Beratung und persönliches Budget
Beratung
In der Kreisverwaltung werden alle Menschen mit einer Behinderung bzw. deren Angehörigen kostenlos
informiert,
beraten und
weitervermittelt.
Darüber hinaus gibt es im Kreis soziale Dienste, Behindertenbeauftragte in den Kommunen, Frühförderstellen, Familienentlastende Dienste u.v.m. Adressen und Ansprechpartner finden Sie in der Broschüre Netz der Sozialen Dienste (bitte folgen Sie dem Link).
Persönliches Budget
Menschen mit Behinderung, die einen Anspruch auf Teilhabeleistungen oder andere budgetfähige Sozialleistungen haben, können anstelle von sogenannter Sachleistung eine Geldleistung wählen. Mit diesem Geldbetrag können sie die erforderliche Hilfe eigenverantwortlich einkaufen. Sie entscheiden selbst über das Wann, Wo, Wie und von Wem. Diese Wunsch- und Wahlfreiheit fördert die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung.
Das Persönliche Budget kann von verschiedenen Stellen (Trägern) gezahlt werden:
den Krankenkassen
den Pflegekassen
der Bundesagentur für Arbeit
der Unfallversicherung
der Rentenversicherung
den Trägern der Kriegopferfürsorge
dem Jugendamt
dem Sozialamt
den Integrationsämtern
Wenn mehrere Träger unterschiedliche Teilhabe- und Rehabilitationsleistungen in einem Budget erbringen, spricht man von einem Trägerübergreifenden Persönlichen Budget (Komplexleistungen).
Kontakt
Anschrift:
Kreisverwaltung Groß-Gerau
Bedarfsermittlung und Sozialberatung
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Fax: 06152 989-109
E-Mail: bes@kreisgg.de
Sachgebietsleitung
Bedarfsermittlung und Sozialberatung
Frau Maierle
Zimmer 312
Tel.: 06152 989-642
Sprechzeiten sind montags und freitags 8-12 Uhr sowie mittwochs 14-16 Uhr