Arbeitskreis „Mädchenarbeit im Kreis Groß-Gerau“ Zur Förderung und Vernetzung der Mädchen*arbeit findet im Arbeitskreis „Mädchenarbeit im Kreis Groß-Gerau“ ein regelmäßiger Fachaustausch der hauptamtlichen Kolleg*innen der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendbildung, Schulsozialarbeit und Beratungsstellen im Kreis Groß-Gerau statt. In diesem Rahmen werden kreisweite Projekte sowie jährliche Fachveranstaltungen, z. B. zu „Gendersensible Resilienzförderung“, „Kulturelle Vielfalt achten und Gleichberechtigung fördern“ organisiert und durchgeführt. Das Jugendbildungswerk übernimmt die Koordination und Steuerung des Arbeitskreises. Broschüre „Mädchen* haben Rechte!“ Mädchen* finden in der Broschüre viele grundlegende Informationen, u. a. zu ihren Rechten im alltäglichen Leben und wodurch diese verletzt werden können. Wichtig sind auch die Hinweise auf Hilfs- und Beratungsangebote im Kreis Groß-Gerau, die für Mädchen* da sind, um sie bei Herausforderungen, Unsicherheiten bei der Entwicklung ihrer eigenen Lebensperspektive und der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen. Die Redaktionsgruppe bestand aus Mitgliederinnen des Arbeitskreises „Mädchenarbeit im Kreis Groß-Gerau“: Alexandra Zerl, Jugendbildungswerk des Kreises Groß-Gerau, Anne Kratz, Jugendförderung der Stadt Rüsselsheim am Main (Fachstelle Mädchenarbeit), Lena Werth, Jugendförderung Büttelborn, Julia Spitzer, Jugendbüro Riedstadt und Valerie Rothe, pro familia Kreis Groß-Gerau e.V.. Zurück zu "Jugendbildungswerk" Kontakt Jugendbildungswerk Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Besuchsadresse: Im Neugrund 16 Erdgeschoss, Zimmer N0-01 - N0-11 06152 989-449 jbw@kreisgg . de Frau Polster Verwaltungsangestellte Zimmer N0-11 06152 989-449 jbw@kreisgg . de Frau Zerl Jugendbildungsreferentin Zimmer N0-08 06152 989-468 jbw@kreisgg . de Fax: 06152 989-99150 Downloads Broschuere_Maedchen_haben_Rechte_.pdf Mit_mir_nicht__Maedchen.pdf
Kindertagespflege ist eine Betreuungsform in privatem Rahmen, die familiennah, professionell und zeitlich flexibel ist. Aufwachsen und Lernen findet alltagsnah in einem geschützten Rahmen von maximal fünf Kindern statt. Gerade für die Jüngsten ist die kleine Gruppe und Bindung an eine konstante Bezugsperson gut geeignet. Aber auch Kindergarten- und Grundschulkinder finden ihren Platz. Tagesmütter und Tagesväter haben eine Qualifizierung durchlaufen und bilden sich jährlich fort. In örtlichen Netzwerken arbeiten sie mit den jeweiligen Städten und Gemeinden zusammen. Hierbei entwickelt und erprobt der Kreis Groß-Gerau derzeit verschiedene Modelle zur Vertretung im Krankheitsfall. Wie finde ich einen Betreuungsplatz? Drei Kindertagespflegebüros befinden sich wohnortnah in Ihrer Umgebung. Sie vermitteln Plätze und bieten Eltern eine persönliche Beratung an. Die Kontaktdaten und Sprechzeiten unserer regionalen Kindertagespflegebüros finden Sie rechts in der Kontaktleiste. Weitere Informationen finden Sie außerdem als <link file:7626 _blank download file>Download hier. Darüber hinaus informieren Sie die Städte und Gemeinden auf ihren Websites über die vor Ort tätigen Kindertagespflegepersonen. Wo finde ich nähere Informationen zu den Tagespflegepersonen? In allen 13 Kommunen des Kreises Groß-Gerau bieten Tagespflegepersonen Betreuungsplätze für Kinder an. Viele der Tagesmütter und -väter präsentieren ihr Angebot auf der Homepage ihrer Standortkommune und stellen sich hier anhand von Steckbriefen vor. Weitere Informationen finden Sie unter den einzelnen Städten und Gemeinden: Biebesheim Bischofsheim Büttelborn Gernsheim Ginsheim-Gustavsburg Groß-Gerau Kelsterbach Mörfelden-Walldorf Nauheim Raunheim Riedstadt Stockstadt Trebur Wie sind die Kosten und Förderungsmöglichkeiten geregelt? Tagespflegepersonen sind selbständig tätig. Zwischen den Eltern und den Tagespflegepersonen wird eine Betreuungsvereinbarung abgeschlossen, in der u.a. die Höhe des Betreuungsentgeltes festgelegt wird. Die Eltern haben die Möglichkeit, beim Jugendamt einen Antrag auf finanzielle Förderung der Kinderbetreuungskosten zu stellen. In diesem Fall zahlen die Eltern ihre monatlichen Kostenbeiträge gemäß der gültigen Satzung an das Jugendamt. Die Tagespflegeperson erhält ihrerseits die Zahlung der laufenden Geldleistung direkt vom Jugendamt. Entsprechende Unterlagen finden Sie zum Downloaden im Bereich: Tageskids/Kindertagespflege/Unser Angebot/Finanzielle Förderung . Wie werde ich Tagespflegeperson? Sie arbeiten gerne selbständig und engagiert? Sie möchten Kindern eine familiennahe, individuelle und flexible Betreuungsmöglichkeit bieten? Sie haben vor, dies längerfristig auszuüben? Dann sollten Sie über eine Qualifizierung zur selbständigen Tagespflegeperson nachdenken. Die Voraussetzungen sind: Freude und Erfahrung in der Arbeit mit Kindern Verantwortungsbewusstsein Zuverlässigkeit und Belastbarkeit Mindestalter: 21 Jahre. Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift Mind. Hauptschulabschluss Kindgerechte Räumlichkeiten Bereitschaft zur Kooperation mit Eltern, Jugendamt, Kommune und Tagespflegepersonen Eine schriftliche Bewerbung ist erforderlich. Darauf aufbauend finden ein Eignungsgespräch und ein Hausbesuch statt. Die Zustimmung zu einer polizeilichen Abfrage und Jugendamtsabfrage sowie die Vorlage einer Gesundheitsbescheinigung wird vorausgesetzt. Nach Feststellung der Eignung erfolgt die Zulassung zur Qualifizierung. Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Informationsveranstaltungen oder in einem persönlichen Beratungsgespräch in dem für Sie zuständigen Kindertagespflegebüro. Die nächste Tagespflegequalifizierung beginnt im Mai 2018. Tagespflegeperson gesucht Flyer zur Tagespflege im Kreis Die notwendigen Grundlagen für die Tätigkeit als Tagespflegeperson vermittelt der zertifizierte Bildungsträger MAZ e.V. – ein Familienzentrum, mit dem das Jugendamt erfolgreich kooperiert. Aufgeteilt in ein Grund- und Aufbaumodul à 80 Unterrichtseinheiten - in Summe 160 UE - absolvieren die Teilnehmerinnen und Teilnehmer je Modul zwei Ganztagsblöcke à vier Tage und zusätzlich vier Tages- bzw. Abendveranstaltungen. Bewerberinnen mit pädagogischer Ausbildung müssen in jedem Fall das Grundmodul absolvieren und können freiwillig das Aufbaumodul belegen. Jede Teilnehmerin schließt die Qualifizierung mit einer schriftlichen Arbeit und einem Kolloquium ab. Verantwortlich für die Erteilung der Pflegeerlaubnis nach §43 SGB VIII ist das jeweils regional zuständige Kindertagespflegebüro im Kreis Groß-Gerau. Die Teilnahme an der Qualifizierung ist kostenfrei. Eine kostenpflichtige Kinderbetreuung kann in Anspruch genommen werden. Mütter-Aktions-Zentrum MAZ e.V. Tätigkeitsbegleitende Qualifizierung Kindertagespflegepersonen mit einer Pflegeerlaubnis verpflichten sich jährlich zur Weiterqualifizierung mit mindestens 20 Unterrichtseinheiten. Der aktuelle Wegweiser für die tätigkeitsbegleitende Qualifizierung für Tagespflegepersonen steht hier zum Download bereit: <link file:14953 download herunterladen der datei>Wegweiser für Tagespflegepersonen 2018 Programme der Netzwerkkooperation BQ Wenn Sie möchten können sich hier auch direkt Online anmelden. Weitere Links Hessisches Kindertagespflegebüro (HKTB) Bundesverband Kindertagespflege (BVKTP) Familien-Wegweiser Bundesfamilienministerium Onlineportal Frühe Chancen: Gleiche Chancen Bundesfamilienministerium Kontakt
Digitaler Elternabend zum Thema „Cybergrooming“ im Kreis Groß-Gerau Kontakt herstellen, Vertrauen aufbauen, Erpressung und Manipulation – Nach diesem Schema gehen Erwachsene vor, um gezielt sexuelle Kontakte mit Minderjährigen im Internet anzubahnen. Dieses Phänomen nennt sich „Cybergrooming“ und ist in Deutschland verboten. Im Rahmen dieser Präventionsveranstaltung werden Informationen über sexuelle Übergriffe im Internet und rechtliche Hintergründe vermittelt. Außerdem wird es darum gehen, was Eltern tun können, um ihre Kinder vor Cybergrooming zu schützen und bei welchen Beratungsstellen im Kreis Groß-Gerau sie Unterstützung finden. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Referentin Frau Michl-Krauß, Medienpädagogin bei der EU-Initiative klicksafe Wann? Wo? Donnerstag, 23.03.23, 18:00 bis 20:30 Uhr, digital Für wen? Die Veranstaltung richtet sich an Eltern der Kinder/Jugendlichen an weiterführenden Schulen im Kreis Groß-Gerau. Anmeldeschluss 15.03.23 Nach erfolgreicher Anmeldung bekommen Sie weitere Informationen. Veranstalter*innen Kreisjugendförderung/Jugendbildungswerk des Kreises Groß-Gerau und Schulsozialarbeit des Kreises Groß-Gerau in Kooperation mit dem Polizeipräsidium Südhessen im Rahmen der Kampagne „Brich dein Schweigen“. Technischer Support durch das Medienzentrum des Kreises Groß-Gerau Jugendbildungswerk Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Besuchsadresse: Im Neugrund 16 Erdgeschoss, Zimmer N0-01 - N0-11 06152 989-449 jbw@kreisgg . de Frau Draxler Leiterin der Kreisjugendförderung Zimmer N0-07 06152 989-438 jf@kreisgg . de Frau Hangen Jugendbildungsreferentin Zimmer N0-08 06152 989-84322 jbw@kreisgg . de Downloads Digitaler_Elternabend_-_Cybergrooming_-_Kreis_GG_low.pdf
KREIS GROSS-GERAU – Ist mein Google-My-Business-Eintrag optimal gestaltet? Brauche ich TikTok? Worauf muss ich bei Instagram achten? Ist Amazon Market Place für mich geeignet? Das sind typische Fragen, die sich Unternehmen in Bezug auf ihre digitale Vermarktung stellen. Längst ist ein professioneller Onlineauftritt für Einzelhandel und Gastronomie unabdingbar. Aber auch andere Branchen wie Handwerk und Dienstleistungsgewerbe sind auf eine gelungene Präsenz im Netz angewiesen. Trotzdem gibt es für viele noch Nachholbedarf, wenn es darum geht, ihren digitalen Auftritt optimal zu gestalten. Abhilfe schaffen soll die Schulungsplattform MeineStadt.Digital, die den Unternehmen im Kreis Groß-Gerau seit 15. Oktober 2021 kostenlos zur Verfügung steht. Das Lernportal liefert zeit- und ortsunabhängige Schulungen für Erwerbstätige, um sich zeitgemäß digital aufzustellen. In verschiedenen Modulen bietet es die Möglichkeit, sich mit Hilfe von Lernvideos, Präsentationen und Checklisten selbstständig und nachhaltig eine Onlinepräsenz aufzubauen. Ziel ist es, die lokalen Unternehmen auf den aktuellen Stand der Digitalisierung zu bringen und so die Innenstadtentwicklung zu fördern und regionalen Einzelhandel und sonstige Dienstleister zu stärken. Interessierte gelangen über die URL www.kreisgross-gerau.meinestadt.digital zu dem Angebot und können sich dort über den Login-Bereich unkompliziert und kostenlos registrieren und anmelden. Anschließend hat man Zugriff auf ein breites Spektrum an chronologisch aufeinander aufbauender Videoinhalte, die einen Schritt für Schritt bei der Erstellung oder Verbesserung verschiedener Onlinekanäle anleiten. Ob Anfänger*innen, Fortgeschrittene oder Expert*innen, alle werden abgeholt und können Neues entdecken. MeineStadt.Digital ist ein Angebot der Plutus GmbH und wird für den Kreis Groß-Gerau gemeinschaftlich von den Wirtschaftsförderungen des Kreises und der Städte und Gemeinden finanziert. Es steht den Unternehmen im Kreis Groß-Gerau kostenlos und zunächst für ein Jahr zur Nutzung zur Verfügung. Weitere Informationen dazu gibt es bei der Wirtschaftsförderung des Kreises Groß-Gerau. Ansprechpartner: Jonas Margraff, j.margraff@kreisgg.de, 06152 989-831 www.kreisgross-gerau.meinestadt.digital Zurück zu Aktuelles
Gründerpreis Speckgürtel 2023 sucht Gründer*innen Auch in diesem Jahr sollen in den Kreisen rund um Frankfurt Gründer*innen ermutigt und belohnt werden. Der Kreis Groß-Gerau nimmt in diesem Jahr erstmals an der Auszeichnung teil. „Alle, die 2021 oder 2022 in den Kreisen Main-Taunus, Hochtaunus oder Groß-Gerau gegründet haben, können sich bewerben“ betont Gabriele Bock, Organisationsleiterin des Gründerpreises. Unterstützt wird der Gründerpreis Speckgürtel von der Taunus Sparkasse und der Kreissparkasse Groß-Gerau sowie der Bürgschaftsbank Hessen GmbH. Die Landräte Michael Cyriax, Ulrich Krebs und Thomas Will sind Schirmherren. Zu den Bewerbungsunterlagen Fachkonferenz 2023 - Arbeitskräfte gewinnen Die Fachkonferenz der Wirtschaftsförderung des Kreises Groß-Gerau befasst sich in diesem Jahr mit dem Thema "Arbeitskräfte gewinnen". Neben Fachvorträgen werden spannende Best Practice-Impulse von Unternehmen aus dem Kreis erwartet. Weitere Informationen und Anmeldung Digitalisierungsreihe 2023 Die Wirtschaftsförderung des Kreises bietet auch in 2023 ihre erfolgreiche Digitalisierungsreihe für kleine und mittelständische Unternehmen an. In diesem Jahr wird sie zum Thema "New Work - Digitalisierung in der Arbeitswelt" in Zusammenarbeit mit den Mittelstand-Digital Zentren Darmstadt und Zukunftskultur fortgeführt. Weitere Informationen und Anmeldung Kontakt Fachdienst Wirtschaftsförderung Fachbereich Regionalentwicklung, Wirtschaft und Umwelt Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Jonas Margraff Fachdienstleitung Zimmer 600 06152 989-831 0162 1086177 wirtschaftsfoerderung@kreisgg . de Link zur Newsletteranmeldung Termine und Veranstaltungen Melden Sie sich hier zum Newsletter der Wirtschaftsförderung des Kreises Groß-Gerau an und verpassen Sie keine Informationen, Veranstaltungen und Services mehr. Link zur Newsletteranmeldung Veröffentlichungen und Veranstaltungsarchiv
Abfrage der Kindertagesbetreuung im Kreis Groß-Gerau nach Tageseinrichtungen. Versorgungslage Kindertagesbetreuung
Abfrage der Kindertagesbetreuung im Kreis Groß-Gerau nach Kommunen Quartalsabfrage zur Betreuungssituation
Aktivkohlefilteranlage zur Reinigung von Grundwasser (Bildquelle: UWB Kreis Groß-Gerau) Im Kreis Groß-Gerau befinden sich viele alte Industriestandorte durch deren Betrieb es zu Grundwasserschäden gekommen ist. Diese Schäden sind saniert worden oder sind noch in der Sanierung. In der Vergangenheit wurde die Bevölkerung über öffentliche Bekanntmachungen über die schädliche Grundwasserverunreinigung informiert. Da diese teilweise schon Jahrzehnte her sind, hat sich der Kreis Groß-Gerau in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt dazu entschieden in einem Pilotprojekt diese Informationen neu aufzuarbeiten und digital der Bevölkerung zur Verfügung zu stellen. Bei einem gemeinsamen Bürger*Innendialog wurden am 25.10.2021 in der Stadthalle Groß-Gerau 8 von 22 Grundwasserverunreinigungen exemplarisch vorgestellt. Diese Seite befindet sich in Aufbau. Bis alle Grundwasserbelastungen veröffentlicht sind bitten wir Sie um Geduld. Bei konkreten Fragen können Sie gerne eine E-Mail mit Ihren Fragen schicken. Stadt Groß-Gerau Stadt Groß-Gerau Im Stadtgebiet Groß-Gerau befinden sich zwei Grundwasserverunreinigungen. Diese Schadensfahnen sind in der Karte gelb und braun eingefärbt. Weitere Untersuchungen durch die untere Wasserbehörde an privaten Gartenbrunnen aus den Jahren 2020 und 2021 haben ergeben, dass auch zwischen den beiden Fahnen erhöhte LHKW-Werte vorliegen. Die genaue Abgrenzung ist analytisch nicht nachgewiesen worden, von daher ist auch für Grundstücke in der unmittelbaren Nähe außerhalb des markierten Bereiches eine erhöhte Vorsicht in der Verwendung von Brunnenwasser geboten. Die Fragezeichen zeigen, dass es für diesen Bereich keine Datengrundlage gibt. Es wird empfohlen, auch außerhalb der LHKW-Fahne (schraffierter Bereich), Kontakt mit der unteren Wasserbehörde aufzunehmen und Untersuchungen des Grundwassers vor dessen Nutzung durchführen zu lassen. Wichtig: Innerhalb des schraffierten Bereiches soll das Grundwasser nicht zu Trinkwasserzwecken genutzt werden. Auch soll das Grundwasser nicht zum Zwecke der Gartenbewässerung verwendet werden, wenn es sich hierbei um Pflanzen handelt, die der Nahrungsaufnahme dienen (Nutzpflanzen). Sträucher, Bäume, Rasenflächen, Rabatten etc. können dagegen bedenkenlos mit dem Grundwasser bewässert werden. Planschbecken für Kinder sollen mit dem Grundwasser ebenfalls nicht befüllt werden. Das gesamte Stadtgebiet von Groß-Gerau ist an das Trinkwassernetz angeschlossen, daher kann das Trinkwasser bedenkenlos genutzt werden. Das Trinkwasser wird außerhalb von Groß-Gerau in einem Wasserschutzgebiet gewonnen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie auf der Webseite des Wasserwerkes Gerauer-Land . Hintergrund der Grundwasserverunreinigungen sind zwei Betriebe die in den 1960-1970er Jahren in Groß-Gerau existiert haben. Dabei handelt es sich um die Firma Fagro, einem metallverarbeitenden Betrieb, und einer nicht mehr existierenden Maschinenfabrik. Bei beiden Betrieben sind LHKW (leichtflüchtige halogenierte Kohlenwasserstoffe) in das Grundwasser gelangt. LHKWs werden in der Metallindustrie, in chemischen Reinigungen und in der Textilverarbeitung als nicht brennbare Lösungsmittel für Reinigungs-, Entfettungs- und Extraktionsprozesse verwendet. Sie weisen eine hohe Mobilität auf und können aufgrund ihrer hohen Dichte bis auf den Grundwasserstauer absinken. Sie sind gesundheitsgefährdend und einige auch krebserregend und weisen ein großes umweltgefährdendes Potential auf. Die Schadensfahne der Firma Fagro (gelb) wurde bis 2013 saniert. Im Zuge dessen wurde durch einen Bodenaushub auf dem ehemaligen Betriebsgelände auch die Quelle des Schadens beseitigt. Trotz der hydraulischen Sanierung, die 25 Jahre betrieben wurde, liegen die Werte noch über dem sogenannten Geringfügigkeitsschwellenwert (GFS-Wert) von 20 µg/l für LHKW. Der Wert sagt aus, ab welcher Konzentration eine Gefährdung und ein Gesundheitsrisiko möglich sind. Der Grundwasserschaden der Maschinenbaufabrik (braun) konnte auf Grund eines Rechtstreites bisher noch nicht saniert werden. Im Jahr 2021 wurden weitere Untersuchungen - finanziert mit Landesmitteln – durchgeführt, deren Ergebnisse jetzt aktuell vorgelegt wurden. Da die weiteren Untersuchungsmaßnahmen dem Grundstückseigentümer (braune Fahne) nicht aufgegeben werden können, wurde die Maßnahme zwischenzeitlich dem Träger der Altlastensanierung, der HIM ASG zur Ausführung übertragen. Ziel ist es, mit der westlichen Eingrenzung der Schadstofffahne eine abschließende Gefährdungsabschätzung zu erstellen und die Frage zu beantworten, ob für das Grundwasser Sanierungsbedarf besteht. Die Ergebnisse der Brunnenbeprobung sowie die oben abgebildete Gefährdungspotentialkarte hat die untere Wasserbehörde in Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Darmstadt bei einer Bürgerversammlung am 25.10.2021 vorgestellt. Mönchhofgelände / Ticona Mönchhofgelände / Ticona Erläuterung befindet sich im Aufbau. Kontakt E-Mail Wasserbehörde Fax: 06152 989-178 Herr / Frau NN Tel. XXX Herr R. Höhn 06152 989-641 Frau L. Kirschner 06152 989-326 Herr / Frau NN Tel. XXX
Leitfaden für ehrenamtliches Engagement in der Integration von Geflüchteten im Kreis Groß-Gerau Leitfaden_Mai_2017.pdf
Die Jugendsportlerehrung findet am Freitag, den 28. April 2023, im Georg-Büchner-Saal des Landratsamtes Groß-Gerau statt. Du darfst eine Begleitperson zur Ehrungsveranstaltung mitbringen.