Eingliederungshilfe für
Menschen mit Behinderungen
Die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung ist eine Leistung für Menschen, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind.
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Maßnahmen zu finanzieren, die eine drohende Behinderung verhüten oder eine vorhandene Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern und die behinderten Personen in die Gesellschaft eingliedern.
Das Sachgebiet "Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung" entscheidet über die Kostenübernahmeanträge für entsprechende Maßnahmen.
Sie möchten einen Antrag auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stellen oder sich darüber informieren?
Antrag auf Eingliederungshilfe
Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
(z. B. Haftentlassene, Nichtsesshafte)
Kontakt
Sabine Roscher
Fachdienstleitung Eingliederungshilfe, Sozialdienst und Pflegestützpunkt
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Zimmer 315
Tel.: 06152 989-614
Fax: 06152 989-280
Anja Freiberger
Sachgebietsleitung
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Zimmer 319
Tel.: 06152 989-455
Fax: 06152 989-280