Was muss ich tun, wenn ich eine Hütte, einen Unterstand oder einen Zaun errichten möchte?

Was muss ich tun, wenn ich eine Hütte, einen Unterstand oder einen Zaun errichten möchte?

Was muss ich tun, wenn ich eine Hütte, einen Unterstand oder einen Zaun errichten möchte?

Bei jedem Vorhaben sind die konkreten Bestimmungen des Bauplanungs-, des Bauordnungs- und insbesondere auch des Naturschutzrechts anzuwenden. Danach ist der Außenbereich grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten und die Errichtung von baulichen Anlagen zunächst unzulässig. Lediglich Anlagen, die einer bevorrechtigten Nutzung zuzuordnen sind (z.B. erwerbsmäßige Land- oder Forstwirtschaft, Erwerbsgartenbau, Berufsfischerei, öffentliches Recht), können zugelassen werden.

Dies ist bei Gerätehütten, Gartenlauben etc. und entsprechender Einzäunungen regelmäßig nicht der Fall. Derartige Anlagen dienen in der Regel der Freizeitgestaltung und somit nicht einer sogenannten "privilegierten" Nutzung.

Das derzeit in Hessen geltende Naturschutzrecht lässt, wie erwähnt, bauliche Anlagen im Außenbereich grundsätzlich nicht zu. Die Errichtung von Gerätehütten, Gartenlauben etc. und Einzäunungen für Hobby- bzw. Freizeitnutzung (kleingärtnerische Nutzung) ist daher zunächst nur auf eigens dafür ausgewiesenen Flächen zulässig, d.h. nur in durch Bebauungsplan abgesicherten Gebieten.

Ausnahmen von den gesetzlichen Vorgaben können für private Anlagen und Nutzungen bei Erfüllung besonderer Vorgaben zugelassen werden. Ausführliche Informationen erhalten Sie bei den entsprechenden Sachbearbeitern.

Benötigte Antragsunterlagen für Bienenhaus bzw. Gerätehütte
Benötigte Antragsunterlagen für Weideunterstand und Koppel