Bodenschutz
Der Boden ist die Haut der Erde. Er erfüllt lebenswichtige Funktionen für die
Menschen und die Umwelt. Ohne funktionsfähigen Boden keine Pflanzen, kein Schutz vor schädlichen Verunreinigungen, weniger CO2-Speicherung, weniger Wasserrückhalt, weniger Lebensraum. Aufgrund der großen Bedeutung ist die Zuständigkeit für den Boden auf verschiedene Fachbehörden aufgeteilt.
Altlastenauskunft
Als Altlasten werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursache für die Altlast können die
unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der
unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein.
Eine Auskunft, ob auf einem Grundstück eine Altlast vorhanden ist, erteilt das Dezernat Bodenschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt unter folgender
Adresse:
Altlastenauskuenfte [at] rpda.hessen.de
Eine Auskunft, ob auf dem betroffenen Grundstück ein Umgang mit wasser-
gefährdenden Stoffen stattgefunden hat, erhalten Sie unter der nebenstehenden Adresse.
Einzureichende Unterlagen:
- Vollmacht des Grundstückseigentümers
- Angabe der Adresse
- Angaben zu Flur, Flurstück und Gemarkung
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Einbau von Recyclingmaterial
Neben Bodenmaterial können auch verschiedene mineralische Abfälle bei der Herstellung technischer Bauwerke verwertet werden. Durch den Einsatz als
Ersatzbaustoff werden die natürlichen Rohstoffvorkommen geschont. Dies gilt für Aufschüttungen und Auffüllungen, die unmittelbar als Bestandteil anderer
technischer Bauwerke zu sehen sind, als auch für selbstständige Bauwerke.
Technische Bauwerke sind beispielsweise der Ober- und Unterbau von Straßen und Wegen, oder der Unterbau von Gebäuden. Als selbständige Bauwerke
können Dämme oder Wälle bezeichnet werden.
Anzeigepflichtig:
Auffüllungen mit Recyclingmaterial sind anzeigepflichtig. In den meisten Fällen bedarf der Einbau von Recyclingmaterial einer Baugenehmigung.
Einzureichende Unterlagen:
- Beschreibung der Maßnahme
- Angaben zu Herkunft des einzubauenden Materials
- Analyse des Materials und entsprechende Einstufung in die Einbauklasse
- Lageplan mit Darstellung der Auffüllbereiche
- Schnittzeichnungen mit Eintragung des höchsten Grundwasserstandes und der Schüttkörperbasis in m ü. NHN
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Kontakt
wasserbehoerde [at] kreisgg.de
Fax: 06152 989-178
Rüsselsheim:
NN
Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf,
Nauheim, Trebur:
Herr R. Höhn
06152 989-641
Biebesheim, Büttelborn, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt:
Frau L. Kirschner
06152 989-326
Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim:
Frau C. Reeg
06152 989-589