. die Bergaufsicht oder das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie) erforderlich.
Mehr Informationen zu dem Thema Erdwärme sowie dem Antragsverfahren entnehmen Sie bitte der folgenden Übersicht sowie den darunter aufgeführten Links und Downloads:
Ablauf des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens
Einzureichende Unterlagen (vereinfachtes Antragsverfahren):
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf dieser Seite:
E-Mail Wasserbehörde
Fax: 06152 989-178
Herr M. Held
06152 989-876
Herr M. Einsfeld
06152 989-576
Herr P. Ehmann (FD Klimaschutz)
06152 989-582
E-Mail