Sozialhilfe und Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen
Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt und Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung außerhalb von Einrichtungen
Sie möchten Informationen zur Hilfe zum Lebensunterhalt oder zur Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen
Diese Hilfeart umfasst die Hilfe zum notwendigen Lebensunterhalt sowie die Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII), ohne Hilfe zur Pflege in Alten- und Pflegeheimen und ohne die Eingliederungshilfe für Behinderte.
Zuständigkeit
Der Fachbereich Soziale Sicherung , Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen, ist zuständig für bedürftige Personen, die im Kreis Groß-Gerau wohnen.
Leistungen
- Laufende und einmalige Leistungen zum Lebensunterhalt (z. B. Ernährung, persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens, Unterkunft, Energiekosten, Heizungskosten)
- Übernahme von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen
- Hilfe bei Krankheit und vorbeugende Hilfe
- Hilfe zur Pflege außerhalb von Einrichtungen
- Hilfe zur Weiterführung des Haushalts
- Hilfe zum Aufbau oder Sicherung der Lebensgrundlage
- Übernahme der Bestattungskosten
- Antrag SGB XII Stand 2021-11.pdf
- Antrag SGB XII EU-Buerger.pdf
- Anlage Informationspflicht SGB XII.pdf
- Anlage A - fuer Auslaender.pdf
- Anlage E - Einkommen.pdf
- Anlage EKS - Einkommen Selbststaendigkeit.pdf
- Anlage G - Fragebogen Gesundheit.pdf
- Anlage H - Haft Kosten fuer Unterkunft und Heizung.pdf
- Anlage K - Antrag freiwillige KV.pdf
- Anlage M - Antrag - Mehrbedarf.pdf
- Anlage M WfB - Antrag - Mehrbedarf WfB.pdf
- Anlage V - Vermoegen.pdf
- Anlage W - Antrag Krankenkasse.pdf
- Anlage Mietbescheinigung SGB XII.pdf
- WB Antrag.pdf
- Antrag ExSiL.pdf
- Anlage Informationspflicht SGB XII.pdf
- Anlge G - Fragebogen Gesundheit ExSiL.pdf
- Anlage K - Antrag freiwillige KV ExSiL.pdf
- Anlage M WfB - Antrag - Mehrbedarf WfB.pdf
- Anlage M - Antrag - Mehrbedarf ExSil.pdf
- Anlage S - Schweigepflichtsentbindung ExSiL.pdf
- Anlage V - Vermoegen ExSiL.pdf
- Mietkostenbescheinigung 2020 ExSiL.pdf
- WB Antrag Excil.pdf
Benötigte Unterlagen:
Zur Klärung, welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen, bitten wir Sie, sich mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen.
Kontakt:
Um einen geregelten Ablauf sicherzustellen und zur Vermeidung von unnötigen und langen Wartezeiten während der allgemeinen Öffnungszeiten bitten wir Sie, auch in Ihrem Interesse, um Verständnis für folgende Regelungen:
- Vorsprachen bei der Sachbearbeitung zwecks Beratung und Antragstellung erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung.
- Für die Abgabe von Unterlagen nutzen Sie bitte unseren frei zugänglichen Kopierer und Fachdienst internen Briefkasten im Wartebereich oder senden Sie uns diese gerne per Post, Fax oder E-Mail zu.
Für weitere Informationen und Terminvereinbarung stehen Ihnen die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gerne zur Verfügung.
Kontakt
Servicestelle:
Landratsamt Groß-Gerau,
Servicebereich FD Allgemeine Soziale Hilfen,
Wilhelm-Seipp-Str. 4,
64521 Groß-Gerau
Telefon (06152) 989 84047
Fax (06152) 989 99 669
E-Mail: soz-gsig@kreisgg.de
Allgemeine Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr sowie Mittwoch 14.00 - 18.00 Uhr