Wegweiser für Eilanträge nach dem Gewaltschutzgesetz Deutsche Sprache DE 2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-Webversion.pdf Leichte Sprache Leichte_Sprache_2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-A4-Leichte-Sprache.pdf Englische Sprache EN gecheckt_EN_2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-A4.pdf Französische Sprache FR gecheckt_FR_2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-A4.pdf Arabische Sprache AR gecheckt_AR_2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-A4-Arabisch.pdf Spanische Sprache ES gecheckt_ES_2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-A4.pdf Urdu Sprache UR 2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-A4-Urdu.pdf Farsi Sprache FA 2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-A4-Farsi.pdf Griechische Sprache GR GR_2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-A4-GR.pdf Türkische Sprache TUR TUR_2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-A4-TUR.pdf Russische Sprache RUS 2020-Broschuere-Gewaltschutzgesetz-A4-RUS.pdf Kontakt Büro für Frauen und Chancengleichheit Büroleitung Judith Kolbe 06152 989 332 Simone Anthes 06152 989 563 Ava Hill 06152 989 84369 Geschäftsstelle Silvia Jancke 06152 989 630 bfc@kreisgg . de Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Daniela Kolb 06152 989 338 Alina Bonsen 06152 989 774 frauenbeauftragte@kreisgg . de
Ältere Mitteilungen Kontakt Pressesprecherin Angelica Taubel {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 206 +49 6152 989 275 Pressesprecher Volker Trunk {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 207 +49 6152 989 333 Medien und Design Steffen Engesser {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 206a +49 6152 989 198 Digitale Medien Annina Scheer {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 205 +49 6152 989 354 Digitale Medien Oliver Nöldner {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 205 +49 6152 989 787
Kontakt Pressesprecherin Angelica Taubel {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 206 +49 6152 989 275 Pressesprecher Volker Trunk {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 207 +49 6152 989 333 Medien und Design Steffen Engesser {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 206a +49 6152 989 198 Digitale Medien Annina Scheer {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 205 +49 6152 989 354 Digitale Medien Oliver Nöldner {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 205 +49 6152 989 787 Fax 06152 989-339 pressestelle@kreisgg . de
Ältere Mitteilungen finden Sie hier Kontakt Pressesprecherin Angelica Taubel {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 206 +49 6152 989 275 Pressesprecher Volker Trunk {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 207 +49 6152 989 333 Medien und Design Steffen Engesser {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 206a +49 6152 989 198 Digitale Medien Annina Scheer {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 205 +49 6152 989 354 Digitale Medien Oliver Nöldner {person.0.uid Wilhelm-Seipp-Str. 4 Raum: 205 +49 6152 989 787 Fax 06152 989-339 pressestelle@kreisgg . de
Mit dem Landesprogramm „ MitSprache – Deutsch4U “ können niedrigschwellige Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund vom WIR Programm des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert werden. Mit der Neuausrichtung im Jahr 2018 werden folgende Maßnahmen gefördert: niedrigschwellige Sprachkurse (z.B. Mama lernt Deutsch) Angebote zur Alphabetisierung und niedrigschwellige Sprachförderangebote jenseits von konventionellen Sprachkursen (z.B. Sprachtreffs, Sprachcafés oder Tandemkurse). Die Angebote richten sich an Asylbewerber*innen und Geflüchtete, die bereits nach dem Landesaufnahmegesetz von den Kommunen aufgenommen wurden, Geduldete und Menschen mit Migrationshintergrund, die sich dauerhaft und rechtmäßig in Hessen aufhalten und entweder keinen Anspruch auf Förderung oder keinen Zugang zu Integrationskursen haben. Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger. Sprachfördermaßnahmen sind organisatorisch wie auch inhaltlich gemäß der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landesprogramms „MitSprache - Deutsch4U“ auszurichten: Link zu den Förderrichtlinien Laut Punkt 4.4. der Förderrichtlinie müssen Sprachfördermaßnahmen in vorhandene kommunale Sprachförderkonzepte und Zusteuerungssysteme eingepasst und abgestimmt werden. Ein entsprechendes Kooperationsschreiben ist bei Antragsstellung vorzulegen. Das Kooperationsschreiben wird seitens des Kreises Groß-Gerau vom Büro für Integration ausgestellt. Bei Interesse für eine Sprachfördermaßnahme wenden Sie sich bitte an das Büro für Integration. Kontakt Steuerung/Büro für Integration Fachdienstleitung Sedef Yıldız 06152 989 517 Fax 06152 989-99517 Zimmer 240 WIR-Koordinatorin Patrizia Frank 06152 989 202 Fax 06152 989-99202 Zimmer 239 Geschäftsstelle Silvia Jancke Zur Zeit nicht besetzt. bfi@kreisgg . de
Das Schülerticket Hessen ist für Schüler*innen und Auszubildende, die in Hessen wohnen, hier zur Schule gehen oder eine Ausbildung machen, ein praktisches und günstiges Fahrkartenangebot. Für nur einen Euro pro Tag kann man damit 365 Tage lang in ganz Hessen sowie in Mainz und einigen angrenzenden Gebieten Bus und Bahn fahren. LNVG - Schülerticket Hessen (rmv.de) Hier können Sie schnell auf einen Blick sehen, ob Sie Anspruch auf ein für Sie kostenloses Schülerticket Hessen haben, oder ob das erst genauer überprüft werden muss: Vorprüfung des Anspruchs Beantragung: Online Antrag für das Schülerticket Hessen Bestellschein für das Schülerticket Hessen Kontakt Fachdienst Schulverwaltung Schülerbeförderung Postanschrift: Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Besuchsanschrift : Im Neugrund 16 64521 Groß-Gerau Fax 06152 989-99408 schuelerbefoerderung@kreisgg . de Axel Lorenz Fachdienstleitung 06152 989-177 Zimmer N4-03 Julia Heinze Sachbearbeitung 06152 989-408 Zimmer N4-07 Bei Fragen zu Ihrem Schülerticket Hessen, Verlust Ihrer Chipkarte etc.: Lokale Nahverkehrsgesellschaft Jahnstraße 1 64521 Groß-Gerau Tel.: 06152 84777 eticket@lnvg-gg . de
Sozialplanung ist eine vorrangig kommunale Aufgabe, deren Grundlage §1 SGB I (Sozialgesetzbuch 1. Buch) bildet. Demzufolge sollen diejenigen Dienste und Einrichtungen rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden, die zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit erforderlich sind. Ihre Funktion besteht darin, die kommunale Sozialpolitik durch geeignete Maßnahmen zu konkretisieren und spezifische Bevölkerungsgruppen in Bedarfslagen zu unterstützen. ( Prof. Dr. Herbert Schubert / socialnet ) Das auf Partizipation beruhende Planungsverständnis des Kreises Groß-Gerau wurde 2002 gemeinsam mit der Liga und dem Kreisausschuss verabschiedet. Es definiert Sozialplanung, ob als Planung für die Jugendhilfe-, Altenhilfe-, Behindertenhilfe, als eine Daueraufgabe, die gemeinsam mit allen sozialpolitischen Akteuren wie den Wohlfahrtsverbänden, den Leistungserbringern, den Städten und Gemeinden und den Bürger*innen zu bewerten ist. Sie erfordert, dass Sozialverwaltung, Einrichtungen und Dienste, sich regelhaft überprüfen und einschätzen. Um die Bedarfe für die soziale Infrastruktur fundiert beurteilen zu können oder beispielsweise Veränderungen in der Nutzung von Unterstützungs- und Hilfeangeboten transparent zu machen, erstellt und veröffentlicht der Kreis Groß-Gerau bereits seit 2007 den Sozialdatenmonitor. Im Jahr 2006 erteilte der Kreistag den Auftrag, mit dem Sozialdatenmonitor die fachbezogene Berichterstattung zu ergänzen und damit eine kontinuierliche, fachbereichsübergreifende Beobachtung der sozialen Lage im Kreis zu ermöglichen (Kreistagsbeschluss AE/XVI/008). Der Sozialdatenmonitor wird jährlich zunächst fachbereichsübergreifend innerhalb der Kreisverwaltung und in den fachlichen und politischen Gremien vorgestellt und gemeinsam diskutiert. Die Daten dienen unter anderem als Grundlage für die Bewertung der Sozialstruktur, Prognosen und die Antragstellung auf Drittmittel. Der aktuelle Kreismonitor steht Ihnen in der rechten Spalte als PDF zur Verfügung; die Kreismonitore der Vorjahre finden Sie unten im Archiv. Archiv Sozialdatenmonitor seit 2006 Archiv Sozialdatenmonitor seit 2006 Kreismonitor_Sozialdaten_2006.pdf 960 KB Kreismonitor_Sozialdaten_2007.pdf 1 MB Kreismonitor_Sozialdaten_2008.pdf 2 MB Kreismonitor_Sozialdaten2009.pdf 4 MB Kreismonitor_Sozialdaten_2010.pdf 4 MB Kreismonitor_Sozialdaten_2011.pdf 5 MB Kreismonitor Sozialdaten (2012) 4 MB Kreismonitor Sozialdaten (2013) 7 MB Kreismonitor_Sozialdaten_2014.pdf 8 MB Kreismonitor_Sozialdaten_2015.pdf 6 MB Kreismonitor-Sozialdaten_2016.pdf 5 MB 2017_Sozialdatenmonitor_Teil 1_Demographie 4 MB 2017_Sozialdatenmonitor_2_Beschaeftigung.pdf 5 MB 2017_Sozialdatenmonitor_3_Sozial-_und_Transferleitungen.pdf 2 MB 2017_Sozialdatenmonitor_4_Hilfeangebote.pdf 2 MB 2018_Sozialdatenmonitor_Teil_1_Bevoelkerung.pdf 4 MB 2018_Sozialdatenmonitor_Teil_2_Beschaeftigung.pdf 4 MB 2018_Sozialdatenmonitor_Teil_3_Transferleistungen.pdf 3 MB 2018_Sozialdatenmonitor_Teil_4_Hilfeangebote.pdf 2 MB 2019_Sozialdatenmonitor_Teil_1_Bevoelkerung.pdf 17 MB 2019_Sozialdatenmonitor_Teil_2_Beschaeftigung.pdf 13 MB 2019_Sozialdatenmonitor_Teil_3_Transferleistungen.pdf 9 MB 2019_Sozialdatenmonitor_Teil_4_Hilfeangebote.pdf 2 MB 2020_Sozialdatenmonitor_Teil_1_Bevoelkerung.pdf 3 MB 2020_Sozialdatenmonitor_Teil_2_Beschaeftigung.pdf 2 MB 2020_Sozialdatenmonitor_Teil_3_Transferleistungen.pdf 2 MB 2020_Sozialdatenmonitor_Teil_4_Hilfeangebote.pdf 2 MB Archiv Präsentation Sozialdatenmonitor seit 2010 Archiv Präsentation Sozialdatenmonitor seit 2010 Kreismonitor_Sozialdaten_2010_Praesentation.pdf 2 MB Kreismonitor_Sozialdaten_2011_Praesentation.pdf 350 KB Kreismonitor Sozialdaten Präsentation (2012) 2 MB Kreismonitor Sozialdaten Präsentation (2013) 15 MB Praesentation__2014_SD_Monitor_gekuerzt_aktuell_2015_09_09.pdf 11 MB Kreismonitor_Sozialdaten_Praesentation_2015 8 MB Sozialmonitor_2016_Praesentation_aktuell.pdf 6 MB Kreismonitor_Sozialdaten_Praesentation_2017 25 MB Praesentation_Sozialdatenmonitor_2018.pdf 22 MB 2020_10_30_Praesentation_Sozialdatenmonitor_2019.pdf 9 MB 2020_Sozialdatenmonitor_gesamt_neu.pdf 7 MB Sozialdatenmonitor 2021_Sozialdatenmonitor_Teil_1_Bevoelkerung.pdf 2 MB 2021_Sozialdatenmonitor_Teil_2_Beschaeftigung.pdf 3 MB 2021_Sozialdatenmonitor_Teil_3_Transferleistungen.pdf 2 MB 2021_Sozialdatenmonitor_Teil_4_Hilfeangebote.pdf 1 MB Sozialdatenmonitor Präsentation 2021_Sozialdatenmonitor.pdf 6 MB Vereinbarkeit von Beruf und Familie Vortrag_Chancengleichheit_2021.pdf 2 MB Partizipative Sozialplanung Partizipative_Sozialplanung_08.pdf 159 KB Koordinations-_und_Netzwerkstruktur_im_Kreis_GG.pdf 2 MB
Schulen sind heute nicht mehr nur Lernorte, sondern immer stärker auch Lebensorte. Das gilt für alle ganztägig arbeitenden Schulen. Um optimale Lehr- und Lernbedingungen dafür zu schaffen hat der Kreistag am 09.12.2019 die Grundsatzentscheidung zur Umsetzung der Schulbauinitiative im Kreis Groß- Gerau getroffen. Ziel der Schulbauinitiative ist die Erfüllung der Pflichtaufgaben der Schulträgerschaft durch die Schaffung und Bereitstellung des notwendigen Schulraums. Die Umsetzung der Schulbauprojekte im Primarschulbereich erfolgt nach den Vorgaben der Schulbauleitlinie, beschlossen vom Kreistag am 04.07.2022: Broschüre Schulbau-Leitlinien Primarschule Das Programm der Schulbauinitiative gliedert sich in zwei Phasen: Phase A: Grundlagen- und Konzeptphase Phase B: Umsetzungsphase Gesamtkonzeption und Struktur Die Erarbeitung der Phase A erfolgt in vier Teilprojekten, die parallel und aufeinander aufbauend bearbeitet werden. Teilprojekt 1 (TP1): „Leitplanken für den Schulbau im Kreis Groß Gerau“ Im Teilprojekt 1 werden die bereits vorhandenen Raumprogramme der verschiedenen Schulformen weiterentwickelt und fortgeschrieben. Die funktionalen Raumprogramme werden in Form von verbindlichen Standards festgeschrieben und finden Anwendung für alle Neubauten im Rahmen der SBI. Teilprojekt 2 (TP2): „Bauentwicklung“ Im Teilprojekt 2 werden die einzelnen Bauprojekte vorbereitet. Im ersten Schritt werden für die Schulstandorte Machbarkeitsuntersuchungen vorgenommen um den Projektumfang zu konkretisieren (bspw. Entscheidung zum Abbruch von Bauteilen, Möglichkeiten der Aufstockung, Entscheidung zu Erweiterungs- oder Ersatzneubauten). Im zweiten Schritt werden die in Teilprojekt 1 erarbeitet Standards auf den konkreten Schulstandort angewendet und eine konkrete Bedarfsermittlung ausgearbeitet. Teilprojekt 3 (TP3): „Entwicklung der seriellen Bauweise“ Im Teilprojekt 3 werden die Standards für eine serielle Bauweise entwickelt. Neben den baulichen Aspekten wie beispielweise die Konzeption von Mensen, (Klassen) Clustern etc. unter Einbeziehung der baulichen Standards des Kreises ist die Aufgabe des Teilprojekts auch die vergaberechtlichen Aspekte abschließend zu klären. Ziel des Teilprojekts ist den Rollout sinnvoller Serien vorzubereiten. Teilprojekt 4 (TP4): „Entwicklung der Phase B“ Das Teilprojekt 4 übernimmt sukzessive die Bauprojekte in konventioneller Bauweise und den Rollout der Serien. In Teilprojekt 4 werden die Bauprojekte unter Berücksichtigung der Ressourcenplanung auf einen „Projektfahrplan“ gesetzt und angestoßen. Das Teilprojekt 4 koordiniert die internen Projektleitungen, die wie bisher die Planungsaufträge an externen Planungsbüros vergeben und die Bauherrenvertretung im Bauprojekt übernehmen. Die Phase B beinhaltet den Bau der Gebäude und die Übergabe an den Gebäudebetrieb und an den Nutzer, die Schulgemeinde. Rückblick und Ausblick Rückblick 2021/2022 seit April 2021 ist die Stelle der Stabsstelle SBI im Fachbereich Gebäudemanagement besetzt im Dezember 2021 wurde vom KT die Struktur und Organisation der SBI, sowie die Priorisierung der Primarschulen in der SBI beschlossen seit Oktober 2021 erarbeitet das Teilprojekt 1 die Grundlagen für den Primarbereich seit März 2022 erarbeitet das Teilprojekt 2 die Machbarkeitsstudien der Prioritätengruppe 1 im Sommer 2022 wurden die „Schulbauleitlinien – Primarschulen“ vom Kreistag beschlossen seit Oktober 2022 erarbeitet das Teilprojekt 1 die Grundlagen für den Sekundarbereich Ausblick 2023 ab März 2023 erarbeitet das Teilprojekt 2 die Machbarkeitsstudien der Prioritätengruppe 2 ab April 2023 startet das Teilprojekt 1 mit dem Erarbeitungsprozess für die Leitlinien der Sekundarschulen im 2. Quartal 2023 sollen die ersten Nutzereinbindungskonzepte mit den Primarschulen der Prioritätengruppe 1 starten im 2. Quartal 2023 startet das Teilprojekt 3 mit der Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen der Planungsleistungen für die ersten Schulerweiterungsbauten Ergebnisse der Schulbauinitiative 2022 - Schulbauleitlinien Primarschulen Für zukünftigen Schulbauprojekte der Primarschulen sollen allgemeingültige Standards definiert werden. Die räumlichen Standards und Bedarfe an Schulen sollen sich konsequent aus den pädagogischen Anforderungen ableiten. Um dieses Ziel zu erreichen wurde im Frühjahr 2022 ein partizipativer Prozess mit drei Workshops, einer Onlineumfrage sowie einer Review der Schwarzbachschule Nauheim durchgeführt. Ziel des Prozesses war, eine professionsübergreifende Haltung für einen zukunftsweisenden Primarschulbau zu ermitteln und zu definieren. Ergebnis ist die Schulbauleitlinie-Primarschulen in der die ermittelten Bedarfe und Raumfunktionszusammenhänge dokumentiert und in exemplarische Abbildungen sowie schematische Darstellungen überführt wurden. Die standortübergreifenden Grundprinzipien sind nun nach dem Kreistagsbeschluss der "Schulbau Leitlinie" als verbindlich für die Planungs- und Bauprozesse an den Grundschulstandorten festgelegt. Broschüre Schulbau-Leitlinien Primarschule Anwendung und Verbindlichkeit Zeil der Leitlinie ist eine gemeinsame Haltung für den zukunftsweisenden Schulbau im Kreis Groß-Gerau festzuhalten. Die Leitlinie ist verbindliche Grundlage für die Abstimmung zwischen Schulträger, Nutzer*innen und planen Gewerken in den nun folgenden einzelnen standortbezogenen Projekte. Die Leitlinie bildet mit den Standards die Grundlage für die serielle Entwicklung von Funktionsmodulen, die ohne weitere standortbezogene Nutzereinbindung stattfinden muss. Die Leitlinie dient allgemeingültig für den gesamten Planungs- und Bauprozess des Primarschulbereichs im Kreis Groß-Gerau, auch über die Schulbauinitiative hinaus. 2021 - Priorisierung Primarschulen Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der Schulbauinitiative 19 kreiseigene Grundschulen untersucht. Die übrigen acht Grundschulen (siehe Abbildung 2) wurden bereits als Ganztagsschule ausgebaut oder es handelt sich um Neubauten, die den aktuellen Anforderungen entsprechen. Ziel der Untersuchung der relevanten 19 Schulen ist es, den aktuellen Stand und die zukünftige Entwicklung gemäß Faktenlage für alle Schulen nach gleichen Kriterien zu beurteilen und daraus eine Dringlichkeitsreihenfolge zu entwickeln. Folgende Aspekte wurden untersucht: 1. Schulentwicklungsprognosen 2. Raum- und Flächenkapazitäten 3. Entwicklung zum Ganztag 4. Bauliche Zustand der Gebäude 5. Barrierefreie Erschließung der Gebäude 6. Zukünftige Bedarf an Sportfeldern in Sporthallen 7. Freianlagen Jede Schule wurde systematisch an Hand dieser sieben Hauptkriterien erfasst und beurteilt. Die Priorisierung erfolgt grundsätzlich nach Rangfolge der erreichten Punkte gemäß Auswertung. Die Einschätzung zur Entwicklung im Ganztag führte an einzelnen Schulen dazu, dass diese in der Priorität nach oben rutschten, da die Umsetzung des Ganztagsanspruchs einer der wichtigsten Treiber ist und hier schnellstmöglich bauliche Lösungen gefunden werden müssen. Kontakt Stabstelle Schulbauinitiative Nadja Dalheimer Schulbauinitiative@kreisgg.de Tel.: 06152-989 84244 Miriam Klöckler Schulbauinitiative@kreisgg.de Tel.: 06152-989 84032
Fachtagung im Landratsamt: "Bildung für den Kreis von morgen - ab sofort" Am 7. November 2019 hat unter sehr großer Beteiligung die 1. Bildungskonferenz des Kreises stattgefunden. Über 140 Akteurinnen und Akteure aus den Bereichen Bildung, Erziehung, Betreuung und Beratung haben sich bei der Fachtagung über das Projekt "Netzwerk Bildung Kreis Groß-Gerau" informieren lassen, den Impulsvortrag von Prof. Christiane Spiel zum Thema "Bildung im Kreis von morgen" gehört und über die Zukunft der Bildung im Kreis mitdiskutiert. Die Regionale Bildungsplanung des Kreises bedankt sich ganz herzlich bei allen Teilnehmenden sowie den Mitwirkenden. Hier finden Sie die schriftliche Dokumentation der Fachtagung . Um sich das kurze Video von der Fachtagung anzusehen, klicken Sie unten: Video von der 1. Bildungskonferenz Kontakt Regionale Bildungsplanung / Fach dienst Entwicklung und Strategie Herr Sven Tolksdorf Fachdienstleitung 06152 989-84223 bildungsplanung@kreisgg . de Besuchsadresse: Im Neugrund 16 64521 Groß-Gerau 4. OG, Raum N4-02 Postadresse: Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau
Gemäß § 7 Abs. 10 der Coronavirus-Testverordnung sind alle Leistungserbringer, die Bürgertestungen nach § 4a anbieten, seit dem 1. August 2021 verpflichtet, der zuständigen Stelle des öffentlichen Gesundheitsdienstes [...] monatlich und standortbezogen die Zahl der von ihnen erbrachten Bürgertestungen nach § 4a und die Zahl der positiven Testergebnisse zu melden. Die gemeldeten Daten können an die Kassenärztliche Vereinigung Hessen übermittelt und zum Zwecke der Abrechnungsprüfung nach § 7 a Absatz 2 Coronavirus-Testverordnung verwendet werden.