Fachkonferenz 2023 - Hier anmelden! Die Verknüpfung von Arbeitsmarktpolitik, Wirtschaftsförderung und kommunaler Sozialpolitik bilden im Kreis Groß-Gerau die Basis einer abgestimmten kommunalen Ausbildungs- und Beschäftigungsstrategie. Basierend auf dieser Strategie und einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik trägt der Kreis Groß-Gerau gemeinsam mit den zentralen arbeitsmarktpolitischen Akteuren zu einer Fachkräfteoffensive bei. Deshalb haben sich diese Akteure zu einer Fachkräfteallianz zusammengeschlossen, die durch gemeinsame Projekte, Maßnahmen und Aktivitäten Fachkräfte in den Unternehmen des Kreises binden, neue Fachkräfte gewinnen und bislang nicht genutzte Potenziale zur Entwicklung von Fachkräften heben. Die Webseite der Fachkräfteallianz befindet sich derzeit im Aufbau. Fachbereich Regionalentwicklung, Wirtschaft und Umwelt Fachdienst Wirtschaftsförderung Hans Peter Imhof Zimmer 601 06152 989-737 h.imhof@kreisgg . de Termine und Veranstaltungen Melden Sie sich hier zum Newsletter der Wirtschaftsförderung des Kreises Groß-Gerau an und verpassen Sie keine Informationen, Veranstaltungen und Services mehr. Link zur Newsletteranmeldung
E-Mail: gpg@kreisgg . de Termine nach Vereinbarung. E-Mail: gpg@kreisgg . de Termine nach Vereinbarung. Was zunächst nach langweiliger Schreibtischarbeit klingt, ist in Wirklichkeit ein sehr spannendes Gebiet. Denn auf dem Weg zum Ziel die Chancen für Gesundheit und Wohlergehen für alle Menschen zu verbessern, bildet die Gesundheitsberichterstattung sozusagen die Basis, da sie wichtige Informationen bereitstellt. Dabei geht es mitnichten nur um Fragen wie "Wie viele Menschen haben Bluthochdruck?" oder "Wie viele Menschen scheiden krankheitsbedingt aus dem Erwerbsleben aus?" Der Gesundheitsberichterstattung liegt ein weites Verständnis von Gesundheit zugrunde. Sie berichtet damit auch Faktoren, die die Gesundheit beeinflussen und gesundheitliche Ungleichheiten hervorrufen. Determinanten der Gesundheit Quelle: Fonds Gesundes Österreich nach Dahlgren, G., Whitehead, M. (1991) Auftrag Nach § 13 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst ist es Aufgabe der Gesundheitsämter, die gesundheitliche Situation der Bevölkerung in ihrem Bezirk zu beobachten, zu beschreiben und zu bewerten. Ziel Diese Berichterstattung ist darauf ausgelegt eine Grundlage bereitzustellen, damit Maßnahmen, die die Gesundheit fördern und Krankheiten verhüten, wirksam geplant und durchführt werden können. Methoden/Mittel In diesem Rahmen erstellt der Fachbereich Gesundheit gesundheitsbezogene Basisberichte sowie Spezialberichte zu unterschiedlichen gesundheitlichen Themen. Diese gewähren der Politik, der Fachöffentlichkeit sowie den Bürgerinnen und Bürgern Einblicke in die gesundheitliche Lage und Versorgung der Bevölkerung des Landkreises Groß-Gerau. Perspektivisch sollen auch mit sogenannten Fact-Sheets kurze Informationen zu gesundheitlich relevanten Themen für Bürgerinnen und Bürger bereit gestellt werden. Ergebnisse/Berichte Aktuelle Berichte Vor 2020 2016: Kindergesundheit im Kreis Groß-Gerau 2015: Hausärztliche Versorgung im Kreis Groß-Gerau 2012: Kindergesundheit im Kreis Groß-Gerau Kontakt E-Mail: gpg@kreisgg . de Termine nach Vereinbarung.
nach den Paragraphen 56 ff. Infekionsschutzgesetz (IfSG) Der Fachbereich Gesundheit des Kreisausschusses des Kreises Groß-Gerau wird ab dem 01.01.2023 die Abwicklung von Verdienstausfallansprüchen nach den Paragraphen 56 bis 58 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) für den Zuständigkeitsbereich des Kreises Groß-Gerau übernehmen, soweit diese Ansprüche aufgrund von Maßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus entstehen. Eine Antragstellung ist hier möglich. Es werden nur noch Online-Anträge angenommen. Nach dem 15. April 2021 gestellte Papieranträge werden zurückgesandt (Paragraph 56 Abs. 11 S. 2 IfSG i.V.m. Paragraph 2 Abs. 2 der (Hessischen) Verordnung zur Bestimmung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Infektionsschutzgesetzes zur Bekämpfung des Corona-Virus (IfSG-ZustV)). Ausnahmen hiervon gelten nur für die Anträge nach Paragraph 56 Abs. 4 und Paragraph 58 IfSG. Für Paragraph 58 IfSG finden Sie ein Antragsformular unter Downloads am Ende der Seite. Das ausgefüllte Antragsformular können Sie uns per E-Mail an entschaedigungen@kreisgg . de senden. Für einen Antrag nach Paragraph 56 Abs. 4 IfSG genügt eine formlose E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse. Ein Verdienstausfall kann unter den folgenden Voraussetzungen ersetzt werden: Bei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angeordneten Quarantänemaßnahmen der Gesundheitsämter oder einer anderen zuständigen Stelle ist das Land Hessen gegenüber den Arbeitgebern für einen Verdienstausfallschaden zur Entschädigung verpflichtet (Paragraph 56 Abs. 1 und Paragraph 66 IfSG). Selbstständige können einen eigenen Antrag stellen. Bei Schließung von Schulen und Kindergärten bzw. sonstigen Einrichtungen zur Betreuung kann bei Vorliegen der weiteren gesetzlichen Voraussetzungen ein Verdienstausfallschaden nach Paragraph 56 Absatz 1a IfSG für Zeiträume ab dem 30. März für die Betreuung von Kinder unter zwölf Jahren für bis zu zehn Wochen pro Elternteil gezahlt werden. Alleinerziehende haben einen Anspruch auf Erstattung des Verdienstausfalles für bis zu 20 Wochen. Für Kinder, die aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen sind, gilt die Altersgrenze nicht. Downloads DSGVO Datenschutzhinweis für IfSG-Verfahren Kreis Groß-Gerau Antragsformular für Arbeitnehmer nach §58 IfSG Kreis Groß-Gerau (docx-Format) Antragsformular für Arbeitnehmer nach §58 IfSG Kreis Groß-Gerau (dotx-Format) Zurück zu "Gesundheitsschutz" Kontakt Tel. 06152-989-84144 Sprechzeiten: Montag - Freitag: 8:00 - 14:00 Uhr Mittwoch: 8:00 - 16:00 Uhr entschaedigungen@kreisgg . de
Initiative existenZündung startet App für Gründer*innen und Jungunternehmen im Kreis Das 25-jährige Jubiläum der Existenzgründungsberatung im Kreis Groß-Gerau bedeutet gleichzeitig den Startschuss für ein neues Serviceangebot der Initiative: die existenZündungs-App. Die Applikation erweitert das bereits erfolgreich etablierte modulare Beratungsangebot der Initiative existenZündung um ein digitales Instrument. Gründer*innen und Jungunternehmen finden in der Anwendung alles Wissenswerte rund um das Thema Existenzgründung. Dabei wird konkret und präzise über die wichtigsten Aspekte einer Unternehmensgründung informiert und ein niederschwelliger Kontakt zum Beratungsangebot der Wirtschaftsförderung geschaffen. Mit dem Instrument der Checklisten kann die individuelle Situation direkt digital ausfüllbar überprüft werden. Außerdem erhalten Gründungsinteressierte und Jungunternehmen Tipps zu Veranstaltungen, Workshops und Neuigkeiten im Bereich der Existenzgründung – ebenso wie hilfreiche Kontakte für die Realisierung der Selbstständigkeit in der Region. Herzstück der existenZündungs-App ist das Netzwerk. Nach einmaliger, kostenfreier Registrierung haben die Anwender*innen die Möglichkeit, in einem geschützten Bereich ein eigenes Profil anzulegen, sich und ihr Unternehmen bekannt zu machen und sich mit Gründer*innen und Jungunternehmen aus der Region zu verbinden. Hier entsteht eine Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Ideen, sowie für die Entstehung von Synergien und Geschäftsbeziehungen. Die Idee für das neue digitale Serviceangebot der Initiative kam Margit Kühner und Mareen Stahl von der Wirtschaftsförderung im Kreis Groß-Gerau in Vorbereitung auf die Jubiläumsfeier der Initiative existenZündung. Besonders stolz ist die Wirtschaftsförderung darauf, dass die Entwicklung der App durch ein junges Unternehmen aus dem Kreis Groß-Gerau realisiert wurde. Das Unternehmen Möbus Digital Solutions aus Riedstadt hat nicht nur die technische Umsetzung der Applikation begleitet, sondern auch Impulse durch die eigenen Erfahrungen eines jungen Start-ups einfließen lassen. Die existenZündungs-App ist als WebApp konzipiert und damit im Browser unter: www.existenzuendung.app aufrufbar. Die App steht auch zur Installation als mobile Version zur Verfügung. Das neue digitale Serviceangebot ist kostenfrei nutzbar und richtet sich an Gründungsinteressierte, Gründer*innen und Jungunternehmen in der Region. Für Fragen und weitere Informationen steht Mareen Stahl von der Wirtschaftsförderung des Kreises Groß-Gerau zur Verfügung (tel. 06152 989 84269 oder m.stahl@kreisgg . de ). Zurück zu Aktuelles Über den QR-Code kommen Sie direkt zur App:
Fördermittelmanagement im Kreis Groß-Gerau Zur Finanzierung und Umsetzung kommunaler Projekte steht grundsätzlich ein bunter Strauß an Fördermitteln zur Verfügung, der aus den verschiedensten „Töpfen“ stammt: mal kommen sie vom Bund, mal handelt es sich um Förderungen des jeweiligen Bundeslandes, der EU oder auch Stiftungen. Einen umfassenden Überblick über die Förderprogramme für erforderliche Maßnahmen vor Ort zu behalten ist schwer und zeitaufwändig und hohe Genehmigungshürden und eine Flut von Vorschriften, sowie fehlende personelle Ressourcen, stellen für die Städte und Gemeinden im Kreis Groß-Gerau und den Kreis Groß-Gerau eine zunehmende Herausforderung bei der optimalen Ausschöpfung bestehender Fördermöglichkeiten dar. Im Rahmen eines Projektes zur Interkommunalen Zusammenarbeit wurde als Ergebnis eine Stelle für das interkommunale Fördermittelmanagement geschaffen, die als zentrale Kompetenzstelle den beteiligten Städten und Gemeinden sowie dem Kreis leichteren Zugang zu Informationen über Fördermöglichkeiten durch Aufbau einer zentralen, webbasierten Datenbank mit Zugriffsmöglichkeit aller teilnehmenden Städte und Kommunen ermöglicht für die qualifizierte Beratung bei der Anbahnung, Überwachung und Abrechnung von Förderanträgen zur Verfügung steht Qualifizierung und Wissenstransfer auf dem Gebiet des Fördermittelmanagements gewährleitstet die Vernetzung des Fachwissens der Städte und Gemeinden und des Kreises unterstützt, um es für die kommunale Gemeinschaft zugänglich und nutzbar zu machen Kontakt Stabsstelle Interkommunale Zusammenarbeit Fördermittelmanagement Frau Heike Schulze-Lesewa Wilhelm-Seipp-Straße 15 Zimmer 4031 Tel. 06152 - 989-781 Fax 06152 - 989-99780 foerdermittel@kreisgg . de
Die Hilfe umfasst im Wesentlichen die finanzielle Unterstützung bei Grundleistungen, Kosten der Unterkunft und diversen Beihilfen, sowie die Leistungen der Bildung und Teilhabe. Darüber hinaus gehören noch die Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt dazu. Zuständigkeit: Der Fachbereich Soziale Sicherung, Fachdienst Besondere Soziale Hilfen, ist zuständig für Geflüchtete und Asylbewerber die im Kreis Groß-Gerau wohnen. Anträge auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylblG) Antrag_AsylbLG.pdf Anlage_Mitglieder_Bedarfsgemeinschaft.pdf Anlage_KdU.pdf Anlage_Einkommen.pdf Anlage_Vermoegen.pdf Anlage_Unterhalt.pdf Anforderung_Unterlagen_Neuantrag.pdf Mietbescheinigung_Asyl.pdf Benötigte Unterlagen: Zur Klärung, welche Unterlagen mit dem Antrag eingereicht werden müssen, bitten wir Sie, sich mit der Sachbearbeitung in Verbindung zu setzen. Kontakt: Um einen geregelten Ablauf sicherzustellen und zur Vermeidung von unnötigen und langen Wartezeiten bitten wir Sie, auch in Ihrem Interesse, um Verständnis für folgende Regelungen: Vorsprachen bei der Sachbearbeitung zwecks Beratung und Antragstellung erfolgen ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung. Für die Abgabe von Unterlagen ist eine persönliche Vorsprache nicht notwendig. Senden Sie uns diese gerne per Post, Fax oder E-Mail zu. Für weitere Informationen und Terminvereinbarung stehen Ihnen die einzelnen Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter gerne zur Verfügung. Kontakt Servicestelle: Landratsamt Groß-Gerau FD Besondere Soziale Hilfen Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Telefon (06152) 989 364 Fax (06152) 989 99 669 E-Mail: asylblg@kreisgg . de
Erster Bildungsbericht Kreis Groß-Gerau mit dem Themenfeld „Starts, Übergänge, Perspektiven“ Der erste Bildungsbericht des Kreises Groß-Gerau mit dem Themenfeld „Starts, Übergänge, Perspektiven“ liegt seit einiger Zeit vor und ist nun auch hier zu finden und digital zu beziehen. Ziel war der Aufbau eines datenbasierten kommunalen Bildungsmanagements. Im Vordergrund stand dabei, Arbeits- und Kooperationsprozesse zu etablieren, die bereits in Regelstrukturen überführt worden sind. Inhaltlich beschäftigt sich der Bildungsbericht mit dem biografischen Zeitabschnitt zwischen frühkindlicher Bildung und Ausbildung. Im Vorwort zum Bildungsbericht erklärt Landrat Thomas Will: „Um gute Bildung zu ermöglichen, haben wir uns immer wieder neuen und wachsenden Herausforderungen zu stellen. Wenn wir dabei auch in Zukunft erfolgreich sein wollen, müssen wir immer bedarfsgerechter planen. Neben der dafür erforderlichen zunehmenden Vernetzung der Beteiligten, Dienste und Einrichtungen untereinander bedarf es dafür vielfältiger, aktueller, stetiger und für alle transparenter Informationen über das Geschehen in unserer Bildungslandschaft. Neuere Steuerungsinstrumente wie Bildungsmonitoring und Bildungsberichterstattung helfen uns dabei, unsere manchmal gefühlten Einschätzungen mit wirklich belastbaren Zahlen, Daten und Fakten zu unterlegen.“ Der Bericht ergänzt das vom Kreistag beschlossene Bildungsleitbild im Kreis Groß-Gerau. Er soll ein großes Lage- und Stimmungsbild zeichnen sowie grundlegende bildungspolitische Aspekte nennen. Dabei zeigt er Trends, Tendenzen und Entwicklungen auf. Es handelt sich bei diesem Bericht um einen Prototyp für eine kreisweite Bildungsberichterstattung - sowohl konzeptionell als auch inhaltlich. Neben dem Bildungsleitbild ist der Bildungsbericht eines der Kernziele aus dem Förderprogramm „Bildung Integriert“ des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Künftige Bildungsberichte werden mit wechselnden Themenschwerpunkten veröffentlicht, sodass alle Bildungsbereiche abgedeckt werden können. Bildungsbericht-2022.pdf
Interkommunale Zusammenarbeit im Kreis Groß-Gerau Für all diejenigen, die sich aktuell über Projekte und Umsetzungsschritte im kreisweiten Prozess der interkommunalen Zusammenarbeit informieren möchten, steht ab sofort eine eigene Website zur Verfügung. Unter der Adresse http://www.ikz.imkreisgg.de sind hier vielfältige Informationen über die zurückliegenden und aktuell im Gange befindlichen Projekte zu finden, in denen die 15 Kreiskommunen – 14 Städte und Gemeinden und der Kreis Groß-Gerau – in unterschiedlichen Zusammensetzungen zusammenarbeiten. Auskunft hierüber geben z.B. Jahresberichte, Pressemitteilungen und Präsentationen, die durch einen Klick auf das Feld „Informationen“ abgerufen werden können.
AG ,,Barrierefreiheit" und Praxisleitfaden Der Kreis Groß-Gerau hat in seinem Inklusionsleitbild das Thema „Barrierefreies Gemeinwesen“ fest verankert. Die barrierefreie Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs und des öffentlichen Raums sind hierin wesentliche Voraussetzungen für gesellschaftliche Teilhabe durch selbständige Mobilität. Für den ÖPNV gilt der gesetzliche Auftrag, seine Nutzung vollständig barrierefrei zu gestalten. Zu den wesentlichen Aspekten eines barrierefreien ÖPNV gehören – neben den Fahrzeugen und der Information – barrierefreie Haltestellen mit einem barrierefrei zugänglichen Haltestellenumfeld. Die Anforderungen an die Planung und die Umsetzung der barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Raums sind komplex, weshalb es zu Planungsfehlern kommen kann. Zudem werden von Planenden unterschiedliche technische Standards angewendet. Das Ergebnis mit vielen unterschiedlichen Lösungen stellt insbesondere für sehbehinderte und blinde Menschen eine unbefriedigende Situation dar. Um diesem Problem zu begegnen, regte der Inklusionsbeirat im November 2017 an, das Thema „Barrierefreiheit im öffentlichen Raum“ aufzugreifen. Daraufhin wurde die AG Barrierefreiheit unter Mitarbeit von Vertreter*innen des Kreises Groß-Gerau, der Lokalen Nahverkehrsgesellschaft mbH Kreis Groß-Gerau ( LNVG ), der kommunalen Bauämter, der kommunalen Behindertenbeauftragten und Hessen Mobil angestoßen. Die Zusammenarbeit mündete im Oktober 2022 in den vorliegenden Praxisleitfaden für die Umsetzung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, unter Einspeisung konkreter kommunaler Bauvorhaben. Die fachliche Begleitung und Beratung erfolgte durch Dipl.-Ing. Bernhard Kohaupt ( unbehindertmobil.de ). Der Praxisleitfaden soll den Planenden in den Kommunen als Hilfestellung dienen, Lösungsbeispiele guter Praxis aufzeigen und zugleich einen flankierenden, kontinuierlichen Austausch zur Verbesserung der Planungspraxis und anregen. Der Leitfaden sowie die Musterzeichnungen werden fortlaufend von der AG Barrierefreiheit aktualisiert. Kontakt Herr S. Both Zimmer 549 06152 989-564 regio@kreisgg . de
Im Kreis Groß-Gerau gibt es 94 Gewerbegebiete mit insgesamt über ca. 2.000 Hektar Gewerbefläche. Das ergab die Erhebung, die der Kreis 2019 für sein Gewerbeflächenmonitoring durchgeführt hat. Der Gewerbeflächenanteil an der Gesamtfläche im Kreis Groß-Gerau beträgt damit ca. 4,5 Prozent. Die Branchen Logistik und Fahrzeug- und Maschinenbau halten mit zusammen ca. 50 Prozent die größten Anteile an der gesamt genutzten Gewerbefläche. In der Analyse wurde sichtbar, dass es an freien Gewerbeflächen und künftigen Gewerbeflächenpotentialen im Kreis mangelt. Acht von 14 Kommunen im Kreis Groß-Gerau verfügen im aktuellen Regionalplan über keine weiteren Gewerbeflächenpotentiale. In Zukunft wird es daher im Kreis Groß-Gerau immer schwieriger Flächen für Neuansiedlungen von Unternehmen oder Erweiterungen des Bestandsgewerbes zu finden. Für die gesamtwirtschaftliche Entwicklung des Kreises Groß-Gerau kommt den Gewerbegebieten allerdings eine besondere Bedeutung zu. Hier befinden sich viele traditionsreiche und internationale Unternehmen sowie zahlreiche Arbeitsplätze für die lokale Bevölkerung, die es zu sichern und zu gestalten gilt. Zudem wird in den Gewerbegebieten ein Großteil der Gewerbesteuern als wichtige Einnahmequelle der Kommunen erwirtschaftet. Ein sparsamer und kluger Umgang mit den knappen verfügbaren Flächenressourcen ist deshalb oberstes Gebot der Stunde. Dabei kommt der Ausschöpfung von Innenentwicklungspotentialen eine entscheidende Bedeutung zu. Um den starken Wirtschaftsstandort Kreis Groß-Gerau zu sichern und auszubauen, bedarf es einer vorausschauenden Planung und abgestimmten Strategien für eine nachhaltige und zukunftssichernde Gewerbegebietsentwicklung. Unternehmen, Immobilienwirtschaft, Kommunen, Planung, Wirtschaftsförderung, Maklerbüros oder Investierende – viele handelnde Personen, müssen mitwirken, um dieses Ziel der zukunftsfähigen Gestaltung von Gewerbegebieten zu erreichen. All diesen Beteiligten bietet der Kreis Groß-Gerau neuerdings einen zusätzlichen Service, der ihre Arbeit erleichtert und unterstützt. Sie können, ebenso wie interessierte Bürger*innen, Informationen zu allen Gewerbegebiete im Kreis Groß-Gerau frei und kostenlos im Geoportal des Kreises einsehen. Neben Namen, Größe und Nutzungsart der Gebiete sind beispielsweise Auskünfte zur Anbindung an die Verkehrsinfrastruktur dargestellt und sogar die rechtsverbindlichen Bebauungspläne hinterlegt. Zugang erhalten Sie über die Webseite der Wirtschaftsförderung des Kreises Groß-Gerau oder direkt über den Link https://geoportal.kreisgg.de/application/TK_KGG_Gewerbe_und_Industrieflaechen Oder Sie scannen einfach den QR-Code auf der rechten Seite oben. Ansprechpartner in der Kreisverwaltung Groß-Gerau ist Jonas Margraff j.margraff@kreisgg.de , 096152 989-831 Mit Klick auf das Dashboard öffnet sich das Geoportal des Kreises Groß-Gerau. Zurück zu Aktuelles