Behindertenfahrdienst
Außergewöhnlich gehbehinderten oder bewegungsunfähigen schwerbehinderten Menschen soll die Möglichkeit der Teilnahme am kulturellen und gesellschaftlichen Leben erleichtert werden.
Anspruchsvoraussetzungen:
- Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG
- Antragsteller dürfen nicht über ein eigenes Kraftfahrzeug verfügen
- Antragsteller müssen im Kreis Groß-Gerau wohnen
- die Einkommensgrenze zum 01.01.2021 setzt sich zusammen aus
- Grundbetrag in Höhe von 892,- Euro
- zuzüglich Familienzuschlag für jede weitere im Haushalt lebende Person in Höhe von 313,- Euro
- zuzüglich Kosten der Unterkunft.
Bei entsprechender Berechtigung stehen monatlich 6 Fahrgutscheine zur Verfügung (4 für Fahrten innerhalb des Wohnortes und zwei für Fahrten bis zu einem Umkreis von 50 km), die bei ansässigen Taxiunternehmen oder Fahrdiensten mit Spezialfahrzeugen eingelöst werden können.
Sie möchten einen Antrag auf Nutzung des Behindertenfahrdienstes stellen?
Zu Fragen der Antragstellung steht Ihnen das Sachgebiet Eingliederungshilfe mit seinen AnsprechpartnerInnen zur Verfügung.
Die entsprechenden Antragsunterlagen können unter der angegebenen Adresse/Telefonnummer angefordert werden oder im Downloadbereich heruntergeladen werden.
Downloads
Kontakt
Alle Anfragen und Anträge per E-Mail bitte an
Oder per Fax an: 06152 989-280
Susanne Kleinböhl
Zimmer 316
Tel.: 06152 989-454