Weideunterstand und Koppel

Benötigte Antragsunterlagen für Weideunterstand und Koppel

Der formlose schriftliche Antrag ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen und soll folgende Angaben enthalten:
  • Beschreibung des Vorhabens/Nutzungskonzept des Grundstücks (Angaben über Anzahl der Tiere und Standort der Winterhaltung, konkreter Nachweis für Stall sowie für Auslauffläche), Angaben über die Ausgleichsmaßnahmen.

  • Lageplan mit Einzeichnung des Standortes des Weideunterstandes

  • Bauzeichnung des Unterstandes (Grundriss und Ansichten mit Vermaßung)

  • Nachweis der Flächenverfügbarkeit in ausreichender Größe durch Kauf- oder Pachtverträge (Einverständnis des Eigentümers)

  • Bestandsplan (Darstellung der bestehenden Nutzung bzw. Vegetation)
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein.
Eine Genehmigung hängt nicht zuletzt von der Zustimmung durch die Stadt beziehungsweise der Gemeinde ab.

Für private Unterstände über 30 m³ umbautem Raum, ist eine Baugenehmigung beim Kreisbauamt Groß-Gerau zu beantragen.

Kontakt

Herr Lesewa - Allgemein
Zimmer 504
06152 989-182

Fax: 06152 989-99-556
E-Mail-Naturschutzbehörde

Herr Siebert - Südkreis
Zimmer 502
06152 989-676

Fax 06152 989-99-556
E-Mail-Naturschutzbehörde

Frau Welz - Nordkreis
Zimmer 501
06152 989-509

Fax 06152989-99-556
E-Mail-Naturschutzbehörde

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

06152 989-0
Fax: 06152 989-133
info@kreisgg.de