Bildung und Teilhabe
Änderungen zum 01.08.2019 durch das "Starke-Familien-Gesetz"
Den Empfängerinnen und Empfängern von Kinderzuschlag und Wohngeld stehen sieben Leistungen zur Bildung und Teilhabe zu, die zum 1. August 2019 mit dem Starke-Familien-Gesetz verbessert werden. Dazu zählen:
- eintägige Ausflüge von Schule, KiTa oder Tagespflege,
- mehrtägige Klassenfahrten von Schule, KiTa oder Tagespflege,
- Geld für die Ausstattung mit Schulbedarf (Schulbedarfspaket ab 1. August 2019 in Höhe von 150 Euro pro Schuljahr),
- Kosten für Schülerbeförderung (ab 1. August 2019 entfällt der Eigenanteil - selbst wenn die Fahrkarte auch für andere Fahrten nutzbar ist),
- angemessene Lernförderung (Nachhilfe) bei nicht ausreichenden Leistungen in der Schule unabhängig von einer unmittelbaren Versetzungsgefährdung,
- gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schule, Kindertagesstätte oder Hort oder in der Tagespflege (ab 1. August 2019 entfällt der Eigenanteil) sowie
- Leistungen für die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft in Höhe von monatlich 10 Euro (ab 1. August 2019 monatlich 15 Euro).
(Klick auf die jeweilige Leistung öffnet den dazugehörigen Informations-Flyer)
Das Bildungs- und Teilhabepaket besteht aus Geld- und Sachleistungen. Mit den Sachleistungen wird sichergestellt, dass diese Leistungen die Kinder und Jugendlichen im Sinne einer individuellen Förderung auch erreichen.
Nähere Informationen zu den neuen Gesetzen und Hintergründen können Sie hier (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) abrufen.
Wo stelle ich den Antrag?
Je nachdem, welcher Art Ihre Hilfeleistungen, die Sie beziehen, sind, können die Bildung und Teilhabeleistungen an folgenden Stellen beantragt werden:
Wenn Sie Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld sind:
Bitte wenden Sie sich an Ihr zuständiges Servicebüro des Jobcenters Kreis Groß-Gerau http://www.jobcenter-kreis-gross-gerau.de
Empfänger von Sozialhilfe (SGB XII und Asylbewerberleistungsgesetz) wenden sich bitte an den
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Soziale Sicherung
Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Tel.: 06152 989-101/102 (über Zentrale)
Empfänger von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag wenden sich bitte an den
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Fachbereich Soziale Sicherung
Fachdienst Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Die Wohngeldbehörde ist aufgrund der aktuellen Lage bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen. Termine zur Problemklärung sind auf Anfrage unter der Nummer 06152/ 989 555 möglich.
Wir bitten, Antragsunterlagen auf dem Postwege einzureichen:
Wohngeldbehörde Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau
Die telefonische und elektronische Erreichbarkeit der Wohngeldbehörde ist weiterhin gewährleistet.
E-Mail: BildungundTeilhabe@kreisgg.de
Die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter sind wie folgt zu erreichen:
Biebesheim
Frau Frank, Zimmer 2210, Telefon 06152 / 989 725
Bischofsheim
Frau Franke, Zimmer 2213, Telefon 06152 / 989 84049
Büttelborn
N.N., Zimmer 2213, Telefon 06152 / 989 476
Gernsheim
N. N., Zimmer 2212, Telefon 06152 / 989716
Ginsheim-Gustavsburg
Frau Frank, Zimmer 2210, Telefon 06152 / 989 725
Groß-Gerau
N.N., Zimmer 2213, Telefon 06152 / 989 476
Kelsterbach
Frau Frank, Zimmer 2210, Telefon 06152 / 989 725
Mörfelden-Walldorf
Frau Frank, Zimmer 2210, Telefon 06152 / 989 725
Nauheim
N.N., Zimmer 2213, Telefon 06152 / 989 476
Raunheim
Frau Franke, Zimmer 2213, Telefon 06152 / 989 84049
Riedstadt
N. N., Zimmer 2212, Telefon 06152 / 989716
Rüsselsheim
Frau Frank, Zimmer 2210, Telefon 06152 / 989 725
N.N., Zimmer 2210, Telefon 06152 / 989 706
Stockstadt
N. N., Zimmer 2212, Telefon 06152 / 989716
Trebur
Frau Franke, Zimmer 2213, Telefon 06152 / 989 84049
Herr Becker, Zimmer 2212, Telefon 06152 / 989 84057
Herr Schilling, Zimmer 2202, Telefon 06152 / 989 269
Allgemeine Fragen (Leitung)
Herr Schamber
Wilhelm-Seipp-Str. 15, 64521 Groß-Gerau
Zimmer 2211
Telefon 06152 / 989 555
Kontakt
Die Postanschrift lautet:
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Bildung und Teilhabe Fax-Nr.:
06152 / 989-180
E-Mail: bildungundteilhabe@kreisgg.de
Telefonische Erreichbarkeit
Sachgebiet Bildung und Teilhabe:
montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Die Wohngeldbehörde ist bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.