Eingriffe in Natur und Landschaft (Außenbereich): Hütten, Zäune, Baumfällung, u.ä.
Die freie Landschaft, der sogenannte Außenbereich, ist nach dem Naturschutzgesetz in seiner Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie aufgrund des Erholungswertes auf Dauer zu sichern.
Trotz der gesetzlichen Vorgaben lassen sich viele Eingriffe jedoch nicht vermeiden. Im Zuge von Baumaßnahmen werden Lebensräume für Tiere und Pflanzen, die Bodenfunktionen und das charakteristische Landschaftsbild beeinträchtigt. Das Bundesnaturschutzgesetz und das Hessische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz definieren mit der Eingriffsregelung Kriterien für die Zulässigkeit solcher Eingriffe in Natur und Landschaft und für die gegebenfalls erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Ziel ist es, die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes zu sichern. Die zentrale Forderung der Eingriffsregelung lautet, Vorhaben so zu planen und durchzuführen, dass Beeinträchtigungen vermieden bzw. minimiert und Restschäden ausgeglichen werden.
Diese gesetzliche Aufgabe kann in Konflikt mit dem Interesse der Grundstücksnutzer auf selbstbestimmte Gestaltung ihres Grundstückes stehen. <//td>
Herr Pawellek,
Tel. (06152) 989-182 — bei grundsätzlichen Fragen zu baulichen Anlagen im Außenbereich.
Herr Heinrichs,
Tel. (06152) 989-335 - bei konkreten Vorhaben (Neubau von Hütten, Unterständen, Zäunen, Baumfällung u.a) im Südkreis, einschließlich Riedstadt, Groß-Gerau und Büttelborn.
Frau Welz,
Tel. (06152) 989-509 — bei konkreten Vorhaben (Neubau von Hütten, Unterständen, Zäunen, Baumfällung u.a.) im Nordkreis, einschließlich Trebur und Nauheim.
Herr Heinrichs
Zimmer 503
06152 989-335
Fax 06152 989-99-556
E-Mail-Naturschutzbehörde
Herr Pawellek
Zimmer 504
06152 989-182
Fax 06152 989-99-556
E-Mail-Naturschutzbehörde
Frau Welz
Zimmer 501
06152 989-509
Fax 06152989-99-556
E-Mail-Naturschutzbehörde