Sozialdienst der Sozialen Sicherung
Aufgabe und Funktion
Der Sozialdienst (SD) des Fachbereiches Soziale Sicherung ist zuständig für die Bedarfsermittlung und Sozialberatung.
Die Schwerpunkte sind:
Beratung zu Leistungen der Rechtsgebiete SGB IX/ XI/XII sowie den angrenzenden Bereichen
Unterstützung bei der Antragstellung
Vermittlung an die zuständigen Stellen, „Lotsenfunktion“
Der Sozialdienst arbeitet eng mit den leistungsrechtlichen Fachdiensten des Kreises zusammen, z.B. mit dem FD Soziale Hilfen und dem Sachgebiet Eingliederungshilfe. Hier übernimmt der Sozialdienst in dessen Auftrag:
die Bedarfsfeststellung und Klärungsaufgaben
die Beratung der Sachbearbeitung bei der Ausgestaltung der Hilfen
die Prüfung und ggf. Nachjustierung bei der Umsetzung komplexer individuellen Hilfen z. B. Hilfe zur Pflege, Soziale Teilhabe
abgestimmt mit der Sachbearbeitung das Assessment, die Zielvereinbarung und Überprüfung im Rahmen des Persönlichen Budgets
das Case-Management bei anspruchsvollen Fällen mit umfassenden Hilfebedarf
Mit den Bereichen Asyl, dem Sozialpsychiatrischen Dienst des FB Gesundheit und Verbraucherschutz und dem FD Allgemeiner Sozialer Dienst im SGB VIII kooperiert er fallbezogen und fallübergreifend, wenn dies erforderlich ist, Beispiele:
- Asylbewerber mit schwerer Erkrankung
- Familien, in denen Kinder SGB VIII Unterstützung benötigen und Eltern eigene Pflegebedarfe haben
- Unterstützte Elternschaft von Menschen mit Behinderung
Das Team des SD ist mit den örtlichen Beratungsstellen (ALB / BEKO u.a.m.) in den Städten und Gemeinden vernetzt. Für diese übernimmt er
- die Fallklärung, wenn die örtlichen Interventionsansätze ausgeschöpft sind
- die Lotsenfunktion für die Klient*innen zur Sicherung der örtlichen Zugänge
Der Sozialdienst trägt für die Qualität seiner Arbeit, seinen Kontakten zu den Einwohner*innen, dem Einleiten von Hilfemaßnahmen und für seine fachliche Stellungnahme die Verantwortung. Er übernimmt temporär im Case Management die Fallführung. Die Fallverantwortung, im Sinne der Umsetzungsbewilligung bzw. weiteren Fallführung tragen die jeweils beauftragenden Stellen/Personen.
Der Zugang zum Sozialdienst kann:
- Über einen Auftrag der Sachbearbeitung erfolgen. Die Sachbearbeiter*innen der Fachdienste beauftragen die Mitarbeiter*innen des SD fallbezogen eine Überprüfung, eine Bedarfsfeststellung, eine Einschätzung vorzunehmen.
- Durch eine Meldung der Netzwerkpartner erfolgen. Diese melden Fälle, wenn sie in der Fallbearbeitung ihre Klärungs- und Interventionsansätze ausgeschöpft haben und auf die Unterstützung des SD zu Fallklärung angewiesen sind.
- Durch die Einwohner*innen des Kreises selbst erfolgen, wenn diese zum Beispiel einen Antrag auf Leistungen stellen, eine Frage haben, Informationen benötigen, Hilfe(n) anfragen.
Kontakt
Frau Maierle
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Zimmer 312
Tel.: 06152 989-642
Fax: 06152 989-109
Frau Steinwegs-Hülsmann
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Zimmer 313
06152 989-874
Fax: 06152 989-109
Frau Beyer
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Zimmer 313
06152 989 478
Fax: 06152 989-109