• Zum Inhalt
  • Zur Navigation
Link: Home
Link: Home
  •  
  • A+

    Schriftgröße

    
  • Hell-/Dunkelmodus

    SystemstandardHellDunkel
  • Reader Vorlesen
    Vorlesen
  • Gesellschaft
    • Familie
      • Erziehungs- und Familienberatung
      • Familienzentren
        • Aktuelles
        • Standorte
        • Downloads
      • HelpKids
        • umA  
          • Baderegeln
          • Gesundheit
      • Kindertagesbetreuung
        • Aktuelles
        • Bedarfsmeldung zu einem Betreuungsplatz
        • TagesKids / Kindertagespflege  
          • Infos kompakt
          • Tageseltern finden
          • Tageseltern werden
          • Blickfeld Praxis
          • Aktionen
          • Weiterbildung für tätige Tageseltern
        • Kindertageseinrichtungen
        • Adressen
      • Kinder- und Jugendhilfe
      • Kreisjugendförderung / Jugendbildungswerk
        • Kinder- und Jugendarbeit
        • Jugendbildungswerk
        • Feriendorf Ober-Seemen
        • Freizeiten für Kinder  
          • Ausbildungsseminar
        • Kinder- und Jugendbeteiligung
        • Mädchen*arbeit  
          • Internationaler Mädchen*tag
        • Bildungsurlaub
        • Fortbildungen / Fachtagungen  
          • Ausbildungsseminar
          • Dokumentationen, Handouts etc.
        • Kinder- und Jugendschutz  
          • Bundeskinderschutzgesetz - Ehrenamtliche
        • Leistungen für Vereine und Verbände
      • Netzwerk Frühe Hilfen
      • Pflegestützpunkt
      • Senioren
        • #pflegefuermorgen
        • Beratung und Information  
          • Alzheimer und Demenzerkrankungen
          • Beratungs- und Koordinationsstellen
          • Wohnraumanpassungsberatung
          • Sterbebegleitung und Hospizgruppen
        • Wohnraumanpassungsberatung
        • Dabeisein im Alter
        • Pflegestützpunkt  
          • Kontaktformular
          • Pflegekurse für Angehörige
          • Pflegeplatzbörse
        • Kriegsopferfürsorge
        • Hilfen in Altenpflegeheimen
        • Gemeindeschwestern
        • Angebote zur Unterstützung im Alltag nach §45a SGB XI
    • Gesundheit
      • Corona-Pandemie
      • Fachbereich Gesundheit
      • Amtsärztliche Untersuchungen / Gutachten
      • Medizinische Versorgung
      • Betreuungsbehörde
      • Gesundheitsberichterstattung und Gesundheitsförderung
        • Gesundheitsberichterstattung
        • Prävention und Gesundheitsförderung
        • Gesundheitsplanung
        • Projekte und Gesundheitskonferenzen
      • Gesundheitsschutz
      • Jugendärztlicher Dienst
      • Jugendzahnärztlicher Dienst
        • Kostenlose Beratung
        • Aktionen
        • Informationen/Downloads
      • Psychiatrie-Koordination
      • Sozialpsychiatrischer Dienst
        • Gemeindeschwestern
      • Unabhängige Beschwerdestelle
    • Bildung
      • Ganztagsangebote / Schulkindbetreuung
      • Infoplattform: Bildung für Zugewanderte
        • Aktuelles
        • Kita/Schule/Studium
        • Sprachförderung  
          • Sprachberatung im Kreis Groß-Gerau
          • Integrationskurse
          • Berufsbezogene Sprachförderung (DeuFöV)
          • Weitere Sprachförderangebote
          • Ehrenamtliche Sprachförderung
          • Digitale Lernangebote
        • Berufliche Qualifizierung  
          • Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Praktika
          • Zuständige Stellen: BA und Jobcenter
          • Anerkennung von Berufsabschlüssen
          • Berufsvorbereitende Maßnahmen
          • Ausbildungsförderung
          • Weiterbildung
          • Kammern
          • Beratungsstellen
          • Digitale Angebote
        • Non-formale Bildung
        • Infothek
        • Netzwerk  
          • Kommunale Bildungskoordination für Neuzugewanderte
          • Integrationsbüros
          • Ehrenamtliches Engagement für und mit Zugewanderten
      • Kreisjugendförderung / Jugendbildungswerk
      • Kreisvolkshochschule
      • Medienzentrum
      • Schulen im Kreis Groß-Gerau
      • Schulentwicklung
      • Schülerbeförderung
        • Schülerticket Hessen
        • Kostenrückerstattung
        • Beförderung im freigestellten Schülerverkehr
        • Datenschutz bei der Schülerbeförderung
      • Schulsozialarbeit
        • Standorte
      • Schulverwaltung
      • Regionale Bildungsplanung
        • Erster Bildungsbericht Kreis Groß-Gerau
        • Das neue "Bildungsleitbild im Kreis GG"
        • "Infoblatt Bildung"
        • 1. Bildungskonferenz
      • Übergang Schule - Beruf
    • Soziales
      • Soziale Hilfen
        • Grundsicherung für Arbeitssuchende  
          • Schlichtungsstelle
        • Hilfe bei drohenden Energieschulden
        • Solidarität mit der Ukraine: Informationen und Unterstützungsangebote
        • Sozialhilfe und Grundsicherung außerhalb von Einrichtungen
        • Sozialhilfe für Geflüchtete und Asylbewerber
        • Bildung und Teilhabe
        • Netz der Sozialen Dienste
        • Wohngeldbehörde  
          • Bildung und Teilhabe
          • BAföG
        • Hilfen in stationären Pflegeeinrichtungen
        • Kriegsopferfürsorge
      • Sozialplanung / Sozialberichterstattung
      • Flüchtlingsintegration
      • Frauen und Chancengleichheit
        • Gesundheit
        • Partizipation  
          • Kommunalwahl 14. März 2021
          • Bundestagswahl 26. September 2021
          • Landrät*innenwahl 5.12.2021
          • Beteiligungsmöglichkeiten U18
          • 100 Jahre Frauenwahlrecht
        • Vereinbarkeit Beruf und Familie  
          • Situation im Kreis
          • Frauen auf dem Sprung - Beratung zu Wiedereinstieg, Weiterbildung und Vereinbarkeitsthemen
          • Beratungsstellen zu Vereinbarkeitsthemen
        • Netzwerk gegen häusliche und sexualisierte Gewalt in der Familie und im Sozialen Nahraum im Kreis Gross-Gerau  
          • Beratungsstellen des Netzwerks
          • Istanbul Konvention
          • Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz
          • Catcalls #keinKompliment
          • Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung
          • Der pro-aktive Ansatz im Kreis Groß-Gerau
          • Hilfe bei sexuellem Missbrauch
        • Schwangerschaftskonflikt  
          • Aktionstag 150 Jahre §218 StGB
        • Vertrauliche Geburt
        • LSBTTIQ*  
          • Kontaktadressen und Anlaufstellen
          • Veranstaltungen
          • Fachtag 2022 Netzwerk LSBTIQ* im Kreis Groß-Gerau
          • Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Rassismus
        • Förderprogramme  
          • Förderprogramm Chancenvielfalt
          • Zuschussvergabe BFC
      • Kinder- und Jugendhilfe
        • Allgemeiner Sozialer Dienst
        • Besondere Soziale Dienste  
          • Adoption
          • Pflegekinderdienst  
            • Wie werden Sie Pflegefamilie
            • Rechtliche Grundlagen
            • Finanzielle Leistungen
          • Bereitschaftspflege
          • Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
          • Amtsvormundschaft
        • Wirtschaftliche Jugendhilfe  
          • Unterhaltsberatung/Urkunden
        • Bildung und Teilhabe
        • Beiträge für Kindertagesstätten
        • Unterhaltsvorschuss
      • Menschen mit Behinderungen
        • Inklusion  
          • Veranstaltung 10 Jahre Inklusion am 30.09.
          • Modellregion Inklusion
        • Koordination und Zusammenarbeit  
          • Behindertenkoordination
          • Bündnis gegen Depression
        • Beratung und persönliches Budget
        • Eingliederungshilfe / Wirtschaftliche Hilfen
        • Eingliederungshilfe / Pädagogisches Team
        • Euroschlüssel
        • Behindertenausweis
      • Bedarfsermittlung und Sozialberatung der Sozialen Sicherung
      • Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
      • Wohnungssicherungsstelle
  • Infrastruktur
    • Bauen
      • Abgeschlossenheitsbescheinigung
      • Archiv/Beauftragung von Kopien
      • Baulasten
      • Bauaufsicht
        • Gebühren der Bauaufsicht
      • Denkmalschutz
      • Grundstücksteilungen
      • Immissionsschutz
      • Links
      • Ordnungswidrigkeiten
      • Wohnungsbauförderung
    • Umwelt
      • Energie
        • Aktuelles
        • Energieberatung  
          • Förderprogramm Kreis GG "Haus im Fokus"
          • Energieberatung für Unternehmen
        • Fördermöglichkeiten
        • Energiemagazin
        • Solarkampagne
        • Wettbewerb und Förderpreis
        • Monitoring / Studien / Konzepte
        • Archiv
      • Fairer Handel im Kreis Groß-Gerau
        • Projektpartner stellen sich vor
        • Gastronomie- und Einkaufswegweiser
        • Kirchengemeinden
        • Schulen
        • Vereine
        • Weltläden
        • Fairtrade News
      • Flughafenangelegenheiten
      • Kommunale Entwicklungspolitik
        • Weltrettung. Entwicklungspolitik heute  
          • 2018 wie alles begann
          • 2019 unsere Veranstaltungen
        • 1000 Schulen für unsere Welt  
          • Nachhaltiger Schulbau
        • Partnerschaft mit Masatepe in Nicaragua
        • Agenda 2030
        • Nachhaltige Beschaffung  
          • Leitfäden
      • Naturschutz
        • Eingriffe in die Natur
        • Schutzgebiete
        • Naturdenkmale
        • Naturschutzbeirat
        • Artenschutz
        • Ortsbeauftragte für Vogelschutz
        • Arten- und Biotopschutzprogramm
        • Ordnungswidrigkeiten  
          • Verhalten in der Natur
        • Fördermöglichkeiten
        • Biodiversitätsstrategie
        • Links und Adressen
      • Ökomodellregion
        • Bio macht Schule
      • Wasser- und Bodenschutz
        • Abwasser
        • Bodenschutz
        • Erdwärmenutzung
        • Fischereibehörde
        • Gewässer
        • Grundwasser
        • Grundwasserbelastungen
        • Wassergefährdende Stoffe
        • Weitere Aufgaben
    • Verkehr
      • Führerscheinstelle
        • Leistungen auf einen Blick
        • Allgemeine Informationen
        • Online-Terminanfrage
        • Karteikartenabschrift
      • Güter- und Schwertransporte
      • Kfz-Zulassungsstelle
        • Zulassung
        • Abmeldung
        • Kennzeichen
        • Ausfuhr ins Ausland
        • Änderung der Zulassung
        • Fahrzeugdokumente
        • Vorführpflicht
        • Vollmacht
        • Feinstaubplaketten
        • Fahrzeugverkauf
        • Car-Sharing
        • Links zu anderen Behörden
      • Mobilität
        • Carsharing
        • Elektromobilität
        • Förderprogramm (E-)Lastenrad
        • Radverkehr  
          • Fahrradvermietsystem Mainspitze
          • Radschnellverbindungen
          • Radfahren im Alltag
          • Radfahrkurse für Erwachsene
          • Radverkehrskonzept
          • Autofreier Sonntag
        • Klimaschutz durch integrierte Verkehrsentwicklungsplanung
        • Kreisstraßen
        • Mobilitätsmanagement
        • Barrierefreiheit als Planungsaufgabe
        • Öffentlicher Personennahverkehr  
          • Fahrgastbeirat
      • Verkehrszeichen / Verkehrsregeln StVO
    • Wirtschaft
      • Wirtschaftsförderung
      • Automotive Cluster RheinMainNeckar
      • Digitalisierung
        • Digitalisierung im Handwerk
        • Digitalisierung im Handel
        • Digitalisierung im Dienstleistungsgewerbe
        • Digitalisierung im Produzierenden Gewerbe
        • Kooperation mit dem Mittelstand-Digital Zentrum Darmstadt
      • Existenzgründung
      • Fachkräftesicherung
      • Fördermittelberatung
      • Gewerbeflächen/-immobilien
      • Standortmarketing
      • Wirtschaftsstandort
      • Über uns
      • Ausschreibungen/Vergabezentrum
  • Aktivitäten
    • Ehrenamt
      • Auszeichnungen und Ehrungen
      • Ehrenamts-Card
      • Fördergelder
        • Förderung Qualifizierung
        • Förderung Jugendarbeit
        • Förderung Naturschutz
        • Förderung Sport
      • Fit fürs Ehrenamt
      • Förderung des ehrenamtlichen Engagements
        • Kommission Bürgerschaftliches Engagement
      • JugendleiterIn-Card (Juleica)
      • Kommunale Engagementberatung
      • Wissenswertes
        • Leitfaden Integration von Geflüchteten
        • Freistellung und Dienstbefreiung in der Jugendarbeit
    • Kultur
      • Abend der Chöre
      • Auszeichnungen und Ehrungen
        • Kulturpreis / Kulturförderpreis
        • Preisträger*innen
        • Sänger*innenehrung  
          • Bilder Sänger*innenehrung 2019
        • Züchter*innenehrung
      • Bücher und mehr...
      • Förderung der Kultur
      • Kommunale Partnerschaften
      • Kulturelle Kontakte
        • Büchereien
        • Museen
        • Musikschulen
        • Sängerkreise
      • Museen im Kreis Groß-Gerau
      • Spargeltage Gerauer Land
      • Volk im Schloss
    • Sport
      • Auszeichnungen und Ehrungen
        • Sportler*innenehrung
      • Bildungseinrichtungen/Sport
      • Förderung des Sports
        • Sportkreis Groß-Gerau
      • Sporthallen
      • SPORT-INFO
      • Sport- und Vereinsförderung
        • Zuschüsse
        • Sportentwicklungsplan
        • Sport und Gesundheit
    • Unterwegs im Kreis
      • Unterwegs im Kreis
      • Den Kreis aktiv entdecken
      • Kultur erleben
        • Museen im Kreis Groß-Gerau  
          • Gedenkstele "Euthanasie"
      • Natur erkunden
      • Mit allen Sinnen genießen
  • Kreisverwaltung
    • Kreis/Karriere
      • Amt für Bodenmanagement
      • Aus- und Fortbildung
        • Ausbildung bei der Kreisverwaltung
        • Studium bei der Kreisverwaltung
      • Behördennummer 115
      • Bistro-Kantine "Zum Amt"
      • Breitbandversorgung im Kreis
      • Geodatenmanagement
      • Portrait eines Kreises
      • Städte und Gemeinden
        • Biebesheim
        • Bischofsheim
        • Büttelborn
        • Gernsheim
        • Ginsheim-Gustavsburg
        • Groß-Gerau
        • Kelsterbach
        • Mörfelden-Walldorf
        • Nauheim
        • Raunheim
        • Riedstadt
        • Rüsselsheim
        • Stockstadt
        • Trebur
      • Stellenausschreibungen
      • Wir bieten als Arbeitgeber...
    • Politik
      • Abgeordnete
      • Erster Kreisbeigeordneter
      • Kreistag
        • Videos Kreistagssitzungen
      • Landrat
        • Gesprächstermine, Einladungen
        • Ehrenpreise
      • Satzungen des Kreises
      • Wahlen
        • Kommunalwahl
        • Bundestagswahl
        • Landrätin-/Landrats-Direktwahl
        • Landtagswahl
        • Europawahl
        • Wahlergebnisse  
          • Sitzverteilung im Kreistag mit Einbeziehung des vorläufigen Ergebnisses der Wiederholungswahl 2022
          • Wiederholungswahl zur Kreistagswahl 20.03.2022
          • Landratswahl 05.12.2021
          • Bundestagswahl 26.09.2021
          • Kreistagswahl 14.03.2021
          • Europawahl 26.05.2019
          • Landtagswahl 28.10.2018 - WK 47 Erststimme
          • Landtagswahl 28.10.2018 - WK 48 Erststimme
          • Landtagswahl 28.10.2018 - WK47 Zweitstimme
          • Landtagswahl 28.10.2018 - WK48 Zweitstimme
          • Volksabstimmung 28.10.2018 - Kreis Groß-Gerau
          • Bundestagswahl 24.09.2017 - Erststimme
          • Bundestagswahl 24.09.2017 - Zweitstimme
          • Kreistagswahl 06. März 2016  
            • Vorläufig gewählte Bewerber/innen
          • Kreistagswahl 06. März 2016 - Trend
    • Presse
      • Amtliche Bekanntmachungen
      • Pressemitteilungen
        • Archiv
      • Veranstaltungen
      • Jahrbuch GG 2022
    • Verwaltung
      • Antragsportal
      • Beschwerdemanagement
      • Datenschutz
      • Finanzen
        • Finanzmanagement  
          • Externes Rechnungswesen
          • Internes Rechnungswesen
          • Vollstreckung
        • Revision  
          • Historische Entwicklung
          • Verfassungsrechtliche und gesetzliche Grundlagen
          • Prüfungsinstitutionen
          • Aufgaben der Revision
          • In der Praxis
          • Aktueller Stand der Eröffnungsbilanz- und Jahresabschlussprüfungen im Kreis Groß-Gerau
          • Wissenswertes rund um die Prüfung  
            • Technische Prüfung als Bestandteil der Prüfung eines Jahresabschlusses
      • Gebäudemanagement
        • Bauentwicklung, Verpflegung, Ausstattung
        • Finanzen & Controlling
        • Schulbauinitiative
        • Service
        • Sport-, Turn- und Gymnastikhallen
      • Köpfe der Kreisverwaltung
      • Interkommunale Zusammenarbeit
        • Fördermittelmanagement
        • Interkommunale Zusammenarbeit im Kreis Groß-Gerau
        • Fachtagung "Bezahlbarer Wohnraum"
      • Kommunalaufsicht
        • Beflaggung öffentlicher Gebäude
      • Konzernsteuerung
        • Beteiligungsmanagement
        • Controlling
        • Liquiditätsmanagement
      • Organisationsplan der Kreisverwaltung
      • Personal
      • Rechtsamt
  • Ordnung
    • Migration
      • Asyl und Zuwanderung
        • Stabsstelle Asyl und Zuwanderung
        • Unsere Teams
        • Freiwillige Ausreise
        • Projekt der Neuen Wohnraumhilfe: Wir brauchen Dein "Vitamin B"
        • Ehrenamt
      • Ausländerwesen
        • Aktuelle Informationen zum "Brexit"
        • Aufenthaltstitel
        • Arbeitserlaubnis
        • Einladungen für Besucher aus dem Ausland
        • Reiseausweis für Flüchtlinge/ Reiseausweis für Ausländer
        • Staatsangehörige der EU
        • Asyl
        • Übertragung von Aufenthaltstiteln wegen einem neuen Nationalpass
      • Büro für Integration
        • Ziele und Aufgaben  
          • Jahresberichte
          • Integrationsleitbild
          • Charta der Vielfalt  
            • Diversity-Tag
          • WIR Vielfaltszentrum
          • Landesprogramm Hessen gegen Extremismus
        • Netzwerk Integrationsmanagement  
          • NW Sprachförderung Deutsch
          • AG Migration  
            • Mitglieder der AG Migration
        • Ausländerbeiräte und Integrationskommissionen  
          • Mitglieder des Ausländerbeirats
          • FAQ's - Häufig gestellte Fragen
          • Informationsvideos zu den Ausländerbeiratswahlen
        • Deutsch als Fremdsprache  
          • MitSprache - Deutsch4U
        • Ankommen
        • Ehrenamtlicher Dolmetsch-Pool  
          • Anfrage Dolmetsch-Pool
        • Mehrsprachige Corona-Clips
        • Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Rassismus
        • Come-Together-Preis für Demokratie und Menschenrechte
        • Förderung von Maßnahmen und Projekten  
          • Zuschussvergabe Büro für Integration
          • Zuschussvergabe NWgRR
      • Infoplattform: Bildung für Zugewanderte
      • Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Rassismus
        • Das Netzwerk  
          • Anmeldung News-Mails
        • NoRa-GG #NoRacism
        • Beratung für Betroffene von rechter und rassistischer Gewalt
        • Info-Pool
        • Publikationen
        • Themen und Material
        • Veranstaltungen
        • Internationale Wochen gegen Rassismus im Landkreis Groß-Gerau
        • 1. Juli - Tag gegen antimuslimischen Rassismus
        • Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage im Kreis Groß-Gerau
        • Förderung von Maßnahmen
        • LSBTTIQ*  
          • IDAHOBITA
      • Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
        • Einbürgerung
        • Vorbeglaubigungen
        • Feststellungsverfahren
        • Vor- und Familiennamensänderung
    • Genehmigungen
      • Bewachungserlaubnis
      • Heilpraktiker
      • Immobiliardarlehensvermittlung
      • Makler, Bauträger, Baubetreuer
      • Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
        • Anmelden einer Prostitutionstätigkeit
        • Erlaubnis für das Betreiben eines Prostitutionsgewerbes
        • Formulare
        • Gesetzliche Grundlagen
        • Frauenberatungsstellen
    • Ordnung
      • Abfallwirtschaft
      • Fachbereich Gefahrenabwehr
        • Kreisbrandinspektor
        • Allgemeiner Brandschutz
        • Vorbeugender Brandschutz
        • Einsatzplanung und Katastrophenschutz
        • Eigenbetrieb Rettungsdienst
        • Fluss – Achtung – Lebensgefahr
      • Jagdbehörde
        • Jägerprüfung
        • Erteilung eines Jagdscheins
        • Ausländer-Tagesjagdschein
        • Informationen für Jagdausübungsberechtigte
        • Jagderlaubnisse
        • Jagdaufsicht
        • Meldung von Jagdhunden
        • Wildfütterung/Kirrung
        • Downloads
      • Sprengstoffrecht
      • Waffen
        • Änderungen im Waffenrecht
        • Waffenrecht
        • Europäischer Feuerwaffenpass
        • Ausfuhr von Schusswaffen
        • Waffenscheine
        • Kleiner Waffenschein
        • Waffenhandel
        • Downloads
    • Verbraucherschutz
      • Aktuelles
      • Lebensmittelüberwachung
      • Schlachttier- und Fleischhygiene
      • Tierarzneimittelwesen
      • Tiergesundheitsschutz
      • Tierschutz und Veterinärwesen
      • Tierseuchenbekämpfung und Tierkörperbeseitigung
 
Gesucht nach auslander. Es wurden 73 Ergebnisse in 0 Millisekunden gefunden. Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 73.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • »

FAQ's - Häufig gestellte Fragen

Relevanz:
100%

Wann wird der Ausländer-Beirat gewählt? Wann wird der Ausländer-Beirat gewählt? Die nächste Wahl der Ausländer-Beiräte in Hessen findet am Sonntag, den 14. März 2021 statt. An diesem Tag wählen auch alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ihre politischen Vertreterinnen und Vertreter in ihrer Kommune für das Stadtparlament oder die Gemeindevertretung. Was ist eine Kommune? Was ist eine Kommune? Eine Kommune ist die unterste staatliche Verwaltungs-Einheit, also eine Stadt oder eine Gemeinde. Für wie lange wird der Ausländer-Beirat gewählt? Für wie lange wird der Ausländer-Beirat gewählt? Der Ausländer-Beirat wird für 5 Jahre gewählt. Wo gibt es Ausländer-Beiräte im Kreis Groß-Gerau? Wo gibt es Ausländer-Beiräte im Kreis Groß-Gerau? In folgenden Kommunen kann am 14. März 2021 ein Ausländer-Beirat gewählt werden: Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Rüsselsheim am Main. Wie viele Mitglieder hat der Ausländer-Beirat? Wie viele Mitglieder hat der Ausländer-Beirat? Die Kommune legt in ihrer Haupt-Satzung fest, wie viele Mitglieder der Ausländer-Beirat hat. Das ist abhängig von der Anzahl der Ausländer*innen in der Kommune. Nach der hessischen Gemeinde-Ordnung § 85 sind es mindestens 3 Mitglieder, höchstens 37. Wer darf den Ausländer-Beirat wählen? Wer darf den Ausländer-Beirat wählen? Wählen darf jede*r, der*die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, einen ausländischen Pass besitzt und seit mindestens sechs Wochen in der Kommune gemeldet ist. Bürger*innen mit doppelter Staats-Bürgerschaft dürfen nicht wählen. Wer kann in den Ausländer-Beirat gewählt werden? Wer kann in den Ausländer-Beirat gewählt werden? Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind diese wahlberechtigten ausländischen Einwohner*innen: Am Wahltag mindestens 18 Jahre alt seit mindestens drei Monaten in ihrem Ort den Haupt-Wohnsitz haben Deutsche, die eine andere oder weitere Staats-Bürgerschaft hatten oder haben Wen kann ich wählen? Wen kann ich wählen? Sie können alle Personen wählen, die sich zur Wahl haben aufstellen lassen. Wer das in Ihrer Kommune ist, können sie entweder in Ihrem Rathaus erfahren oder unter www.agah-hessen.de . Findet auf jeden Fall eine Ausländer-Beiratswahl statt? Findet auf jeden Fall eine Ausländer-Beiratswahl statt? Werden keine Wahlvorschläge für eine Ausländer-Beiratswahl eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber*innen zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländer-Beiratswahl nicht statt. In diesen Fall muss in der jeweiligen Kommune eine Integrations-Kommission gebildet werden, die aus politischen Mandatsträger*innen der Kommune und ausländischen Personen aus der Kommune besteht. Wie kann ich erfahren, ob in meiner Gemeinde bereits ein Ausländer-Beirat besteht oder ein Ausländer-Beirat neu eingerichtet werden muss? Wie kann ich erfahren, ob in meiner Gemeinde bereits ein Ausländer-Beirat besteht oder ein Ausländer-Beirat neu eingerichtet werden muss? Sie können es von der Gemeinde selbst oder von der AGAH (Landesverband der kommunalen Ausländerbeiräte in Hessen) erfahren. In Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohner*innen muss entweder ein Ausländer-Beirat oder eine Integrations-Kommission eingerichtet werden. Außerdem gibt es einige Gemeinden, die freiwillig einen Ausländer-Beirat eingerichtet haben, obwohl dort weniger als 1.000 ausländische *innen gemeldet sind. Wie kann ich meinen Ausländer-Beirat wählen? Wie kann ich meinen Ausländer-Beirat wählen? Wenn Sie zur Wahl berechtigt sind, dann erhalten Sie bereits einige Wochen vor dem Wahltag (14. März 2021) einen Brief mit einer Wahl-Benachrichtigung. Mit diesem Brief dürfen Sie am Wahltag zum Wahlbüro in Ihrer Nähe kommen und Ihren Ausländer-Beirat wählen. Wenn Sie am Wahltag nicht zuhause oder krank sind, dann können Sie schon vorher per Briefwahl wählen. Dazu müssen Sie den Anweisungen für die Briefwahl in der Wahl-Benachrichtigung folgen. Was sind die Aufgaben des Ausländer-Beirates? Was sind die Aufgaben des Ausländer-Beirates? Die Hauptaufgaben des Ausländer-Beirates liegen in der Interessen-Vertretung der ausländischen Einwohner*innen und der Beratung insbesondere der Gemeindeorgane. Der Ausländer-Beirat arbeitet dazu mit den Kommunal-Politiker*innen und der Verwaltung zusammen und steht in ständigem Kontakt mit den politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und ausländischen Vereinen. Darüber hinaus fördert er die sozialen und kulturellen Aktivitäten und trägt zur Verständigung zwischen Deutschen und Ausländer*innen bei. Wie arbeitet der Ausländer-Beirat? Wie arbeitet der Ausländer-Beirat? Einmal monatlich soll sich der Beirat treffen. Bei den Treffen werden Themen und Ideen besprochen und die wichtigsten Entscheidungen getroffen, die für alle Mitglieder bindend sind. Mit Meinungen und Ideen wirkt der Ausländer-Beirat in den Arbeitsgruppen der Gemeinde und lässt die Interessen der ausländischen Bürger*innen in den kommunalpolitischen Willensbildungs-Prozess mit einfließen. Auch wenn man nicht Mitglied des Ausländer-Beirates ist, kann man als Gast bei den Treffen dabei sein.

Informationsvideos zu den Ausländerbeiratswahlen

Relevanz:
98%

Informationsvideos in 7 Sprachen Das Büro für Integration des Kreises Groß-Gerau hat zur Veranschaulichung drei Informationsvideos zur Ausländerbeiratswahl erstellt, die sowohl auf der Webseite des Kreises als auch auf dem Youtube-Kanal des Kreises abgerufen werden können. Dort wird allen Interessierten gezeigt, wie genau die wahl funktioniert und was ein Ausländerbeirat für Aufgaben hat. Die Videos sind in sechs weitere Sprachen übersetzt: Arabisch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Türkisch und Urdu. Die Sprachen sind als Untertitel verfügbar und können über Youtube direkt in den Video-Einstellungen geändert werden. Gehen Sie wählen! Am Sonntag, dem 14. März 2021 finden die Kommunalwahlen in Hessen statt. Kommunalwahl kommt von Kommune und meint eine Gemeinde oder eine Stadt. Hier wählen die deutschen Bürgerinnen und Bürger ihre Vertreter*innen für das Parlament vor Ort für die nächsten fünf Jahre. Das Parlament entscheidet über die wichtigsten politischen Themen in einer Kommune. In Städten heißt das Parlament Stadtverordnetenversammlung und in Gemeinden heißt es Gemeindevertretung. Am 14. März 2021 werden in den hessischen Kommunen auch die Ausländerbeiräte gewählt. Aber was genau ist ein Ausländerbeirat und was macht er? Der Ausländerbeirat wird von ausländischen Staatsbürger*innen in den einzelnen Kommunen gewählt. Dazu müssen sie einen ausländischen Pass haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Und sie müssen seit mindestens 6 Wochen in ihrem Wohnort gemeldet sein. Der Ausländerbeirat will, dass Zuwander*innen gute Chancen haben. Er vertritt die Interessen aller Ausländer*innen in der Politik vor Ort. Wählen können Sie direkt am Sonntag, dem 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal. Wo das genau ist, erfahren Sie in der "Wahlbenachrichtigung", die Sie schon vor dem Wahltermin per Post erhalten. Sie sind am 14. März nicht zuhause oder krank? Dann können Sie auch schon vorher per Post Ihre Stimme abgeben. Das nennt sich „Briefwahl“. Wie genau das funktioniert, erklären wir Ihnen in einem weiteren Video. Ausländerbeiratswahlen: Gehen Sie wählen! Ausländerbeiratswahlen: Gehen Sie wählen! Wenn Sie das Video abspielen, sendet YouTube Ihnen einige Cookies! Accept & Play Accept for All Videos & Play × Wie wählen Sie richtig? Am Sonntag, dem 14. März 2021 finden neben den hessischen Kommunalwahlen auch die Wahlen der Ausländerbeiräte statt. Ausländer*innen haben die Möglichkeit, sich in ihrem Wohnort aktiv in der Politik zu beteiligen. Per Post erhalten Sie vor dem Wahltag eine "Wahlbenachrichtigung" mit allen Infos zur Wahl. Damit können Sie direkt am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen gehen oder schon vorher per Briefwahl, wenn Sie zum Beispiel am Wahltag nicht zuhause sind. In den Briefwahl-Unterlagen finden Sie: Einen Stimmzettel Einen kleinen blauen Umschlag Einen Wahlschein zum Unterschreiben Und einen großen orange-farbenen Umschlag Jetzt können Sie wählen: Oben auf dem Stimmzettel sehen Sie wie viele Stimmen Sie insgesamt abgeben dürfen. Das kann unterschiedlich sein und ist abhängig von der Anzahl der Einwohnenden in Ihrem Ort. Wenn in einem Ort ein Ausländerbeirat zum Beispiel 11 Sitze, also 11 Mitglieder hat, dann dürfen Sie 11 Stimmen abgeben. Sie können einzelnen Personen bis zu 3 Stimmen geben bis Sie insgesamt 11 Stimmen vergeben haben. Manchmal gibt es aber auch mehr als eine Liste, also mehrere Gruppen, die zur Wahl stehen. Wenn Sie einer gesamten Liste Ihr Vertrauen schenken wollen, dann können Sie mit einem Kreuz die ganze Liste wählen. Damit vergeben Sie all Ihre Stimmen an die Kandidat*innen dieser Liste. Die Stimmen werden dann von oben nach unten vergeben, bis alle möglichen Stimmen vergeben sind. Achten Sie darauf, dass Sie nur eine Liste ankreuzen. Oder Sie vergeben Ihre Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen. In diesem Beispiel können Sie also maximal 11 Stimmen an verschiedene Personen aus mehreren Listen vergeben. Sie können aber auch alle Möglichkeiten miteinander kombinieren. Zusätzlich können Sie auch einzelne Personen streichen, denen Sie keine Stimme geben möchten. Legen Sie nun Ihren ausgefüllten Stimmzettel in den kleinen blauen Umschlag und verschließen Sie ihn. Dann unterschreiben Sie den Wahlschein und legen ihn gemeinsam mit dem blauen Umschlag in den großen orange-farbenen Umschlag. Diesen können Sie nun in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Das ist für Sie ganz kostenlos. Achten Sie darauf, dass Sie den Brief vor dem 14. März zurücksenden, damit Ihre Stimme zählt Im Wahllokal machen Sie es genauso. Hier bekommen Sie nur nicht die bunten Umschläge dazu. Unterstützen Sie Ihren Ausländerbeirat vor Ort und gehen Sie am Sonntag, dem 14. März zur Wahl. Ausländerbeiratswahlen: Gehen Sie wählen! Wenn Sie das Video abspielen, sendet YouTube Ihnen einige Cookies! Accept & Play Accept for All Videos & Play × Was macht der Ausländerbeirat? Am Sonntag, dem 14. März 2021 finden neben den hessischen Kommunal-Wahlen auch die Wahlen der Ausländerbeiräte statt. Ausländer*innen haben die Möglichkeit, sich in ihrem Wohnort aktiv in der Politik zu beteiligen. Im Kreis Groß-Gerau liegt der Anteil der ausländischen Personen aktuell bei 22,8 Prozent. In diesen Kommunen dürfen volljährige Ausländer*innen ihren Ausländerbeirat wählen: In Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und in Rüsselsheim am Main. Dort können die Ausländerbeiräte das politische und gesellschaftliche Leben vor Ort mitgestalten. Die Mitglieder des Ausländerbeirates sind oft bei den Menschen in der Stadt oder der Gemeinde und wissen, welche Bedürfnisse, Interessen und Forderungen sie haben. Der Ausländerbeirat trifft sich regelmäßig und diskutiert über die wichtigsten Themen im Ort. Dann bereitet er seine Forderungen und Ideen vor. Die Forderungen und Ideen erklärt er dann dem Stadt-Parlament oder der Gemeinde-Vertretung. Er ist bei allen möglichen Treffen mit dabei. Das Stadt-Parlament oder die Gemeinde-Vertretung hat verschiedene politische Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen. Zum Beispiel zum Thema Finanzen, Kultur und Sport, Soziales und Familie oder Umwelt. Diese Arbeitsgruppen nennt man Ausschüsse. Die Ausschüsse können Entscheidungen für die Kommune treffen und berichten dem Parlament von Ihren Entscheidungen. Der Ausländerbeirat darf in den Ausschüssen mitreden und seine Forderungen mitteilen und sogar wichtige Anträge stellen. So kann sich der Ausländerbeirat aktiv für die Gleich-Berechtigung von Deutschen und Nicht-Deutschen einsetzen. Und er macht sich stark gegen Diskriminierung. In Raunheim hat man durch die Forderungen des Ausländerbeirates deshalb auch einen Beauftragten für Anti-Diskriminierung bekommen. Ein Ausländerbeirat kann für mehr Vielfalt in unserer Gesellschaft sorgen. So entsteht ein starkes Miteinander. Unterstützen Sie Ihren Ausländerbeirat vor Ort und gehen Sie am Sonntag, dem 14. März zur Wahl. Ausländerbeiratswahlen: Was macht der Ausländerbeirat? Ausländerbeiratswahlen: Gehen Sie wählen! Wenn Sie das Video abspielen, sendet YouTube Ihnen einige Cookies! Accept & Play Accept for All Videos & Play × Auf dem YouTube Kanal der Kreisverwaltung Groß-Gerauköknnen Sie das Video "Was macht der Ausländerbeirat?" ansehen. Kontakt Steuerung/Büro für Integration Fachdienstleitung Sedef Yıldız 06152 989 517 Fax 06152 989-99517 Zimmer 240 DEXT-Fachstelle Lena Pape 06152 989 772 Fax 06152 989-99772 Zimmer 244 Geschäftsstelle Silvia Jancke 06152 989 630 bfi@kreisgg . de

Zugang zu Arbeit, Ausbildung und Praktika

Relevanz:
96%

© industrieblick - stock.adobe.com Arbeitsmarktzugang Arbeitsmarktzugang Was? Überblicksinformationen zum Arbeitsmarktzugang Der Arbeitsmarktzugang von Flüchtlingen richtet sich nach ihrem aufenthaltsrechtlichen Status. Bitte nehmen Sie bei allen Fragen zum Arbeitsmarktzugang immer frühzeitig Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde auf (Kontakt, siehe unten). Wer? Aufenthaltsstatus Geflüchtete: Geflüchtete mit Aufenthaltstitel, deren Asylantrag vom BAMF oder vom Gericht positiv entschieden wurde (Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Geschütze): freier Arbeitsmarktzugang. Ist hingegen nur ein Abschiebungsverbot festgestellt worden, entscheidet die Ausländerbehörde im jeweiligen Einzelfall, ob eine Genehmigung zur Ausübung einer Beschäftigung erteilt wird. Asylbewerber_innen im laufenden Asylverfahren (Aufenthaltsgestattung) und Geduldete (Personen, deren Asylverfahren negativ entschieden wurde und deren Abschiebung ausgesetzt ist): Über die Genehmigung einer Beschäftigungserlaubnis entscheidet die Ausländerbehörde im Zuge einer differenzierten Einzelfallbetrachtung. Kein Arbeitsmarktzugang besteht für Geduldete, die das Abschiebehindernis selber zu vertreten oder ihre Mitwirkungspflichten bei der Beseitigung des Abschiebungshindernisses verletzt haben. Weitere Informationen zum Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber_innen und Geduldete, siehe unten: „Weiterführende Links“. Informationen zur Ausbildungsduldung und zur Beschäftigungsduldung, siehe: "Ausbildungsduldung und Beschäftigugnsduldung" (>) . Geflüchtete aus einem sicheren Herkunftsland, die ihren Asylantrag nach dem 31.08.2015 gestellt haben oder deren Asylantrag abgelehnt wurde, können keine Arbeitserlaubnis erhalten. Sichere Herkunftsstaaten sind (Stand 15.03.20): Albanien, Bosnien-Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, Senegal, Serbien. Sonstige Drittstaatsangehörige: Bitte wenden Sie sich ebenfalls an die Ausländerbehörde. Erste Überblicksinformationen können der „Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer“, die unten unter „Weiterführende Links“ angefügt ist, entnommen werden. Alter bei Personen unter 18 Jahren ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen Sprachkenntnisse keine formellen Voraussetzungen Wie? Die Beantragung der Arbeitserlaubnis erfolgt bei der zuständigen Ausländerbehörde. Für Personen, die in der Stadt Rüsselsheim wohnen, ist die Ausländerbehörde der Stadt Rüsselheim zuständig. Für alle sonstigen Kommunen im Kreis ist die Ausländerbehörde des Kreises Groß-Gerau zuständig. Kontakt Ausländerbehörde Kreis Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau Tel: 06152-989302, E-Mail: ala@kreisgg . de Ausländerbehörde Rüsselsheim, Ludwig-Dörfler-Allee 4, 65428 Rüsselsheim Tel: 06142-832421, E-Mail: auslaenderbehoerde@ruesselsheim . de Weiterführende Links Ausländerbehörde Kreis Groß-Gerau Ausländerbehörde Rüsselsheim Übersicht: Zugang zu Arbeit für Asylbewerber_innen und Geduldete, Hrsg.: IQ Netzwerk Übersicht: Zugang zum SGB II und zur Erwerbstätigkeit für drittstaatsangehörige Ausländerinnen und Ausländer, Hrsg.: IQ Netzwerk Ausbildung Ausbildung Was? Eine duale Ausbildung beinhaltet die praktische Ausbildung in den Betrieben sowie Unterricht in der Berufsschule. In einigen Berufen erfolgt die Ausbildung ausschließlich in Berufsfachschulen. Bei erfolgreicher Abschlussprüfung wird der entsprechende Berufsabschluss erworben. Dieser verbessert die Chancen auf dem Arbeitsmarkt deutlich. Dauer variiert je nach Ausbildung meist 3 bis 3,5 Jahr; Helferausbildungen meist 2 Jahre Wer? Aufenthaltsstatus Personen mit Aufenthaltstitel: i.d.R. freier Zugang Asylbewerber_innen und Geduldete benötigen eine Arbeitserlaubnis der Ausländerbehörde Siehe: Arbeitsmarktzugang (>) Personen mit abgelehntem Asylantrag können bei der Ausländerbehörde eine Ausbildungsduldung beantragen. Siehe: Ausbildungsduldung (>) Alter Mindestalter: nach Erfüllung der Vollschulzeitpflicht kein Höchstalter Sprachkenntnisse keine formellen Voraussetzungen aber um die Berufsschule erfolgreich absolvieren zu können sind gute Deutschkenntnisse erforderlich. Empfohlen wird hier ein Sprachniveau von B2. In Einzelfällen ist auch ein Sprachniveau von B1 + ausbildungsbegleitende Hilfen (>) möglich. Wann? Ausbildungen beginnen meist im August/September Es sollte frühzeitig mit Bewerbungen um Ausbildungsplätze begonnen werden Wie? Bewerbungen werden direkt an die auszubildenden Unternehmen oder Berufsfachschulen gerichtet. Stellenausschreibungen finden sich auf den Jobbörsen im Internet (siehe unten: „Weiterführende Links) Beratung bietet die Berufsberatung der Bundesagentur für Arbeit. Leistungsberechtigte nach dem SGB II wenden sich an das Kommunalen Jobcenter. Weitere Beratungsangebote, siehe Beratungsstellen (>) Kontakt Bundesagentur für Arbeit, Berufsberatung (>) Kommunales Jobcenter, U25-Team am jeweiligen Standort (>) Kommunales Jobcenter, Fachstelle Neuzugewanderte (>) Beratungsstelle Ausbildung und Arbeit (für Personen bis 27 Jahren) (>) Weiterführende Links BerufeNET - Berufsinformationen der Bundesagentur für Arbeit berufe.tv - das Filmportal der Bundesagentur für Arbeit Planet Beruf - Mein Start in die Ausbildung - Informationsportal der Bundesagentur für Arbeit Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit (inkl. Suche nach Ausbildungsplätzen) Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung Ausbildungsduldung und Beschäftigungsduldung Kurzinformation Personen, deren Asylantrag abgelehnt wurde, können für die Dauer einer dreijährigen Ausbildung eine Ausbildungsduldung bei ihrer Ausländerbehörde beantragen (vgl. §60c AufenthG). Für zweijährige Assistenz- oder Helferausbildung kann eine Ausbildungsduldung beantragt werden, wenn daran eine qualifizierte, dreijährige Berufsausbildung anschlussfähig ist, für die eine Ausbildungsplatzzusage vorliegt und für die die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass festgestellt hat. Sozialversichungspflicht beschäftige Personen können eine Beschätigungsduldung beantragen. Diese ist neben der Einreise vor dem 01.08.2019 an vielfältige Voraussetzungen geknüpft (vgl. § 60d Aufenthgesetz) Die Ausländerbehörde prüft im Zuge einer differenzierten Einzelfallbetrachtung, ob die Voraussetzungen für eine Ausbildungsduldung bzw. eine Beschäftigungsduldung gegeben sind. Informationen zu den Voraussetzungen können den unten verlinkten Informationsmaterialien entnommen werden. Bitte nehmen Sie immer frühestmöglich Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde auf. Für Personen, die in der Stadt Rüsselsheim wohnen, ist die Ausländerbehörde der Stadt Rüsselheim zuständig. Für alle sonstigen Kommunen im Kreis ist die Ausländerbehörde des Kreises in Groß-Gerau zuständig. Ausländerbehörde Kreis Groß-Gerau, Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau Tel: 06152-989302, E-Mail: ala@kreisgg . de Ausländerbehörde Rüsselsheim, Ludwig-Dörfler-Allee 4, 65428 Rüsselsheim Tel: 06142 832421, E-Mail: auslaenderbehoerde@ruesselsheim . de Links Ausländerbehörde Kreis Groß-Gerau Ausländerbehörde Stadt Rüsselsheim Zusätzliche Informationsmaterialien Faktenpapier Migrationspaket (BMAS), siehe Seite 2: Veränderungen der Ausbildungduldung und neue Möglichkeit der Beschäftigungsduldung ab dem 1. Januar 2020 Übersicht: Neuregelungen bei der Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung (siehe ab S. 8), Hrsg.: IQ-Netzwerk Gesetzestext zur Ausbildungsduldung: § 60c, Aufenthaltsgesetz Gesetzestext zur Beschäftigungsduldung: § 60d Aufenthaltsgesetz Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat zum Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung Praktikum Praktikum Was? Kennenlernen eines Berufs oder eines Berufsfelds Ein Praktikum dient der eigenen Berufsorientierung und kann gleichzeitig ein Türöffner für eine zukünftige Ausbildung oder Beschäftigung sein. Dauer nach Vereinbarung Für Personen im Leistungsbezug beim Jobcenter (SGB II) oder der Bundesagentur für Arbeit (SGB III) gelten die Vorgaben des § 45 SGB III, Abs. 2: zeitliche Einschränkung auf 6 oder 8 Wochen. Wer? Aufenthaltsstatus Personen mit Aufenthaltstitel: freier Zugang Asylbewerber_innen und Geduldete: Es richtete sich nach Art des Praktikums, ob eine Arbeitserlaubnis benötigt wird oder nicht. Weitere Informationen hierzu, siehe unten: "Weiterführende Links". Alter i.d.R. mind. 15 Jahre Bei Personen unter 18 Jahren ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu berücksichtigen. Sprachkenntnisse keine formellen Voraussetzungen Wann? jederzeit Wo? In Betrieben und Unternehmen Wie? Die Bewerbung erfolgt direkt bei den Betrieben und Unternehmen. Für Personen im Leistungsbezug beim Jobcenter (SGB II) oder der Bundesagentur für Arbeit (SGB III) gelten die Vorgaben des § 45 SGB III: Praktika gelten hier als Maßnahme beim Arbeitgeber. Bitte nehmen Sie immer frühzeitig Kontakt mit dem Jobcenter (>) bzw. der Bundesagentur für Arbeit (>) auf. Weiterführende Links "Praktika" und betriebliche Tätigkeiten für Asylbewerber und geduldete Personen, Hrsg.: Bundesagentur für Arbeit Übersicht: Praktika für Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, Hrsg.: Projekt Q, Büro für Qualifizierung der Flüchtlingsberatung

Ausländerwesen

Relevanz:
93%

Ausländerwesen Ausländerwesen Aufenthaltstitel: Antrag Aufenthaltstitel Arbeitgeberbescheinigung Einkommensbescheinigung f. Selbstaendige Mietbescheinigung Arbeitserlaubnis: Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der EU Antrag Aufenthaltstitel Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer Stellenbeschreibung Arbeitgeberbescheinigung Mietbescheinigung Einladung für Besucher aus dem Ausland: Erhebungsbogen zur Verpflichtungserklärung Anlage Belehrung Endfassung Reiseausweis für Flüchtlinge/Reiseausweis für Ausländer: Antrag auf Ausstellung eines Reiseausweises Staatsangehörige der EU: Aufenthaltsanzeige für Staatsangehörige der EU Arbeitgeberbescheinigung für Ausländer Stellenbeschreibung Antrag Aufenthaltstitel deutsch-englisch Mietbescheinigung Büro für Integration Büro für Integration Förderprogramm Chancenvielfalt: Förderantrag Förderprogramm Chancenvielfalt 2017 Stand Juli 2017 Zuschüsse: Antrag Zuschuss BFI Asyl und Zuwanderung Asyl und Zuwanderung Freiwillige Ausreise: Antrag auf freiwillige Ausreise Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen Einbürgerung Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren: Antrag auf Ausstellung einer Staatsangehörigkeitsurkunde Antrag auf Änderung / Feststellung des Familiennames Antrag auf Änderung des Vornamens Vor- und Familiennamensänderung Zurück zum Portal

Studium

Relevanz:
92%

© Lev Dolgachov - stock.adobe.com Anerkennung von Hochschulabschlüssen und Studienleistungen Kurzinformation Hochschulabschlüsse Personen, die im Ausland eine Hochschulabschluss erworben haben, können prüfen lassen, wie diese Qualifikation in Deutschland anerkannt und bewertet wird. Bei dem Verfahren der Anerkennung und Bewertung von Studienabschlüssen berät und begleitet die Anerkennungsberatung des IQ-Netzwerks. Die Mobile Anerkennungsberatung bietet auch Sprechstunden in Rüsselsheim an. Siehe: Berufliche Qualifizierung > Anerkennung von Berufsabschlüssen (>) . Das Informationsportal Anabin der Kultusminsterkonferenz bietet einen ersten Überblick über ausländische Studienabschlüsse sowie über Anerkennungs- und Beratungsstellen in Deutschland In reglementierten Berufen, wie Ärztin oder Lehrerin, darf eine Person nur arbeiten, wenn der ausländische Abschluss auf Antrag anerkannt wurde. Um eine Arbeit in einem nicht reglementierten Berufen, wie Ökonomin oder Politikwissenschaftlerin, aufzunehmen, ist eine formelle Erlaubnis nicht notwendig und es gibt dementsprechend kein Anerkennungsverfahren. Es kann aber eine Bewertung der Universitätszeugnisse vorgenommen werden. Beratungen für qualifizierte Fachkräfte hinsichtlich dem Einstieg in die Berufswelt in Deutschland bietet im Kreis Groß-Gerau das Projekt „Kultur verbindet“ des Technologie-, Innovations-, und Gründerzentrums (tigz). Siehe: berufliche Qualifizierung > Beratungsstellen > Projekt Kultur verbindet (tigz): Beratung für qualifizierte Fachkräfte (>) Studien- und Prüfungsleistungen Über die Anerkennung oder Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen eines Studiums an ausländischen Hochschulen entscheidet die jeweilige Hochschule an der das Studium fortgesetzt werden soll. Links Telefonische Erstberatung sowie Mobile Anerkennungsberatung (MoAB) im IQ Netzwerk Hessen, inkl. Sprechstunden in Rüsselsheim, siehe: Berufliche Qualifizierung > Anerkennung von Berufsabschlüssen Anabin – Informationsportal zu ausländischen Bildungsabschlüssen der Kultusministerkonferenz Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst: Ausländische Hochschulabschlüsse Internetseite Anerkennung in Deutschland Kultusministerkonferenz - Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen Kurzinformation Beim Vorliegen einer Hochschulzugangsberechtigung und dem Nachweis über die geforderten Sprachkenntnisse kann ein Studium aufgenommen werden. In der Regel können Geflüchtete unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus ein Studium aufnehmen, sofern die vorher genannten Voraussetzungen gegeben sind. Auf Grund der Komplexität des Themas wurden seitens der kommunalen Bildungskoordination für Neuzugewanderte im Kreis Groß-Gerau alle Informationen in der unten verlinkten „Übersicht: Hochschulzugang für Geflüchtete im Kreis Groß-Gerau“ zusammengestellt Die Informationen sind auch auf Zugewanderte ohne Fluchthintergrund übertragbar. Links Übersicht: Hochschulzugang für Geflüchtete im Kreis Groß-Gerau Angebote für Flüchtlinge der hessischen Hochschulen, aufgelistet für jede einzelne Hochschule www.study-in-germany.de Studying in Germany with a Disability

Einladungen für Besucher aus dem Ausland

Relevanz:
91%

Einladungen für Besucher aus dem Ausland (Verpflichtungserklärung) Aktuelle Hinweise der Ausländerbehörde Aufgrund der aktuellen internationalen Krisenlage und der damit in Zusammenhang stehenden Arbeitsbelastung, bittet die Ausländerbehörde um Verständnis, dass eine zeitnahe Bearbeitung von Anträgen auf Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen im Rahmen von Besuchsaufenthalten, nicht gewährleistet werden kann. Es ist daher mit erheblichen Bearbeitungszeiten - derzeit von etwa 6 bis 8 Wochen - zu rechnen. Die Eingehenden Anträge werden im Rahmen der Möglichkeiten nach Eingangsdatum chronologisch bearbeitet und die Antragsteller zu gegebener Zeit kontaktiert. Zwischennachrichten und Sachstandsauskünfte können nicht erteilt werden. Die Ausländerbehörde ist sich der damit verbundenen Einschränkungen für Betroffene bewusst, weist aber darauf hin, dass die Vorlage einer Verpflichtungserklärung nicht Voraussetzung für die Annahme eines Visumantrages ist. Sofern Antragsteller selbst in der Lage sind Ihren Lebensunterhalt zu sichern, ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung darüber hinaus entbehrlich. Ich bitte die Antragsteller dies im Zweifel direkt mit der Auslandsvertretung - gegebenenfalls auch hinsichtlich der Frage alternativer Bonitätsnachweise - zu klären. Einleitende Verfahrenshinweise : Da eine persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung möglich ist, übersenden Sie Bitte zunächst (auf dem Postweg oder per E-Mail) den vollständig ausgefüllten Erhebungsbogen, sowie die unterschriebene Belehrung zur Verpflichtungserklärung zusammen mit einer Kopie Ihres Passes oder Personalausweises an die Ausländerbehörde. Sie erhalten anschließend weitere Verfahrensinformationen bzw. einen Terminvorschlag. Allgemeine Erläuterungen zur Verpflichtungserklärung: Sie möchten Freunde, Bekannte oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt bis zu maximal 90 Tagen in das Bundesgebiet einladen ? Sind Ihre Gäste visumspflichtig, so ist hierfür in der Regel die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gem. § 68 i.V. §§ 66, 67 AufenthG erforderlich. Nach Maßgabe der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung, kann der Gast in Einzelfällen seine Aufenthaltsfinanzierung auch direkt selbst nachweisen. Darüber hinaus ist der Gast verpflichtet - der jeweiligen deutschen Auslandsvertretung - eine, den gesamten Zeitraum seines Besuchsaufenthaltes umfassende Krankenversicherung nachzuweisen. Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung verpflichten Sie sich grundsätzlich zur Erstattung aller Kosten, die öffentlichen Stellen während des Aufenthaltes Ihrer Gäste im Bundesgebiet entstehen. Dazu zählen im Wesentlichen alle öffentlichen Mittel, die für den Lebensunterhalt einschließlich Wohnraum benötigt werden. Hierzu zählen auch die im Krankheits- und Pflegefall entstehenden Kosten, soweit diese nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind. Darüber hinaus erfasst die Erstattungspflicht alle eventuell zur Durchsetzung einer Ausreiseverpflichtung anfallenden Kosten. Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung setzt das persönliche Erscheinen jedes Verpflichtungserklärenden voraus (d. h. die Unterschrift des sich Verpflichtenden ist persönlich bei der Ausländerbehörde zu leisten). Die Bonitätsprüfung orientiert sich - unter Berücksichtigung der jeweiligen gesamten Bedarfsgemeinschaft - an den Pfändungsfreigrenzen des § 850 c der Zivilprozessordnung (ZPO). Die finanzielle Leistungsfähigkeit wird vom Erklärenden durch die Vorlage von Nachweisen von Arbeitseinkommen glaubhaft gemacht, wenn der nach § 850c ZPO pfändungsfreie Anteil am Arbeitseinkommen für jeden erwachsenen Gast 200 EUR und - im Falle mitreisender Kinder - 100 EUR pro Kind beträgt und dem Gast/den Gästen die für Verwandte typischen Naturalleistungen gewährt werden (Aufnahme in die Wohnung, Gewährung von Lebensunterhalt) Zwingend vorzulegen ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis (Pass bzw. bei Deutschen oder Staatsangehörigen der EU Personalausweis) Die Verpflichtungserklärung leiten Sie bitte nach Ausstellung im Original, sowie einer Kopie an die eingeladene Person weiter. Eine Garantie für die Erteilung eines Visums kann nicht gegeben werden. Fragen zum allgemeinen Visumsverfahren, wie auch Fragen zu eventuell weiteren vorzulegenden Unterlagen im Visumsverfahren, bitte ich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung zu richten oder den einschlägigen Webseiten der Vertretung oder des Auswärtigen Amtes zu entnehmen. Benötigte Unterlagen: Nachweis des regelmäßigen Arbeitseinkommens (z.B. die letzten drei Lohn- oder Gehaltsabrechnungen, bei Selbständigen: entsprechende Einkommensbescheinigung durch den Steuerberater) Kosten: Die Verwaltungsgebühr für die Bearbeitung einer Verpflichtungserklärung beträgt, auch in Fällen in denen eine ausreichende Bonität nicht festgestellt werden kann 29 €. Abschließende Hinweise: Die beschriebene Verfahrensweise gilt ausschließlich für die Glaubhaftmachung der finanziellen Leistungsfähigkeit im Rahmen touristischer Aufenthalte. Die Abgabe von Verpflichtungserklärungen für davon abweichende Aufenthaltszwecke - und soweit der Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit zu erbringen ist - erfordert eine darüber hinaus gehende, individuelle Bonitätsprüfung. Besonderes: Inhaber eines/einer - Touristenvisums - Duldung - Aufenthaltsgestattung können keine Verpflichtungserklärung abgeben. Kontakt Tel.: 06152/989-302 Fax: 06152/989- 99 390 ala@kreisgg . de Download VerEr_Erhebungsbogen-Stand_Sep.._2022.pdf Belehrung_zur_Verpflichtungserklaerung_Stand_Mai_18.pdf

Ausländerbeiräte und Integrationskommissionen

Relevanz:
91%

Nach der jüngsten Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im Mai 2020 sind Kommunen, in denen mehr als 1.000 ausländische Staatsbürger*innen leben, verpflichtet einen Ausländerbeirat oder eine Integrationskommission zu bilden. Bei Kommunen, die sich für einen Ausländerbeirat entschieden haben, in denen aber mangels Wahlvorschlägen bzw. Bewerber*innen die Wahl ausfällt, wird die alternative Beteiligungsform der Integrationskommission zur Pflicht. Im Landkreis Groß-Gerau haben sieben Kommunen ein Ausländerbeirat und sieben Kommunen eine Integrationskommission eingeführt: Kontakt Steuerung/Büro für Integration Büroleitung Sedef Yıldız 06152 989 517 Fach- und Koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus Nilüfer Aldmeri (in Elternzeit) Wida Zmarai 06152 989 772 Geschäftsstelle Silvia Jancke 06152 989 630 DEXT-Fachstelle Lena Pape 06152 989 772 WIR-Koordinatorin Sarah Müller 06152 989 84291 WIR-Koordinator Ivan Garofalo 06152 989 202 bfi@kreisgg . de netzwerk-demokratie@kreisgg . de

Mitglieder des Ausländerbeirats

Relevanz:
90%

Der Ausländerbeirat besteht aus mindestens drei, höchstens 37 Mitgliedern: Die Zahl der Mitglieder wird in der Hauptsatzung der Kommune bestimmt. Er ist meist abhängig von der Anzahl der ausländischen Personen, die in einer Kommune leben. Im Kreis Groß-Gerau ist der Ausländerbeirat in der Hauptsatzung der folgenden Kommunen verankert: Bischofsheim (9 Mitglieder) Büttelborn (7 Mitglieder) Ginsheim-Gustavsburg (7 Mitglieder) Groß-Gerau (9 Mitglieder) Mörfelden-Walldorf (7 Mitglieder) Nauheim (7 Mitglieder) Raunheim (9 Mitglieder) Riedstadt (7 Mitglieder) Rüsselsheim am Main (21 Mitglieder) In Büttelborn und in Groß-Gerau gab es für die Wahl des Ausländerbeirates leider zu wenige Kandidat*innen, die man wählen kann. Deshalb wurden in diesen zwei Kommunen Integrationskommissionen eingeführt. Kontakt Steuerung/Büro für Integration Büroleitung Sedef Yıldız 06152 989 517 Fach- und Koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus Nilüfer Aldmeri (in Elternzeit) Wida Zmarai 06152 989 772 Geschäftsstelle Silvia Jancke 06152 989 630 DEXT-Fachstelle Lena Pape 06152 989 772 WIR-Koordinatorin Sarah Müller 06152 989 84291 WIR-Koordinator Ivan Garofalo 06152 989 202 bfi@kreisgg . de netzwerk-demokratie@kreisgg . de

Anerkennung von Berufsabschlüssen

Relevanz:
90%

© pattilabelle - stock.adobe.com Anerkennungszuschuss Anerkennungszuschuss Kurzinformation Zuschuss zum Anerkennungsverfahren für einen Berufsabschluss oder für die Anerkennung eines Hochschulzeugnisses Der Anerkennungszuschuss richtet sich an Erwerbstätige, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, und an Erwerbslose, die für die Anerkennung keine anderen Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit, das Jobcenter oder andere Leistungsträger in Anspruch nehmen können. Voraussetzung: Aufenthalt von 3 Monaten in Deutschland, unabhängig vom Aufenthaltsstatus Rückwirkend können keine Kosten übernommen werden. Der Anerkennungszuschuss muss beantragen werden, bevor der Antrag auf Anerkennung gestellt wird. Höhe des Zuschuss: 100 - 600 Euro Förderungsfähig sind: Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens; Kosten für eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB); Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten Link Informationsportal Anerkennung in Deutschland Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis für Ärzte und Ärztinnen aus Drittstaaten Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis für Ärzte und Ärztinnen aus Drittstaaten Kurzinformation Informationen zur Erteilung der Approbation/Berufserlaubnis für Ärzte und Ärztinnen mit einer in Drittstaaten (= außerhalb der EU) abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung finden Sie beim: Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) . IQ Netzwerk Hessen - Mobile Anerkennungsberatung (MoAB) IQ Netzwerk Hessen - Mobile Anerkennungsberatung (MoAB) Was? Als Teil der Anerkennungsberatung im IQ Netzwerk Hessen bietet die Mobile Anerkennungsberatung (MoAB) persönliche Beratung am Standort Rüsselsheim für Personen, die prüfen möchten, ob und wie Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen wie Berufs- oder Hochschulabschluss in Deutschland anerkannt werden können. Die Beratung ist kostenfrei. Dauer Ca. 1 Stunde Inhalt eine erste Einschätzung, ob ein Anspruch/eine Chance auf ein Anerkennungsverfahren besteht eine Vorklärung, welchem deutschen Beruf die Qualifikation aus dem Ausland entspricht (Referenzberuf/Äquivalenz)Informationen zu zuständigen Stellen, den notwendigen Unterlagen, den Kosten und der möglichen Dauer eines Anerkennungsverfahrens Begleitung durch das Anerkennungsverfahren Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen der Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen in Deutschland Die Beratung ist kostenlos und vertraulich Unterlagen für die Beratung: Zeugnisse mit Fächerübersicht, Nachweise über andere Qualifikationen, etc.; Informationen, Dokumente über Berufserfahrungen, Arbeitsbücher etc.; falls vorhanden: Übersetzungen der Dokumente; falls vorhanden: Lebenslauf; falls vorhanden: bisherige Briefe mit zuständigen Stellen und Ämtern. Wer? Aufenthaltsstatus unabhängig vom Aufenthaltsstatus und Nationalität richtet sich die Beratung an alle Personen, die im Ausland einen Berufs- oder Hochschulabschluss erworben haben. Alter unabhängig vom Alter Sprachkenntnisse Die Beratung in Rüsselsheim kann in Deutsch, Englisch, Bosnisch, Kroatisch und Serbisch erfolgen. Darüber hinaus kann auch auf Wunsch nach Terminvereinbarung die Beratung zusätzlich auf Portugiesisch, Spanisch und Französisch erfolgen. Wann? Termine nach Vereinbarung Wo? In den Räumen der Agentur für Arbeit Rüsselsheim, Im Eichsfeld 3, 65428 Rüsselsheim am Main Wie? Online-Terminanfrage für Rüsselsheim und weitere Beratungsstandorte in Hessen über die Website der Anerkennungsberatung im IQ-Netzwerk Hessen. Siehe "Weiterführende Links", unten. E-Mail mit Ihrem Namen, Ihrer Qualifikation und aus welchem Land Sie kommen oder telefonisch Kontakt Frau Begzada Velic, INBAS GmbH, Tel.: 0151-55565548, E-Mail: anerkennungsberatung-ruesselsheim@inbas . com Weiterführende Links Anerkennungsberatung im IQ Netzwerk Hessen INBAS: Mobile Anerkennungsberatung (MoAB) im IQ Netzwerk Hessen Flyer, Mobile Anerkennungsberatung in Südhessen Infoblatt zum Verfahren der Berufsanerkennung, Hrsg.: IQ- Netzwerk Hessen Information on getting foreign qualifications recognized in Hesse, issued by IQ-Netzwerk Hessen Infoblatt, Berufsanerkennung in Hessen?, Unterstützung für Unternehmen, Hrsg.: IQ-Netzwerk Hessen IQ Anerkennungsberatung Hessen Facebook IQ Netzwerk Hessen - Telefonische Erstberatung durch die hessenweite Anerkennungshotline IQ Netzwerk Hessen - Telefonische Erstberatung durch die hessenweite Anerkennungshotline Was? Telefonische Erstberatung für Personen, die prüfen möchten, ob und wie ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen, wie Hochschul-, oder Berufsabschluss, in Deutschland anerkannt werden können. Dauer: ca. 15 Minuten pro telefonischer Erstberatung (Dauer variiert) Inhalt: Allgemeine Informationen zum Thema Anerkennung von Bildungsabschlüssen aus dem Ausland ebenso wie individuelle Fallberatungen Ermittlung der passenden Anerkennungsstelle für den individuellen Fall Verständliche Informationsweitergabe Begleitung bei der Antragstellung auch im Ausland Unmittelbare Klärung von Einzelfragen Unterstützung von Ratsuchenden sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren Bei Bedarf Verweis an die persönliche Beratung im IQ Netzwerk Hessen Wer? Aufenthaltsstatus: unabhängig vom Aufenthaltsstatus Alter: unabhängig vom Alter Sprachkenntnisse: Deutschkenntnisse min. Niveau A2 Beratung nach Bedarf auch auf anderen Sprachen möglich (z.B. Englisch, Farsi, Spanisch) Weiteres: Personen, die im Ausland eine Qualifikation (Hochschulabschluss, Berufsabschluss) erworben haben und in Hessen in ihrem Beruf arbeiten, ein Studium beginnen oder fortführen wollen. Wann? Montag bis Mittwoch und Freitag: 09.00 bis 12.30 Uhr Donnerstag: 14.00 bis 17.30 Uhr Wie? Telefonisch Kontakt: beramí berufliche Integration e.V., Tel.: 0800-1301040 (Anrufe aus Deutschland gebührenfrei) Anrufe aus dem Ausland +49 69 9130104 Weiterführende Links Anerkennungsberatung IQ Netzwerk Hessen Anerkennungsberatung beramí e.V. Telefonische Erstberatung im IQ Netzwerk Hessen Verweis: Meine-Berufserfahrung.de Verweis: Meine-Berufserfahrung.de Meine-Berufserfahrung.de ermöglicht eine erste Einschätzung der praktischen Berufserfahrung in einem bestimmten Beruf. Siehe: Berufliche Qualifizierung > Digitale Angebote > Meine-Berufserfahrung.de Verweis: Umschulungen Verweis: Umschulungen Für bestimmte Berufsfelder werden Umschulungen angeboten. Siehe unter: Berufliche Qualifizierung > Weiterbildung Verweis: Vorbereitungskurse auf Anerkennungsprüfung Verweis: Vorbereitungskurse auf Anerkennungsprüfung Für bestimmte Berufsfelder werden Vorbereitungen auf Anerkennungsprüfungen angeboten. Siehe unter: Berufliche Qualifizierung > Weiterbildung

Reiseausweis für Flüchtlinge/ Reiseausweis für Ausländer

Relevanz:
90%

Sie möchten einen Reiseausweis für Flüchtlinge (Asylberechtigte und Personen, denen die Rechtsstellung als Asylberechtigter erteilt wurde), Reiseausweis für Ausländer oder Ausweisersatz beantragen ? Benötigte Unterlagen: aktueller Ausweis ein aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm, Kopfgröße 32-36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund) Einkommensnachweis zwecks Gebührenfestsetzung (Lohnabrechnung, Sozialhilfebescheid) Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt je nach Passart zwischen 14 € und 100 €. Besonderes: Vor jeder Beantragung eines Reiseausweises für Flüchtlinge/Ausländer oder Ausweisersatz ist der Sachverhalt mit dem/der zuständigen SachbearbeiterIn zu erörtern. Bitte beachten Sie, dass die Antragstellung persönlich bei der Ausländerbehörde erfolgen muss. Falls Sie nicht gut Deutsch verstehen, sprechen Sie bitte in Begleitung einer Person Ihres Vertrauens, die der deutschen Sprache mächtig ist, vor. Kontakt Tel.: 06152/989-302 Fax.: 06152/989-99 390 ala@kreisgg . de Downloads Antrag_auf_Ausstellung_eines_Reiseausweises.pdf

  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
  • 6
  • 7
  • 8
  • »

Adresse

Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau

06152 989-0
Fax: 06152 989-133
info@kreisgg.de

Service

  • Start
  • Intranet
  • Login
  • Impressum
  • Öffnungszeiten
  • Anfahrt und Kontakt
  • Sitemap
  • Datenschutzhinweis
  • Barrierefreiheit

STÄDTE UND GEMEINDEN DES KREISES

  • Biebesheim
  • Bischofsheim
  • Büttelborn
  • Gernsheim
  • Ginsheim-Gustavsburg
  • Groß-Gerau
  • Kelsterbach
  • Mörfelden-Walldorf
  • Nauheim
  • Riedstadt
  • Rüsselsheim
  • Stockstadt
  • Trebur
  • © 2023 Kreis Groß-Gerau
  • PID: 1481
DatenschutzBarrierefreiheitImpressum
zum Seitenanfang
  • facebook
  • youtube
  • instagram
  • xing
  • linkedin
  • E-Mail
  • location
Cookie Einstellungen

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind technisch notwendig, während andere uns helfen, diese Website zu verbessern oder zusätzliche Funktionalitäten zur Verfügung zu stellen.

Details anzeigen Details ausblenden
Notwendige Cookies

Notwendige Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Name: cookie_consent
Zweck: Dieser Cookie speichert die ausgewählten Einverständnis-Optionen des Benutzers
Cookie Laufzeit: 1 Jahr
Externe Medien

Um Inhalte von Videoplattformen und Social Media Plattformen anzeigen zu können, werden von diesen externen Medien Cookies gesetzt.

Impressum | Datenschutz