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Weiterbildung für tätige Tageseltern

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Kindertagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis verpflichten sich zur Weiterqualifizierung mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten jährlich. Das Familienzentrum MAZ e.V. ist sowohl zertifizierter Bildungsträger für die Qualifizierung von neuen Kindertagespflegepersonen als auch mit der Durchführung der jährlichen Weiterqualifizierung tätiger Tagemütter und Tagesväter (20 UE) beauftragt. Zugang zum Programm und Anmeldeverfahren erhalten Sie hier: http://tpqualifizierung.m-a-z.org

Netzwerk Frühe Hilfen

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Was sind die Frühen Hilfen? Wer ein Baby bekommt oder hat und in einer schwierigen Lebenssituation ist, wünscht sich oft Hilfe. Frühe Hilfen bieten Schwangeren und Familien mit Kindern bis drei Jahre auf unterschiedliche Weise Unterstützung an. Der Film erklärt, wie Frühe Hilfen funktionieren, welche kostenfreien Angebote es gibt und wie man diese erhalten kann. Video der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Adressbuch-Fruehe-Hilfen-A5-hoch-web_11.22.pdf Flyer des Netzwerks Frühe Hilfen (in verschiedenen Sprachen in Arbeit) Flyer des Netzwerks Frühe Hilfen (in verschiedenen Sprachen in Arbeit) Beratung-Fruehe-Hilfen-4-Seiten.pdf Hebammenliste Hebammenliste Hebammenliste_KreisGG_Stand_2023_Januar.pdf Dokumentation des Projekts "Familienpaten" Dokumentation des Projekts "Familienpaten" Sachbericht_Familienpaten_2022.pdf Sachbericht_Familienpaten_2021.pdf Sachbericht_Familienpaten_2020.pdf Sachbericht_Familienpaten_2019.pdf Sachbericht_Familienpaten_2018.pdf Sachbericht_Familienpaten_2017.pdf Sachbericht_Familienpaten_2016.pdf Sachbericht Familienpaten 2014 Dokumentationen von Veranstaltungen & Fachtagen Dokumentationen von Veranstaltungen & Fachtagen Dokumentation Fachtag Kinder psychisch kranker Eltern 13-09-26 Dokumentation Fachtag Kinder und Jugendliche schuetzen 14-03-13 26 Dokumentation_Fachtag_Vaeter_in_den_Fruehen_Hilfen_21_10_2015.pdf Kinderschutz Kinderschutz Kinderschutzleitfaden_Stand_Sep_2017.pdf Kontakt Netzwerkkoordinatorin für den Kreis Groß-Gerau Frau Englert Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche des Kreises Groß-Gerau Darmstädter Straße 88 64521 Groß-Gerau Tel. 06152 989 84382 Sekretariat 06152 7898 Fax 06152 7897 fh-erziehungsberatung@kreisgg . de

Fortbildung "Alles, was Recht ist"

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Rechtsfortbildung Modul für die Folgebeantragung der Juleica Inhalte dieser Fortbildung der Kreisjugendförderung in Kooperation mit der Evangelischen Jugend im Dekanat Groß-Gerau-Rüsselsheim sind die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen relevanten Bereiche des Rechts. Aufsichtspflicht, Bundeskinderschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Sexualstrafrecht sowie mögliche Folgen einer Pflichtverletzung werden anhand von Beispielen und Übungsfällen unter Mitarbeit der Teilnehmer*innen vermittelt. Für wen? Haupt-, neben und ehrenamtliche Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit im Kreis Groß-Gerau Wann und wo? 11. März 2023, 9:30 - 17:30 Uhr, Landratsamt Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau Anmeldeschluss: 24. Februar 2023 Referenten: Alexander Kurz (Ev. Jugend im Dekanat Groß-Gerau-Rüsselsheim) und Tobias Trautmann (Kreisjugendförderung Groß-Gerau) Es wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von 5€ für die Verpflegung erhoben. Für Inhaber*innen der Juleica ist die Teilnahme kostenfrei. Die Anzahl der Teilnahmeplätze ist begrenzt. Kontakt Herr Trautmann Päd. Mitarbeiter / Jugendbildungsreferent Zimmer N0-01 06152 989-466 jf@kreisgg . de Frau Köppler Verwaltungsangestellte Zimmer N0-06 06152 989-450 jf@kreisgg . de Fax: 06152 989-99150 Downloads Rechtsfortbildung2023.pdf

Bildung und Teilhabe

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Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen Leistungen zur Förderung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus einkommensschwachen Familien. Dadurch soll ein verbesserter Zugang zu Bildung und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in der Gemeinschaft ermöglicht werden. Welche Leistungen für Bildung und Teilhabe können bewilligt werden? Schulausflüge, mehrtägige Klassenfahrten sowie Ausflüge für Kinder in Kindertageseinrichtungen. Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf. Aufwendungen für die Schülerbeförderung für den Besuch der nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges, soweit sie nicht von Dritten übernommen werden. Angemessene Lernförderung als Ergänzung zum schulischen Angebot. Diese muss geeignet und zusätzlich erforderlich sein, um die nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten wesentlichen Lernziele zu erreichen. Aufwendungen für die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft als monatliche Pauschale für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren. Z. B. Aktivitäten Sport, Kultur und Freizeiten. Wer kann Leistungen erhalten? Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) beziehen. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen. Wohngeld und/oder Kinderzuschlag beziehen. Junge Erwachsene bis 25 Jahre haben einen Anspruch, wenn sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten. Einen Anspruch können Kinder und Jugendliche aus Familien haben, deren Einkommen knapp über dem Bedarf nach SGB II liegt. Wie erfolgt die Antragstellung und Gewährung von Leistungen? Für die Beratung, Antragstellung und Gewährung von Leistungen sind folgende Stellen zuständig: Beim Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Kommunale Jobcenter Kreis Groß-Gerau - Weitere Informationen - Beim Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Allgemeine und Besondere Soziale Hilfen - Weitere Informationen - Beim Bezug von Wohngeld und/oder Kinderzuschlag Kreisausschuss des Kreises Gross-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Wohngeldbehörde, Bildung und Teilhabe, BAföG - Weitere Informationen - Kontakt Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau, Fachbereich Soziale Sicherung Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Fachdienst Allgemeine Soziale Hilfen 06152 989-0 (über Zentrale) Fachdienst Wohngeldstelle 06152 989-0 (über Zentrale)

Allgemeiner Sozialer Dienst

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Sie möchten sich über die Beratungsmöglichkeiten des Allgemeinen Sozialen Dienstes informieren? Die Mitarbeiter/innen des Allgemeinen Sozialen Dienstes helfen Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern in familiären Krisen- und Konfliktsituationen informieren über gesetzliche Möglichkeiten des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) und Angebote des Jugendamtes beraten und vermitteln bei Erziehungsfragen Schwerpunkte der Arbeit Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, wenn minderjährige Kinder davon betroffen sind Mitwirkung in Verfahren vor dem Familien- und Vormundschaftsgericht Beratung in Fragen der Erziehung Einleitung, Mitwirkung, Begleitung und Gewährung von Hilfen zur Erziehung nach dem KJHG Kindern Schutz bieten Krisenintervention Unterstützung und Hilfe Wenn ein Gespräch nicht ausreicht, können Sie gemeinsam mit Ihrer Ansprechpartnerin/Ihrem Ansprechpartner überlegen, welche weiteren Hilfen geeignet wären. Die Beratung und Information ist kostenlos und vertraulich. Kontakt Die Zuständigkeit richtet sich nach Ihrem Wohnort . Auskunft über Ihre/n zuständige/n Ansprechpartner/in erhalten sie auch bei der Geschäftsstelle des Jugendamtes oder bei Ihrer Gemeinde-bzw. Stadtverwaltung Sekretariat: Tel. 06152-989-552 / 06152-989-502 E-Mail: asd@kreisgg . de

TagesKids / Kindertagespflege

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Willkommen bei den TagesKids Liebe Eltern, viele Familien wünschen sich ein familiennahes Betreuungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und sich möglichst flexibel an den Erfordernissen des Familienalltags ausrichten lässt. Genau das kann die Kindertagespflege bieten: Tagesmütter und Tagesväter unterstützen Kinder ganz individuell in ihrer Entwicklung und helfen Eltern, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Gerne stellen wir Ihnen unser breit gefächertes Angebot vor. Ihr Fachdienst Kindertagesbetreuung im Kreis Groß-Gerau Beratung und Vermittlung TagesKids-Büro Süd zuständig für Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt Odenwaldring 33 64589 Stockstadt 06158 184 464 tageskids-buerosued@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9–12 Uhr, Mi 14–18 Uhr und n. V. TagesKids-Büro Mitte zuständig für Büttelborn, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Trebur Kreisverwaltung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 Zimmer C.008.1 64521 Groß-Gerau 06152 989 485 tageskids-bueromitte@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr und nach Vereinbarung. TagesKids-Büro Nord zuständig für Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim Am Stadtzentrum 1 65479 Raunheim 06142 402 285 tageskids-bueronord@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr und nach Vereinbarung. Förderung Kindertagespflege Frau S. Peglow Zimmer C.006 06152 989-773 Fax 06152 989-624 foerderung-ktp@kreisgg . de Frau N. Werner Zimmer C.005 06152 989-503 Fax 06152 989-624 foerderung-ktp@kreisgg . de Frau G. Müller-Schupp Zimmer C.006 06152 989-84321 Fax 06152 989-624 foerderung-ktp@kreisgg . de Weitere Links Hessisches Kindertagespflegebüro (HKTB) Bundesverband Kindertagespflege (BVKTP) Familien-Wegweiser Bundesfamilienministerium Onlineportal Frühe Chancen: Gleiche Chancen Bundesfamilienministerium

Fragen Kinder

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Für Kinder Auf unserer HelpKids-Seite möchten wir dir die Möglichkeit bieten, dass du dich darüber informieren kannst, was es mit dem Virus so auf sich hat und was du selber machen kannst. Du kannst dich auch hier über die aktuellen Änderungen informieren, die mit dem Virus zusammen hängen. Kinderbetreuung und Umgang mit Corona an Schulen (Stand 4. April 2022) Unter diesem Link sind Informationen für Familien mit Kindern in Kitas und Kindertagespflege über aktuelle Richtlinien der Kindertagesbetreuung: https://soziales.hessen.de/Corona/Kinder-und-Jugendliche/Kinderbetreuung Hier finden Schülerinnen und Schüler, Schulleitungen, Lehrkräfte und Eltern jederzeit aktuelle Informationen und Regelungen Umgang mit Corona an Schulen | kultus. hessen.de Kultusminister Lorz stellt Fahrplan für die kommenden Wochen vor | kultus. hessen.de Bundesnotbremse Viertes Gesetz zum Schutz der Bevölkerung - Bundeseinheitliche Maßnahmen Der Bundestag hat bundeseinheitliche Maßnahmen beschlossen. Diese beginnen mit dem 23.04.2021 und gelten mindestens bis zum 30.06.2021. Diese sollen der Eindämmung der Pandemie dienen. Quelle: Infektionsschutzgesetz: Das regelt die bundeseinheitliche Notbremse (bundesregierung.de) 7-Tage-Inzidenz / Reproduktionszahl R Die Inzidenz beschreibt laut Robert Koch-Institut (RKI) den Zugang neu Erkrankter "in einen Bestand von Kranken/Betroffenen". Somit gibt die 7-Tage-Inzidenz an, wie viele Menschen in den letzten sieben Tagen insgesamt neu erkrankt sind. Dieser Wert wird oft pro 100.000 Einwohner angegeben. Er dient dem RKI, dem Bundesministerium für Gesundheit, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat unter anderem zur Einstufung von Risikogebieten. Die Reproduktionszahl zeigt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Durchschnitt ansteckt. Die Zahl wird vom RKI statistisch geschätzt. Liegt R unter 1, ist die Pandemie rückläufig. Ist sie höher, steigt auch die Zahl der Infizierten. Quellen: RKI, Bundesgesundheitsministerium, WHO, Humboldt Universität Berlin, Bundesinstitut für Arbeitsmittel und Medizinprodukte Was ändert sich an den Schulen? Liegt ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinanderfolgenden Tagen nacheinander über einer Inzidenz von 100, gehen die Schulen am übernächsten Tag in den Wechselunterricht. Ab einer Inzidenz von 165 an drei aufeinanderfolgenden Tagen werden die Schulen, ebenfalls ab dem übernächsten Tag, geschlossen. Ausnahmen gelten für Abschlussklassen und Förderschulen. Hier muss das Land eine Regelung treffen. Eine Unterscheidung nach Klassenstufen sieht das Gesetz zunächst nicht vor. Eine Notbetreuung bleibt erlaubt. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte müssen sich außerdem zweimal in der Woche testen, um am Präsenzunterricht teilnehmen zu dürfen. Alle Regeln für die Schulen gelten auch für Hochschulen, Berufsschulen und Bildungsangebote für Erwachsene. Die Tests dienen, wie alle Maßnahmen, der frühen Erkennung von Infektionen und somit der Eindämmung der Pandemie. Wie wird getestet? https://www.zdf.de/kinder/logo/corona-tests-104.html Wie funktioniert der Corona-Selbsttest? https://www.zdf.de/kinder/logo/corona-selbsttest-nasenabstrich-spucktest-gurgeltest-100.html Welche Freizeiteinrichtungen dürfen noch öffnen? Maßgeblich ist ebenfalls eine Inzidenz von über 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen. Zoos und botanische Gärten dürfen ihre Außenbereiche dann zwar weiterhin öffnen. Die Besucherinnen und Besucher müssen aber einen negativen Schnelltest vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Selbsttests, die zu Hause durchgeführt werden, sind dabei nicht zulässig. Kinder unter sechs Jahren benötigen keinen Test. Informationen über Freizeitangebote und Sport: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/freizeitangebote-und-sport Wo kann ich einen hierfür anerkannten Test durchführen lassen? Testzentren kann man im Internet finden. Meist gibt es in der Nähe des Wohnorts eine Möglichkeit sich nach Online-Registrierung dort einmal wöchentlich kostenlos testen lassen. Das macht ihr bei Bedarf gemeinsam mit Euren Eltern. Unter welchen Bedingungen darf ich noch Sport treiben? Auch für den Sport gilt die Marke von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen: Sport ist dann nur noch kontaktlos und alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Eine Ausnahme gilt für Kinder bis 14 Jahre: Sie dürfen maximal zu fünft unter freiem Himmel kontaktlos Sport treiben. Informationen zu Freizeitangebote und Sport: https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/treffen-veranstaltungen-freizeit-und-sport/freizeitangebote-und-sport Warum sollen wir zuhause bleiben? (Stand 14. Mai 2020) Jeder, auch du, kann dazu beitragen, die weitere Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen, indem man so gut wie möglich zuhause bleibt und gewisse Regeln einhält. Das ist notwendig, denn nur so schützt man sich selbst und seine Familie, Großeltern, Verwandte, Bekannte, Freunde und andere Personen davor, sich mit dem Virus anzustecken. Aus diesem Grund wurden Kindergärten, Schulen, Spielplätze, Schwimmbäder, Kinos, Bibliotheken, Zoos und viele andere Einrichtungen vorübergehend geschlossen, und du musst etwas Geduld haben, bis du wieder alle besuchen darfst. Hierzu gibt es nun ein paar Änderungen, die es nach und nach möglich machen, dass einzelne Einrichtungen wieder geöffnet werden und du diese besuchen kannst. Was hat sich zum 18. Mai 2020 geändert? (Stand 25. Mai 2020) Die Geduld hat sich ausgezahlt! Wie du bereits bemerkt hast, hat sich etwas geändert, und bestimmt hast du auch schon gesehen, dass wieder Kinder auf den Spielplätzen spielen. Hierzu musst du aber weiterhin gewisse Regeln einhalten, wie z.B. eine Maske tragen (sofern du nicht davon befreit bist), Abstand halten sowie Husten und Niesen auch weiterhin in deine Ellenbeuge (deinen Ellenbogen). Ab dem 18. Mai 2020 soll es in eingeschränktem Umfang wieder Unterricht in der Schule geben. Dies betrifft die Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufen an Grundschulen, in der Sekundarstufe I (also den weiterführenden Schulen), der Einführungsphase der Sekundarstufe II, in Intensivklassen an weiterführenden und beruflichen Schulen sowie für Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine duale Ausbildung absolvieren. Ab dem 25. Mai 2020 hat die Kindertagespflege wieder geöffnet und Kinder können wieder regulär von ihrer Tagesmutter oder ihrem Tagesvater in ihrer festen Gruppe betreut werden. Was ist ein Virus? Ein Virus ist ein winzig kleines Teilchen, das du mit den Augen nicht erkennen kannst. Damit du ein Virus sehen kannst, brauchst du ein besonders starkes Mikroskop (Elektronenmikroskop), mit dessen Hilfe man sehr kleine Dinge vergrößert sehen kann. Wenn Viren zum Beispiel beim Einatmen in die Nase kommen, dringen sie in gesunde Zellen der Nasenschleimhaut (die Nase ist innen immer feucht) ein und produzieren dort immer mehr Viren. Schließlich wird man krank. Es ist nicht einfach, Viren mit Medikamenten zu bekämpfen. Aktuell forschen Wissenschaftler und Mediziner auf der ganzen Welt, um ein passendes Medikament gegen das Coronavirus zu finden. Ebenso kann auch dein Immunsystem ein Virus bekämpfen. Wenn deine körpereigene Abwehr mit dem Erreger fertig geworden ist, bist du in vielen Fällen gegen dieses Virus immun. Du kannst dich dann kein zweites Mal mit dem gleichen Virus anstecken. Um die Viren besser unterscheiden zu können, bekommen sie einen Namen. Warum heißt das neue Virus so seltsam? Als das Virus entdeckt wurde, hatte es zunächst den Namen „2019-nCoV". Das ist eine Abkürzung. Die Zahl steht für das Jahr, in dem das Virus zum ersten Mal aufgetaucht ist. Die Buchstaben stehen für „novel Coronavirus", das heißt übersetzt: neuartiges Coronavirus. Es gehört somit zur Familie der Coronaviren. Den Namen haben die Viren, weil sie unter dem Mikroskop wie eine Krone oder ein Kranz aussehen: auf Lateinisch heißt diese Form Corona. Seit Februar 2020 hat das Virus einen neuen Namen: „Sars-CoV-2“. Man hat nämlich festgestellt, dass das Virus mit einem Sars-Virus verwandt ist. Jetzt bekommt auch die Krankheit einen Namen: „Covid-19“ (Du liest vielleicht manchmal von „Covid“). Das ist die Abkürzung für „Corona Virus Disease 2019 ", was aus dem Englischen übersetzt heißt: Corona-Virus-Erkrankung. Wo kommen Viren vor? Viren dringen in tierische, pflanzliche oder menschliche Zellen ein. Sie verwenden diese lebenden Zellen als sogenannte „Wirtszellen“; ohne sie kann ein Virus gar nichts machen. Die Viren können sich so im Blut, im Mund, in der Nase oder sogar in den Organen ausbreiten. Auch in der Umgebung und auf Oberflächen wie einer Türklinke können sich Viren zum Teil sehr lange halten und dadurch ansteckend bleiben. Jedoch wissen wir nicht immer, ob sich ein Virus in unserem Körper befindet. Denn der Virus versteckt sich einige Zeit in unserem Körper. Bei dem Coronavirus gehen Ärzte von ungefähr 2-14 Tagen aus, bevor man merkt, dass man bereits krank ist. In dieser Zeit kann man andere jedoch schon anstecken, ohne es zu merken. Daher ist es sehr wichtig, dass du dich an entsprechende Hygienetipps hältst. Denn nur so schützt du dich und auch deine Familie, Verwandte, Bekannte, Freunde und andere Personen. So schützen wir uns und andere (Hygienetipps): Bekämpfe das Virus mit Hände waschen: Die Hände sind die häufigsten Überträger von ansteckenden Krankheiten. Das liegt daran, dass wir mit den Händen täglich alles Mögliche anfassen (zum Beispiel Türgriffe, Treppengeländer oder Geld). Genauso oft fassen wir uns mit den Händen ins Gesicht (zum Beispiel juckt uns die Nase oder die Augen und wir kratzen, oder wir streichen uns die Haare aus dem Gesicht. Achte einmal darauf, du wirst überrascht sein, wie oft deine Hände in deinem Gesicht zu finden sind!). Dabei können Viren auf die Schleimhäute (das heißt in die Nase, in die Augen, in den Mund) gelangen – und so hättest du dich angesteckt. Daher ist es sehr wichtig, regelmäßig deine Hände zu waschen. Aber Achtung: Eine übertriebene Hygiene (zum Beispiel den ganzen Tag lang mehrmals pro Stunde und ohne besonderen Grund deine Hände waschen) ist nicht notwendig, sondern schadet langfristig der Haut (und du hast dann keine Zeit mehr zum Spielen). Wichtig ist Händewaschen vor allem immer dann, wenn du unterwegs warst und mit Dingen außerhalb deiner Wohnung in Kontakt gekommen bist. Mit Wasser + Seife kannst du das Virus auf deinen Händen bekämpfen, da die Hülle des Coronavirus nämlich aus Fett besteht. Die Seife zerstört diese Fettschicht – aber nur, wenn du mindestens 30 Sekunden lang deine Hände wäschst. So wirst du es richtig machen: 1. Wasser marsch! Halte deine Hände unter das Wasser. 2. Trage genügend Seife auf bis es schäumt, um deine nassen Hände gut zu bedecken. 3. Schrubbe, massiere, reibe für mindestens 20-30 Sekunden deine kompletten Hände, auch zwischen den Fingern, unter den Nägeln, auf der Handfläche und dem Handrücken. 4. Spüle deine eingeseiften Hände dann gründlich mit fließendem Wasser ab. 5. Trockne zum Schluss deine Hände mit einem sauberen Tuch ab. Du kannst dir das auch auf diesen Internet-Seiten unter dem Link anschauen. Verhindere das Fliegen von Viren beim Husten und Niesen: Beim Husten und Niesen werden unzählige Krankheitserreger weiterverbreitet, weil sie durch die Luft fliegen. Daher sollst du nicht in die Luft oder die Hände husten oder niesen, sondern in die Ellenbeuge (deinen Ellenbogen). Verwende zum Nase putzen immer ein frisches Papiertaschentuch und wirf es danach sofort in einen Mülleimer. Kann eine Maske schützen? Durch eine Mund-Nase-Bedeckung (oder „Maske“) können Tröpfchen, die man beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Eine Mund-Nase-Bedeckung kann zum Beispiel auch ein Tuch oder Schal sein, die du über Mund und Nase ziehst. Wenn eine kranke Person eine Mund-Nase-Bedeckung trägt, kann das Risiko, dass sie andere durch Husten, Niesen oder Sprechen ansteckt, verringert werden. Denn durch sie wird die Geschwindigkeit, mit der virenbesetzte Tröpfchen fliegen können, deutlich reduziert. Halte Abstand: Halte nach Möglichkeit mindestens 1,5 – 2 Meter Abstand zu Personen. Dies ist ungefähr die Länge eines Bettes. Besonders auf den Abstand solltest du bei hustenden oder niesenden Personen achten, da du ja jetzt weißt, dass beim Husten und Niesen Viren durch die Gegend fliegen können. Halte Abstand: Halte nach Möglichkeit mindestens 1,5 – 2 Meter Abstand zu Personen. Dies ist ungefähr die Länge eines Bettes. Besonders auf den Abstand solltest du bei hustenden oder niesenden Personen achten, da du ja jetzt weißt, dass beim Husten und Niesen Krankheitserreger durch die Gegend fliegen können. Was macht das Coronavirus? Fieber, trockener Husten und Abgeschlagenheit (starke Müdigkeit) können Anzeichen für eine Infizierung mit dem Coronavirus sein. Einige berichten auch von Halskratzen, Atemproblemen, Kopfschmerzen, Schüttelforst und weiteren Symptomen. Falls du die genannten Anzeichen bei dir feststellen kannst, sag deinen Eltern Bescheid. Diese wenden sich an deinen Kinderarzt, der euch berät und einschätzt, ob das der Coronavirus oder irgendein anderer Erkältungsvirus ist, und der euch dann sagt, wie es weitergeht. Hast du noch Fragen? Hierzu findest du auch auf der Internetseite von ZDF logo ! Fragen und Antworten über das Coronavirus! Einfach hier anklicken Jugendliche Mr. Wissen to go: Wie Corona uns psychisch fertig macht - YouTube Neue Corona-Maßnahmen: Darf der Staat das überhaupt? | #analyse - YouTube Darum ist Corona auch 2021 gefährlich - YouTube Die Corona-Verschwörung? Fundierte Kritik vs. Falschmeldungen - YouTube Quellen Internet: https://www.bundesregierung.de/breg-de/mediathe/video-selbsttests-1873982 https://www.hamburg.de/bsb/14961744/torben-erklaert-den-coronatest https://www.youtube.com/watch?v=A0EqaSBurX0&t=47s https://www.spiegel.de/deinspiegel/coronavirus-fuer-kinder-erklaert-a-fb50eba4-5cd1-4b44-a43f-283d8d57ef4f http://brefeld.homepage.t-online.de/groessenvergleich.html https://www.augsburger-allgemeine.de/kultur/Journal/Fuer-Kinder-erklaert-Alles-was-du-jetzt-ueber-das-Coronavirus-wissen-musst-id56593601.html https://www.onmeda.de/krankheitserreger/viren.html https://www.infektionsschutz.de/infektionskrankheiten/erregerarten/viren.html#c6260 http://multimedia.gsb.bund.de/RKI/Flowcharts/covid19/ https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/welche-krankheitszeichen-loest-das-coronavirus-aus--1728376 www.waschen-wie-walter.de https://www.unicef.de/informieren/aktuelles/blog/coronavirus-richtig-haendewaschen-einfacher-schutz/212860 https://www.sibylle-naeht.de/mund-nasenbedeckung-naehen/ https://www.bedeutungonline.de/was-ist-stayathome-wirbleibenzuhause-coronaviruschallenge-bedeutung-der-hashtags/ https://www.zusammengegencorona.de/informieren/zuhause-bleiben/ https://www.hessen.de/fuer-buerger/corona-hessen/massnahmen-der-landesregierung-zu-corona https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/landesregierung-beschliesst-oeffnung-von-friseuren-spielplaetzen-und-kultureinrichtungen https://www.hessen.de/presse/pressemitteilung/naechster-schritt-richtung-normalitaet-0 Quelle Printmedien: Buch: Ein Virus auf Reisen, 1. Auflage März 2020, ISBN: 978-3948762018 Metastar Books / ISBN: 978-3750495265 Amazon Verantwortlich und zuständig für den Inhalt der Internetseite HelpKids ist der Fachbereich Jugend und Familie Copyright für die Illustrationen by Lilli L’Arronge Hier geht's zurück

Kinder- und Jugendbeteiligung

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Zur Förderung von Beteiligung finden ein regelmäßiger Fachaustausch der hauptamtlichen Kolleg*innen im Kreis Groß-Gerau sowie kreisweite Austauschforen der Beteilgungsformen und Fachveranstaltungen zum Thema statt. Online-Jugend-Magazin JUMA22 Das Jugendbildungswerk des Kreises Groß-Gerau startet aktuell ein Online-Jugend-Magazin, das Jugendlichen niedrigschwellig ermöglicht, sich (gesellschafts-)politisch und kulturell zu beteiligen. Den Namen JUMA22 haben 40 Jugendliche aus dem Kreis bei einer Abstimmung gewählt. Er steht für Jugendmagazin und das Gründungsjahr 2022. Durch redaktionelle Arbeiten und journalistische Beiträge zu aktuellen Themen soll die Zielgruppe das Format selbstbestimmt mitgestalten können, z. B. in Form von Podcasts, Reportagen, Videos, Interviews oder Musikbeiträgen. Dafür werden Lokalredaktionen, aber auch eine kreisweit aktive Redaktionsgruppe gebildet, in denen Jugendliche pädagogisch begleitet werden. Neben diesem sozialraumorientierten Charakter soll das Magazin ein Kommunikationsmedium zwischen Entscheidungsträger*innen, Politiker*innen und Jugendlichen darstellen und einen gegenseitigen Austausch fördern. Das Projekt wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert. Jugendliche, die Interesse haben, beim Projekt mitzumachen, können uns die unterschriebene Datenschutzerklärung senden und Kontakt mit uns aufnehmen. Hier kann die Datenschutzerklärung zur Projektteilnahme heruntergeladen werden. Weitere Infos gibt es auf unserem Instagram-Kanal: https://www.instagram.com/juma22.gg/ Fachveranstaltung „Kinder- und Jugendbeteiligung als integraler Bestandteil kommunaler Kinder- und Jugendpolitik“ 15. September 2022 Am diesjährigen Tag der Demokratie hat die Kreisjugendförderung eingeladen, um mit Interessierten aus Politik, Verwaltung und Praxis die nachhaltige Verankerung von Kinder- und Jugendbeteiligung im kommunalpolitischen Raum zu beleuchten. Ein pointierter und lebendiger Vortrag des Referenten Winfried Pletzer bildete die Grundlage, um u. a. den Fragen nachzugehen und zu diskutieren, welchen Stellenwert Kinder- und Jugendpolitik für eine Kommune hat und welche Vor- und Nachteile verschiedene Beteiligungsformen haben. Die Dokumentation der Fachveranstaltung, können Sie hier herunterladen: Download der Dokumentation #YourPlaceYourRight Kontakt Herr Fiedler Kinder- und Jugendbeteiligung / Päd. Mitarbeiter Zimmer N0-10 06152 989-84194 jf@kreisgg . de Frau Köppler Verwaltungsangestellte Zimmer N0-06 06152 989-450 jf@kreisgg . de Fax: 06152 989-99150 Downloads Projektbeschreibung_Online-Jugend-Magazin.pdf Einwilligung_Projekteilnahme.pdf Redaktionelle_Begleitung_eines_Online-Jugend-Magazins.pdf Dokumention_FV_Jugendbeteiligung_15.09.2022.pdf

Riedstadt

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Wer kann sich an uns wenden? Familien Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Eltern, werdende Eltern und andere Erziehungsberechtigte Fachkräfte aus pädagogischen Einrichtungen Mit welchen Themen kann man sich an uns wenden? Entwicklungs- und Erziehungsfragen Konflikte in der Familie Schul- und Leistungsprobleme Verhaltensauffälligkeiten Spezielle Hilfen: Beratung bei familiärer Gewalt Beratung bei sexueller Kindesmisshandlung Beratung von Schwangeren und Eltern kleiner Kinder (Frühe Hilfen) Was bieten wir an? Beratung und Therapiegespräche in verschiedenen Settings (Familien, Eltern, Einzel) Trennungs- und Scheidungsberatung Klärungen diagnostischer Fragestellungen im Rahmen der Beratung Verschiedene Gruppenangebote Weitere Angebote: Für die Entwicklung präventiver Angebote vor Ort, Fortbildung und für pädagogische Fragestellungen in Kindertagesstätten, Schulen und Jugendeinrichtungen stehen wir auf Anfrage zur Verfügung. Personen, die beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern oder Jugendlichen zu tun haben, können uns bei Bedarf als „Insofern erfahrene Fachkräfte gem. § 8a SGB VIII“ hinzuziehen. Lotse im Netz der Frühen Hilfen. Wie erreichen sie uns? Anmeldung telefonisch oder persönlich zu den üblichen Bürozeiten Termine nach Vereinbarung Kontakt Südkreisberatungsstelle Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche Stahlbaustraße 4 64560 Riedstadt-Goddelau 06158 915-766 Fax 06158 915-767 erziehungsberatung@kreisgg . de Südkreisberatungsstelle Herr R. Schulmeyer Frau L. Körber Frau T. Müller-Facchinetti Frau D. Tschigas Sekretariat: Frau M. Knöbel Telefonische Erreichbarkeitszeiten: montags bis donnerstags 8.00 bis 12.00 Uhr u. 13.00 bis 16.00 Uhr freitags 8.00 bis 13.00 Uhr Termine nur nach Vereinbarung. So finden Sie uns Routenplaner

Kontakt FD Kinder- und Jugendärztlicher Dienst

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Dr. med. I. Nold Ärztin Wilhelm- Seipp- Str. 9 64521 Groß - Gerau Tel: 06152 989 225 Fax: 06152 989 187 jugendaerztlicherdienst@kreisgg . de Dr. med. E. Mikeska FÄ für Kinder-und Jugendmedizin Zimmer 120 Wilhelm-Seipp-Str. 9 64521 Groß - Gerau Tel: 06152-989 243 Fax: 06152 989 187 jugendaerztlicherdienst@kreisgg . de Frühe Hilfen Anke Haack Familien-Kinderkrankenschwester Zimmer 118 Wilhelm-Seipp-Str.9 64521 Groß-Gerau 06152 989-209 Fax 06152 989-187 ges-fruehehilfen@kreisgg . de Logopädischer Dienst Mona Krätschmer Staatlich anerkannte Logopädin Zimmer 103 Wilhelm-Seipp-Str.9 64521 Groß-Gerau Tel: 06152 989 84247 Fax: 06152 989 187 logopaedischerdienst@kreisgg.de Logopädischer Dienst Christina Schmidt Akademische Sprachtherapeutin Zimmer 103 Wilhelm-Seipp-Str.9 64521 Groß-Gerau Tel: 06152 989 84015 Fax: 06152 989 187 logopaedischerdienst@kreisgg.de Mütterberatung Barbara Kremer Kinderkrankenschwester Zimmer 121 Wilhelm-Seipp-Str.9 64521 Groß-Gerau 06152 989-246 Fax 06152 989-187 jugendaerztlicherdienst@kreisgg . de Frühe Hilfen Inge Trenzen Familien-Kinderkrankenschwester Zimmer 118 Wilhelm-Seipp-Str.9 64521 Groß-Gerau 06152 989-209 Fax 06152 989-187 ges-fruehehilfen@kreisgg . de Simone Eidebenz Fachdienstleitung Schulärztin Zimmer 123 Wilhelm-Seipp-Str. 9 64521 Groß-Gerau 06152 989-238 Fax 06152 989-187 jugendaerztlicherdienst@kreisgg . de Geschäftszimmer Kinder- und Jugendärztlicher Dienst Renate Till Efthimia Giannoula Med. Fachangestellte Zimmer 125 Wilhelm-Seipp-Str.9 64521 Groß-Gerau 06152 989-245 Fax 06152 989-187 jugendaerztlicherdienst@kreisgg . de

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