Weideunterstand und Koppel
Benötigte Antragsunterlagen für Weideunterstand und Koppel
Der formlose schriftliche Antrag ist bei der Unteren Naturschutzbehörde zu stellen und soll folgende Angaben enthalten:
Eine Genehmigung hängt nicht zuletzt von der Zustimmung durch die Stadt beziehungsweise der Gemeinde ab. Für private Unterstände über 30 m³ umbautem Raum, ist eine Baugenehmigung beim Kreisbauamt Groß-Gerau zu beantragen. |
Kontakt
Herr Lesewa - Allgemein
Zimmer 504
06152 989-182
Fax: 06152 989-99-556
E-Mail-Naturschutzbehörde
Herr Siebert - Südkreis
Zimmer 502
06152 989-676
Fax 06152 989-99-556
E-Mail-Naturschutzbehörde
Frau Welz - Nordkreis
Zimmer 501
06152 989-509
Fax 06152989-99-556
E-Mail-Naturschutzbehörde