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Medienbildung

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Radioseminar für Neuzugewanderte Die Seminarwoche „Wir machen Radio!“ richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 12 und 26 Jahren. Das Angebot dient der Sprachförderung, der Überwindung von Sprachbarrieren, der Orientierung in der „neuen“ Lebenswelt, dem Kennenlernen und Hinterfragen von unbekannten Strukturen sowie der Förderung der Integration. Hierzu werden auch Straßen- und Experteninterviews durchgeführt. Innerhalb einer Woche erstellen alle einen kurzen Radiobeitrag und so entsteht ihr eigenes, buntes Radiomagazin mit Livemoderation. Die Ausstrahlung der Sendung stärkt die Gruppe und das Selbstwertgefühl der jungen Migrant*innen. Die Vermittlung kritischer Medienkompetenz erfolgt praxisorientiert im Seminar. Im Rahmen der Projektwoche „Wir machen Radio!“ entstand im Juli 2022 in Zusammenarbeit mit 18 Schüler*innen der DaZ Klasse (Deutsch als Zweitsprache) der IGS Kelsterbach und Radio Rüsselsheim eine Radiosendung mit Livemoderation. Zwei Beiträge dieser Sendung sind hier eingestellt. Krieg – Wie können wir den Menschen vor Ort helfen? Ein Interview mit Herrn Aghbar vom Peace and Sport Council of Afghanistan Katzen – Wie funktioniert Tierschutz richtig? Ein Interview mit Frau Eckert vom Tierschutzverein Kelsterbach e. V Online-Jugend-Magazin Das Jugendbildungswerk des Kreises Groß-Gerau startet aktuell ein Online-Jugend-Magazin, das Jugendlichen niedrigschwellig ermöglicht, sich (gesellschafts-)politisch und kulturell zu beteiligen. Durch redaktionelle Arbeiten und journalistische Beiträge zu aktuellen Themen soll die Zielgruppe das Format selbstbestimmt mitgestalten können, z. B. in Form von Podcasts, Reportagen, Videos, Interviews oder Musikbeiträgen. Dafür werden Lokalredaktionen, aber auch eine kreisweit aktive Redaktionsgruppe gebildet, in denen Jugendliche pädagogisch begleitet werden. Neben diesem sozialraumorientierten Charakter soll das Magazin ein Kommunikationsmedium zwischen Entscheidungsträger*innen, Politiker*innen und Jugendlichen darstellen und einen gegenseitigen Austausch fördern. Das Projekt wird vom Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert. Für das Projekt suchen wir zurzeit Unterstützung im Bereich Mediengestaltung und Redaktionsarbeit/Journalismus (siehe Ausschreibungen). Interessierte Gruppen und Projektmitarbeiter*innen können sich gerne bei uns melden. Glaub nicht alles, was du liest Fake News und Verschwörungserzählungen Die Teilnehmenden reflektieren (Selbst-)Verortungen in der Welt und verstehen, dass Krisen, Unsicherheit und Verwirrung die Orientierung in der Welt erschweren. Nach einer spielerischen Annäherung an die Argumentationsmuster von Verschwörungserzählungen erkennen sie deren typische Merkmale und Funktionen sowie Zusammenhänge mit antisemitischen Vorurteilen. Ziel ist es, Handlungsoptionen und Strategien im Umgang mit Verschwörungsdenken zu kennen. Für wen: Jahrgang 7 bis 13 und Jugendgruppen ab 13 Jahren Wie lange: 5 Zeitstunden / 6 Schulstunden Kontakt Jugendbildungswerk Wilhelm-Seipp-Straße 4 64521 Groß-Gerau Besuchsadresse: Im Neugrund 16 Erdgeschoss, Zimmer N0-01 - N0-11 06152 989-449 jbw@kreisgg . de Frau Hangen Jugendbildungsreferentin Zimmer N0-08 06152 989-84322 jbw@kreisgg . de Frau Zerl Jugendbildungsreferentin Zimmer N0-08 06152 989-468 jbw@kreisgg . de Frau Polster Verwaltungsangestellte Zimmer N0-11 06152 989-449 jbw@kreisgg . de Fax: 06152 989-99150 Downloads Projektbeschreibung_Online-Jugend-Magazin.pdf Webdesign_und_Mediengestaltung_eines_Online-Jugend-Magazins.pdf Redaktionelle_Begleitung_eines_Online-Jugend-Magazins.pdf

Kommunales Vergabezentrum

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Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) haben sich der Kreis Groß-Gerau zusammen mit den Kommunen Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Trebur durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Wirkung zum 1. Juli 2017 zu einem Kommunalen Vergabezentrum zusammengeschlossen. Aktuelle Rechtsprechung: HVTG_Sep_2021.pdf Vergabeerlass_01.09.2021.pdf Wertgrenzentabelle__HVTG_1.9.2021_neu_27.7.21.pdf Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2022 Es ist wieder soweit: Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2022 angepasst. Ab dem 01.01.2022 gelten folgende EU-Schwellenwerte (in Euro): Ab 01.01.2022 Bis 31.12.2021 Bauleistungen 5.382.000 5.350.000 Liefer- und Dienstleistungen – Öffentliche Auf- traggeber 215.000 214.000 Konzessionen 5.382.000 5.350.000 Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber 750.000* 750.000* *Eine Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht. Die neuen Werte wurden im Amtsblatt der EU bekannt gegeben (Verordnungen (EU) 2021/ 1950 , 1951 , 1952 und 1953 vom 10.11.2021). Ausschreibungen Das Kommunale Vergabezentrum veröffentlicht Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank. Öffentlich ausgeschrieben werden zum Beispiel Baumaßnahmen bei Sanierung und Neubau von Schulen, Kindergärten, Kläranlagen, Pumpwerke u. ä. und Dienstleistungen wie: Beförderungsleistungen, Beschaffungen von EDV-Hard- und Software, Reinigungsleistungen u. ä. für die am Kommunalen Vergabezentrum beteiligten Kommunen. Formblatt Eigenerklärung zur Eignung Eigenerklaerung Eignung Downloadbereich für Vergabevermerke, gültig ab 01.09.2021 Vergabevermerk_Bau-Paket_11-2022-Formular-geschuetzt.pdf Vergabevermerk_Bau-NUR_TEIL_4_11-2022-Formular.pdf Vergabevermerk_LuL-Paket_11-2022-Formular-geschuetzt.pdf Vergabevermerk_TN-Wettbewerb_07-2022-Formular-geschuetzt.pdf Vergabevermerk_TN-Wettbewerb_EU-07-2022-Formular-geschuetzt.pdf Vergabevermerk_freiberufliche_Leistungen_01-2022-Formular-geschuetzt.pdf Vorinformation.pdf Kontakt Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Str. 4 Fax 06152 989-615 E-Mail: kvz@kreisgg . de Herr Hauf Fachdienstleiter Tel.: 06152-989860 Zimmer 212 Herr Dey Sachbearbeiter Tel.: 06152-989861 Zimmer 213 Frau Kühl Sachbearbeiterin Tel.: 06152-989355 Zimmer 214 Frau Winter Sachbearbeiterin Tel.: 06152-989397 Zimmer 213 Frau Noack Submissionsstelle Tel.: 06152-989230 Zimmer 215 Frau Blazic Submissionsstelle Tel.: 06152-989857 Zimmer 215

Bodenschutz

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Der Boden ist die Haut der Erde. Er erfüllt lebenswichtige Funktionen für die Menschen und die Umwelt. Ohne funktionsfähigen Boden keine Pflanzen, kein Schutz vor schädlichen Verunreinigungen, weniger CO 2 -Speicherung, weniger Wasserrückhalt, weniger Lebensraum. Aufgrund der großen Bedeutung ist die Zuständigkeit für den Boden auf verschiedene Fachbehörden aufgeteilt. Altlastenauskunft Altlastenauskunft Als Altlasten werden Altablagerungen und Altstandorte bezeichnet, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden. Ursache für die Altlast können die unsachgemäße Behandlung, Lagerung oder Ablagerung von Abfällen und der unsachgemäße Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen sein. Eine Auskunft über einen evtl. bekannten Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sowie über eine evtl. bekannte Altlast auf einem Grundstück erteilt das Dezernat Bodenschutz des Regierungspräsidiums Darmstadt. Einzureichende Unterlagen: Vollmacht des Grundstückseigentümers Angabe der Adresse Angaben zu Flur, Flurstück und Gemarkung Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf diesen Seiten: HMUKLV - Altlasten RP Darmstadt - Boden- und Grundwasserschäden Aufbringung von Bodenmaterial Aufbringung von Bodenmaterial Ein Hauptziel des Bodenschutzes besteht darin, die Böden mit ihren natürlichen Standorteigenschaften zu erhalten und nicht zu gefährden. Bodenauffüllungen, insbesondere im landwirtschaftlichen und erwerbsgärtnerischen Umfeld, sind deshalb nur dann zulässig, wenn sie eine Bodenverbesserung darstellen. Zur Klärung der Zulässigkeit dementsprechender Auffüllungsmaßnahmen wird auf das Merkblatt unter Downloads verwiesen. Einbau von Recyclingmaterial Einbau von Recyclingmaterial Neben Bodenmaterial können auch verschiedene mineralische Abfälle bei der Herstellung technischer Bauwerke verwertet werden. Durch den Einsatz als Ersatzbaustoff werden die natürlichen Rohstoffvorkommen geschont. Dies gilt für Aufschüttungen und Auffüllungen, die unmittelbar als Bestandteil anderer technischer Bauwerke zu sehen sind, als auch für selbstständige Bauwerke. Technische Bauwerke sind beispielsweise der Ober- und Unterbau von Straßen und Wegen, oder der Unterbau von Gebäuden. Als selbständige Bauwerke können Dämme oder Wälle bezeichnet werden. Anzeigepflichtig: Auffüllungen mit Recyclingmaterial sind anzeigepflichtig. In den meisten Fällen bedarf der Einbau von Recyclingmaterial einer Baugenehmigung. Einzureichende Unterlagen: Beschreibung der Maßnahme Angaben zu Herkunft des einzubauenden Materials Analyse des Materials und entsprechende Einstufung in die Einbauklasse Lageplan mit Darstellung der Auffüllbereiche Schnittzeichnungen mit Eintragung des höchsten Grundwasserstandes und der Schüttkörperbasis in m ü. NHN Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auf diesen Seiten: HMUKLV - Merkblatt „Entsorgung von Bauabfällen“ der Regierungspräsidien LAGA – Mitteilung 20 Downloads Downloads Anzeigeformular: Bodenauffüllungen auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen Merkblatt: Bodenauffüllungen auf landwirtschaftlich oder erwerbsgärtnerisch genutzten Flächen Kontakt E-Mail Wasserbehörde Fax: 06152 989-178 Herr / Frau NN Tel. XXX Herr R. Höhn 06152 989-641 Frau L. Kirschner 06152 989-326 Frau N. Hackel 06152 989-589

Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren

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Sie möchten Ihre deutsche Staatsangehörigkeit feststellen lassen ? Bei Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit kann auf Antrag ein Staatsangehörigkeitsausweis in Form einer Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt werden. Anträge sind bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen und beim Landratsamt Groß-Gerau erhältlich Benötigte Unterlagen: Kopie des Personalausweises Meldebescheinigung der Wohnsitzbehörde Geburtsurkunde des Antragstellers oder Abschrift aus dem Familienbuch Heiratsurkunde/Familienstammbuch der Eltern und ggf. der Großeltern des Antragstellers ggf. zusätzlich noch: Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung Registrierschein Einbürgerungsurkunde Ausweis über die Deutsche Volksliste Wehrpass aus der Zeit vor 1945/Arbeitsbuch/Kennkarte Kosten: Die Verwaltungsgebühr beträgt 25,00 EURO Downloads Staatsang Ausweis Aenderung o Feststellung Familiennamen aenderung des Vornamens Kontakt Frau Leder Tel.: 06152-989-307 Frau Brandl Tel.: 06152-989-392 Zimmer 129 Fax.: 06152/989-390 Email: status@kreisgg.de

Betreuungsbehörde

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Was bieten wir an Betreuung Wir informieren und beraten zum Thema rechtliche Betreuung Wir beraten und unterstützen rechtliche Betreuer In Zusammenarbeit mit dem Betreuungsverein für den Kreis Groß-Gerau bieten wir regelmäßig Informationsveranstaltungen und Fortbildungen an Betreuungsgerichtshilfe Wir unterstützen das Betreuungsgericht: Sachverhaltsaufklärung zur sozialen Situation Stellungnahmen in Betreuungssachen Gewinnung geeigneter rechtlicher Betreuer Unterstützung bei Verfahrenshandlungen Vorsorgevollmacht Die Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie benennen eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens, die bereit sind, für Sie im Bedarfsfalle zu handeln. Wir informieren und beraten über Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung. Information Wir leisten Öffentlichkeitsarbeit zu den Themen Betreuungsrecht, Vorsorgevollmacht, Patienten- und Betreuungsverfügung. Kontakt Wilhelm-Seipp-Str. 9 64521 Groß-Gerau Sie erreichen uns Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter folgenden Telefonnummern: Frau H. Fronek 06152 989-84301 Frau M. Laubenheimer 06152 989-84185 Fax: 06152 989-348 betreuungsbehoerde@kreisgg . de Sprechzeiten nach Vereinbarung

TagesKids / Kindertagespflege

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Willkommen bei den TagesKids Liebe Eltern, viele Familien wünschen sich ein familiennahes Betreuungsangebot, das sich an den Bedürfnissen der Kinder orientiert und sich möglichst flexibel an den Erfordernissen des Familienalltags ausrichten lässt. Genau das kann die Kindertagespflege bieten: Tagesmütter und Tagesväter unterstützen Kinder ganz individuell in ihrer Entwicklung und helfen Eltern, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren. Gerne stellen wir Ihnen unser breit gefächertes Angebot vor. Ihr Fachdienst Kindertagesbetreuung im Kreis Groß-Gerau Beratung und Vermittlung TagesKids-Büro Süd zuständig für Biebesheim, Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt Odenwaldring 33 64589 Stockstadt 06158 184 464 tageskids-buerosued@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9–12 Uhr, Mi 14–18 Uhr und n. V. TagesKids-Büro Mitte zuständig für Büttelborn, Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Trebur Kreisverwaltung Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Straße 4 Zimmer C.008.1 64521 Groß-Gerau 06152 989 485 tageskids-bueromitte@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr und nach Vereinbarung. TagesKids-Büro Nord zuständig für Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Raunheim Am Stadtzentrum 1 65479 Raunheim 06142 402 285 tageskids-bueronord@kreisgg . de Sprechzeit: Di 9-12 Uhr, Mi 14-18 Uhr und nach Vereinbarung. Förderung Kindertagespflege Frau S. Peglow Zimmer C.006 06152 989-773 Fax 06152 989-624 foerderung-ktp@kreisgg . de Frau N. Werner Zimmer C.005 06152 989-503 Fax 06152 989-624 foerderung-ktp@kreisgg . de Frau G. Müller-Schupp Zimmer C.006 06152 989-84321 Fax 06152 989-624 foerderung-ktp@kreisgg . de Weitere Links Hessisches Kindertagespflegebüro (HKTB) Bundesverband Kindertagespflege (BVKTP) Familien-Wegweiser Bundesfamilienministerium Onlineportal Frühe Chancen: Gleiche Chancen Bundesfamilienministerium

LSBTTIQ*

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77%

Die Abkürzung LSBTTIQ* steht für lesbische, schwule, bisexuelle, transidente, transsexuelle, intersexuelle und queere Menschen. Der Stern (*) am Ende soll berücksichtigen, dass sich manche Menschen in ihrer Geschlechtsidentität nicht ausschließlich auf einen der Begriffe festlegen lassen können und/oder möchten und dass diese Aufzählung nicht abschließend ist, sondern in Zukunft weitere Buchstaben beinhalten kann. Wichtig ist zu wissen, dass es mehr gibt als die heterosexuelle Frau oder den heterosexuellen Mann. Im Kreis Groß-Gerau bestehen Vernetzungen mit Institutionen, die sich diesem Thema widmen, Aktionen und Veranstaltungen organisieren und neue Strukturen für altersgerechte Aufklärungsarbeit schaffen. Das Netzwerk gegen Rechtsextremismus und Rassismus unterstütz Veranstaltungen und Aktionen, die der Aufklärungs- und Antidiskriminierungsarbeit des LSBTTIQ* Netzwerks dienen. Die Aufgaben des LSBTTIQ* Netzwerks sind: Einberufung regelmäßiger Vernetzungstreffen Koordination gemeinsamer Veranstaltungen Jährliche Begehung des IDAHOBITA jeweils am 17. Mai Kontakt- und Beratungsstellen finden Sie auf der Webseite des Büro für Frauen und Chancengleichheit. Informationen über das Projekt des Jugendbildungswerks zum Thema "Vielfalt der Geschlechter und sexuellen Orientierungen" finden Sie auf den Seiten des Jugendbildungswerks . Kontakt Steuerung/Büro für Integration Büroleitung Sedef Yıldız 06152 989 517 Fach- und Koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus und Rassismus Nilüfer Aldmeri (in Elternzeit) Wida Zmarai 06152 989 772 Demokratieförderung und phänomenübergreifende Extremismusprävention (DEXT) Lena Pape 06152 989 772 Geschäftsstelle Silvia Jancke 06152 989 630 netzwerk-demokratie@kreisgg.de

Aktuelles

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77%

Onlinedienste Hier finden Sie die Links zu den fertigen Onlineanträgen und Onlinemeldeformularen des Veterinäramtes Groß-Gerau. Tierschutz: Beschwerde im Bereich einer Tierhaltung Erlaubnis nach § 11 TierSchG Zulassung als Transportunternehmen Befähigungsnachweis Aviäre Influenza 2020/2021 - aktuelle Informationen Januar 12, 2022 Im Sommer 2022 gab es eine große Anzahl von Aviären Influenza-Ausbrüchen sowohl bei Wildvögeln als auch bei Geflügel. Dies ist insoweit besonders, dass in allen Seuchenzügen vorher über den Sommer das Geschehen bis in das Jahr 2020 zum Erliegen kam und lediglich im Jahr 2021 vereinzelt Ausbrüche festgestellt wurden. Mit dem nun beginnenden Vogelzug steigt auch wieder das Risiko für Ausbrüche im Kreis Groß-Gerau. Es gab in Hessen etliche Kontakt- und somit Verdachtsbetriebe, die über einen oder mehrere (Zwischen)Händler vor allem Zier- und Rassegeflügel aus von Aviärer Influenza betroffenen Ställen bezogen haben. Es wird ausdrücklich auf das erhöhte Risiko beim Zukauf von Tieren über Groß- und Zwischenhändler hingewiesen! Außerdem treten nun die ersten Ausbrüche nach Besuchen von Geflügelausstellungen und Börsen auf. Hier finden Sie die diesbezügliche Pressemitteilung des HMUKLV. Die Allgemeinverfügung zur Aufstallung im letzten Winter ( hier ) wurde durch eine Allgemeinverfügung mit erhöhten Biosicherheitsmaßnahmen ( hier ) ersetzt. Diese gilt weiterhin fort! Das Melden toter Wildvögel kann zu den üblichen Telefonzeiten oder per Email ( veterinaeramt@kreisgg . de ) im Veterinäramt erfolgen. Das Einsammeln der Wildvögel kann auch durch die Finder anhand dieser Checkliste erfolgen. Die eingesammelten Tiere sollten dann bis zur Abgabe im Veterinäramt am nächsten Arbeitstag gekühlt und getrennt von Geflügelhaltungen erfolgen. Aktuelle Informationen zum Seuchengeschehen finden Sie auf der Seite des Friedrich-Loeffler-Institutes (FLI). Die Risikoampel der Universität Vechta gibt Ihnen einen Überblick über die Biosicherheit Ihres Betriebes. Merkblätter des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gibt Ihnen einen Überblick über die rechtlichen Vorgaben sowie über häufige Fragen . Wenn Sie Ihr Geflügel beim Veterinäramt melden möchten, können Sie gerne eine formlose Email an veterinaeramt@kreisgg . de schicken. Als Informationen benötigen wir von Ihnen Ihre Kontaktdaten, den Standort des Geflügels (falls abweichend), Art und Anzahl der Tiere, Betriebsnummer (zu beantragen über den HVL Alsfeld ) und Ihre Tierseuchenkassennummer (zu beantragen bei der Hessischen Tierseuchenkasse ). Blauzungenkrankheit Juli 21, 2021 Mit der Veröffentlichung der Durchführungsverordnung (EU) 2022/1218 zur Änderung der Anhänge der Durchführungsverordnung (EU) 2021/620 wurde die Freiheit von BVD und BTV für das gesamte Landesgebiet in Hessen durch die EU-Kommission anerkannt. Somit dürfen Tiere aus dem Kreis Groß-Gerau ohne besondere Zusatzbedingungen bezüglich BTV und BVD verbracht werden. Beim Verbringen in den Kreis entscheidet der Herkunftsbetrieb bzw. die Herkunftsregion, ob hier ggf. zusätzliche Bedingungen zu erfüllen sind. Für die Blauzungenkrankheit sind diese seit dem 21. April 2021 im EU-Gesundheitsrechtsakt (AHL) in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/689, Anhang V, Teil II Kapitel 2, Abschnitt 1 zu finden. Afrikanische Schweinepest Unter diesem Link erhalten Sie Informationen zur Afrikanischen Schweinepest direkt vom Friedrich-Loeffler-Institut. Hinweise zur Newcastle-Impfung bei Hühnern und Puten August 1, 2018 Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin hat eine aktuelle "Stellungnahme zur ND-Pflichtimpfung von Geflügel in Hobbyhaltungen" veröffentlicht, einsehbar unter folgendem Link Ein Informationsschreiben für Geflügelhalter finden Sie <link file:16825 download internen link im aktuellen>hier Kontakt Fachbereichsleiter Herr Dr. C. Schulze Amtstierärztin Frau Dr. K. Stein amtl. Tierärztin Frau C. Goepel Geschäftszimmer Frau E. Altieri 06152 989-427 Frau J. Leverenz 06152 989-643 Fax: 06152 989-108 veterinaeramt@kreisgg . de Termine nach Vereinbarung

Waffenrecht

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Voraussetzungen zum Erwerb von Schusswaffen Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben oder besitzen will, benötigt eine Waffenbesitzkarte (WBK). Von der Waffenbesitzkartenpflicht ausgenommen sind Gas- und Schreckschusswaffen, sowie Luftdruck-, Federdruck- und Co2 - Waffen, die ein entsprechendes Prüfzeichen aufweisen. Diese Waffen dürfen von Personen ab 18 Jahren frei erworben werden. Die Waffenbesitzkarte berechtigt dazu, die tatsächliche Gewalt über die darin eingetragene Waffe auszuüben, sie innerhalb des befriedeten Besitzes wie Wohnung oder Wohngrundstück zu führen und sie z.B. zum Schießstand oder zur Reparatur zu einem Büchsenmacher zu transportieren. Waffe und Munition sind getrennt voneinander zu transportieren, d. h. die Waffe ist ungeladen. Weiter ist sie so zu transportieren, dass sie nicht zugriffsbereit ist (bspw. in einem verschlossenen Koffer). Voraussetzung für die Erteilung der WBK ist die persönliche Eignung, Zuverlässigkeit, Sachkunde im Umgang mit Waffen und das Bedürfnis zur Verwendung der Waffe. Die Zuverlässigkeit und die persönliche Eignung sind von der Waffenbehörde zu überprüfen. Die Prüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung dauert ca. 4 Wochen. Der Nachweis der Sachkunde und des individuellen Bedürfnisses sind durch die antragstellende Person zu erbringen. Ausnahme: Bei Erben werden keine Sachkunde- und Bedürfnisnachweise gefordert. Waffenbesitzkarte für Sportschützen: Das Bedürfnis ist durch eine Bescheinigung des Schützenvereins und des anerkannten Schützenverbandes für jede einzelne zu beantragende Waffe nachzuweisen; Ausnahme: Gelbe Waffenbesitzkarte nach § 14 Abs. 6 Waffengesetz. Alle fünf Jahre nach Ersterteilung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen hat die Waffenbehörde den Fortbestand des Bedürfnisses zu überprüfen. Die Überprüfung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr für die Prüfung des Fortbestandes des Bedürfnisses beträgt zurzeit 46,00 EUR. Waffenbesitzkarte für Jäger: Langwaffen zur Jagdausübung können mit dem Jagdschein erworben und sind dann innerhalb von zwei Wochen bei der Waffenbehörde anzumelden. Das Bedürfnis zum Besitz von zwei Kurzwaffen zur Abgabe des Fangschusses gilt bei Jagdscheininhabern als vorhanden. Allerdings ist vor dem Erwerb ein Antrag bei der Waffenbehörde erforderlich. Waffenbesitzkarte für Erben: Personen, die Waffen im Wege der Erbfolge erworben haben und selbst ein Bedürfnis für den Besitz von Schusswaffen nachgewiesen haben, kann eine Waffenbesitzkarte für die im Wege der Erbfolge erworbenen Waffen ausgestellt werden. Für alle anderen Personen, die im Wege der Erbfolge Schusswaffen erwerben, gilt seit dem 01.04.2008 die Vorschrift des § 20 Abs. 3 Satz 2 WaffG. Danach sind Waffen, die im Rahmen der Erbfolge erworben wurden, mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem zu verschließen, damit der Gebrauch der Waffe ausgeschlossen ist. Das Blockiersystem muss von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen sein. Bis zur Zulassung des notwendigen Blockiersystems durch die PTB kann die Waffenbehörde eine Ausnahmegenehmigung zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die nicht mit einem Blockiersystem verschlossene Waffe erteilen. Sofern Erben die geerbten Waffen nicht behalten möchten, können die Waffen an Waffenhändler veräußert oder zur Vernichtung abgegeben werden. Eventuell im Nachlass befindliche Munition ist an einen Berechtigten zu überlassen oder zur Vernichtung bei der Waffenbehörde abzugeben. Aufbewahrung von Waffen Gemäß § 36 Waffengesetz ist der Inhaber von Waffen verpflichtet diese entsprechend den Vorgaben gegen Wegnahme und Abhandenkommen zu sichern. Bereits bei Antragstellung ist nachzuweisen, wie die Waffen aufbewahrt werden sollen. Hierfür ist die Anzeige über die Aufbewahrung ausgefüllt und mit den erforderlichen Belegen vorzulegen. Die genauen Vorgaben können Sie dem Infoblatt entnehmen. Das Infoblatt und die Anzeige über die Aufbewahrung sind im Downloadbereich verfügbar. Auch im Wege der Erbfolge erworbene Schusswaffen, die mit einem Blockiersystem verschlossen wurden, sind entsprechend den gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren. Regelmäßige Überprüfung der Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung Bei Inhabern von waffenrechtlichen Erlaubnissen ist gemäß § 4 Abs. 3 Waffengesetz mindestens alle drei Jahre erneut zu überprüfen, ob die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung weiterhin vorliegen. Diese Überprüfung ist gebührenpflichtig. Zurzeit beträgt die Gebühr 60,00 EUR. Hinweis: Der Erwerb und die Veräußerung einer Schusswaffe muss der Waffenbehörde innerhalb von zwei Wochen angezeigt und die WBK zur Ein- bzw. Austragung vorgelegt werden. Benötigte Unterlagen Antragsformular Sachkundenachweis Bedürfnisnachweis Nachweis über die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen Die erforderlichen Formulare sind im Downloadbereich für Sie verfügbar. Kosten für die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen (gelb) 87,00 € für die Ausstellung einer Standardwaffenbesitzkarte an Jäger (Langwaffen) 35,00 € je Berechtigung zum Munitionserwerb 35,00 € je Eintrag von Waffen in vorhandene WBK 17,00 € je Austragung von Waffen 17,00 € Diese Liste ist nicht vollständig und bietet nur einen Überblick über die wichtigsten Gebühren. Gerne beantworten wir Ihre Fragen. Kontakt Frau Scherer Sachgebietsleiterin Zimmer 145 06152 989-263 Frau Wenner Sachbearbeiterin Zimmer 146 06152 989-375 Frau Reil Sachbearbeiterin Zimmer 148 06152 989-345 Frau Edler Sachbearbeiterin Zimmer 148 06152 989-316 Herr Stange Sachbearbeiter Zimmer 147 06152 989-314 Frau Graf Außendienstmitarbeiterin/ Sachbearbeiterin Zimmer 147 06152 989-605 Fax 06152 989-697 eMail: jagdwaffen@kreisgg . de Öffnungszeiten Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.

Eigenbetrieb Rettungsdienst

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Der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Kreises Groß-Gerau nimmt die Aufgaben des Rettungsdienstträgers im Rettungsdienstbereich Groß-Gerau wahr. Dazu erteilt er die Beauftragungen im Rettungsdienst an die Leistungserbringer und überwacht die Durchführung der Notfallversorgung im Landkreis Groß Gerau. Eine weitere Aufgabe des Eigenbetriebes Rettungsdienst ist die Qualitätssicherung in der Notfallversorgung. Der ärztliche Leiter Rettungsdienst (ÄLRD) überwacht dazu die Qualität der Notfallversorgung, stimmt mit dem Arbeitskreis Rettungsdienstfortbildung die Fortbildungsmaßnahmen für das Rettungsdienstpersonal ab und legt die Versorgungsstandards fest.. Das Rettungsdienstpersonal wird jährlich anhand der durch den ÄLRD festgelegten Versorgungsstandards ausgebildet und zertifiziert. Der Qualitätsmanager des Eigenbetrieb Rettungsdienst legt sowohl für die Leistungserbringer im Rettungsdienst als auch für die Zentrale Leitstelle Qualitätsstandards fest und überwacht die Vorgaben des Trägers des Rettungsdienstes im Landkreis Groß-Gerau. Auf Grundlage des hessischen Rettungsdienstgesetzes (HRDG) bestellt der Eigenbetrieb Rettungsdienst die Organisatorischen Leiter Rettungsdienst (OLRD) und Leitenden Notärzte (LNA) in die Einsatzleitung Rettungsdienst (EL RD). Aufgabe der EL RD ist die Organisation von Großschadenslagen mit mehreren Verletzten und Erkrankten in Abstimmung mit der Technischen Einsatzleitung. Der Desinfektor des Eigenbetrieb Rettungsdienst erstellt in Abstimmung mit den Leistungserbringern im Rettungsdienst den Hygieneplan und überwacht in Abstimmung mit dem Qualitätsmanager die Einhaltung der Hygienevorschriften. Dazu gehört auch die jährliche Schulung des im Rettungsdienst tätigen Personals im Rahmen der jährlichen Rettungsdienstfortbildung. Der Service-Point Digitalfunk, der die Umstellung des Sprechfunks und der Alarmierung von analog auf digital als Hauptaufgabe hat, ist ebenfalls im Rettungsdienst angesiedelt. Das BMEZ-Team betreut die Aufschaltung von rechtlich geforderteten Brandmeldeanlagen auf die Empfangseinrichtung in der Zentralen Leitstelle Groß-Gerau Kontakt Fachdienstleitung N. N., E-Mail: rettungsdienst@kreisgg . de Verwaltung Frau Wendland, 06152 989-916 Herr Seewald, 06152 989-920 Frau Wolf, 06152 989-957 Qualitätsmanagement Herr Becker, 06152 989-917 IT-GAZ Herr Rausch, 06152 989-919 Herr Jiwa, 06152 989-922 Ärztlicher Leiter Rettungsdienst Herr Dr. Renth, 06152 989-921 Service-Point Digitalfunk Herr Landau, 06152 989-933 BMEZ-Team 06152 989-909 Betriebsleitung Herr Schmidt, 06152 989-900 stv. Betriebsleitung Frau Mehl, 06152 989-901 Downloadbare Formulare und weitere Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage www.gg112.de .

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06152 989-0
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