Beiträge für Kindertagesstätten
Übernahme von Beiträgen für den Besuch von Kindertagesstätten
Wie ist das Verfahren bei einer Beantragung von Kindergartengebühren?
Nach Beantragung und Vorlage geeigneter Unterlagen (Nettoverdienstbescheinigung der letzten 12 Monate, Mietvertrag, Aufwendungen für Versicherungen usw.) wird geprüft, ob die wirtschaftliche Situation der Antragsteller eine Übernahme oder Bezuschussung der Kindergarten, -hort oder -tagesstättenbeiträge erforderlich werden lässt. Der Bewilligungszeitraum beträgt höchstens 12 Monate, Verlängerungsanträge sind rechtzeitig vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes zu stellen.
Hier werden Sie weitergeleitet zum Online-Antragsverfahren:
Kontakt
Kreisjugendamt Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Bezirke: Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Groß-Gerau, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt, Stockstadt, Trebur
Frau Halfmann, Zimmer 413,
06152 989-404
bei Leistungsbezug SGB II, AsylbLG
Frau Krümmelbein, Zimmer 413
06152 989-872
Fax 06152 989-624