Bildung und Teilhabe
Im Rahmen des Projektes Bildung und Teilhabe werden Koordinationsaufgaben für alle betroffenen Bereiche (Zweites Buch Sozialgesetzbuch, Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch, Kinderzuschlagsbezug und/oder Wohngeldbezug nach Bundeskindergeldgesetz) durchgeführt.
Sie möchten sich über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes informieren?
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst Leistungen zur Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die neben dem monatlichen Regelbedarf sowie beim Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld gesondert berücksichtigt werden.
Leistungen können im Einzelnen gewährt werden für
- eintägige Schulausflüge und mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen; die Leistung wird auch gewährt für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort)
- für den persönlichen Schulbedarf (70 Euro zum 1. August und 30 Euro zum 1. Februar jeden Jahres). Eine zusätzlicher Antrag ist nur beim Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld erforderlich
- Aufwendungen für die Schülerbeförderung zur nächst-gelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden
- für eine ergänzende angemessene Lernförderung, soweit sie zusätzlich erforderlich ist, um die festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen
- Mehraufwendungen bei Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung (nach Berücksichtigung eines Eigenanteils von 1 Euro je Essen)
- die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres in Höhe von insgesamt 10 Euro monatlich; dazu gehören z. B. Mitgliedsbeiträge für Vereine und Beiträge für den Unterricht in Musikschulen.
Antragstellung
- beim Bezug von SGB II-Leistungen beim örtlich zuständigen Servicebüro des Jobcenters Kreis Groß-Gerau (siehe www.jobcenter-kreis-gross-gerau.de)
- bei der Servicestelle des Fachdienstes
Allgemeine Soziale Hilfen des Kreises;
zuständig beim Bezug von SGB XII -Leistungen und Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz - beim Fachdienst Wohngeldstelle des Kreises;
zuständig beim Bezug von Kinderzuschlag und/oder Wohngeld
Die Leistungen sind schriftlich zu beantragen. Anträge sind bei folgenden Stellen erhältlich:
Anträge sind darüber hinaus auch bei allen Städten und Gemeinden des Kreises erhältlich.
Kontakt
Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau,
Fachbereich Soziale Sicherung
Wilhelm-Seipp-Straße 4
64521 Groß-Gerau
Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen
06152 989-101/102 (über Zentrale)
Fachdienst Wohngeldstelle
06152 989-554
Flyer
Downloads
- Antrag auf Leistungen fuer Bildung und Teilhabe SGB II.pdf
- Anlage Lernfoerderbedarf SGB II.pdf
- Antrag auf Leistungen fuer Bildung und Teilhabe SGB XII und AsylbLG.pdf
- Anlage Lernfoerderbedarf SGB XII AsylbLG.pdf
- Antrag auf Leistungen fuer Bildung und Teilhabe BKGG beim Bezug von Wohngeld - Kinderzuschlag.pdf
- Anlage Lernfoerderbedarf BKGG .pdf