Eingliederungshilfe / Wirtschaftliche Hilfen
Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Maßnahmen zu finanzieren, die eine drohende Behinderung verhüten oder eine vorhandene Behinderung bzw. deren Folgen beseitigen oder mildern und die Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft eingliedern.
Einen Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Menschen, die nicht nur vorübergehend = länger als 6 Monate körperlich, geistig oder seelisch wesentlich behindert oder von einer Behinderung bedroht sind. Eingliederungshilfe wird nur gewährt, wenn kein vorrangig verpflichteter Träger (z.B. Rentenversicherung, Krankenversicherung) Hilfe leistet.
Die Zuständigkeit für die Eingliederungshilfe ist geteilt.
Der Kreis ist zuständig
- für Leistungen der Eingliederungshilfe bis zum Ende der Schulausbildung
- für Leistungen der Eingliederungshilfe, die erstmalig nach Eintritt in das Rentenalter beantragt werden
Rüsselsheimer Einwohner*innen wenden sich bitte an: Leistungssachbearbeitung BTHG, eingliederungshilfe@ruesselsheim.de
Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist zuständig
- für Leistungen der Eingliederungshilfe nach der Schulausbildung
- für Leistungen der Eingliederungshilfe im Rentenalter, wenn vor Erreichen der individuellen Regelaltersgrenze Menschen Leistungen des LWV erhalten haben, sofern keine Unterbrechung der Leistung für mehr als drei Monate vorliegt.
Link zum LWV: http://www.lwv-hessen.de
Eingliederungshilfe wird beim Sachgebiet Wirtschaftliche Eingliederungshilfe beantragt. Nach Prüfung und ggf. Bedarfsfeststellung durch das pädagogische Team wird über die Kostenübernahmeanträge entschieden.
Sie möchten einen Antrag auf Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung stellen oder sich darüber informieren?
Sprechzeiten sind montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8-12 Uhr und mittwochs von 14-18 Uhr.
Antragsformulare
- EGH Antrag Autismus.pdf
307 kB - EGH Antrag Behindertenfahrdienst.pdf
180 kB - Richtlinien Behindertenfahrdienst.pdf
552 kB - EGH Antrag Erwachsene sonst Leistungen.pdf
291 kB - EGH Antrag heilpaed. Massnahme.pdf
309 kB - EGH Antrag Tag und Nacht.pdf
320 kB - EGH Antrag Kinder-Jugendliche sonst Leistungen.pdf
319 kB - EGH Antrag Legasthenie Dyskalkulie .pdf
345 kB - EGH Antrag Legasthenie Dyskalkulie Folgeantrag.pdf
333 kB - EGH Antrag Schulbegleitung.pdf
0,94 MB - Traeger fuer Schulbegleitung.pdf
346 kB
Infoblatt Datenschutz
Kontakt
Anschrift:
Kreisverwaltung Groß-Gerau
Wirtschaftliche Eingliederungshilfe
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Fax: 06152 989-280
E-Mail: wi.egh@kreisgg.de
Sachgebietsleitung
Wirtschaftliche Eingliederungshilfe
Anja Freiberger
Zimmer 319
Tel.: 06152 989-455
Sachbearbeitung
Inge Dammel-Waloschik
Zimmer 320
Tel.: 06152 989-483
Claudia Eichhorn
Zimmer 321
Tel.: 06152 989-546
Melanie Fries
Zimmer 318
Tel.: 06152 989-84046
Manuela Hlous
Zimmer 321
Tel.: 06152 989-732
Kerstin Jourdan
Zimmer 320
Tel.: 06152 989-350
Melanie Rogozinski
Zimmer 309
Tel.: 06152 989-870
Jeanette Seiler
Zimmer 318
Tel.: 06152 989-328
Rechnungsbüro
Martina Ertas
Zimmer 314
Tel.: 06152 989-84063
Susanne Kleinböhl
Zimmer 316
Tel.: 06152 989-454