Fördermöglichkeiten von Naturschutzmaßnahmen durch den Kreis

Die Untere Naturschutzbehörde gewährt im Kreisgebiet Zuschüsse für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege.

Maßnahmen können in folgenden Bereichen gefördert werden:

  • Artenschutzmaßnahmen wie zum Beispiel: Schaffung oder Aufwertung von Lebensräumen für gefährdete Tierarten, insbesondere Nisthilfen für Gebäudebrüter, Lebensräume für Eidechsen, Amphibiengewässer
  • Biotopschutz, insbesondere 
    - die Neuanlage von Feuchtbiotopen, extensiven Wiesen, Trocken- und Magerstandorten, Streuobstanlagen, standortgerechte Feldgehölze
    - Gewässerrenaturierung (Flachwasserzone, Uferabflachung, -ausbuchtung, Kolke, Steilufer, Grabentaschen)
  • Weitere Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere
    - vorbereitende Arbeiten (Bodenarbeiten)
    - Schutzpflanzungen bzw. Schutzzäune
    - sowie in Ausnahmefällen weitere Naturschutzmaßnahmen, die nach besonderer fachlicher Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau als förderungswürdig eingestuft werden
  • Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen größeren Umfangs sowie Ausleihe oder Kauf von Geräten und Maschinen für langjährige Pflegeeinsätze

 

Antragstellung

Ein Antrag auf Bezuschussung ist schriftlich, in jedem Fall vor Beginn der Maßnahmen und bis zum 1. Februar des laufenden Jahres beim Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Untere Naturschutzbehörde, Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau, zu stellen. Beantragte als auch notwendige vorbereitende Maßnahmen, insbesondere solche biotoppflegender oder bodenvorbereitender Art, sind mit den zuständigen Sachbearbeiter*innen vor Durchführung abzusprechen.

Nach dem 1. Februar des laufenden Jahres eingereichte Anträge können nur berücksichtigt werden, wenn durch die fristgerecht eingereichten Anträge nicht alle Fördergelder aufgebraucht wurden.

Bedenken Sie bitte, dass die Höhe des gewährten Zuschusses sowohl von der Art der Maßnahme als auch der Anzahl der innerhalb eines Jahres eingegangenen Anträge abhängig ist.

 

Folgende Unterlagen sind einzureichen:

  • das ausgefüllte Antragsformular mit einer aussagekräftigen Beschreibung des Vorhabens / der Maßnahme einschließlich der zeitlichen Durchführung,
  • eine Erklärung darüber, dass für die beantragte Maßnahme keine rechtliche Verpflichtung zur Neuanlage oder zur Pflege besteht
  • ein Übersichtsplan im Maßstab 1:25.000 sowie ein Lageplan im Maßstab 1:5.000
  • ein Finanzierungsplan, der Eigen- und Fremdmittel prüfbar gegenüberstellt
  • ggfs. Bescheinigungen über eine zugesicherte Teilförderung von einer anderen öffentlichen Stelle
  • Nachweise über die fachliche Eignung sowie über die entsprechend dauerhaft zu gewährleistende Sicherstellung der Pflege (z.B. Referenzen, vertragliche Vereinbarungen)
  • mindestens zwei Kostenvoranschläge bei etwaiger Fremdvergabe von Pflegeeinsätzen sowie beim Kauf oder der Ausleihe von Geräten und Maschinen
  • ggfs. erforderliche behördliche Genehmigungen, Bewilligungen oder Erlaubnisse von Dritten, insbesondere von Flächeneigentümern.

Antragsformular - Word

Antragsformular - PDF

 

Die aktuell gültige Zuschussrichtlinie von 2016, ergänzt in 2018, können Sie hier einsehen:

Zuschussrichtlinie

Zuschussrichtline - Ergänzung