Sozialhilfe und Grundsicherung
Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Sie möchten Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung
Diese Hilfeart umfasst die Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII),ohne Hilfe zur Pflege in Alten- und Pflegeheimen und ohne die Eingliederungshilfe für Behinderte.
Zuständigkeit
Der Fachbereich Soziale Sicherung und Chancengleichheit Groß-Gerau, Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen, ist zuständig für bedürftige Personen, die im Kreis Groß-Gerau wohnen. Die Hilfegewährung erfolgt im Landratsamt Groß-Gerau, teilweise mit angebundenen Servicestellen vor Ort.
Leistungen
- Laufende und einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt (z. B. Ernährung, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Unterkunft, Energiekosten, Heizungskosten)
- Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
- Hilfe bei Krankheit und vorbeugende Hilfe
- Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Hilfe zum Aufbau oder Sicherung der Lebensgrundlage
- Übernahme der Bestattungskosten
Für weitere Informationen und Terminvereinbarung stehen Ihnen die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zur Verfügung
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII und Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII
- Antrag SGB XII Stand 2020-08.pdf
- Antrag SGB XII EU-Buerger.pdf
- Anlage Informationspflicht SGB XII.pdf
- Anlage A - fuer Auslaender.pdf
- Anlage E - Einkommen.pdf
- Anlage EKS - Einkommen Selbststaendigkeit.pdf
- Anlage G - Fragebogen Gesundheit.pdf
- Anlage H - Haft Kosten fuer Unterkunft und Heizung.pdf
- Anlage K - Antrag freiwillige KV.pdf
- Anlage M - Antrag - Mehrbedarf.pdf
- Anlage M - Antrag - Mehrbedarf 2021.pdf
- Anlage M WfB - Antrag - Mehrbedarf WfB.pdf
- Anlage V - Vermoegen.pdf
- Anlage W - Antrag Krankenkasse.pdf
- Anlage Mietbescheinigung SGB XII.pdf
- WB Antrag.pdf
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG)
Existenzsichernde Leistungen (ExSiL) nach dem SGB XII für Personen in besonderen Wohnformen
- Antrag ExSiL.pdf
- Anlage Informationspflicht SGB XII.pdf
- Anlge G - Fragebogen Gesundheit ExSiL.pdf
- Anlage K - Antrag freiwillige KV ExSiL.pdf
- Anlage M - Antrag - Mehrbedarf ExSil 2021.pdf
- Anlage M - Antrag - Mehrbedarf ExSiL.pdf
- Anlage M WfB - Antrag - Mehrbedarf WfB.pdf
- Anlage S - Schweigepflichtsentbindung ExSiL.pdf
- Anlage V - Vermoegen ExSiL.pdf
- Mietkostenbescheinigung 2020 ExSiL.pdf
- WB Antrag.pdf
Benötigte Unterlagen:
Zur Klärung, welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen, bitten wir Sie, sich mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen.
Kontakt:
Die Erstberatung der Hilfesuchenden, die Entgegennahme der Anträge und der notwendigen Unterlagen erfolgt in der Servicestelle des Landratsamtes Groß-Gerau.
Die Prüfung und Entscheidung über die Anträge auf Sozialhilfe erfolgt durch Sozialhilfesachbearbeiter.
Um einen geregelten Ablauf sicherzustellen und zur Vermeidung von unnötigen und langen Wartezeiten während der Sprechzeiten bitten wir Sie, auch in Ihrem Interesse, um Verständnis für folgende Regelungen:
- Vorsprachen bei den Sozialhilfesachbearbeitern sowie die Auszahlung der Sozialhilfe erfolgen (außer bei einem Notfall) ausschließlich nach Terminvereinbarung.
- Zu den allgemeinen Öffnungszeiten der Servicestelle können Anträge und Unterlagen abgegeben bzw. abgeholt werden.
Kontakt
Servicestelle:
Landratsamt Groß-Gerau,
Zimmer 003,
Wilhelm-Seipp-Str. 4,
64521 Groß-Gerau
Telefon (06152) 989 0
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr, Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr