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Vertretungsmodelle

Relevanz:
100%

Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege Der Kreis Groß-Gerau ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür verantwortlich, Vertretungsmöglichkeiten im Falle der Erkrankung der Kindertagespflegeperson anzubieten. Da in der Kindertagespflege in der Regel Kinder unter 3 Jahren betreut werden, muss vorab berücksichtigt werden, dass diese Kinder im Vertretungsfall nicht plötzlich von einer fremden Person in einer fremden Umgebung betreut werden, sondern schon vorher mit der Vertretungsperson und den räumlichen Bedingungen vertraut sind. Dies erfordert eine enge und verbindliche Kooperation zwischen der betreuenden Kindertagespflegeperson, den Eltern des Kindes und der Vertretungskraft. Der Kreis Groß-Gerau hat ein flächendeckendes Gesamtkonzept entwickelt, das folgende Vertretungsmodelle beinhaltet: Regionale TagesKids-Stützpunkte Im TageKids-Stützpunkt wird ein fester Betreuungsraum für die Vertretungs- und Vernetzungsangebote bereitgestellt. Die Koordinatorinnen der TagesKids-Stützpunkte besuchen die kooperierenden Kindertagespflegestellen, um eine stabile emotionale Beziehung zu den Kindern aufzubauen und organisieren regelmäßige Besuche der Kindertagespflegepersonen mit den zu betreuenden Kindern in den Räumlichkeiten des TagesKids-Stützpunktes, um den Kindern ein Kennenlernen der Räumlichkeiten zu ermöglichen. Die TagesKids-Stützpunkte bieten je nach Bedarf und Interesse der Kindertagespflegepersonen „offene pädagogische Angebote“ an. In Absprache mit den kooperierenden Kindertagespflegepersonen planen die Koordinatorinnen gemeinsame Elternabende, thematische Fachvorträge und Feste. In jeder Region des Kreises ist ein TagesKids-Stützpunkt installiert: TagesKids-Stützpunkt Nord TagesKids-Stützpunkt Mainspitze TagesKids-Stützpunkt Mitte TagesKids-Stützpunkt Süd Mobile Kindertagespflegeperson Das bisherige Stützpunktmodell wird durch sogenannte „Mobile Kindertagespflegepersonen – Springerinnen“ ergänzt. Die Vertretungsbetreuung der Tagespflegekinder wird in den Betreuungsräumlichkeiten der erkrankten Kindertagespflegepersonen und in den TagesKids-Stützpunkten von der Mobilen Kindertagespflegeperson erbracht. Die Tagespflegekinder bleiben in ihrem gewohnten Betreuungsumfeld bzw. in ihrer vertrauten Kindergruppe. Die Vertretungsbetreuung kann von kooperierenden Kindertagespflegepersonen in Anspruch genommen werden und setzt regelmäßige Hausbesuche der Mobilen Kindertagespflegeperson voraus. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Tagespflegestützpunkt Ihrer Region! Tandem Bei diesem Vertretungsmodell vernetzen sich zwei Kindertagespflegepersonen in räumlicher Nähe zu einem Tandem. Sollte eine der beiden erkranken, werden die Kinder von der Tandempartnerin betreut. Zusammen dürfen sie laut Pflegeerlaubnis nicht mehr als 5 Kinder gleichzeitig betreuen, damit im Vertretungsfall die gesetzlich maximal zulässige Anzahl der betreuten Kinder nicht überschritten wird. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Kindertagespflegebüro! Kontakt Steuerung Vertretungsmodelle Frau S. Ciccarello Zimmer C.011 06152 989-413 Fax 06152 989-624 kita-planung@kreisgg . de Beratung und Vermittlung TagesKids-Büro Süd zuständig für Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt Odenwaldring 33 64589 Stockstadt 06158 184 464 tageskids-buerosued@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9–12 Uhr, Mi 14–18 Uhr und n. V. TagesKids-Büro Mitte zuständig für Büttelborn, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Trebur Kreisverwaltung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 Zimmer C.008.1 64521 Groß-Gerau 06152 989 485 tageskids-bueromitte@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr und nach Vereinbarung. TagesKids-Büro Nord zuständig für Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim Am Stadtzentrum 1 65479 Raunheim 06142 402 285 tageskids-bueronord@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr und nach Vereinbarung.

NoRa-GG #NoRacism

Relevanz:
97%

#NoRacim im Landkreis Groß-Gerau NoRa-GG steht für No Racism und ist eine gemeinsame Haltung gegen Rassismus und Diskriminierung. NoRa-GG ist vor allem für Betroffene von rassistischer Gewalt eine Beratungs- und Anlaufstelle im Landkreis Groß-Gerau. Sie ist aber auch ein Aufruf für mehr Gerechtigkeit, Zusammenhalt und Zivilcourage. Mach was gegen Rassismus! Ob mit oder ohne persönliche Rassismus-Erfahrungen: Das beste Mittel etwas gegen Rassismus zu unternehmen bist Du! Schau hin! Denn Du kannst etwas dagegen unternehmen, wenn Du Dich mit dem Thema bewusst beschäftigst und versuchst rassistische Ordnungssysteme und Strukturen zu erkennen und zu benennen. Sprich mit Deinem Umfeld darüber und mach auch Deine Freunde, Familie und Kolleg*innen darauf aufmerksam. Gemeinsam gegen Rassismus! Vernetze Dich und sei dabei! Jeder Einsatz und jeder Widerstand gegen Rassismus ist ein wichtiger Schritt in eine Gesellschaft mit mehr Gerechtigkeit und weniger Rassismus und Diskriminierung. Gemeinsam können wir viel bewirken. Werde aktiv und setze Dich ein für eine Gesellschaft in Vielfalt und gegenseitiger Wertschätzung auf Augenhöhe! Setze Dich ein für Zusammenhalt und Solidarität! Mach mit beim Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Rassismus im Landkreis Groß-Gerau! Weitere Informationen findest Du auf www.NoRa-GG.de Warum ist es so wichtig, dass wir uns positionieren? Warum ist es so wichtig, dass wir uns positionieren? Die Ablehnung bestimmter Menschengruppen zeugt davon, dass sich die ablehnende Gruppe höherwertiger betrachtet und eine Ideologie der Ungleichwertigkeit vertritt. Diese Haltung wird begleitet von Erzählungen, die angeblich erklären und untermauern sollen, warum eine bestimmte Gruppe abzulehnen ist. Einstellungsforschungen zeigen, dass die Ablehnung 1. sich nicht nur auf Eingewanderte oder Andersgläubige richtet, sondern weit darüber hinaus geht und 2. nicht nur von einer Randgruppe vertreten und somit ein Randphänomen ist, sondern von großen Teilen der Gesellschaft ausgeht (Zick/Küpper/Berghan 2019) [1] . Zudem ist die Nachkriegsgeschichte Deutschlands geprägt von einer Nicht-Thematisierung von Rassismus und Diskriminierung, da Rassismus nach dem Holocaust einfach nicht mehr sein durfte und nicht sein sollte. Auch wenn es dazu mittlerweile fundierte Auseinandersetzungen in Wissenschaft und Praxis gibt, ist die Nicht-Thematisierung bzw. der Widerstand bis heute zu beobachten. Insbesondere bei strukturellen und institutionalisierten Rassismus sowie bei Rassismen, die sich im alltäglichen Sprachgebrauch wieder spiegeln. Linnemann/Mecheril/Nikolenko (2013) [2] nennen diesen Zustand die „Un(aus)haltbarkeit“ von „Rassismus als Diagnose gegenwärtiger Verhältnisse in Deutschland“. Leider ist häufig zu beobachten, dass wir gesellschaftlich vor Rassismus und Diskriminierung die Augen verschließen (nicht wahr haben wollen), die Erscheinungen herunterreden (das war doch nicht so gemeint) oder als Erscheinung einer Randgruppe (Extremisten), die schon irgendwann aussterben wird, nicht ernst genug nehmen. Dabei ist nachweisbar, dass menschenverachtende Gruppen und gar Parteien, strategisch und strukturell immer weiter erstarken. Ihre ablehnenden und feindseligen Erzählungen beeinflussen indirekt die Meinung Einzelner. Sowohl im öffentlichen Leben, als auch in den sozialen Medien werden rassistische Erzählungen verbreitet, die Hass und Hetze betreiben und somit das gesellschaftliche Leben vergiften. Dies führte in der Vergangenheit mehrfach zu gewalttätigen Handlungen bis hin zu Mord. Zuletzt am 19. Februar 2020 in Hanau. Bei all den Erkenntnissen ist aber das Wichtigste: Die Mehrheit der Gesellschaft ist geleitet vom Gleichwertigkeitsprinzip und tritt für freiheitlich-demokratische Werte ein. Mit der Kampagne #gemeinsamstark im Kreis Groß-Gerau möchten wir zeigen, was also bereits ist: Die Menschen im Landkreis Groß-Grau bilden eine von Vielfalt geprägte Gesellschaft, die alle Menschen als gleichwertig schätzen. Diese Grundhaltung ist unsere Erzählung, die das respektvolle Zusammenleben stärkt und hervorhebt. [1] (Hrsg.) Zick/Küpper/Berghan: Verlorene Mitte, feindselige Zustände. Rechtsextremistische Einstellungen in Deutschland 2018/19. Bonn. [2] Linnemann/Mecheril/Nikolenko: Rassismuskritik. Begriffliche Grundlagen und Handlungsperspektiven in der politischen Bildung. In: Zeitschrift für internationale Bildungsforschung und Entwicklungspädagogik. 36. Jahrgang, Heft 2, 2013. #gemeinsamstark im Kreis Groß-Gerau #gemeinsamstark im Kreis Groß-Gerau #gemeinsamstark im Kreis Groß-Gerau ist eine kreisweite Kampagne und zeigt, dass der Landkreis Groß-Gerau eine weltoffene, durch ihre Vielfalt bereicherte und an Demokratie und Menschenrechten orientierte Gesellschaft ist. Mit der Kampagne sollen diese Werte, für die der Landkreis Groß-Gerau einsteht, mit Leben gefüllt werden. Sie sollen ein Gesicht und eine Stimme bekommen. Als Landkreis wollen wir uns gemeinsam mit Allen, die diese Werte teilen und leben, öffentlich positionieren und Andere dazu ermutigen mitzumachen. Demokratie, Menschenrechte, Teilhabegerechtigkeit sind rechte für alle, die in Deutschland leben! Rassismen und ihre zutiefst verletzenden, gar tödlichen Konsequenzen sind keine Randerscheinungen und keine Einzelfälle. Oft sind rassistische Denk- und Handlungsmuster auf den ersten Blick nicht erkennbar. Sie sind latent und entziehen sich unserer Wahrnehmung, weil rassistische Strukturen geprägt sind von historischen Entwicklungen, die Gesellschaften internalisiert haben. Wir wollen nicht nur dann gegen Rassismus zusammen stehen, wenn Menschen aufgrund dieser Einstellung und des daraus resultieren Hasses ermordet werden, sondern tagtäglich. Wir wollen Menschen, die Rassismen nicht wahrnehmen, dabei unterstützen sie zu erkennen und ihnen entgegen zu wirken. Wir wollen denen, die Rassismen bewusst anwenden und befürworten geschlossen entgegen stehen! Machen Sie mit! Wer steht hinter der Kampagne #gemeinsamstark im Kreis GG? Für die Planung und Gestaltung der Kampagne hat sich eine kreisweite Arbeitsgruppe gebildet, die aus Vertreter*innen der Kommunen, Vertreter*innen aus Bündnissen für Demokratie, Vereinen, Stiftungen und Initiativen sowie Mandatsträger*innen besteht. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind: Landrat Thomas Will. Büttelborn, vertreten vom Gemeindevorstand. Kreisverwaltung Groß-Gerau, vertreten durch das Büro für Integration, die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte, Kreisjugendförderung sowie die Pressestelle. Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, vertreten vom Fachbereich Politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit. Kreisstadt Groß-Gerau, vertreten vom Sozial- und Integrationsbüro und dem Aktionsbündnis gegen Rechtsextremismus. Mörfelden-Walldorf vertreten vom Integrationsbüro, von den Omas gegen Rechts und vom ev. Zentrum für Interkulturelle Bildung. Riedstadt, vertreten vom Fachbereich öffentliche Sicherheit und Ordnung, der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten sowie vom Förderverein jüdische Geschichte und Kultur im Kreis Groß-Gerau. Rüsselsheim vertreten vom Interkulturellen Büro und von der Stiftung Alte Synagoge. Stockstadt am Rhein vertreten von der Sozialagentur Fortuna. Koordiniert wird die Kampagne von der Fachstelle des kreisweiten Netzwerks gegen Rechtsextremismus und Rassismus. Hier können Sie mit uns Kontakt aufnehmen: Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau 06152 989 772, netzwerk-demokratie@kreisgg . de Kontakt Steuerung/Büro für Integration Büroleitung Sedef Yıldız 06152 989 517 Fach- und Koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus Nilüfer Aldmeri (in Elternzeit) Wida Zmarai 06152 989 772 Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT) Lena Pape 06152 989 772 Geschäftsstelle Silvia Jancke 06152 989 630 netzwerk-demokratie@kreisgg.de

Formulare

Relevanz:
92%

Antrag___3ProstSchG.pdf Meldung_und_Zuverlaessigkeitspruefung_von_Personen_nach____25_Abs._2_ProstSchG_01.pdf Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für Prostitutionsgewerbe (§ 12 ProstSchG) Vordruck_Betriebskonzept___16_ProstSchG.pdf Hinweise_Erstellung_Betriebskonzept.pdf allgemeine_Betriebshinweise.pdf Antrag__Stellvertretererlaubnis___13_ProstSchG.pdf Anzeige_Prostitutionsveranstaltung___20_ProstSchG.pdf Anzeige_Prostitutionsfahrzeug___21_ProstschG.pdf

Fahrgastbeirat

Relevanz:
88%

Lokaler Fahrgastbeirat des Kreises Groß-Gerau Seit 1995 arbeiten Nutzerinnen und Nutzer des öffentlichen Nahverkehrs aus den Kreisgemeinden im Fahrgastbeirat mit. Auf Schwachstellen und Problembereiche des öffentlichen Nahverkehrs hinweisen, Kundenwünsche sammeln und an die Verantwortlichen herantragen, Vorschläge und Anregungen zur Verbesserung der Bus- und Bahnverbindungen machen: Der Lokale Fahrgastbeirat des Kreises Groß-Gerau hat eine Vielzahl von Aufgaben. Als beratendes Gremium stellt er das Bindeglied zwischen den Entscheidungsträgern des ÖPNV und den tatsächlichen Nutzerinnen und Nutzern dar. Die Themen, mit denen er sich beschäftigt, reichen im Busverkehr von der Ausstattung der Haltestellen über die Abstimmung von Buslinien auf den Bahnverkehr bis zur Beförderung der Schülerinnen und Schüler im regulären Linienverkehr. Im Bahnverkehr zählen die Sauberkeit der Bahnhöfe und die Pünktlichkeit der Züge, aber auch größere Projekte der Bahnhofssanierung zu den wesentlichen Themen. In dem Gremium sind rund 20 engagierte Bürgerinnen und Bürger aus den einzelnen Gemeinden vertreten, wobei die Zahl der Sitze jeder Gemeinde in direktem Verhältnis zur Bevölkerungszahl steht. Darüber hinaus werden bestimmte Nutzergruppen des ÖPNV, wie in der Mobilität beeinträchtigte Personen, ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, Umweltschutzverbände und der Kreiselternbeirat durch je eine zusätzliche Vertreterin oder einen zusätzlichen Vertreter im Beirat repräsentiert. Bei ihrer Tätigkeit wollen die Beiratsmitglieder nicht nur ihre eigenen Erfahrungen einbringen, auch Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, Wünsche, Ideen oder Kritik zum ÖPNV-Angebot weiterzugeben. Wer dies tun möchte, kann sich direkt an eines der <link file:41050 _blank internen link im aktuellen>Mitglieder im Fahrgastbeirat wenden. Der Fahrgastbeirat tagt in der Regel vier Mal im Jahr. Die organisatorische Betreuung (Moderation, Einladung, Protokollführung) des Fahrgastbeirats erfolgt durch den Fachbereich Regionalentwicklung und Umwelt des Kreises Groß-Gerau. Für die fachliche Betreuung (Gestaltung des ÖPNV im Kreisgebiet) ist die Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau (LNVG) zuständig. Kontakt Frau C. Huttner Zimmer 542 06152 989-547 Fax 06152 989-99547 regio@kreisgg . de

Infos kompakt

Relevanz:
83%

Vorteile der Kindertagespflege Vorteile der Kindertagespflege Kindertagespflege ist eine Betreuungsform in privatem Rahmen, die familiennah, professionell und zeitlich flexibel ist. Aufwachsen und Lernen findet alltagsnah in einem geschützten Rahmen von maximal fünf Kindern statt. Gerade für die Jüngsten ist die kleine Gruppe und Bindung an eine konstante Bezugsperson gut geeignet. Aber auch Kindergarten- und Grundschulkinder finden ihren Platz. Tagesmütter und Tagesväter haben eine Qualifizierung durchlaufen und bilden sich jährlich fort. In örtlichen Netzwerken arbeiten sie mit den jeweiligen Städten und Gemeinden zusammen. Eine verlässliche Vertretung im Krankheitsfall durch das innovative Stützpunktmodell ist an vier regionalen Standorten sichergestellt. Qualifizierte Tageseltern Qualifizierte Tageseltern Tagesmütter und Tagesväter haben eine umfangreiche Qualifizierung durchlaufen, bilden sich jährlich fort und sind vom Bundesverband für Kindertagespflege zertifiziert. Sie arbeiten eng mit dem Jugendamt zusammen, das ihre persönliche Eignung sicherstellt, die Pflegeerlaubnis erteilt und die Räumlichkeiten regelmäßig überprüft. In örtlichen Netzwerken kooperieren Tageseltern mit den jeweiligen Städten und Gemeinden. Vertretung im Krankheitsfall Vertretung im Krankheitsfall Die verschiedenen Vertretungsmodelle Vermittlungsanfrage Vermittlungsanfrage Sie möchten eine offizielle Vermittlungsanfrage stellen? Dann beachten Sie bitte folgende vier Schritte: 1. Lesen Sie die hier eingestellten Informationen im "Merkblatt für Eltern KTPP". 2. Füllen Sie das Formular „Vermittlungsanfrage“ elektronisch aus. 3. Senden Sie es an das für Sie zuständige TagesKids-Büro. 4. Sie erhalten dann eine Nachricht von uns. Vielen Dank für Interesse an einem Betreuungsplatz in der Kindertagespflege! Merkblatt für Eltern KTPP Vermittlungsanfrage Hier geht's zu Tageseltern finden Finanzielle Förderung Finanzielle Förderung Die Kosten sind abhängig von dem in Anspruch genommenen Betreuungsumfang. Zwischen den Eltern und der Tagesmutter oder dem Tagesvater wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen. Die Eltern stellen einen Förderantrag beim Jugendamt. Nach Überprüfung der Unterlagen wird der Elternbeitrag fest gesetzt, der monatlich an das Jugendamt zu zahlen ist. Die Ansprechpartnerinnen für die Kostenübernahme finden Sie rechts in der Kontaktleiste unter Finanzielle Förderung. Am 01.07.2019 ist eine neue Satzung über die Betreuung in Kindertagespflege in Kraft getreten. Die aktuellen Unterlagen zur Förderung in der Kindertagespflege finden Sie hier zum Downloaden: 2023 Satzung Kindertagespflege 2023 Anlage zur Satzung 2023 Satzung Einfache Sprache 2023 Förderantrag Kindertagespflege 2023 Arbeitszeitbescheinigung 2023 Infoblatt Antragsverfahren Termine Termine Informationsveranstaltung „Zuhause selbstständig. Wie werde ich Tagesmutter oder Tagesvater?“ Allen Interessierten bieten wir regelmäßig Informationsveranstaltungen zum Thema Kindertagespflege an. Die angehenden Tagesmütter bzw. -väter erhalten einen Überblick über die Bedingungen dieser Tätigkeit. Darüber hinaus werden individuelle Fragen beantwortet. Die Teilnahme an einer Informationsveranstaltung für angehende Kindertagespflegepersonen ist ein verbindlicher Bestandteil des Zugangsmoduls für die Qualifizierung. Diese Veranstaltung und die Qualifizierung sind kostenfrei. Die nächste Informationsveranstaltung findet am Mittwoch, den 09. Mai 2023, 19-20:30 Uhr im ONLINE-Format statt. Ihre Anmeldung richten Sie bitte an tpquali@m-a-z . org . Sie erhalten dann kurz vor der Veranstaltung einen Zugangslink. Die nächste Qualifizierung zur Kindertagespflegeperson startet voraussichtlich im September 2023. Beratung und Vermittlung TagesKids-Büro Süd zuständig für Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt Odenwaldring 33 64589 Stockstadt 06158 184 464 tageskids-buerosued@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9–12 Uhr, Mi 14–18 Uhr und n. V. TagesKids-Büro Mitte zuständig für Büttelborn, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Trebur Kreisverwaltung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 Zimmer C.008.1 64521 Groß-Gerau 06152 989 485 tageskids-bueromitte@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr und nach Vereinbarung. TagesKids-Büro Nord zuständig für Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim Am Stadtzentrum 1 65479 Raunheim 06142 402 285 tageskids-bueronord@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr und nach Vereinbarung. Förderung Kindertagespflege Frau S. Peglow Zimmer C.006 06152 989-773 Fax 06152 989-624 foerderung-ktp@kreisgg . de Frau N. Werner Zimmer C.005 06152 989-503 Fax 06152 989-624 foerderung-ktp@kreisgg . de Frau G. Müller-Schupp Zimmer C.006 06152 989-84321 Fax 06152 989-624 foerderung-ktp@kreisgg . de Weitere Links Hessisches Kindertagespflegebüro (HKTB) Bundesverband Kindertagespflege (BVKTP) Familien-Wegweiser Bundesfamilienministerium Onlineportal Frühe Chancen: Gleiche Chancen Bundesfamilienministerium

Fachbereich Gefahrenabwehr

Relevanz:
82%

Gliederung Im Rahmen der Organisationsstruktur der Kreisverwaltung Groß-Gerau obliegt dem Fachbereich Gefahrenabwehr die Wahrnehmung der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr entsprechend der gesetzlichen Pflichtaufgaben, zur Umsetzung in den Fachdiensten Allgemeiner Brandschutz Vorbeugender Brandschutz Katastrophenschutz und Einsatzplanung (mit Ziviler Verteidigung) Rettungsdienst mit Zentraler Leitstelle (Eigenbetrieb) Leitung Der Fachbereich Gefahrenabwehr wird durch den Kreisbrandinspektor als Fachbereichsleiter verantwortet, dem zugleich die Betriebsleitung des "Eigenbetriebes Rettungsdienst des Kreises Groß-Gerau" zur Erfüllung gesetzlichen Aufgaben als Träger des Rettungsdienst in dieser Sonderbetriebsform obliegt. Der Fachbereichs-/Betriebsleiter wird durch den Verwaltungsleiter des Gefahrenabwehrzentrums vertreten. Grundsatzangelegenheiten und Vorgaben von wesentlicher Bedeutung Einhaltung der landes- und bundesgesetzlichen Bestimmungen für den Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz sowie den Rettungsdienst Sicherstellung der überörtlichen Gefahrenabwehr sowie des Katastrophenschutzes in Zusammenarbeit mit den mitwirkenden Organisationen Leitung des operativ-taktischen Führungs-/Katastrophenschutz-Stabes Verantwortung für den Haushalt der Produktgruppe Gefahrenabwehr Mitarbeiterführung nach den Leitlinien für die Kreisverwaltung Groß-Gerau Vertretung des Fachbereichs im Krisenmanagement der Kreisverwaltung Beratungen der Fach- und Beschlussgremien des Kreises Mitwirkung in Fachausschüssen/-gremien auf Bundes- und Landesebene sowie auf den Verbandsebenen der Feuerwehren Betriebsleitung des "Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Groß-Gerau" Unter www.gg112.de gelangen Sie zum eigenen Internetauftritt des Fachbereichs. Kontakt Fachbereichsleiter Kreisbrandinspektor Herr Schmidt 06152 989-900 G e schäftsstelle Frau Volz 06152 989-902 E-Mail: gefahrenabwehr@kreisgg . de Hausanschrift: Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau Fachbereich I/5 - Gefahrenabwehr Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau 06152 989-902 Fax: 06152 989-888 Weitere Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage www.gg112.de

Vermittlungserlaubnisse

Relevanz:
81%

Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung: Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen ( Immobilienmakler nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO ) den Abschluss von Darlehensverträgen, mit Ausnahme von Verträgen im Sinne des § 34i Absatz 1 Satz 1, vermitteln oder die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge nachweisen ( Darlehensvermittler nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 2 GewO ), oder Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden ( Bauträger nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 3a GewO ), als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen ( Baubetreuer nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 3b GewO ) oder das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuchs verwalten ( Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 4 GewO ) will, bedarf der behördlichen Erlaubnis. Wer erhält bzw. beantragt: Natürliche Person, Einzelkauffrau/Einzelkaufmann (Erlaubnis für die Person), BGB-Gesellschaft/GbR, OHG, KG, GmbH & Co. KG (Erlaubnis für die Personen und für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, auch Kommanditisten mit Geschäftsführungsbefugnis), Juristische Personen wie z. B. GmbH, AG (Erlaubnis für die GmbH oder AG) Unterlagen (nicht älter als drei Monate): (1) ausgefüllter Antrag (siehe unten) Für Einzelpersonen oder für jeden geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter, Geschäftsführer, jedes Vorstandsmitglied und für jede mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragte Person (2) Führungszeugnis zur Vorlage einer Behörde (§ 30 Abs. 5 BzRG, Belegart 0) (3) Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage einer Behörde (Belegart 9) (2) und (3) erledigt auf Anfrage die Stadt-/Gemeindeverwaltung am Wohnort (4) Bescheinigung in Steuersachen vom zuständigen Finanzamt (5) Bescheinigung zur Insolvenzfreiheit des zuständigen Insolvenzgerichtes (6) Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis des zentralen Vollstreckungsgerichts (unter www.vollstreckungsportal.de als Download und Ausdruck erhältlich; enthält Eintragungen ab 01.01.2013) (7) Zusätzlich bei Wohnimmobilienverwalter: Versicherungsbestätigung über eine Berufshaftpflichtversicherung, die die Voraussetzungen der §§ 15 und 15a der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) erfüllt Zusätzlich bei Personengesellschaften und juristischen Personen: Kopie des Gesellschaftsvertrages, Kopie der Eintragung im Handelsregister oder Genossenschaftsregister. Besteht eine juristische Person (z. B. GmbH, AG) bereits 1 Jahr , sind die bei Punkt 3 - 7 genannten Unterlagen auch für die Gesellschaft erforderlich. Erlaubnisgebühren: Immobilienvermittlung: 338,00 Euro natürliche Personen, 392,00 Euro juristische Personen Darlehensvermittlung: 550,00 Euro natürliche Personen, 605,00 Euro juristische Personen Bauherrentätigkeit: 338,00 Euro natürliche Personen, 392,00 Euro juristische Personen Baubetreuungstätigkeit: 338,00 Euro natürliche Personen, 392,00 Euro juristische Personen Hinweise: Anzeige nach § 9 der Makler- und Bauträgerverordnung Der Gewerbetreibende hat der zuständigen Behörde die jeweils mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt bei juristischen Personen auch für die nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag jeweils zur Vertretung berufenen Personen. In der Anzeige sind Name, Geburtsname, sofern er vom Namen abweicht, Vornamen, Staatsangehörigkeit, Geburtstag, Geburtsort und Anschrift der betreffenden Personen anzugeben. Im Anschluss der Anzeige wird eine gebührenpflichtige Zuverlässigkeitsüberprüfung der benannten Person/-en durchgeführt. Pflicht zur Abgabe von Prüfberichten bzw. Negativerklärungen für Bauträger und Baubetreuer Nach § 16 MaBV haben Gewerbetreibende im Sinne des § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 3 GewO (Bauträger und Baubetreuer) auf ihre Kosten die Einhaltung der sich aus den §§ 2 bis 14 MaBV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer prüfen zu lassen und der zuständigen Behörde den Prüfungsbericht bis spätestens zum 31. Dezember des darauffolgenden Jahres zu übermitteln. Sofern der Gewerbetreibende im Berichtszeitraum keine nach § 34c Abs. 1 S. 1 GewO erlaubnispflichtige Tätigkeit ausgeübt hat, hat er spätestens bis 31. Dezember des darauffolgenden Jahres anstelle des Prüfungsberichts eine entsprechende Erklärung zu übermitteln (Negativerklärung). Diese unterliegt keiner bestimmten Formvorschrift. Gebühr für die Abgabe eines Prüfberichts nach § 16 Abs. 1 MaBV (Nur bei Bauträger- oder Baubetreuertätigkeit) 55,50 Euro Weiterbildungspflicht für Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter Seit dem 01.08.2018 sind Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter verpflichtet sich innerhalb eines Weiterbildungszeitraums von drei Kalenderjahren in einem Umfang von jeweils 20 Stunden weiterzubilden (vgl. § 34c Abs. 2a GewO in Verbindung mit § 15b MaBV) Ist der Gewerbetreibende eine juristische Person, obliegt die Weiterbildungspflicht grds. allen gesetzlichen Vertretern. Bei juristischen Personen mit mehreren gesetzlichen Vertretern kann jedoch im Einzelfall auf die Weiterbildung verzichtet werden, wenn die anderen gesetzlichen Vertreter die erforderliche Weiterbildung nachweisen und der nicht weitergebildete gesetzliche Vertreter nicht selbst erlaubnispflichtige Tätigkeiten durchführt. Dies ist z. B. durch Gesellschafterbeschluss oder Geschäftsführervertrag nachzuweisen. Darüber hinaus unterliegen die unmittelbar bei der erlaubnispflichtigen Tätigkeit mitwirkenden Beschäftigen der Weiterbildungspflicht. ( Vgl. Musterverwaltungsvorschrift zum Vollzug des § 34c der Gewerbeordnung und der Makler- und Bauträgerverordnung Nr. 3.15 ) Downloads Antrag____34_c_GewO_ab_01.08.2018.pdf Antrag____34_c_GewO_jurist._Person_ab_01.08.2018.pdf Kontakt Frau Avemarie Sachgebietsleiterin Zimmer 138 06152 989-377 Frau Kirschner Sachbearbeiterin Zimmer 137 06152 989-658 Fax 06152 989-697 eMail: gew@kreisgg . de Öffnungszeiten Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.

Dabeisein im Alter

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Gewöhnlich ist die Freizeit der Gegenpart zum Arbeitsleben. Im Alter aber, wenn Sie nicht mehr berufstätig sind, gilt diese Regelung nicht mehr. Viele ältere Menschen möchten ihre freie Zeit auch dazu verwenden, um etwas zu leisten und Anerkennung dafür zu bekommen. Zeit, die selber gestaltet werden muss, konfrontiert Sie gerade jetzt mit der Suche nach persönlichen Vorlieben und Fähigkeiten und fordert die eigene Gestaltungskraft heraus. Alter ist nicht mehr gleichzusetzen mit Krankheit und Verfall. Die Senioren von heute sind aktiver denn je. Bleiben Sie fit! Knüpfen Sie Kontakte! Finden und erhalten Sie sich Aufgaben und Hobbys, z.B. bei folgenden Organisationen: Generationenhilfe Generationenhilfe Sie suchen Informationen zum Thema Generationenhilfe? Alle Menschen des Kreises Groß-Gerau, gleich welchen Alters, die Lust haben, sich ehrenamtlich, freiwillig und bürgerschaftlich zu engagieren können die Generationenhilfe in ihrer Stadt oder Gemeinde unterstützen. Sie lernen Menschen kennen, pflegen Kontakte und sind hilfsbereit füreinander da. Sie können helfen und damit die Möglichkeit schaffen, dass Ihnen bei Bedarf auch Hilfe zurückgegeben werden kann. Die Generationenhilfe ist eine Gemeinschaft aller Altersgruppen. Weitere Information finden Sie in der Broschüre (siehe rechts). Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräte Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräte Sie suchen Informationen über Seniorenvertretungen und Seniorenbeiräte? Für die ehrenamtliche politische Arbeit von Älteren gibt es keine gesetzliche Grundlage. Daher entscheidet jede Kommune eigenständig, welche Form der Mitbestimmung Senioren zugestanden wird.Im Kreis Groß-Gerau finden Sie in einigen Städten und Gemeinden Seniorenbeiräte, die sich um die Belange älterer Menschen kümmern. Diese gewählten oder benannten Seniorenvertreter sind Ansprechpartner und Anbieter von Aktivitäten der offenen Altenarbeit.Die Seniorenbeiräte halten den Kontakt zu den Stadt - und Gemeindevertretern in Ihrer Gegend und zu den Beratungs-und Koordinationsstellen.Seniorenbeauftragte sind MitarbeiterInnen einer Stadt oder Gemeinde, die Angebote für ältere Menschen organisieren und auch über Angebote anderer Träger informiert sind.In einigen Gemeinden sind die Seniorenbeauftragten gleichzeitig Mitarbeiter des Seniorenbeirates oder der Koordinations- und Beratungsstellen. Kontakt Stefanie Steinfeld Wilhelm-Seipp-Straße 13 64521 Groß-Gerau Zimmer C206 Tel.: 01522 94 00 771 Fax: 06152 989-280 s.steinfeld@kreisgg . de Downloads Generationenhilfe_2012.pdf Festschrift_10-Jahre-Generationenhilfe.pdf

FAQ's - Häufig gestellte Fragen

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Wann wird der Ausländer-Beirat gewählt? Wann wird der Ausländer-Beirat gewählt? Die nächste Wahl der Ausländer-Beiräte in Hessen findet am Sonntag, den 14. März 2021 statt. An diesem Tag wählen auch alle deutschen Bürgerinnen und Bürger ihre politischen Vertreterinnen und Vertreter in ihrer Kommune für das Stadtparlament oder die Gemeindevertretung. Was ist eine Kommune? Was ist eine Kommune? Eine Kommune ist die unterste staatliche Verwaltungs-Einheit, also eine Stadt oder eine Gemeinde. Für wie lange wird der Ausländer-Beirat gewählt? Für wie lange wird der Ausländer-Beirat gewählt? Der Ausländer-Beirat wird für 5 Jahre gewählt. Wo gibt es Ausländer-Beiräte im Kreis Groß-Gerau? Wo gibt es Ausländer-Beiräte im Kreis Groß-Gerau? In folgenden Kommunen kann am 14. März 2021 ein Ausländer-Beirat gewählt werden: Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Rüsselsheim am Main. Wie viele Mitglieder hat der Ausländer-Beirat? Wie viele Mitglieder hat der Ausländer-Beirat? Die Kommune legt in ihrer Haupt-Satzung fest, wie viele Mitglieder der Ausländer-Beirat hat. Das ist abhängig von der Anzahl der Ausländer*innen in der Kommune. Nach der hessischen Gemeinde-Ordnung § 85 sind es mindestens 3 Mitglieder, höchstens 37. Wer darf den Ausländer-Beirat wählen? Wer darf den Ausländer-Beirat wählen? Wählen darf jede*r, der*die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist, einen ausländischen Pass besitzt und seit mindestens sechs Wochen in der Kommune gemeldet ist. Bürger*innen mit doppelter Staats-Bürgerschaft dürfen nicht wählen. Wer kann in den Ausländer-Beirat gewählt werden? Wer kann in den Ausländer-Beirat gewählt werden? Wählbar als Mitglied des Ausländerbeirats sind diese wahlberechtigten ausländischen Einwohner*innen: Am Wahltag mindestens 18 Jahre alt seit mindestens drei Monaten in ihrem Ort den Haupt-Wohnsitz haben Deutsche, die eine andere oder weitere Staats-Bürgerschaft hatten oder haben Wen kann ich wählen? Wen kann ich wählen? Sie können alle Personen wählen, die sich zur Wahl haben aufstellen lassen. Wer das in Ihrer Kommune ist, können sie entweder in Ihrem Rathaus erfahren oder unter www.agah-hessen.de . Findet auf jeden Fall eine Ausländer-Beiratswahl statt? Findet auf jeden Fall eine Ausländer-Beiratswahl statt? Werden keine Wahlvorschläge für eine Ausländer-Beiratswahl eingereicht oder zugelassen oder werden weniger Bewerber*innen zur Wahl zugelassen, als Sitze zu verteilen sind, findet die Ausländer-Beiratswahl nicht statt. In diesen Fall muss in der jeweiligen Kommune eine Integrations-Kommission gebildet werden, die aus politischen Mandatsträger*innen der Kommune und ausländischen Personen aus der Kommune besteht. Wie kann ich erfahren, ob in meiner Gemeinde bereits ein Ausländer-Beirat besteht oder ein Ausländer-Beirat neu eingerichtet werden muss? Wie kann ich erfahren, ob in meiner Gemeinde bereits ein Ausländer-Beirat besteht oder ein Ausländer-Beirat neu eingerichtet werden muss? Sie können es von der Gemeinde selbst oder von der AGAH (Landesverband der kommunalen Ausländerbeiräte in Hessen) erfahren. In Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohner*innen muss entweder ein Ausländer-Beirat oder eine Integrations-Kommission eingerichtet werden. Außerdem gibt es einige Gemeinden, die freiwillig einen Ausländer-Beirat eingerichtet haben, obwohl dort weniger als 1.000 ausländische *innen gemeldet sind. Wie kann ich meinen Ausländer-Beirat wählen? Wie kann ich meinen Ausländer-Beirat wählen? Wenn Sie zur Wahl berechtigt sind, dann erhalten Sie bereits einige Wochen vor dem Wahltag (14. März 2021) einen Brief mit einer Wahl-Benachrichtigung. Mit diesem Brief dürfen Sie am Wahltag zum Wahlbüro in Ihrer Nähe kommen und Ihren Ausländer-Beirat wählen. Wenn Sie am Wahltag nicht zuhause oder krank sind, dann können Sie schon vorher per Briefwahl wählen. Dazu müssen Sie den Anweisungen für die Briefwahl in der Wahl-Benachrichtigung folgen. Was sind die Aufgaben des Ausländer-Beirates? Was sind die Aufgaben des Ausländer-Beirates? Die Hauptaufgaben des Ausländer-Beirates liegen in der Interessen-Vertretung der ausländischen Einwohner*innen und der Beratung insbesondere der Gemeindeorgane. Der Ausländer-Beirat arbeitet dazu mit den Kommunal-Politiker*innen und der Verwaltung zusammen und steht in ständigem Kontakt mit den politischen Parteien, gesellschaftlichen Organisationen und ausländischen Vereinen. Darüber hinaus fördert er die sozialen und kulturellen Aktivitäten und trägt zur Verständigung zwischen Deutschen und Ausländer*innen bei. Wie arbeitet der Ausländer-Beirat? Wie arbeitet der Ausländer-Beirat? Einmal monatlich soll sich der Beirat treffen. Bei den Treffen werden Themen und Ideen besprochen und die wichtigsten Entscheidungen getroffen, die für alle Mitglieder bindend sind. Mit Meinungen und Ideen wirkt der Ausländer-Beirat in den Arbeitsgruppen der Gemeinde und lässt die Interessen der ausländischen Bürger*innen in den kommunalpolitischen Willensbildungs-Prozess mit einfließen. Auch wenn man nicht Mitglied des Ausländer-Beirates ist, kann man als Gast bei den Treffen dabei sein.

Informationsvideos zu den Ausländerbeiratswahlen

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Informationsvideos in 7 Sprachen Das Büro für Integration des Kreises Groß-Gerau hat zur Veranschaulichung drei Informationsvideos zur Ausländerbeiratswahl erstellt, die sowohl auf der Webseite des Kreises als auch auf dem Youtube-Kanal des Kreises abgerufen werden können. Dort wird allen Interessierten gezeigt, wie genau die wahl funktioniert und was ein Ausländerbeirat für Aufgaben hat. Die Videos sind in sechs weitere Sprachen übersetzt: Arabisch, Englisch, Griechisch, Italienisch, Türkisch und Urdu. Die Sprachen sind als Untertitel verfügbar und können über Youtube direkt in den Video-Einstellungen geändert werden. Gehen Sie wählen! Am Sonntag, dem 14. März 2021 finden die Kommunalwahlen in Hessen statt. Kommunalwahl kommt von Kommune und meint eine Gemeinde oder eine Stadt. Hier wählen die deutschen Bürgerinnen und Bürger ihre Vertreter*innen für das Parlament vor Ort für die nächsten fünf Jahre. Das Parlament entscheidet über die wichtigsten politischen Themen in einer Kommune. In Städten heißt das Parlament Stadtverordnetenversammlung und in Gemeinden heißt es Gemeindevertretung. Am 14. März 2021 werden in den hessischen Kommunen auch die Ausländerbeiräte gewählt. Aber was genau ist ein Ausländerbeirat und was macht er? Der Ausländerbeirat wird von ausländischen Staatsbürger*innen in den einzelnen Kommunen gewählt. Dazu müssen sie einen ausländischen Pass haben. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Und sie müssen seit mindestens 6 Wochen in ihrem Wohnort gemeldet sein. Der Ausländerbeirat will, dass Zuwander*innen gute Chancen haben. Er vertritt die Interessen aller Ausländer*innen in der Politik vor Ort. Wählen können Sie direkt am Sonntag, dem 14. März 2021 in Ihrem Wahllokal. Wo das genau ist, erfahren Sie in der "Wahlbenachrichtigung", die Sie schon vor dem Wahltermin per Post erhalten. Sie sind am 14. März nicht zuhause oder krank? Dann können Sie auch schon vorher per Post Ihre Stimme abgeben. Das nennt sich „Briefwahl“. Wie genau das funktioniert, erklären wir Ihnen in einem weiteren Video. Ausländerbeiratswahlen: Gehen Sie wählen! Ausländerbeiratswahlen: Gehen Sie wählen! Wenn Sie das Video abspielen, sendet YouTube Ihnen einige Cookies! Accept & Play Accept for All Videos & Play × Wie wählen Sie richtig? Am Sonntag, dem 14. März 2021 finden neben den hessischen Kommunalwahlen auch die Wahlen der Ausländerbeiräte statt. Ausländer*innen haben die Möglichkeit, sich in ihrem Wohnort aktiv in der Politik zu beteiligen. Per Post erhalten Sie vor dem Wahltag eine "Wahlbenachrichtigung" mit allen Infos zur Wahl. Damit können Sie direkt am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen gehen oder schon vorher per Briefwahl, wenn Sie zum Beispiel am Wahltag nicht zuhause sind. In den Briefwahl-Unterlagen finden Sie: Einen Stimmzettel Einen kleinen blauen Umschlag Einen Wahlschein zum Unterschreiben Und einen großen orange-farbenen Umschlag Jetzt können Sie wählen: Oben auf dem Stimmzettel sehen Sie wie viele Stimmen Sie insgesamt abgeben dürfen. Das kann unterschiedlich sein und ist abhängig von der Anzahl der Einwohnenden in Ihrem Ort. Wenn in einem Ort ein Ausländerbeirat zum Beispiel 11 Sitze, also 11 Mitglieder hat, dann dürfen Sie 11 Stimmen abgeben. Sie können einzelnen Personen bis zu 3 Stimmen geben bis Sie insgesamt 11 Stimmen vergeben haben. Manchmal gibt es aber auch mehr als eine Liste, also mehrere Gruppen, die zur Wahl stehen. Wenn Sie einer gesamten Liste Ihr Vertrauen schenken wollen, dann können Sie mit einem Kreuz die ganze Liste wählen. Damit vergeben Sie all Ihre Stimmen an die Kandidat*innen dieser Liste. Die Stimmen werden dann von oben nach unten vergeben, bis alle möglichen Stimmen vergeben sind. Achten Sie darauf, dass Sie nur eine Liste ankreuzen. Oder Sie vergeben Ihre Stimmen an Kandidatinnen und Kandidaten aus verschiedenen Listen. In diesem Beispiel können Sie also maximal 11 Stimmen an verschiedene Personen aus mehreren Listen vergeben. Sie können aber auch alle Möglichkeiten miteinander kombinieren. Zusätzlich können Sie auch einzelne Personen streichen, denen Sie keine Stimme geben möchten. Legen Sie nun Ihren ausgefüllten Stimmzettel in den kleinen blauen Umschlag und verschließen Sie ihn. Dann unterschreiben Sie den Wahlschein und legen ihn gemeinsam mit dem blauen Umschlag in den großen orange-farbenen Umschlag. Diesen können Sie nun in einen gelben Briefkasten der Deutschen Post einwerfen. Das ist für Sie ganz kostenlos. Achten Sie darauf, dass Sie den Brief vor dem 14. März zurücksenden, damit Ihre Stimme zählt Im Wahllokal machen Sie es genauso. Hier bekommen Sie nur nicht die bunten Umschläge dazu. Unterstützen Sie Ihren Ausländerbeirat vor Ort und gehen Sie am Sonntag, dem 14. März zur Wahl. Ausländerbeiratswahlen: Gehen Sie wählen! Wenn Sie das Video abspielen, sendet YouTube Ihnen einige Cookies! Accept & Play Accept for All Videos & Play × Was macht der Ausländerbeirat? Am Sonntag, dem 14. März 2021 finden neben den hessischen Kommunal-Wahlen auch die Wahlen der Ausländerbeiräte statt. Ausländer*innen haben die Möglichkeit, sich in ihrem Wohnort aktiv in der Politik zu beteiligen. Im Kreis Groß-Gerau liegt der Anteil der ausländischen Personen aktuell bei 22,8 Prozent. In diesen Kommunen dürfen volljährige Ausländer*innen ihren Ausländerbeirat wählen: In Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und in Rüsselsheim am Main. Dort können die Ausländerbeiräte das politische und gesellschaftliche Leben vor Ort mitgestalten. Die Mitglieder des Ausländerbeirates sind oft bei den Menschen in der Stadt oder der Gemeinde und wissen, welche Bedürfnisse, Interessen und Forderungen sie haben. Der Ausländerbeirat trifft sich regelmäßig und diskutiert über die wichtigsten Themen im Ort. Dann bereitet er seine Forderungen und Ideen vor. Die Forderungen und Ideen erklärt er dann dem Stadt-Parlament oder der Gemeinde-Vertretung. Er ist bei allen möglichen Treffen mit dabei. Das Stadt-Parlament oder die Gemeinde-Vertretung hat verschiedene politische Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen. Zum Beispiel zum Thema Finanzen, Kultur und Sport, Soziales und Familie oder Umwelt. Diese Arbeitsgruppen nennt man Ausschüsse. Die Ausschüsse können Entscheidungen für die Kommune treffen und berichten dem Parlament von Ihren Entscheidungen. Der Ausländerbeirat darf in den Ausschüssen mitreden und seine Forderungen mitteilen und sogar wichtige Anträge stellen. So kann sich der Ausländerbeirat aktiv für die Gleich-Berechtigung von Deutschen und Nicht-Deutschen einsetzen. Und er macht sich stark gegen Diskriminierung. In Raunheim hat man durch die Forderungen des Ausländerbeirates deshalb auch einen Beauftragten für Anti-Diskriminierung bekommen. Ein Ausländerbeirat kann für mehr Vielfalt in unserer Gesellschaft sorgen. So entsteht ein starkes Miteinander. Unterstützen Sie Ihren Ausländerbeirat vor Ort und gehen Sie am Sonntag, dem 14. März zur Wahl. Ausländerbeiratswahlen: Was macht der Ausländerbeirat? Ausländerbeiratswahlen: Gehen Sie wählen! Wenn Sie das Video abspielen, sendet YouTube Ihnen einige Cookies! Accept & Play Accept for All Videos & Play × Auf dem YouTube Kanal der Kreisverwaltung Groß-Gerauköknnen Sie das Video "Was macht der Ausländerbeirat?" ansehen. Kontakt Steuerung/Büro für Integration Fachdienstleitung Sedef Yıldız 06152 989 517 Fax 06152 989-99517 Zimmer 240 DEXT-Fachstelle Lena Pape 06152 989 772 Fax 06152 989-99772 Zimmer 244 Geschäftsstelle Silvia Jancke 06152 989 630 bfi@kreisgg . de

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