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Ausfuhr von Schusswaffen

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Bei der Ausfuhr von Schusswaffen aus dem Bundesgebiet in ein Land der Europäischen Union benötigt die Person, die die Waffe erwerben möchte, eine vorherige Erlaubnis zum Erwerb dieser Schusswaffe und eine Erlaubnis zur Einfuhr der Waffe. Mit der Einfuhrerlaubnis beantragen Sie dann bei Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde die Erlaubnis zum Verbringen einer Schusswaffe aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in ein Land der EU. Bitte beachten Sie dabei, dass die ausländische Einfuhrerlaubnis in deutscher Sprache abgefasst ist. Für die Ausfuhr von Schusswaffen in ein Land außerhalb der EU (Drittstaat) ist eine Ausfuhrerlaubnis notwendig, die Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in 65760 Eschborn, Frankfurter Str. 29-35 beantragen können. Den hierzu notwendigen Antrag können Sie auch im Internet bearbeiten. Zunächst muss hier ein Passwort beantragt werden, danach kann der Antrag direkt am PC ausgefüllt und versandt werden. Alternativ können Sie diesen Antrag auch bei der Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße 89 in 64925 Darmstadt erhalten. Kontakt Frau Scherer Sachgebietsleiterin Zimmer 145 06152 989-263 Frau Wenner Sachbearbeiterin Zimmer 146 06152 989-375 Frau Reil Sachbearbeiterin Zimmer 148 06152 989-345 Frau Edler Sachbearbeiterin Zimmer 148 06152 989-316 Herr Stange Sachbearbeiter Zimmer 147 06152 989-314 Frau Graf Außendienstmitarbeiterin/ Sachbearbeiterin Zimmer 147 06152 989-605 Fax 06152 989-697 eMail: jagdwaffen@kreisgg . de Öffnungszeiten Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.

Betriebsbesuch der Wirtschaftsförderung bei der Lochwald-Riednuss GbR

Relevanz:
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Die Riednuss wurde 2011 gegründet. Ihr Betriebszweck ist die Abbildung der Wertschöpfungskette „Walnuss“ von der Baumschule bis zum Lebensmittel: Produktion von vegetativem Vermehrungsgut standortangepasster Walnusssorten auf der Basis einer betriebseigenen Sortensammlung, Veredlung und Anzucht von Walnussbäumen, Walnussanbau und Walnussverarbeitung (Kerne, Öl) nach den Prinzipien und Empfehlungen des Ökolandbaus. Das Betriebskonzept ist in Deutschland einzigartig, da die Veredlung von Walnussbäumen in Baumschulen zunehmend im osteuropäischen Ausland stattfindet. Mit der Integration der weiteren Verarbeitungskette innerhalb eines landwirtschaftlichen Betriebes, der nach Richtlinien des Ökolandbaus zertifiziert ist, wird eine Produktqualität gesichert, die Frank Flasche und seine Frau Christine Straub vor vielen Jahren als Marktlücke erkannten: Heimische Walnüsse in Spitzenqualität unter Verwendung standortangepasster und heimischer Walnusssorten, marktnah und ökologisch produziert. Das Unternehmen engagiert sich außerdem sozial ebenso wie für den Naturschutz und erfüllt damit die Erwartungen der Konsumenten an eine verantwortungsvolle und nachhaltige Produktion. Über die Produktion hinaus bietet die Lochwald-Riednuss GbR fachliche und betriebswirtschaftliche Beratung für Landwirte, Kommunen und Stiftungen bei der Anlage von Walnusswiesen.“ Alles rund um das Thema Walnuss gibt es aus einer Hand - bei uns, im Hessischen Ried!“ – so Frank Flasche im Gespräch mit der Wirtschaftsförderung des Kreises Groß-Gerau. Margit Kühner und Jonas Margraff vom Fachdienst Wirtschaft besuchten den Träger des existenZündungspreises 2017 des Kreises Groß-Gerau in der Kategorie Nebenerwerb. Seit 2019 betreiben Frank Flasche und Christine Straub den Landwirtschaftlichen Betrieb Lochwald-Riednuss GbR erfolgreich im Vollerwerb. Christine Straub ist auch die Urheberin und Triebkraft des ganzen Betriebes. Neben der 16 ha Betriebsfläche konnten Frau Kühner und Herr Margraff auch die 450 qm Produktionshalle, Kühlhaus, Werkstatt, Maschinenunterstand und Lagerräume besichtigen. Ihr Kontakt zur Lochwald-Riednuss GbR Lochwald-Riednuss GbR Bahnhofstraße 8 64584 Biebesheim Telefon : + 49 (0) 6258/5070936 E-Mail : info@riednuss . de

Infothek - Sammlung von allgemeinen Informationsmaterialien und Übersichten

Relevanz:
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© pixabay HINWEISE Die Infothek beinhaltet allgemeines Überblickswissen. Informationen zu den konkreten Bildungsangeboten im Kreis Groß-Gerau finden Sie in den Hauptkategorien der Infoplattform: Kita/Schule/Studium , Sprachförderung , Berufliche Qualifizierung und Non-formale Bildung . Anerkannte Flüchtlinge (d.h. mit Aufenthaltstitel) haben, unabhängig von ihrem Herkunftsland, grundsätzlich vollen Zugang zu Sprachkursen, zum Arbeitsmarkt sowie zur Arbeits- und Ausbildungsförderung. In den Übersichten, die die Zugänge abhängig vom Aufenthaltsstatus darstellen, wird daher nur auf Asylbewerber*innen (mit Aufenthaltsgestattung, d.h. Personen im laufenden Asylverfahren inkl. Klagen vor Gericht) und Personen mit Duldung eingegangen. Allgemeine Informationsmaterialien und Übersichten zum Thema Kita/Schule/Studium Allgemeine Informationsmaterialien und Übersichten zum Thema Kita/Schule/Studium Allgemeine Informationsmaterialien Homepage: Mein Weg nach Deutschland - In Deutschland leben, Hrsg.: Goethe Institut Allgemeine Informationsmaterialien zum Thema Kita und Kindertagespflege Broschüre: Kindertageseinrichtungen, Informationen für Eltern im Rahmen von Asylverfahren, (Deutsch, Englisch, Französisch, Somali, Arabisch, Dari), Hrsg.: HMSI Erklärvideos zum Thema Kinderbetreuung für Eltern (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi), Hrsg.: HMSI, in Kooperation mit dem Land Bayern und didacta e.V. Broschüre: Herzlich Willkommen in unserer Kita, (Deutsch, Englisch, Französisch, Tigrinya, Arabisch, Farsi), Hrsg.: BMFSFJ Kindertagespflege, Informationen für Eltern in verschiedenen Sprachen, inkl. Video, (Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Dari,, Farsi, Kurdisch, Russisch, Türkisch, Tigrinya), Hrsg.: Bundesverband für Kindertagespflege Allgemeine Informationsmaterialien zum Thema Schule Hessisches Kultusministerium: Das hessische Schulsystem (Videos auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch) Hessisches Kultusministerium: Bildungswege in Hessen, Inkl. Erklärvideo in Deutsch, Englisch, Französisch, Türkisch und Arabisch Übersicht über Übergangsmöglichkeiten nach Ende der Vollschulzeitpflicht im Kreis Groß-Gerau Infopaket Übergang Schule-Beruf für Zugewanderte im Kreis Groß-Gerau Flyer für junge, zugewanderte Menschen - Kurzinfo Beratung nach dem Abgang aus der Schule im Kreis Groß-Gerau Allgemeine Informationsmaterialen zum Thema Studium Hochschulzugang für Geflüchtete im Kreis Groß-Gerau Angebote für Flüchtlinge der hessischen Hochschulen, aufgelistet für jede einzelne Hochschule www.study-in-germany.de Studying in Germany with a Disability Deutsches Studentenwerk - Studying with Disabilities Allgemeine Informationsmaterialien und Übersichten zum Thema Sprachförderung Allgemeine Informationsmaterialien und Übersichten zum Thema Sprachförderung Allgemeine Informationsmaterialien Übersicht Sprachkurse im Kreis Groß-Gerau Handzettel Sprachberatung Integrationskurse, BAMF-Homepage Integrationskurs, Homepage: Mein Weg nach Deutschland - In Deutschland leben, Hrsg.: Goethe Institut Deutsch für den Beruf, Informationen zum Deufö-Kurs, BAMF-Homepage Sprachförderung MitSprache - Deutsch4U, Homepage: Integrationskompass, Hrsg.: Land Hessen Übersichten und Informationsmaterialien zum Zugang zu Integrationskursen und Deufö-Kursen abhängig vom Aufenthaltsstatus IQ-Netzwerk: Übersicht zum Zugang zur Sprachförderung für Asylbewerber_innen (d.h. mit Aufenthaltsgestattung) und Geduldete Zugang zum Integrationskurs für Asylbewerber und Geduldete, BAMF-Homepage Handzettel - neuer Zugang zum Integrationskurs für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Einreise vor dem 01.08.19 (Hrsg.: komm. Bildungskoordination f. Neuzugewanderte im Kreis GG) Niedrigschwelliger Handzettel - neuer Zugang zum Integrationskurs für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Einreise vor dem 01.08.19 (Hrsg.: komm. Bildungskoordination f. Neuzugewanderte im Kreis GG) Handzettel - Neuer Zugang zu Deufö-Kursen für Personen mit Aufenthaltsgestattung und Einreise vor dem 01.08.19 (Hrsg.: komm. Bildungskoordination f. Neuzugewanderte im Kreis GG) Handzettel - Neuer Zugang zu Deufö-Kursen für Geduldete (Hrsg.: komm. Bildungskoordination f. Neuzugewanderte im Kreis GG) Datenbanken zur Suche nach Integrationskursen und Deufö-Kursen vor Ort BAMF webGIS: Suche nach geplanten und laufenden Integrationskursen sowie freien Kursplätzen KURSNET - Bundesagentur für Arbeit: Beim Suchbegriff "DeuföV", erhalten Sie aktuelle Informationen zu geplanten und laufenden Deufö-Kursen sowie freien Kursplätzen Übersicht über die Angebote vor Ort im Rahmen des Landesprogramms MitSprache Deutsch4U Geplante Deutsch4U-Angebote im Kreis GG im Jahr 2020 Geplante Deutsch4U-Angebote in Rüsselsheim im Jahr 2020 Allgemeine Informationsmaterialien und Übersichten zum Thema Berufliche Qualifizierung Allgemeine Informationsmaterialien und Übersichten zum Thema Berufliche Qualifizierung Allgemeine Informationsmaterialien Arbeit finden in Deutschland - Tipps von Flüchtlingen für Flüchtlinge - deutsch - (Hrsg. Thünen-Institut) Arbeit finden in Deutschland - Tipps von Flüchtlingen für Flüchtlinge - arabisch - (Hrsg. Thünen-Institut) Flüchtlinge einstellen - Tipps von Unternehmern für Unternehmer (Hrsg. Thünen-Insitut) Homepage: Mein Weg nach Deutschland - In Deutschland leben, Hrsg.: Goethe Institut Weitere allgemeine Informationen finden Sie unter: Berufliche Qualfizierung > Digitale Angebote Übersichten zum Zugang zu Arbeit sowie Arbeits- und Ausbildungsförderung abhängig vom Aufenthaltsstatus Übersicht: Zugang zu Arbeit und Arbeitsförderung für Asylbewerber*innen und Geduldete, Hrsg.: IQ Netzwerk Übersicht: Zugang zu Ausbildungsförderung für Asylbewerber*innen und Geduldete, Hrsg.: IQ-Netzwerk Ausführliche Handreichung: Ausbildungsförderung für Geflüchtete + Personen mit EU-Daueraufenthalt etc. (ab S. 7), Hrsg.: IQ-Netzwerk Ausführliche Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbsttätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer, Hrsg.: IQ-Netzwerk Handreichung: Der Zugang zur Berufsausbildung und zu den Leistungen der Ausbildungsförderung für junge Flüchtlinge und junge Neuzugewanderte, Hrsg.: Der Paritätische Gesamtverband. Bundeskoordination Jugendsozialarbeit Übersicht zum Thema Digitale Lernangebote Übersicht zum Thema Digitale Lernangebote Digitale Lernangebote - Handout für Zugewanderte als pdf

Antragsportal

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60%

Willkommen beim Antragsportal, unter dem Online Antragsportal finden Sie Anträge, die Sie bequem von zu Hause aus stellen können. (Das Angebot wird noch weiter ausgebaut.) Unter dem Reiter Antragsformulare erhalten Sie weiterhin Anträge im PDF-Format zum Ausdrucken und Informationen zu diesen Anträgen. Online Antragsportal Online Antragsportal Verkehr Fahrerlaubnisbehörde - Terminvergabe Fahrerlaubnisbehörde - Antrag zum Ersterwerb eines Führerscheins Wunschkennzeichen Außerbetriebsetzung Kfz Wiederzulassung Kfz Neuzulassung Kfz Umschreibung Kfz Adressänderung Schule – Schülerfahrkostenerstattung: Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten nach §161 HSchG Erstattungsantrag Schülerticket Hessen Freigestellter Schülerverkehr Familie: UVG-Antrag (Unterhaltsvorschuss) Antrag auf Übernahme der Kindertagesstättenbeiträge Soziales: BAföG-Antrag Wohnungssuche für im Kreis Groß-Gerau gemeldete ukrainische Flüchtlinge Meldeformular für Wohnungsangebote Gesundheit: Meldeportal - einrichtungsbezogene Impfpflicht Anmeldung zur Belehrung nach § 42 und § 43 Infektionsschutzgesetz Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz Tierschutz: Beschwerde im Bereich einer Tierhaltung Erlaubnis nach § 11 TierSchG Zulassung als Transportunternehmen Befähigungsnachweis Ordnung: Waffenbehörde Antrag zur Ausstellung einer grünen Waffenbesitzkarte Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer grünen Waffenbesitzkarte Beantragung einer Erwerbserlaubnis zur Eintragung auf einer grünen Waffenbesitzkarte Anzeige des Erwerbs zur Eintragung einer Waffe auf einer gelben Waffenbesitzkarte Antrag zur Ausstellung einer gelben Waffenbesitzkarte Antrag zur Ausstellung eines Kleinen Waffenscheins zum Führen von SRS-Waffen mit Zulassungszeichen der PTB Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Feuerwaffenpasses (EFP) Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit eines europäischen Feuerwaffenpass (EFP) Antrag auf Eintragung einer Waffe auf einem Europäischen Feuerwaffenpass (EFP) Nachreichung von Anlagen Antragsformulare Antragsformulare Über unser Antragsportal kommen Sie schnell und unkompliziert auf die Seite mit dem Antrag, den Sie benötigen. Ausländerwesen Bauen Ehrenamt Familie Genehmigungen Gesundheit Kultur Ordnung Schule Soziales Umwelt Verkehr Wirtschaft

Fahrgastbeirat

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Lokaler Fahrgastbeirat des Kreises Groß-Gerau Seit 1995 arbeiten Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs aus den Kreisgemeinden im Fahrgastbeirat mit. Auf Schwachstellen und Problembereiche des öffentlichen Nahverkehrs hinweisen, Kundenwünsche sammeln und an die Verantwortlichen herantragen, Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Bus- und Bahnverbindungen machen: Der Lokale Fahrgastbeirat des Kreises Groß-Gerau hat eine Vielzahl von Aufgaben. Als beratendes Gremium stellt er das Bindeglied zwischen den Entscheidungsträgern des ÖPNV und den tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzern dar. Die Themen, mit denen er sich beschäftigt, reichen im Busverkehr von der Ausstattung der Haltestellen über die Abstimmung von Buslinien auf den Bahnverkehr bis zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler im regulären Linienverkehr. Im Bahnverkehr zählen die Sauberkeit der Bahnhöfe und die Pünktlichkeit der Züge, aber auch größere Projekte der Bahnhofssanierung zu den wesentlichen Themen. In dem Gremium sind rund 20 engagierte Bürgerinnen und Bürger aus den einzelnen Gemeinden vertreten, wobei die Zahl der Sitze jeder Gemeinde in direktem Verhältnis zur Bevölkerungszahl steht. Darüber hinaus werden bestimmte Nutzergruppen des ÖPNV, wie in der Mobilität beeinträchtigte Personen, ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Umweltschutzverbände und der Kreiselternbeirat durch je eine zusätzliche Vertreterin oder einen zusätzlichen Vertreter im Beirat repräsentiert. Bei ihrer Tätigkeit wollen die Beiratsmitglieder nicht nur ihre eigenen Erfahrungen einbringen, auch Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Wünsche, Ideen oder Kritik zum ÖPNV-Angebot weiterzugeben. Wer dies tun möchte, kann sich direkt an eines der <link file:41050 _blank internen link im aktuellen>Mitglieder im Fahrgastbeirat wenden. Der Fahrgastbeirat tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Die organisatorische Betreuung (Moderation, Einladung, Protokollführung) des Fahrgastbeirats erfolgt durch den Fachbereich Regionalentwicklung und Umwelt des Kreises Groß-Gerau. Für die fachliche Betreuung (Gestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet) ist die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) zuständig. Kontakt Frau C. Huttner Zimmer 542 06152 989-547 Fax 06152 989-99547 regio@kreisgg . de

Zulassung

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Zulassung eines Neufahrzeuges Zulassung eines Neufahrzeuges Sie möchten ein neues Fahrzeug zulassen? Lesen Sie bitte unter 'Vorführpflicht', ob Sie Ihr Fahrzeug bei der Zulassung benötigen. Benötigte Unterlagen: bei getypten Fahrzeugen: Fahrzeugbrief und COC-Papier bei nicht-getypten: ggfs. eine Datenbestätigung des Herstellers, eine gesonderte Betriebserlaubnis o. a. (bitte kontaktieren Sie uns vorher, da es zu viele Varianten gibt, um diese hier schlüssig darzustellen) eVB-Nummer (früher "Deckungskarte ") SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer evtl. - Vollmacht (bitte nachlesen!) zusätzlich: bei Privatpersonen: gültiger original Personalausweis oder Pass bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre, wenn älter s. u. 'Firmenzulassung') gültiger original Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten Person Kosten: 27,60 Euro (bis 45,50 Euro) zuzüglich 10,20 Euro bei Wunschkennzeichen zuzüglich 2,60 Euro falls das Wunschkennzeichen vorher reserviert wurde zuzüglich Schilderkosten beim Schildermacher siehe auch: - Vollmacht - Zulassung auf eine Firma - Vorführplicht - Wunschkennzeichen - kleine Kennzeichen - Fahrzeuge mit Vollabnahme (Gutachten nach § 21 StVZO, § 13 EGFGV oder § 19 (2) StVZO) - Feinstaubplakette Informationen zu internetbasierten Zulassungsvorgängen finden sie hier ! Zulassung eines Importfahrzeuges Zulassung eines Importfahrzeuges Sie möchten ein Importfahrzeug zulassen? Neue Pkws aus dem EG-Raum besitzen in der Regel eine EG-Übereinstimmungsbescheinigung auch COC-Papier genannt. Diese ist Eigentum des Fahrzeughalters und ist diesem immer auszuhändigen. Sie ist bei der Zulassung eines neuen Pkws zwingend erforderlich und im Original vorzulegen, bei einem Gebrauchtwagen kann sie einen eventuell erforderlichen Gang zu einer technischen Prüfstelle ersparen. Ob es sich um ein Original handelt, erkennt man am Farbdruck oder an einem Wasserzeichen im Papier. Im Zweifelsfall ist es über den Hersteller (als Zweitschrift) zu besorgen. Bei älteren Fahrzeugen, Fahrzeugen ohne Typengenehmigung, einem Fahrzeug aus dem Nicht-EG-Raum oder anderen Fahrzeugen als Pkws, kann eine vorherige Vollabnahme und die Einholung einer Betriebserlaubnis bei der hessischen Bündelungsbehörde in Marburg erforderlich sein. Je nach Ergerbnis der Vollabnahme können zudem Ausnahmegenehmigung erforderlich werden. Die einzelnen Voraussetzung sind für einen Laien kaum zu erkennen und in der Kürze hier nicht darstellbar. Setzen Sie sich daher am Besten vorher telefonisch mit der Zulassungsbehörde in Verbindung. Bei einem gebrauchten Fahrzeug sind alle noch ausgebenen Fahrzeugpapiere vorzulegen, sowie noch zugeteilte Kennzeichen. Ist es bereits älter als die erste nach deutschem Recht geltende Untersuchungfrist, ist - soweit keine Vollabnahme erforderlich war (s. o.) - eine gültige Hauptuntersuchung (HU) vorzulegen. Sofern die ausländische Zulassungsbescheinigung aus zwei Teilen besteht, kann bei Fehlen des Teils II das Fahrzeug nur zugelassen werden, wenn über das Kraftfahrt-Bundesamt die Bestätigung der zuständigen ausländischen Behörde über die frühere Zulassung eingeholt wurde. Diese Bestätigung wird durch die Zulassungsbehörde eingeholt, die Rückantwort des ausländischen Staates kann bis zu vier Wochen dauern. Erst dann kann das Fahrzeug zugelassen werden. Daher ist es besser, wenn Sie schon beim Kauf darauf achten, dass alle Unterlagen komplett sind. Ob es eine Zulassungsbescheinigung Teil II gibt, lässt sich in der Regel am Zulassungspapier erkennen: nennt es sich 'Zulassungsbescheinigung Teil I' (der deutsche Text müsste kleingedruckt zu finden sein), so muss es auch einen Teil II geben. Bei Nicht-EU-Fahrzeugen oder EU-Fahrzeugen ohne Zulassungsbescheinigung Teil II ist der Kaufvertrag erforderlich. Grundsätzlich sind Import-Fahrzeuge vorzuführen. Daher lesen Sie bitte auch unter 'Vorführpflicht' nach. Benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief (evtl. mit Datenbestätigung des Herstellers) oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder ausländische Fahrzeugpapiere/Kennzeichen eVB-Nummer (früher "Deckungskarte ") evtl. gültige HU-Bescheinigung ("TÜV") im Original evtl. Vollabnahme evtl. Ausnahmegenehmigungen evtl. Kaufvertrag evtl. Verzollungsnachweis SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer evtl. - Vollmacht (bitte nachlesen!) zusätzlich: bei Privatpersonen: gültiger original Personalausweis oder Pass bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre, wenn älter s. u. 'Firmenzulassung') gültiger original Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten Person Kosten : 26,90 Euro (bis 44,80 Euro) zuzüglich 10,20 Euro bei Wunschkennzeichen zuzüglich 2,60 Euro falls das Wunschkennzeichen vorher reserviert wurde zuzüglich Schilderkosten beim Schildermacher siehe auch: - Vollmacht - Vorführplicht - Wunschkennzeichen - kleine Kennzeichen - Fahrzeuge mit Vollabnahme (Gutachten nach § 21 StVZO, § 13 EGFGV oder § 19 (2) StVZO) Zulassung auf eine Firma Zulassung auf eine Firma Informationen zum Thema 'Zulassung auf eine Firma' Wann kann auf eine Firma zugelassen werden? Die Zulassung auf eine Firma ist nur möglich, wenn es sich bei der Firma um eine juristische Person handelt. Dies ist in der Regel dann gegeben, wenn die Firma im Handelsregister eingetragen ist ("e.K." können entsprechend wie juristische Personen behandelt werden). Ansonsten sind folgende Firmen juristische Personen: AG, GmbH, UG, oHG und KG. Es muss sich um eine Haupt- oder selbstständige Zweigniederlassung handeln, auf eine unselbstständige Zweigstelle kann keine Zulassung erfolgen. Die Vollmacht ist von einem für die Niederlassung zuständigen Geschäftsführer/Prokurist auszustellen, je nach internen Regelungen auch von zwei. Zu dem bzw. den vollmachtgebenden Geschäftsführer(n)/Prokurist(en) ist der Handelsregisterauszug, in dem diese(r) benannt sind, erforderlich. Einzelkaufleute (nicht im Handelsregister eingetragene), GbR's und Selbstständige sind keine juristischen, sondern natürliche Personen. Bei diesen kann keine Zulassung auf einen Firmennamen erfolgen, sondern nur auf einen zu benennenden verantwortlichen Vertreter. Die Zulassung ist nur auf dessen Hauptwohnsitz möglich. Die Entscheidung, ob das Fahrzeug steuerrechtlich für die gewerbliche Nutzung anerkannt wird, obliegt der für die Kfz-Steuer zuständigen Zollverwaltung und ist unabhängig von der Zulassung anhand der tatsächlichen Verwendung zu treffen. Für die Zulassung auf eine Firma sind zusätzlich zu den Fahrzeugunterlagen folgende Dokumente erforderlich: Handelsregisterauszug (zur Legitimation des Unterschriftsbefugten, i. d. R. Geschäftsführer/ Prokurist), Gewerbeanmeldung (als Nachweis der Firmenadresse), (ist sie älter als 3 Jahre, wird ein anderer Nachweis benötigt, z. B. ein aktueller Steuerbescheid) gültiger Ausweis der Person, die bei der Zulassungsbehörde vorspricht. Lässt der Geschäftsführer/Prokurist nicht persönlich zu: Vollmacht für die Person, die bei der Zulassungsbehörde vorspricht, Original oder bestätigte Kopie ( s. Vollmacht ) des gültigen Ausweises des Vollmachtgebers (um die Unterschrift auf der Vollmacht zu prüfen). Geht die Vollmacht nicht direkt vom Geschäftsführer/Prokurist an denjenigen, der bei der Zulassungsbehörde vorspricht, sind weitere Vollmachten und Ausweisdokumente erforderlich. Firmen in Gründung haben noch keinen Handelsregisterauszug. Sie besitzen jedoch eine Gewerbeanmeldung mit einem entsprechenden "in Gründung" Vermerk. Diese kann ein halbes Jahr für eine Firmenzulassung anerkannt werden. siehe auch: - Wunschkennzeichen - kleine Kennzeichen - Vollmacht (bitte nachlesen!) Zulassung auf Minderjährige Die Zulassung eines Fahrzeuges auf minderjährige Personen ist nur in folgenden Fällen möglich: Die minderjärige Person ist mindestens 16 Jahre alt und besitzt einen Führerschein für das entsprechende Fahrzeug. Der entsprechende Führerschein bzw. der Probeführerschein ist mit vorzulegen. Es soll eine Zulassung auf eine behinderte Person zum Zwecke der Steuerbefreiung des Fahrzeuges nach § 13 a Kraftfahrtsteuergesetz (KraftStG) erfolgen. Die Steuerbefreiung ist nur möglich, solange das Fahrzeug auschließlich zu Fahrten benutzt wird, die im Zusammenhang mit der Fortbewegung oder der Haushaltsführung der behinderten Personen stehen. Es ist der Schwerbehindertenausweis vorzulegen, bei orangefarbenem Flächenaufdruck im Ausweis (Merkmale 'G' oder 'Gl') auch das Beiblatt. In beiden Fällen ist eine Einverständniserklärung ( Erklärung Minderjährige ) beider Elternteile erforderlich. Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, so ist dies nachzuweisen. Ist die minderjährige Person mindestens 16 Jahre alt und erscheint sie nicht selbst bei der Zulassung, so ist (außer bei Schwerbehinderten mit dem Merkmalen 'H' oder 'Bl' im Schwerbehindertenausweis) von ihr eine Vollmacht auszustellen und vorzulegen. Downloads Erklärung Minderjährige Vollmacht Ummeldung eines Fahrzeuges, das aus dem Kreis GG kommt Ummeldung eines Fahrzeuges, das aus dem Kreis GG kommt Sie möchten ein Fahrzeug mit GG - Kennzeichen auf sich ummelden? Benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief eVB-Nummer (früher "Deckungskarte ") gültige HU-Bescheinigung ("TÜV") im Original SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer wenn das Fahrzeug zugelassen ist: Fahrzeugschein wenn das Fahrzeug stillgelegt ist: grüne Abmeldebescheinigung oder EG-Fzg.Schein = ZB I und Kennzeichenschilder evtl. Vollmacht (s. u. :bitte nachlesen!) zusätzlich: bei Privatpersonen: gültiger original Personalausweis oder Pass bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre, wenn älter s. u. 'Firmenzulassung') gültiger original Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten Kosten: 19,90 Euro (bis 46,50 Euro) Für ca. 25,00 Euro plus Schilderkosten können Sie sich auch ein neues Kennzeichen zuteilen lassen. Sie müssten dazu, soweit das Fahrzeug noch zugelassen ist, die alten Kennzeichenschilder mitbringen. siehe auch: - Vollmacht (bitte nachlesen!) - Vorführung - Firmenzulassung - Wiederanmeldung - Wunschkennzeichen Informationen zu internetbasierten Zulassungsvorgängen finden sie hier ! Ummeldung eines Fahrzeuges, das nicht aus dem Kreis GG kommt Ummeldung eines Fahrzeuges, das nicht aus dem Kreis GG kommt Sie möchten ein Fahrzeug mit auswärtigem Kennzeichen im Kreis Groß-Gerau zulassen? - nach Umzug von außerhalb des Kreisgebietes - nach Kauf eines Fahrzeuges von außerhalb des Kreisbebietes Kennzeichenmitnahme: Soweit ein noch zugelassenes Fahrzeug aus einem anderen Zulassungsbezirk in den Kreis Groß-Gerau kommt, besteht die Möglichkeit das noch gültige bisherige Kennzeichen zu belassen. Dieses braucht dann nicht vorgelegt werden. Bei einer Kennzeichenmitnahme wird bei unverändertem Fahrzeughalter auch kein Fahrzeugbrief benötigt, wenn es sich um eine "Zulassungsbescheinigung Teil II" handelt. Bei einem Fahrzeugbrief alter Art ist dieser auch bei Kennzeichenmitnahme vorzulegen. Ebenfalls nicht benötigt wird bei Kennzeichenmitnahme und unverändertem Fahrzeughalter eine neue eVB, wenn vorher kein fehlender Versicherungsschutz vorlag und schon ein Fahrzeugbrief neuer Art, eine "Zulassungsbescheinigung Teil II" existiert. Bei Fahrzeugbriefen alter Art ist sehr oft eine eVB nötig, bringen Sie daher sicherheitshalber eine mit. Grenzen der Kennzeichenmitnahme: Das mitgenommene Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug, bis dieses abgemeldet wird. Bei der Wiederzulassung ist dann ein neues Kennzeichen zu vergeben. Auch kann das mitgenommene Kennzeichen nicht auf ein neues Fahrzeug übertragen werden. Auch hier wird dann ein neues Kennzeichen erforderlich. Benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief (gegebenenfalls entbehrlich / s. o.) eVB-Nummer (früher "Deckungskarte " / gegebenenfalls entbehrlich / s. o.) SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer gültige HU-Bescheinigung ("TÜV") im Original wenn das Fahrzeug zugelassen ist: Fahrzeugschein und Kennzeichenschilder (gegebenenfalls entbehrlich / s. o.) wenn das Fahrzeug stillgelegt ist: grüne Abmeldebescheinigung oder EG-Fzg.Schein = ZB I evtl. Vollmacht (siehe LINK unten!) zusätzlich: bei Privatpersonen: gültiger original Personalausweis oder Pass bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre, wenn älter s. u. 'Firmenzulassung') gültiger original Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten Person Kosten: 17,50 Euro (bis 36,30 Euro) zuzüglich 10,20 Euro bei Wunschkennzeichen zuzüglich 2,60 Euro falls das Wunschkennzeichen vorher reserviert wurde zuzüglich eventueller Schilderkosten beim Schildermacher siehe auch: - Vollmacht (bitte nachlesen! ) - Vorführung - Firmenzulassung - Wunschkennzeichen - kleine Kennzeichen - Wiederanmeldung - Feinstaubplakette Informationen zu internetbasierten Zulassungsvorgängen finden sie hier ! Wiederanmeldung eines Fahrzeuges Sie möchten ein Fahrzeug wieder anmelden? Achtung: Kennzeichenschilder alter Art, welche noch kein blaues Eurofeld haben, können seit 01.03.2007 bei der Wiederanmeldung leider nicht mehr abgestempelt werden. Die entsprechende Übergangsregelung besteht mit Einführung der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) nicht mehr. Solange Fahrzeuge mit alten Kennzeichen noch zugelassen sind, besteht natürlich noch Bestandsschutz. Werden solche Fahrzeuge aber nach Außerbetriebsetzung wieder zugelassen, sind neue EG-Kennzeichen zu fertigen. Benötigte Unterlagen: Fahrzeugbrief (nur, wenn das Fahrzeug vorher auf jemand anderes zugelassen war) grüne Abmeldebescheinigung oder EG-Fzg.Schein = ZB I Deckungskarte gültige HU-Bescheinigung (TÜV) im Original SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kfz-Steuer evtl. Vollmacht (bitte nachlesen!) eventuell zusätzlich: Kennzeichenschilder (falls noch an das Fahrzeug gebunden / siehe auch Abmeldung eines Fahrzeuges) Gutachten einer Prüforganisation nach § 21 StVZO (s. u.: Vollabnahme) (nur noch bei Fahrzeugen, deren Daten weder registriert, noch durch Brief, COC o. ä. nachgewiesen werden können) bei Privatpersonen: gültiger original Personalausweis oder gültiger Pass bei Firmen: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung (nicht älter als 3 Jahre, wenn älter s. u. 'Firmenzulassung') gültiger original Personalausweis oder Pass der unterschriftsberechtigten Person Kosten: 12,40 Euro (bis 46,50 Euro) zuzüglich evtl.: 10,20 Euro bei Wunschkennzeichen 2,60 Euro bei Reservierung (außerhalb der Außerbetriebsetzung) Schilderkosten beim Schildermacher siehe auch: - Abmeldung eines Fahrzeuges - Wunschkennzeichen - kleine Kennzeichen - Vollmacht (bitte nachlesen!) - Zulassung auf eine Firma - Umschreibung innerhalb - Umschreibung außerhalb - Vollabnahme Informationen zu internetbasierten Zulassungsvorgängen finden sie hier ! Kontaktinformationen Die Zulassungsstelle ist an zwei Standorten (Groß-Gerau und Rüsselsheim) erreichbar: Standort Groß-Gerau Anschrift Der Landrat des Kreises Groß-Gerau Zulassungsbehörde Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Kontakt Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten Fax: 06152 989 679 E-Mail: zulgg@kreisgg.de Standort Rüsselsheim Anschrift Der Landrat des Kreises Groß-Gerau Zulassungsbehörde Stahlstr. 15 (Zufahrt Kobaltstraße) 65428 Rüsselsheim am Main Kontakt Tel.: s. Erreichbarkeitszeiten Fax: 06152 989 84040 E-Mail: zulrhm@kreisgg.de Für beide Standorte Kontaktformular Mit dem Kontaktformular können Sie Ihr Anliegen an die Zulassungsstelle herantragen; eine telefonische oder - falls gewünscht - schriftliche Antwort erfolgt baldmöglich, spätestens innerhalb eines Arbeitstages Erreichbarkeitszeiten Allgemeine Auskünfte unter 06152 989 789: - montags 8:00 - 12:00 Uhr - dienstags 8:00 - 12:00 Uhr - mittwochs 14:00 - 18:00 Uhr - donnerstags 8:00 - 12:00 Uhr - freitags 8:00 - 12:00 Uhr Persönliche Vorsprachen über Terminvergabe Bankverbindung Kreissparkasse Groß-Gerau BLZ 508 525 53 IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18 BIC HELADEF1GRG Konto-Nr. 18 Kennwort "Zulassung"

Sprachberatung im Kreis Groß-Gerau

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© oneinchpunch - stock.adobe.com Was? offenes Angebot für alle Interessierten, die einen Bedarf im Bereich Deutschförderung haben und gerne an einem Deutschkurs teilnehmen möchten. Dauer ca. 60 Minuten Inhalt Sichtung der folgenden Dokumente (soweit vorhanden) Ausweispapiere, aktuelle Leistungsbescheid vom Jobcenter (SGB II) bzw. AsylbLG, Verpflichtung von der Ausländerbehörde oder vom Jobcenter oder eine Berechtigung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Nachweise oder Zertifikate Deutsch als Fremdsprache, Bescheinigung über bereits besuchte Deutschkurse Ermittlung des Sprachniveaus Mithilfe eines Einstufungstests und anschließende Findung eines passenden Deutschkurses Verfügt der Kursträger über kein passendes Kursangebot in nächster Zeit, kann man sich auf die Warteliste des Kursträgers setzten lassen oder die Sprachberatung eines anderen Kursträgers aufsuchen Wer? Aufenthaltsstatus Unabhängig vom Aufenthaltsstatus Alter i.d.R. nach Ende der Vollschulzeitpflicht Sprachkenntnisse keine Vorkenntnisse erforderlich Wann? Termine nach Vereinbarung Wo? Groß-Gerau: Internationaler Bund Landkreis Groß-Gerau, Grone Bildungszentrum Hessen GmbH, Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Rüsselsheim: AWO Perspektiven Bildung gGmbH, BildungsCenter Rhein-Main e.V. Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V (BWHW) Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Pinker Institut e.V., Wie? Zugang über den Träger Kontakt AWO Perspektiven gGmbH, Bahnhofstraße 22-23, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142 – 1624884, 06142 - 4091413 oder 06142 - 4074815 BildungsCenter Rhein-Main e.V., Elisabethenstr. 20, 65428 Rüsselsheim Tel.: 06142 - 7959300 oder 0170 5576602 Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V., Region Südhessen, Eisenstr. 48a, 65428 Rüsselsheim Tel.: 06152 - 800140 Internationaler Bund Landkreis Groß-Gerau, Bildungszentrum Groß-Gerau, Darmstädter Str. 18a, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152 – 1876210, Grone Bildungszentrum Hessen GmbH, Frankfurter Str. 74 und Neuweg 1, 64521 Groß-Gerau Tel.: 06152 - 7108360 oder 0174 6410078 Kultur 123,Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Am Treff 1, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142 - 832630 Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock, 64521 Groß-Gerau, Tel.: 06152 – 18700 Pinker Institut e.V. , Alte Poststraße 4, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142 – 1750156, Weiterführende Links Flyer Sprachberatung im Kreis Groß-Gerau AWO Perspektiven gGmbH Hessen Süd BildungsCenter Rhein-Main e.V. Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e.V., Region Südhessen Internationaler Bund Landkreis Groß-Gerau Kultur 123,Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule Kreisvolkshochschule Groß-Gerau Pinker Institut e.V.

Amtsärztliche Untersuchungen / Gutachten

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Der Fachdienst Amtsärztlicher Dienst führt Untersuchungen durch und erstellt Gutachten im öffentlichen Interesse. Die Zuständigkeit ist durch Gesetze und Rechtsverordnungen gegeben. Die Begutachtung ist unabhängig, objektiv und neutral. Amtsärztliche Gutachten werden durch alle im Amtsärztlichen Dienst tätigen Ärztinnen erstellt. Dies sind zur Zeit: Frau Dr. Hense Frau Dr. Herschel Gesundheitliche Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen /STI Gesundheitliche Beratung zu sexuell übertragbaren Infektionen /STI Sexuell übertragbare Krankheiten (STI - Sexually Transmitted Infections) werden durch sexuelle Kontakte - von Petting bis Analverkehr - übertragen. Hierzu gehören die klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphilis (Lues) und Gonorrhöe (Tripper), aber auch Hepatitis B, genitaler Herpes, Feigwarzen, HPV (humanes Papiloma Virus), Chlamydieninfektionen, Trichonomaden und HIV/Aids. STI können unbehandelt der Gesundheit auf Dauer schwer schaden. Außerdem erhöhen sie das Risiko für eine Ansteckung mit HIV. Sie können sich bei uns, nach telefonischer Voranmeldung - selbstverständlich auch anonym - beraten und informieren lassen Inhalt der Beratung: • wie können Sie sich anstecken, • woran Sie eine Ansteckung erkennen, • was Sie bei der Ansteckung tun müssen, • wo Sie sich behandeln lassen können, • wie Sie sich schützen können. Sie können zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte rufen Sie vorher an, damit wir Ihnen einen freien Termin nennen können (Telefon 06152-989-132 oder -206). Die Beratung kann auf Wunsch anonym erfolgen und ist für alle Bürger*innen kostenlos. HIV-Test HIV-Test Sie möchten gerne einen HIV-Test machen? Sie können zu unseren Öffnungszeiten vorbeikommen. Bitte rufen Sie vorher an, damit wir Ihnen einen freien Termin nennen können (Telefon 06152-989-206). Der Test kann anonym oder mit Name gemacht werden. Es dauert ca. zehn Tage, bis das Ergebnis vorliegt. Benötigte Unterlagen: Personalausweis, wenn namentliche Testung Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 18,00 Euro. Das Ergebnis wird Ihnen im Gesundheitsamt mitgeteilt. Eine Kopie des Laborbefundes wird Ihnen auf Wunsch ausgehändigt. Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz Gesundheitliche Beratung nach dem Prostituiertenschutzgesetz Ab dem 01. Juli 2017 bieten wir für überwiegend im Kreis Groß-Gerau Tätige Beratungen nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) an. Eine entsprechende Bescheinigung wird nach eingehender Beratung durch das Gesundheitsamt ausgestellt. Die Beratung des Gesundheitsamtes umfasst die Information zur Krankheits- und Empfängnisverhütung sowie zu Alkohol- und Drogengebrauch. Es wird um eine telefonische Terminvereinbarung gebeten. Benötigte Unterlagen: Personalausweis Kosten: 44,00 € bar oder per EC-Kartenzahlung möglich Download: Merkblatt gesundheitliche Aufklärung nach dem Prostituiertenschutzgesetz Kreis Groß-Gerau Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Abkommens Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Abkommens Sie brauchen eine beglaubigte Bescheinigung nach Art. 75 des Schengener Abkommens? Wer aus medizinischen Gründen Medikamente in ein anderes Land mitführen muss, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, muss sich vom behandelnden Arzt eine Bescheinigung ausstellen lassen (siehe Download). Die Bescheinigung muss von Ihrem behandelnden Arzt vollständig ausgefüllt werden. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich während der Öffnungszeiten im Gesundheitsamt vorstellen und diese durch uns beglaubigen lassen; eine vorherige Anmeldung ist nicht nötig. Länder, in denen derzeit das Schengener Abkommen Gültigkeit besitzt: Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien und Spanien. Benötigte Unterlagen: Vom behandelnden Arzt vollständig ausgefüllte Bescheinigung Personalausweis Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 21 Euro für die erste und jeweils 5 Euro für jede weitere Bescheinigung. Downloads: Bescheinigung als PDF Bescheinigung für Staaten außerhalb des Schengener Abkommens als PDF Feststellung der Prüfungsunfähigkeit Feststellung der Prüfungsunfähigkeit Sie brauchen eine Bescheinigung über eine Prüfungsunfähigkeit? Im Krankheitsfall zum Prüfungstermin vereinbaren Sie mit uns telefonisch am Tag der Prüfung einen Untersuchungstermin. Welches Gesundheitsamt ist zuständig? Das zuständige Gesundheitsamt richtet sich nach dem Studienort (nicht nach dem Wohnort). Beispiel: Studienort Rüsselsheim - zuständiges Gesundheitsamt - Groß-Gerau Studienort Frankfurt/M. - zuständiges Gesundheitsamt - Frankfurt/M. Benötigte Unterlagen: Personalausweis Auszug aus der Prüfungsordnung bzw. Ladung mit Prüfungsterminen aktuelles haus-/fachärztliches Attest mit Angaben zu Diagnose, Therapie und voraussichtlicher Dauer der Prüfungsunfähigkeit Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 60,00 € und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen. Wir weisen dringend darauf hin, dass eine amtsärztliche Bescheinigung über eine Prüfungsunfähigkeit nicht im Nachhinein ausgestellt werden kann. Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt Sie möchten außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt geltend machen? Vor der medizinischen Maßnahme müssen Sie beim Gesundheitsamt die medizinische Notwendigkeit feststellen lassen. Dazu ist eine Terminvereinbarung Ihrerseits erforderlich. Benötigte Unterlagen: Personalausweis ärztliche Befunde Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 25,00 und 40,00 Euro je nach Untersuchungsaufwand und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen. Untersuchung auf Arbeitsfähigkeit Untersuchung auf Arbeitsfähigkeit Sie müssen Ihre Arbeitsfähigkeit überprüfen lassen? Zuerst brauchen wir einen schriftlichen Auftrag des Arbeitgebers. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe an Sie. Benötigte Unterlagen: schriftlicher Untersuchungsauftrag Personalausweis haus- und/oder fachärztliche Unterlagen Kosten: Die Verwaltungsgebühr wird im Allgemeinen vom Arbeitgeber getragen. Einstellungsuntersuchungen Einstellungsuntersuchungen Sie müssen eine amtsärztliche Einstellungsuntersuchung durchführen lassen bzw. sollen verbeamtet werden? Zuerst müssen Sie sich einen schriftlichen Auftrag des neuen Arbeitgebers besorgen bzw. an uns übersenden lassen. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe. Benötigte Unterlagen: schriftlicher Untersuchungsauftrag Personalausweis Impfausweis evtl. Mutterpass evtl. fachärztliche Unterlagen bzw. Bescheid des Versorgungsamtes Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 80,00 und 200,00 Euro (je nach Untersuchungsumfang) und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen. Dienstfähigkeitsuntersuchung von Beamten Dienstfähigkeitsuntersuchung von Beamten Ihr Dienstherr möchte Ihre Dienstfähigkeit überprüfen lassen? Hierfür benötigen wir zunächst einen schriftlichen Auftrag Ihres Dienstherrn. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe an Sie. Benötigte Unterlagen: schriftlicher Untersuchungsauftrag Personalausweis vorhandene ärztliche und/oder fachärztliche Befunde Kosten: Die Verwaltungsgebühr übernimmt in der Regel Ihre Dienststelle. Durchführung von Drogentests Durchführung von Drogentests Sie müssen einen Drogentest vorlegen? Hierfür benötigen wir zunächst einen schriftlichen Auftrag der anfordernden Stelle. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe an Sie. Benötigte Unterlagen: Personalausweis Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Untersuchungsaufwand bis zu 250,00 Euro. Die Gebühr ist am Untersuchungstag zu bezahlen und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen. Überprüfung der Haftfähigkeit/Verhandlungsfähigkeit Überprüfung der Haftfähigkeit/Verhandlungsfähigkeit Sie müssen Ihre Haftfähigkeit überprüfen lassen? Nach Eingang eines schriftlichen Auftrages durch die Staatsanwaltschaft erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin. Benötigte Unterlagen: Personalausweis ärztliche oder fachärztliche Unterlagen Kosten: Die Verwaltungsgebühr übernimmt der Auftraggeber. Durchführung einer Heilkur bzw. Sanatoriumsbehandlung Durchführung einer Heilkur bzw. Sanatoriumsbehandlung Sie möchten eine Heilkur oder Sanatoriumsbehandlung durchführen? Eine amtsärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit einer Heilkur bzw. Sanatoriumsbehandlung wird nur ausgestellt, wenn Sie beihilfeberechtigt sind. Dazu benötigen wir einen schriftlichen Auftrag der Beihilfestelle. Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe. Benötigte Unterlagen: Schreiben der Beihilfestelle Personalausweis ärztliche/fachärztliche Unterlagen. Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt zwischen 40,00 und 80,00 Euro je nach Untersuchungsaufwand und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen. Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung mit dem Kurhaus/Klinik erst nach der amtsärztlichen Bestätigung der Notwendigkeit der Kurmaßnahme erfolgen kann. Eine alleinige Zusicherung der Krankenkasse ist nicht ausreichend. Gutachten für den Landeswohlfahrtsverband Gutachten für den Landeswohlfahrtsverband Erstellung von Gutachten für den Landeswohlfahrtsverband (LWV) Nach Eingang eines schriftlichen Auftrages durch den LWV erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin. Benötigte Unterlagen: Personalausweis ärztliche oder fachärztliche Unterlagen Kosten: Die Verwaltungsgebühr übernimmt der LWV. Reduzierung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl Reduzierung der wöchentlichen Pflichtstundenzahl Sie möchten aus gesundheitlichen Gründen Ihre Pflichtstunden reduzieren? Zunächst stellen Sie einen Antrag auf Pflichtstundenermäßigung aus gesundheitlichen Gründen beim Staatlichen Schulamt. Daraufhin werden wir vom Staatlichen Schulamt beauftragt, eine amtsärztliche Untersuchung durchzuführen. Anschließend erhalten Sie eine schriftliche Einladung zur Untersuchung durch das Gesundheitsamt. Benötigte Unterlagen: Personalausweis ärztliche und/oder fachärztliche Unterlagen Bescheid des Versorgungsamtes Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 110,00 Euro und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen. Pflichtstundenreduzierungen gibt es zur Wiederherstellung der Gesundheit nach einer akuten Erkrankung (zeitlich befristet) oder als Nachteilsausgleich für schwerbehinderte Lehrer. Überprüfung der Reisefähigkeit Überprüfung der Reisefähigkeit Sie müssen einen Nachweis über Ihre Reisefähigkeit bzw. Reiseunfähigkeit vorlegen? Nach Eingang eines schriftlichen Auftrages durch die Ausländerbehörde erhalten Sie von uns schriftlich einen Untersuchungstermin. Benötigte Unterlagen: Personalausweis bzw. Pass ärztliche oder fachärztliche Unterlagen Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 110,00 € und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen. Falls Sie der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig sind, so bringen Sie sich bitte eine erwachsene Person Ihres Vertrauens zum Übersetzen mit. Bescheinigung zur Umbettung bzw. eines Leichenpasses Bescheinigung zur Umbettung bzw. eines Leichenpasses Sie benötigen eine Bescheinigung zur Umbettung eines Verstorbenen bzw. ein Verstorbener bzw. der/die Verstorbene soll ins Ausland überführt werden? Umbettung: Sie kommen mit dem Leichenschauschein und der Sterbeurkunde zu den Öffnungszeiten in das Gesundheitsamt. Leichenpass: Für eine Überführung ins Ausland müssen Sie einen Leichenpass bei der Gemeinde bzw. Stadt ausstellen lassen und damit zu den angegebenen Öffnungszeiten bei uns vorsprechen. Benötigte Unterlagen: Sterbeurkunde Leichenschauschein Leichenpassformular der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung (Standesamt) Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 17,00 Euro. Adoptionsuntersuchungen Adoptionsuntersuchungen Sie möchten eine Adoption durchführen lassen? Zur Bearbeitung benötigen wir einen schriftlichen Auftrag des Jugendamtes (bei Kindern und Jugendlichen) oder des zuständigen Notars (bei Erwachsenen). Danach erfolgt eine schriftliche oder telefonische Terminvergabe zur amtsärztlichen Untersuchung. Benötigte Unterlagen: Schriftlicher Untersuchungsauftrag Personalausweis Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 Euro pro Person und sollte - wenn möglich - per EC-Cash erfolgen. Kontakt Frau S. Schlawjinski Tel.: 06152 989-206 oder Frau K. Schulz Tel.: 06152 989-132 Fax: 06152 989-174 amtsaerztlicherdienst@kreisgg . de So finden Sie uns: Zimmer 028 - Erdgeschoss Wilhelm-Seipp-Straße 9 64521 Groß-Gerau Postanschrift: Fachbereich Gesundheit Amtsärztlicher Dienst Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Öffnungszeiten Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Tuberkulose-Abteilung

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Gemäß § 6 des Infektionsschutzgesetzes, das im Jahr 2000 das Bundesseuchengesetz abgelöst hat, ist die Tuberkulose eine meldepflichtige Erkrankung. Sobald eine Meldung bei uns eingegangen ist, werden wir aktiv. Meldeformulare für Ärzte und Gemeinschaftseinrichtungen finden Sie unter " meldepflichtige Erkrankungen ". Mehrsprachiges Informationsmaterial zu Tuberkulose finden Sie hier . Einen Rechner zur Dosierung Ihrer Medikamente steht Ihnen hier zur Verfügung. Veranstaltungshinweis: Jedes Jahr findet am 24. März der Welttuberkulosetag statt. Informationen darüber finden Sie hier. In den Paragraphen 2, 16, 25 und 29 des Infektionsschutzgesetzes sind die Grundsätze unserer Arbeit festgelegt. Hier steht auch, dass die Untersuchungen, die das Gesundheitsamt anordnet, von den betroffenen Personen geduldet werden müssen. Eine Körperabwehr-zelle (grün) umschlingt die stäbchenförmigen Tuberkulosebakterien (orange). Foto: Volker Brinkmann Fresszellen (pink) nähern sich Tuberkulosebakterien (grün). Foto: Brinkmann/Scheible Eine Körperabwehrzelle (blau) umschlingt Tuberkulosebakterien (rot), um sie danach zu zerstören. Foto:Volker Brinkmann Eine Körperabwehr- zelle (grün) umschlingt die stäbchenförmigen Tuberkulosebakterien (orange). Foto: Volker Brinkmann Fresszellen (pink) nähern sich Tuberkulosebakterien (grün). Foto: Brinkmann/ Scheible Eine Körperabwehrzelle (blau) umschlingt Tuberkulosebakterien (rot), um sie danach zu zerstören. Foto:Volker Brinkmann Unsere Aufgaben sind: Verhütung weiterer Infektionen Ermittlung und Untersuchung von Kontaktpersonen Sicherstellung einer erfolgreichen Therapie Meldung an die zuständige übergeordnete Behörde (anonym) Um diese Aufgaben zu erfüllen, erbringt das Gesundheitsamt folgende, für die Bürger kostenlose Leistungen: Diagnostik: Erhebung der Krankengeschichte, körperliche Untersuchung Durchführung von Tuberkulin-Hauttests Blutentnahme für spezielle Tuberkulose-Labortests Veranlassung und Befundung von Röntgenaufnahmen Regelmäßige Kontrolluntersuchungen, auch nach Abschluss der Therapie Enge Zusammenarbeit mit den behandelnden Haus- und Fachärzten Überwachte Therapie, ggf. zwangsweise Absonderung Beratung und Aufklärung Darüber hinaus führt das Gesundheitsamt Tuberkulose-Testungen vor Auslandsreisen durch und stellt die erforderlichen Bescheinigungen über das Testergebnis aus. Für diese Leistung wird eine Verwaltungsgebühr von 42,00 € erhoben. Wir möchten Sie bitten, diesen Betrag wenn möglich mit der EC-Karte zu bezahlen. Für verschiedene Berufsgruppen (z. B. Beschäftigte in Justizvollzugsanstalten) führen wir die erforderlichen Tuberkulose-Testungen durch. Hier können Sie sich über die Tuberkulose-Erkrankung (Symptome, Ansteckung, Untersuchung von Kontaktpersonen usw.) informieren! Weitere Informationen, insbesondere für Ärzte, stehen Ihnen auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts zur Verfügung. Hier finden Sie insbesondere Informationen zum Beratungsnetzwerk Tuberkulose des Öffentlichen Gesundheitsdienstes Informationen zur Infektionsprävention beim Transport von Patienten mit offener Lungentuberkulose den RKI-Ratgeber eine Online-Version "Informationsschrift für Patienten" des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tuberkulose Informationsschriften für Patienten in verschiedenen Sprachen zum Bestellen Zurück zu "Gesundheitsschutz" Kontakt Frau S. Lebok Tel. 06152 989-84215 Zimmer 017 Frau C. Mühlbauer Tel. 06152 989-84115 Zimmer 017 infektionsschutz@kreisgg . de Fax: 06152 989-138 Anschrift Wilhelm-Seipp-Str. 9 Gebäude 2 64521 Groß-Gerau

Führen von Krafträdern der Klasse A1 mit dem B-Führerschein

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Seit dem 31.12.2019 können Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse B die Berechtigung erwerben, Krafträder der Fahrerlaubnisklasse A1 zu führen, ohne dass hierfür eine Prüfung abgelegt werden muss. Damit wird an eine in Deutschland bis zum 31.03.1980 bestandene Regelung angeknüpft, nach der Inhaber einer Fahrerlaubnis der damaligen Klasse drei Leichtkrafträder – damals noch mit 80 ccm und bis 80 km/h - ohne Ausbildung und Prüfung fahren durften. Nach Aushändigung eines entsprechenden Führerscheins dürfen in Deutschland (nicht im Ausland!) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm3, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kw, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt, geführt werden. Hierdurch wird jedoch keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben, sodass mit dieser Berechtigung die Erweiterung auf die Klasse A2 nicht möglich ist. Voraussetzungen Um ein Kraftrad der Klasse A1 führen zu dürfen, müssen Interessierte seit mindestens fünf Jahren die Klasse B besitzen, das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben und bei einer Fahrschule mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten absolvieren (vier Unterrichtseinheiten Theorie und fünf Unterrichtseinheiten Praxis - s. Anlage 7b FeV ). Nach Abschluss der Fahrerschulung ist durch die Fahrschule eine entsprechende formgebundene Bescheinigung auszustellen, die beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 196 in die Klasse B bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden muss; der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten. Antragsunterlagen und Gebühren Zur Beantragung der Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein sind folgende Unterlagen erforderlich: Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (Download hier (PDF | 96,5 KB)); bitte unterzeichnen Sie das Formular auch auf der Rückseite in dem Feld unten rechts). Bescheinigung einer Fahrschule über die erfolgreiche Teilnahme an einer Fahrerschulung; der Zeitraum zwischen dem Abschluss der Schulung und der Eintragung der Schlüsselzahl 196 darf ein Jahr nicht überschreiten. gültiges Ausweisdokument, bitte beachten Sie die Hinweise hier . Ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht; bitte beachten Sie hierzu auch die Fotomustertafel der Bundesdruckerei. Sollten Sie derzeit im Besitz eines grauen oder rosafarbenen Papierführerscheins sein, der nicht vom Landrat des Kreises Groß-Gerau ausgestellt wurde, zusätzlich: Karteikartenabschrift der Ausstellungsbehörde Die Verwaltungsgebühren betragen 29,60 €. Zurück zu "Leistungen auf einen Blick" Tel. 06152 989-84300 Fax 06152 989-117 E-Mail feb-umtausch@kreisgg.de Anschrift Der Landrat des Kreises Groß-Gerau Fahrerlaubnisbehörde Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Telefonische Erreichbarkeit (Vorsprache nur nach Terminvereinbarung) Montag|08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag|08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch|14:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag|08:00 bis 12:00 Uhr Freitag|08:00 bis 12:00 Uhr Bankverbindung Kreissparkasse Groß-Gerau IBAN DE67 5085 2553 0000 0000 18 BIC HELADEF1GRG Kennwort "Führerschein" + Name + Geburtsdatum ACHTUNG! Bitte nicht ohne vorherige schriftliche Aufforderung der Behörde Beträge überweisen. Download Allgemeiner_Antrag_01.pdf

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