Das Pflegekinderwesen betreut und begleitet alle Hilfen zur Erziehung nach § 33 SGB VIII. Die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien erfolgt aus unterschiedlichen Gründen und kann zeitlich begrenzt oder auf Dauer angelegt sein. Der Pflegekinderdienst bereitet die Pflegeeltern auf ihre verantwortungsvolle Aufgabe durch Qualifizierungsmaßnahmen vor. Er wählt für die zur Vermittlung anstehenden Kinder die geeignete Pflegefamilie aus und ist für die Hilfeplanung und Steuerung verantwortlich. Die Mitarbeiterinnen unterstützen und beraten die Pflegefamilien während der gesamten Maßnahme. Darüber hinaus werden Informationsveranstaltungen organisiert zu Fragen und Themen rund um das Pflegekind und Pflegeverhältnis. Pflegekinder ... ... benötigen vorübergehend oder dauerhaft ein Zuhause, wenn die Herkunftsfamilie ihrer Rolle und Aufgabe aus unterschiedlichen Gründen nicht gerecht werden kann. Manche Kinder sind vernachlässigt, misshandelt, weisen Entwicklungsdefizite und Störungen auf, sind aufgrund ihrer traumatischen Erfahrungen verängstigt und bindungsbeeinträchtigt. Pflegekinder sind Mitglieder von zwei Familiensystemen und benötigen ein stabiles Umfeld mit einem für die Kinder überschaubaren Alltagsrahmen. Sie brauchen vertraute und verlässliche Personen, eine geregelte Tagesstruktur, gemeinsame Mahlzeiten, adäquate Freizeitgestaltung, Zuwendung bei Kummer, Verständnis für besondere Verhaltensweisen und Loyalitätskonflikte. Pflegekinder brauchen Zeit und Aufmerksamkeit. Pflegefamilien ... ... sind eine wichtige Alternative, wenn Kinder nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können, weil die Eltern den Bedürfnissen an Schutz, Versorgung, Förderung einer gesunden Entwicklung nicht gerecht werden. Die Pflegefamilie bietet dem Kind die Möglichkeit mit zwei Familien zu leben und akzeptiert die Herkunftsfamilie und Lebensgeschichte des Kindes. Sie begegnet den leiblichen Eltern mit Toleranz, ist in der Lage Spannungen auszuhalten, ist belastbar und fähig auch einmal andere Perspektiven einzunehmen. Pflegeeltern versuchen ungewöhnliches Verhalten zu verstehen. Sie haben Freude am Zusammenleben mit Kindern und an der vielseitigen, schönen und lohnenden Aufgabe. Als Pflegefamilie sollten Sie in gesicherten finanziellen Verhältnissen leben und einem aufzunehmenden Kind genügend Platz zum spielen, lernen und wohnen bieten können. Von unseren Pflegefamilien erwarten wir, dass sie kooperativ mit dem Jugendamt zusammenarbeiten und in gemeinsamer Verantwortung die Entwicklung und das Wohl des Pflegekindes fördern.
Amtsvormundschaft Der Amtsvormund fungiert als gesetzlicher Vertreter eines Kindes oder Jugendlichen und vertritt sein Mündel in den Aufgabenkreisen Personensorge und Vermögenssorge. Die Amtsvormundschaft ist im Gegensatz zur Amtspflegschaft umfassend und nicht nur auf Teilbereiche der elterlichen Sorge begrenzt. Das Familiengericht bestellt das Jugendamt durch Gerichtsbeschluss. Der Amtsvormund übernimmt die Aufgaben, die ihm übertragen werden, wenn die Sorgerechtsinhaber zu deren Wahrnehmung nicht mehr in der Lage oder berechtigt sind. Der Amtsvormund vertritt nicht nur die rechtlichen Interessen des Mündels; er/sie hat sich auch um die persönlichen Belange zu kümmern und seine Erziehung zu gewährleisten. Im Rahmen der Personensorge kann der Amtsvormund im Einzelfall für die Regelung von Bestimmungen des Aufenthalts Regelung des Umgangs Sicherstellung des Lebensunterhaltes und Versicherungsschutzes Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Sicherstellung von Pflege und Erziehung Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge Sicherstellung von Schul- und Berufsausbildung Klärung status- und namensrechtlicher Fragen Im Rahmen der Vermögenssorge für die Prüfung, Geltendmachung und Regelung von Erbansprüchen Anlage von Mündelvermögen und Vermögensverzeichnissen und ggfs. Verwaltung von Grundstücken Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen Der Amtsvormund berichtet gegenüber dem Familiengericht und hat regelmäßigen persönlichen Kontakt mit seinem Mündel.
Die allgemeinen Kommunalwahlen (Kreis-, Gemeinde-, Ortsbeiratswahlen) fanden am Sonntag, dem 14. März 2021 statt. Durch das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnern*innen an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 7. Mai 2020 (GVBl. S. 318) fanden erstmals die Ausländerbeiratswahlen gemeinsam mit den vorgenannten allgemeinen Kommunalwahlen statt. Die nächsten Kommunalwahlen finden im März 2026 statt. Sobald die Hessische Landesregierung durch Verordnung den Wahltag festgesetzt hat, folgen an dieser Stelle weitere Informationen hierzu. Das Ergebnis der Kreiswahl vom 14. März 2021 finden Sie hier . Aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Kreiswahl in den Briefwahlbezirken der Stadt Rüsselsheim am Main wird es am 20. März 2022 eine Wiederholungswahl der Kreiswahl in den Briefwahlbezirken 1 bis 15 der Stadt Rüsselsheim am Main geben. Nähere Informationen zur Begründung der Wiederholungswahl finden Sie unter diesem Link: https://kreisgg.more-rubin1.de/meeting.php?id=2021-WPA-2 . Sobald die Wiederholungswahl ausgewertet wurde finden Sie auf dieser Seite das aktualisierte Ergebnis der Kreiswahl 2021/2022. Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Hessen finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Landeswahlleiters ( www.wahlen.hessen.de ). Die letzten Kommunalwahlergebnisse aller hessischen Kommunen und Landkreise finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Statistischen Landesamtes ( www.statistik.hessen.de ). Kontakt Herr Lehr Zimmer 139 06152 989-315 Herr Krombholz Zimmer 139 06152 989-376 Email: kowa@kreisgg . de Fax 06152 989-697