Wohngeldbehörde
Die Wohngeldbehörde ist aufgrund der aktuellen Lage bis auf weiteres für den Publikumsverkehr geschlossen.
Die telefonische Erreichbarkeit während der allgemeinen Sprechzeiten ist gewährleistet.
Wir bitten, Antragsunterlagen möglichst auf dem Postwege einzureichen:
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
- Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG -
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Wohngeld - Mietzuschuss für Mieter / Lastenzuschuss für Eigentümer (Haus / Wohnung)
**** Aufgrund organisatorischer Änderungen ergeben sich zum 01.06.2022 neue Zuständigkeiten: ****
Allgemeine Informationen zum Thema Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen unter Wohngeld | wirtschaft. hessen.de oder des Bundesministeriums des Innern für Bau und Heimat unter BMI - Wohngeld (bund.de).
Vordrucke "MIETZUSCHUSS" nur für Mieter
Vordrucke "LASTENZUSCHUSS" nur für Hausbesitzer und Eigentumswohnungsbesitzer
Vordrucke "Heimfall" bzw. "besondere Wohnform"
Datenschutz
Kontakt
Die Postanschrift lautet:
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Wohngeldbehörde Fax-Nr.:
06152 / 989-507
E-Mail: wohnungswesen@kreisgg.de
Telefonische Erreichbarkeit
Wohngeldbehörde:
montags, dienstags, donnerstags
und freitags von 8.00 - 12.00 Uhr
mittwochs von 14.00 - 18.00 Uhr
Die Wohngeldbehörde ist bis auf
weiteres für den Publikumsverkehr
geschlossen.