© Markus Mainka - stock.adobe.com Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) Was? Mit den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) erhalten förderungsbedürftige, junge Menschen, die sich in einer Berufsausbildung oder einer Einstiegsqualifizierung befinden, eine zusätzliche Förderung um Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Dauer Die Dauer richtete sich nach dem Bedarf. Zeitlicher Umfang: 3-8 Stunden pro Woche, die üblicherweise außerhalb der Arbeitszeit liegen Inhalt Mit den abH kann auf folgende Bedarfe reagiert werden: Bildungsdefizite, Lücken in der Fachtheorie, Lernhemmungen und Prüfungsängste, Sprachprobleme, Schwierigkeiten im sozialen Umfeld Folgende Hilfen sind beispielsweise möglich: Wissensvermittlung in Allgemeinbildung oder Fachtheorie; Sprachunterricht; sozialpädagogische Begleitung Wer? Aufenthaltsstatus unabhängig vom Aufenthaltsstatus Vgl. SGB III, § 60 und § 75 Alter i.d.R. für Personen bis 27 Jahre Sprachkenntnisse keine formellen Voraussetzungen Wann? Start jederzeit möglich. Wo? Im jeweiligen Betrieb, in der Berufsschule oder beim Träger der abH Wie? Ob eine abH bewilligt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit oder das Kommunale Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunale Jobcenter, alle sonstigen Personen an die Bundesagentur für Arbeit. Kontakt Bundesagentur für Arbeit, siehe (>) Kommunales Jobcenter, siehe (>) Weiterführende Links Übersicht zum Zugang zu Ausbildungsförderung für Geflüchtete abhängig vom Aufenthaltsstatus, Hrsg.: IQ-Netzwerk Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH) – Flyer für Arbeitgeber, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband. Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Berufsausbildungsbeihilfen (BAB) Kurzinformation Auszubildende, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können, können Berufsausbildungsbeihilfe bei der örtlichen Bundesagentur für Arbeit beantragen (§ 56 SGB III) Übersichten, welche Personengruppen einen Anspruch auf BAB haben, sind unter „zusätzliche Informationsmaterialien“ verlinkt Kontakt: Bundesagentur für Arbeit, siehe (>) Links Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Internetseite der Bundesagentur für Arbeit Zusätzliche Informationsmaterialien Übersicht zum Zugang zu Ausbildungsförderung für Geflüchtete abhängig vom Aufenthaltsstatus, Hrsg.: IQ-Netzwerk Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband. Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) Was? Förderungsbedürftige, jungen Menschen können in außerbetrieblichen Einrichtungen eine duale Ausbildung absolvieren und erhalten dabei eine intensive Begleitung und Unterstützung. Dauer i.d.R. 3 Jahre Inhalt Die Ausbildung erfolgt bei einem Bildungsträger in enger Kooperation mit Betrieben Besuch der Fachklassen in der Berufsschule, flankiert durch Stütz- und Förderunterricht sowie intensiver Vorbereitung auf Zwischen- und Abschlussprüfung durch den Bildungsträger individuelle sozialpädagogische Begleitung Wer? Aufenthaltsstatus Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte: freier Zugang Aufenthaltserlaubnis wegen Feststellung eines Abschiebeverbots: Zugang ab dem 16 Monat des Aufenthalts in Deutschland Asylbewerber und Geduldete: kein Zugang; ggf. nach 5 Jahren (vgl. SGB III, §59, Abs. 3) Sonstige Drittstaatsangehörige: Informationen, siehe unten, Übersicht unter: „Weiterführende Links“ Alter bis zu 25 Jahren Sprachkenntnisse Sprachniveau ca. B2 Wann? regulärer Ausbildungsbeginn zum 01.08. oder 01.09. eines Jahres Wo? Groß-Gerau, Rüsselsheim Wie? Ob eine BaE bewilligt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit oder das Kommunale Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunale Jobcenter, alle sonstigen Personen an die Bundesagentur für Arbeit. Kontakt Bundesagentur für Arbeit, Berufsberatung, siehe Bundesagentur für Arbeit (>) Kommunales Jobcenter, U25-Team am jeweiligen Standort, siehe Kommunales Jobcenter (>) Weiterführende Links Übersicht zum Zugang zu Ausbildungsförderung für Geflüchtete abhängig vom Aufenthaltsstatus, Hrsg.: IQ-Netzwerk Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband. Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Einstiegsqualifizierung (EQ) Einstiegsqualifizierung (EQ) Was? betriebliches Langzeitpraktikum inkl. Besuch der Berufsschule. Die Einstiegsqualifizierung wird einer Ausbildung vorgeschaltet, um an diese heranzuführen. Dauer min. 6 Monate, max. 12 Monate Inhalt Kennenlernen der Anforderungen im Betrieb und im Unterricht an der Berufsschule Eine EQ kommt besonders dann in Frage, wenn eine Person einen Ausbildungsbetrieb gefunden hat, aber unklar ist, ob sie die Anforderungen der Berufsausbildung, insbesondere in der Berufsschule, bereits erfüllen kann. Bei guten Leistungen in der Berufsschule, kann die Dauer der EQ auf eine direkt anschließende Ausbildung angerechnet werden. Wer? Aufenthaltsstatus Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte, subsidiär Schutzberechtigte und Personen mit nationalem Abschiebeverbot: Zugang Asylbewerber_innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang (>) Steht fest, dass an die EQ eine Ausbildung anschließt, so kann im Einzelfall die Ausländerbehörde bereits für die Dauer der EQ eine Ausbildungsduldung ausstellen (Vgl. Erlass des hessischen Innenministeriums vom 14.07.2017 zur Duldungserteilung zum Zwecke der Ausbildung nach §60a Abs. 2 Satz 4ff. AufenthG), siehe auch: Ausbildungsduldung (>) Sonstige Drittstaatsangehörige: Informationen, siehe unten, Übersicht unter: „Weiterführende Links“. Alter Mindestalter: nach Erfüllung der Vollschulzeitpflicht Sprachkenntnisse B1-B2 Weiteres wird pro Person nur einmal je Fachgebiet gefördert Wann? Da die meisten Ausbildungen im September/ Oktober beginnen, starten viele EQs in diesem Zeitraum. Da eine EQ mind. 6 Monate dauert, startet die EQ i.d.R. spätestens im Frühjahr. Wo? Eine EQ wird im jeweiligen Betrieb absolviert. Wie? Ob eine EQ bewilligt wird, entscheidet die Bundesagentur für Arbeit oder das Kommunale Jobcenter. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunale Jobcenter, alle sonstigen Personen an die Bundesagentur für Arbeit. Kontakt Bundesagentur für Arbeit, siehe (>) Kommunales Jobcenter, siehe (>) Weiterführende Links Brücke in die Berufsausbildung – Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ), Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit Kommunales Jobcenter: Förderleistungen U25 Übersicht zum Zugang zu Arbeitsförderung für Geflüchtete abhängig vom Aufenthaltsstatus, Hrsg.: IQ-Netzwerk Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband. Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG) Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BaFöG) Kurzinformation Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (kurz: BAföG) regelt die staatliche finanzielle Unterstützung für die Ausbildung von Schüler_innen und Student_innen in Deutschland. Über das Aufstiegs-BaföG ist auch die Förderungen der Vorbereitung auf berufliche Fortbildungsprüfungen (Meister_in, Techniker_in, Fachwirt_in, etc.) möglich. Links BaföG-Stelle Kreis Groß-Gerau BaföG allgemein Aufstiegs-BaföG Informationsmaterialien Übersicht zum Zugang zu Ausbildungsförderung für Geflüchtete abhängig vom Aufenthaltsstatus, Hrsg.: IQ-Netzwerk Übersicht zum Zugang zu Ausbildungsförderung für Drittstaatsangehörige, Hrsg.: IQ-Netzwerk Arbeitshilfe – Sicherung des Lebensunterhalts während einer Ausbildung für junge Menschen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband. Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB) Qualifizierte Ausbildungsbegleitung in Betrieb und Berufsschule (QuABB) Kurzinformation Beratung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe, um Ausbildungsabbrüche im dualen System zu vermeiden. Beratung und Begleitung von Auszubildenden. Durch praktische Unterstützung sowie passgenaue Hilfsangebote werden ratsuchende Auszubildende gefördert. Die Ausbildungsbegleitung ist offen für alle Auszubildenden im Landkreis Groß-Gerau, einschließlich der zwei beruflichen Schulen im Landkreis. Link QuABB im Landkreis Groß-Gerau (inkl. Kontaktdaten und Sprechzeiten etc.) Wirtschaft integriert: Einstiegsqualifizierung (EQ+) und Ausbildungsbegleitung (AB+) Wirtschaft integriert: Einstiegsqualifizierung (EQ+) und Ausbildungsbegleitung (AB+) Was? Maßnahme bestehend aus 3 Bausteinen zur Berufsvorbereitung und –begleitung: Berufsorientierung (BO+), Einstiegsqualifizierung (EQ+) und Ausbildungsbegleitung (AB+). Das Plus (+) steht jeweils für die zusätzliche Sprachförderung. Ein direkter Start in EQ+ oder AB+, ohne vorherige Teilnahme an BO+, ist möglich. Dauer BO+ : 4-6 Monate; EQ+ : 6-12 Monate (Start direkt in EQ+ möglich); AB+ : 2-3,5 Jahre Inhalt BO+: Erprobung in 3 Berufsfeldern, Kompetenzfeststellung EQ+: betriebliches Langzeitpraktikum + Sprachförderung. Kein Berufsschulbesuch, stattdessen 1,5 Tage Förderunterricht und Begleitangebot AB+: zusätzlich zur regulären Ausbildung: 4-8 Stunden Stütz- und Förderunterricht Wer? Aufenthaltsstatus Personen mit Aufenthaltstitel Asylbewerber_innen und Geduldete mit Arbeitsmarktzugang Siehe auch: Berufliche Qualifizierung > Zugang zu Arbeit, Ausbildung, Praktika > Arbeitsmarktzugang (>) Alter Nach Ende der Vollschulzeitpflicht Sprachkenntnisse mind. A2-B1 Wann? unterjährig Wo? Rüsselsheim, Groß-Gerau Wie? Zugang direkt bei dem Projekt bzw. dem Träger. entweder einen Einzeltermin vereinbaren oder an einer Informationsveranstaltung teilnehmen (Termine finden sich auf der Homepage von Wirtschaft integriert, siehe „Weiterführende Links“ Kontakt BWHW - Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. , Eisenstraße 48a, 65428 Rüsselsheim am Main Gesamtkoordination: Frau Wick, Tel.: 0151 44157502, E-Mail: wick.christiane@bwhw . de BO+ und EQ+: Frau Schimrasczyk, Tel.: 06142 60336-15, E-Mail: schimrasczyk.nicole@bwhw . de BWHW - Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V. , Odenwaldstr. 21, 64521 Groß-Gerau AB+: Frau Yaman-Börk, Tel.: 06152-8001-40, E-Mail: yaman-boerk.suemeyra@bwhw.de Weiterführende Links Wirtschaft integriert aktuelle Starttermine und Termine für Informationsveranstaltungen und Sprechstunden