Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten wird Personen gewährt, bei denen besondere Lebensverhältnisse mit sozialen Schwierigkeiten verbunden sind und diese aus eigener Kraft nicht überwunden werden können.
Es handelt sich hierbei um stationäre Maßnahmen in Nichtsesshafteneinrichtungen oder Gefangenennichtsesshaftenhilfeeinrichtungen.
Kontakt
Martina Neumann
Zimmer 323
06152 989-386
Margit Zimmermann
Zimmer 326
06152 989-388