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Wirtschaftliche Jugendhilfe

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Sie möchten sich über die Aufgaben der wirtschaftlichen Jugendhilfe informieren? Sofern im Rahmen der sozialpädagogischen Betreuung und erzieherischen Unterstützung der Eltern oder Elternteile wirtschaftliche Hilfe erforderlich wird, obliegt der gesamte Verwaltungsaufwand, wie Kostenübernahme, Heranziehung der Eltern zu Kostenbeteiligungen, Prüfung der Zuständigkeiten, Bescheiderteilungen, Entscheidungen im Widerspruchsverfahren usw. im Verantwortungsbereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe. Kontakt Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau - Kreisjugendamt - Wilhelm-Seipp-Str. 4 64521 Groß-Gerau Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner: Stationäre und teilstationäre Jugendhilfemaßnahmen Bezirke: Mörfelden-Walldorf, Ginsheim-Gustavsburg Frau Lange, 06152 989-827, Fax 06152 989-624 Bezirke: Riedstadt (A-R) Frau Andree, 06152 989-481, Fax 06152 989-624 Bezirke: Raunheim, Kelsterbach, Stockstadt Frau Stork, 06152 989-699, Fax 06152 989-624 Bezirke: Gernsheim, Biebesheim Herr Knetsch, 06152 989-84181, Fax 06152 989-624 Bezirke: Groß-Gerau Frau Gebhardt, 06152 989-84336, Fax 06152 989-624 Bezirke: Trebur, Bischofsheim Frau Masur, 06152 989-84183, Fax 06152 989-624 Bezirk: Büttelborn, Nauheim, Riedstadt (S-Z) Frau Kocis , 06152 989-84182, Fax 06152 989-624 Ambulante Jugendhilfemaßnahmen Herr Kobela, 06152 989-405, Fax 06152 989-624

Aktuelles

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Landesförderung Landesförderung Das Land Hessen bietet jährlich eine Fördermittelpauschale für Familienzentren an. Die Antragstellung ist über den Kreis Groß-Gerau möglich. Für eine Förderung im Jahr 2021 soll der Antrag bis spätestens 31. Oktober 2020 beim Regierungspräsidium Kassel vorliegen. Hier finden Sie weitere Informationen. Kreisförderung Kreisförderung Der Kreis Groß-Gerau stellt jährlich Fördermittel für den Aufbau und die Weiterentwicklung von Familienzentren zur Verfügung. Untenstehend finden Sie nähere Informationen zu den Vergaberichtlinien sowie die Antragsformulare für die Gewährung einer Förderung für Familienzentren. Vergaberichtlinien Fördermittel Kreis Groß-Gerau Antragsunterlagen Fördermittel Kreis Groß-Gerau Kontakt Frau M. Hergenröder Sachgebietsleitung Zimmer C.001 06152 989-84214 kita-planung@kreisgg . de Frau S. Ciccarello Mörfelden-Walldorf, Nauheim Zimmer C.011 06152 989-413 kita-planung@kreisgg . de Frau T. Herzog Kelsterbach, Raunheim Zimmer C.012 06152 989-84356 kita-planung@kreisgg . de Frau C. Rauland Bischofsheim, Ginsheim-Gustavsburg Zimmer C.003 06152 989-793 kita-planung@kreisgg . de Frau I. Studena Gernsheim, Riedstadt, Stockstadt, Biebesheim Zimmer C.012 06152 989-153 kita-planung@kreisgg . de Frau S. Zängler Büttelborn, Groß-Gerau, Trebur Zimmer C.011 06152 989-84361 kita-planung@kreisgg . de

Beratungsstellen

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© fotogestoeber - stock.adobe.com Arbeits- und Qualifizierungsberatung (AQ-Beratung) Arbeits- und Qualifizierungsberatung (AQ-Beratung) Was? Neuzugewanderten erhalten flankierend zu der Teilnahme an einer Sprachfördermaßnahme eine Beratung u.a. zu Themen wie Ausbildung und Arbeit. Die Beratung ist kostenlos. Dauer Die Anzahl der Beratungsgespräche richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Teilnehmenden Dauer eines Beratungsgesprächs: ca. eine Stunde Inhalt Aufzeigen von Anschlussperspektiven nach der Sprachfördermaßnahme berufliche Orientierung Erarbeitung von Bewerbungsunterlagen Suche nach Ausbildungsplätzen und Praktika Ausbildung und ggfls. Studium in Deutschland Anerkennung von Zeugnissen und Abschlüssen mögliche weitere Qualifizierungsmaßnahmen Wer? Aufenthaltsstatus unabhängig vom Aufenthaltsstatus Alter keine Altersbeschränkung Sprachkenntnisse Deutschkenntnisse mindestens Niveau A2+ Wann? Termine nach Vereinbarung Wo? Groß-Gerau (Internationaler Bund, Kreisvolkshochschule Groß-Gerau) Rüsselsheim (vhs Rüsselsheim) Wie? Zugang über die Träger Kontakt Internationaler Bund, Darmstädter Str. 18a, 64521 Groß-Gerau, Frau Rebmann, Tel.: 06152-1876213, E-Mail: Hannah-Sophie.Rebmann@ib . de Frau Thome, Tel.: 06152-1876210, E-Mail: beatrix.thome@ib . de Kreisvolkshochschule Groß-Gerau, Wasserweg 2, 1.Stock, 64521 Groß-Gerau, Frau Gaal, Tel.:06152-1870444, E-Mail: krisztina.gaal@kvhsgg . de Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule, Opel-Altwerk, Rüsselsheim, Frau Visosky, Tel.: 06142-9636122, E-Mail: m.visosky@kultur123ruesselsheim . de Frau Gevorgyan-Rempel, Tel.: 06142- 7965118, E-Mail: s.rempel@kultur123ruesselsheim . de Weiterführende Links AQ-Beratung Internationaler Bund Groß-Gerau AQ-Beratung Kreisvolkshochschule Groß-Gerau AQ-Beratung Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Volkshochschule Ausbildungsberatung der IHK Darmstadt Rhein-Main Neckar Ausbildungsberatung der IHK Darmstadt Rhein-Main Neckar Was? Hilfe bei allen Fragen rund um die Ausbildung und bei generellen Fragen zu Fortbildungen. Inhalt Informationen u.a. zu Vertragsunterlagen, Ausbildungsvergütung, Ausbilderschein, sowie Berichtsheft. Regelmäßiger Besuch der Ausbildungsberater bei Mitgliedsunternehmen in der Region. Austausch mit den Unternehmensleitungen, Ausbilderinnen und Ausbildern. Hilfestellung zur Azubi-Akquise und Fachkräftesicherung für Betriebe, die erstmalig ausbilden wollen. Ausbildungsberater/-innen sind die zentralen Gesprächspartner der Ausbilder und der Auszubildenden. Förderung der Berufsausbildung durch die Beratung der Ausbildenden und Auszubildenden gemäß dem gesetzlichen Auftrag § 76 Berufsbildungsgesetz. Mediation bei Meinungsverschiedenheiten, die nicht mehr innerbetrieblich beigelegt werden können. Wann? Termine nach Vereinbarung Wie? Zugang über den Träger Kontakt IHK Darmstadt Rhein Main Neckar, Team Ausbildungsberatung, Tel.: 06151 871-1186, E-Mail: ausbildungsberater@darmstadt.ihk . de Weiterführende Links Team Ausbildungsberatung der IHK Rhein Main Neckar Ausbildungsberatung der Kreishandwerkerschaft und Innungen im Kreis Groß-Gerau Ausbildungsberatung der Kreishandwerkerschaft und Innungen im Kreis Groß-Gerau Was? Kostenlose Ausbildungsberatung für Auszubildende und Ausbildungsbetriebe aller Gewerke Inhalt Beratung und Information der Betriebe und Ausbilder sowie der Auszubildenden und deren Eltern Im Konfliktfall Mediation zwischen Ausbildendem und Auszubildendem Zusammenarbeit mit betrieblichen und außerbetrieblichen Stellen Nachwuchswerbung Lehrstellenakquisition Kontakt zu Arbeitsämter, Schulen, Behörden, Arbeitskreisen, Wirtschaft, Innungen und Kreishandwerkerschaften Wann? im regelmäßigen Abstand von vier Wochen Termine können auf der Internetseite der Kreishandwerkerschaft und Innungen im Kreis Groß-Gerau eingesehen werden. Wo? in der Geschäftsstelle der Kreishandwerkerschaft und Innungen im Kreis Groß-Gerau, Am Marktplatz 19, 64521 Groß-Gerau Wie? Termine nach Vereinbarung Kontakt Ausbildungsberater der Handwerkskammer Frankfurt-Rhein-Main, Herr Schenkel, Tel.: 069-97172239, E-Mail: schenkel@hwk-rhein-main . de Weiterführende Links Kreishandwerkerschaft Groß-Gerau, Ausbildungsberatung Stellenbörse des Groß-Gerauer Handwerks Beratungsstelle Ausbildung und Arbeit Beratungsstelle Ausbildung und Arbeit Was? Unterstützung, Beratung und Begleitung junger Menschen die die Schule bereits verlassen haben Inhalt Begleitung in allen Fragen der Berufsorientierung Unterstützung bei der individuellen Berufswege- und Bildungsplanung Informationen zur Berufsvorbereitung, Ausbildung und Arbeit Begleitung von Berufs- und Ausbildungsschritten, Praktika Bewerbungshilfen und -training Wer? Aufenthaltsstatus die Beratung ist offen, unabhängig vom Aufenthaltsstatus Alter Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre Sprachkenntnisse Es gibt keine formellen Vorgaben, beraten werden kann nur, wenn eine ausreichende Verständigung möglich ist. Weiteres Die zu beratenden Personen müssen im Kreis Groß-Gerau wohnhaft sein. Wann? jederzeit Wo? Groß-Gerau, Rüsselsheim Wie? Personen aus dem Nordkreis und Rüsselsheim wenden sich an die Beratungsstelle in Rüsselsheim, Personen aus dem Mittel- und Südkreis an die Beratungsstelle in Groß-Gerau. Bitte telefonisch vorab einen Termin vereinbaren. Kontakt Beratungsstelle Ausbildung und Arbeit, Mittel- und Südkreis, Internationaler Bund, Darmstädterstr. 18a, 64521 Groß-Gerau, Fr. Künstler, Tel.: 06152-1876221, E-Mail: bst-gross-gerau@ib . de Fr. Maifat, Tel.: 06152-1876220, E-Mail: bst-gross-gerau@ib . de Beratungsstelle Ausbildung und Arbeit, Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Vhs, Nordkreis und Stadt Rüsselsheim, Kürbisstr. 42, 65428 Rüsselsheim Fr. Britsch, Tel: 06142-7965111, E-Mail: a.britsch@kultur123ruesselsheim.de Weiterführende Links Kreis Groß-Gerau, Übergang Schule-Beruf Beratungsstelle Ausbildung und Arbeit, Internationaler Bund, Mittel- und Südkreis Beratungsstelle Ausbildung und Arbeit, Kultur 123, Stadt Rüsselsheim, Vhs, Nordkreis und Stadt Rüsselsheim Beratungsstelle für Weiterbildung und berufliche Perspektiven Beratungsstelle für Weiterbildung und berufliche Perspektiven Was? Hilfestellung für Menschen in verschiedenen Lebenslagen zu Themen rund um den Einstieg in den Beruf, berufliche Weiterentwicklung und wie man das passende Bildungsangebot findet. Bis zu fünf Gespräche sind kostenfrei möglich. Die Gespräche sind vertraulich. Dauer eine Stunde pro Gespräch Inhalt Beratung /Coaching zu folgenden Themen: Übergang Schule Beruf Fort- und Weiterbildung Individuelle berufliche Planung Veränderungsprozesse Praktische Tipps zur Bewerbung Anerkennung ausländischer Abschlüsse Finanzielle Förderung Wer? Aufenthaltsstatus unabhängig vom Status Alter ab 18 Jahren Sprachkenntnisse Deutschkenntnisse auf Niveau B1 Die Beratung kann auch in Englisch erfolgen Wann? Termine nach Vereinbarung Wo? Termine vor Ort in: Groß-Gerau, Mörfelden-Walldorf, Gernsheim, Wie? Terminvereinbarung mit der Beraterin Frau Petra Ziwes per Mail oder Telefon über den Träger möglich. Aufgrund der aktuellen Lage kann die Beratung auch telefonisch erfolgen. Telefonnummer direkt zur Beraterin Fr. Ziwes: 06152 - 1870105 Kontakt Hessencampus Groß-Gerau - Rüsselsheim, Hauptstraße 1, 64521 Groß-Gerau, Telefon: 06152-18700, E-Mail: info@kvhsgg . de Weiterführende Links Beratungsstelle für Weiterbildung und Berufliche Perspektiven Hessencampus Groß-Gerau-Rüsselsheim: Übersicht über Bildungsberatungen Bundesagentur für Arbeit Bundesagentur für Arbeit Kurzinformation Die Bundesagentur für Arbeit bietet Arbeitssuchenden Informationen zur Orientierung, Beratung, Vermittlung und Förderung hinsichtlich Ausbildung und Arbeit Arbeitgebern steht Beratung sowie Vermittlung von Personen hinsichtlich zu besetzender Ausbildungs- und Arbeitsstellen zur Verfügung. Siehe: Berufliche Qualifizierung > Zuständige Stellen > Bundesagentur für Arbeit Faire Integration - Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen für Geflüchtete und Personen aus Drittstaaten Faire Integration - Beratung zu arbeitsrechtlichen Themen für Geflüchtete und Personen aus Drittstaaten Was? Das IQ Teilprojekt bietet Personen mit Fluchthintergrund und Drittstaatsangehörigen Beratung zu arbeits- und sozialrechtlichen Fragestellungen. Ratsuchende werden über Rechte im Arbeitsverhältnis aufgeklärt und bei Bedarf dabei unterstützt, diese einzufordern. Faire Integration wird im Rahmen des IQ Netzwerks Hessen durch den Europäischen Verein für Wanderarbeiterfragen umgesetzt. Dauer bis 2022 Inhalt Beratung bei Fragen zu Ihren Rechten und Pflichten im Arbeitsverhältnis Unterstützung bei Problemen im Job Klärung von Fragen zum Arbeitsvertrag, zu Arbeitsbedingungen und zur Bezahlung Unterstützung bei Unsicherheiten, ob die Rechte als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer eingehalten wurden. kostenlose und vertrauliche Beratung Die Bratung kann auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch, Dari und Persisch erfolgen. Wer? Aufenthaltsstatus Geflüchtete und Drittstaatsangehörige Alter Unabhängig vom Alter Sprachkenntnisse Je nach Vereinbarung ist eine Beratung auf Deutsch, Englisch, Arabisch, Türkisch, Farsi, Dari, Amharisch und Tigrinya möglich. Weiteres mit bestehendem Arbeitsvertrag, Ausbildungs- oder Praktikumsverhältnis die sich vor Zustandekommen eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses über ihre Rechte als Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer in Deutschland informieren möchten Wann? Termine nach Vereinbarung Wo? In Frankfurt. Bei Bedarf aufsuchende Beratung im Rhein-Main-Gebiet. In Wiesbaden. Wie? Zugang über den Träger Kontakt Frankfurt: Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen e.V. Herr Amer Saikali (Projektleitung und Beratung), Tel.: 069- 40769740, Mob.: 0151 14387968 E-Mail: amer.saikali@emwu . org Frau Ruth Abraha, Mob.: 0160 92513348, E-Mail: ruth.abraha@emwu . org amer.saikali@emwu . org DGB Bildungswerk Bund e.V. Frau Janna Bieker (Support "Faire Integration"), Tel: 069 – 40769739, Mob.: 0151 42369374 E-Mail: janna.bieker@dgb-bildungswerk . de , Wiesbaden: Europäischer Verein für Wanderarbeiterfragen e.V. Herr Amer Saikali (Projektleitung und Beratung), Tel.: 0151 14387968, E-Mail: amer.saikali@emwu . org Weiterführende Links Faire Integration IQ Netzwerk Hessen European Migrant Workers Union Hessencampus Groß-Gerau-Rüsselsheim, Übersicht über Angebote der Bildungsberatung Hessencampus Groß-Gerau-Rüsselsheim, Übersicht über Angebote der Bildungsberatung Kurzinformation Der Hessencampus Groß-Gerau-Rüsselsheim ist ein Netzwerk für lebensbegleitendes Lernen. Auf seiner Homepage bietet der Hessencampus eine Übersicht über die zahlreichen Bildungsberatungsstellen im Kreis Groß-Gerau. Link Homepage des Hessencampus Groß-Gerau - Rüsselsheim, Übersicht über Bildungsberatungsstellen Hessenweite Anerkennungshotline - Telefonische Erstberatung im IQ-Netzwerk Hessen Hessenweite Anerkennungshotline - Telefonische Erstberatung im IQ-Netzwerk Hessen Kurzinformation Telefonische Erstberatung für Personen, die prüfen möchten, ob und wie Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen, wie Hochschul-, oder Berufsabschluss, in Deutschland anerkannt werden können. Außerdem bietet die Hotline Beratung zu möglichen Qualifizierungsoptionen. Siehe: Berufliche Qualifizierung >Anerkennung von Berufsabschlüssen > IQ Netzwerk Hessen - Telefonische Erstberatung durch die hessenweite Anerkennungshotline IDA – In Deutschland Angekommen. Unterstützung für geflüchtete Frauen IDA – In Deutschland Angekommen. Unterstützung für geflüchtete Frauen Was? Individuelle Unterstützung und Stärkung geflüchteter Frauen sowie Gruppenangebote Dauer Bis Ende Mai 2021 Inhalt Individuelle Beratung und Einzelfallunterstützung Weitervermittlung und Begleitung Offene Treffs Fahrrad- und Selbstverteidigungskurse Sprachcafé zur Verbesserung der Deutschkenntnisse (im Rahmen von Deutsch4U) Aktivitäten mit anderen Frauen z.B. Kreativangebote (gestalten, kochen, bewegen etc.) Bewegungsangebot get fit / move / dance Erwerb von Kenntnissen über das Deutsche Bildungs-, Gesundheits- und Kinderbetreuungssystem sowie die Berufswelt * Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie sind momentan nicht alle Angebote in dieser Form umsetzbar. Für genauere Informationen wenden Sie sich gerne an das Frauenzentrum. Wer? Aufenthaltsstatus Geflüchtete Frauen unabhängig vom Aufenthaltsstatus Alter Unabhängig vom Alter Sprachkenntnisse Unabhängig von Deutschsprachkenntnissen Weiteres Alle wöchentlich stattfindenden Angebote können ohne Voranmeldung aufgesucht werden. Wann? Beratung für Frauen mit Fluchthintergrund / offene Sprechstunde immer montags von 10:00 – 12:00 Uhr (keine Voranmeldung notwendig) Offener Treff immer dienstags von 10:00 – 12:00 Uhr (keine Voranmeldung notwendig) Bewegungsangebot get fit/ move/ dance immer donnerstags von 14:30 – 15:30 Uhr (keine Voranmeldung notwendig) Wo? Frauenzentrum e.V., Darmstädter Straße 101, 65428 Rüsselsheim Wie? Zugang über den Träger Kontakt Frauenzentrum e.V., Darmstädter Straße 101, 65428 Rüsselsheim, E-Mail: info@frauenzentrum.de Frau Silke Stolzmann, Tel.: 06142 – 965757, E-Mail: s.stolzmann@frauenzentrum.de Frau Anne Schreiber, Tel.: 06142 – 965757, E-Mail: a.schreiber@frauenzentrum.de Weiterführende Links IDA Frauenzentrum Rüsselsheim Jugendmigrationsdienst Jugendmigrationsdienst Was? Kurzbeschreibung Allgemeine Beratung von jungen Menschen von 12 bis 27 Jahren mit Migrationshintergrund zu allen sie betreffenden Themen. Dauer k.A. Inhalt individuelle Integrationsplanung und -beratung für jungen Menschen mit Migrationshintergrund und Unterstützungsbedarf auch Beratung der Eltern zu dem Schulbesuch und der Ausbildung ihrer Kinder Wer? Aufenthaltsstatus Die Beratung ist unabhängig vom Aufenthaltsstatus offen Alter junge Menschen von 12 bis 27 Jahre Sprachkenntnisse keine formellen Vorgaben, aber beraten werden kann nur, wenn eine ausreichende Verständigung möglich ist Wann? Termine nach Vereinbarung, Wo? Groß-Gerau Wie? Information offener Zugang der Beratung Kontakt Jugendmigrationsdienst Groß-Gerau, Internationaler Bund, Darmstädter Str. 18a, 64521 Groß-Gerau Fr. Weigand, Tel: 06152-18762 14, E-Mail: blerina.weigand@ib . de , Frau Rebmann, Tel.: 06152-1876213, E-Mail: Hannah-Sophie.Rebmann@ib . de Weiterführende Links Jugendmigrationsdienste Jugendmigrationsdienst im Kreis Groß-Gerau Jugendmigrationsdienst Groß-Gerau und Rüsselsheim IB Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau Kurzinformation Das Kommunale Jobcenter nimmt die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) wahr. Dazu gehören die Entscheidung über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, also die Beratung, Vermittlung und Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach dem SGB II hinsichtlich Ausbildung und Arbeit Inhalte Beratung und Vermittlung von jungen Menschen und Erwachsenen in Arbeit oder Ausbildung Beratung von Arbeitgebern Berufsberatung für Personen unter 25 Jahren Unterstützung und Förderung von Eingliederungsmaßnahmen und Qualifizierungsangeboten Siehe: Berufliche Qualifizierung > Zuständige Stellen > Kommunales Jobcenter Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Fachstelle Neuzugewanderte Kommunales Jobcenter Kreis Groß-Gerau, Fachstelle Neuzugewanderte Kurzinformation rechtskreisübergreifende Fachstelle zentrale Beratungsstelle im Bereich Neuzugewanderte und Arbeit Orientierung und Beratung hinsichtlich Ausbildung und Arbeit Siehe: Berufliche Qualifizierung > Zuständige Stellen > Kommunales Jobcenter, Fachstelle Neuzugewanderte Migrationsberatungsstelle für Erwachsene Migrationsberatungsstelle für Erwachsene Was? Individuelle und gezielte Förderung, Steuerung und Begleitung des Integrationsprozesses erwachsener Zugewanderter. Inhalt Unterstützung bei aufenthaltsrechtlichen Fragen und Problemen z.B. Familienzusammenführungen Orientierungshilfe für Neuzugewanderte / Integrationsförderung Beratung und Unterstützung zur Anerkennung von im Ausland erworbener Abschlüsse Beratung bei Fragen zu Schule, Studium, Ausbildung und Beruf Informationen zu Deutsch- und Integrationskursen, Unterstützung bei schulischer und beruflicher Qualifizierung Allgemeine Lebensberatung und Beratung z.B. zu Sozialleistungen. Alternativ stehen Ihnen die allgemeinen Lebensberatungsstellen der Träger zur Verfügung. Wer? Aufenthaltsstatus Migrantinnen und Migranten mit Aufenthaltspapieren Alter älter als 27 Jahre Wann? Termine nach Vereinbarung AWO: Sprechzeiten: donnerstags 14 bis 17 Uhr Bahnhofstraße 23, Sprechzeiten: montags 9 bis 12 und donnerstags 14 bis 17 Uhr Bahnhofstraße 22 Caritaszentrum in Rüsselheim: individuelle Terminvergabe; Außensprechstunde in Ginsheim-Gustavsburg ohne Terminvereinbarung, Pestalozzistraße 10 (3.OG), freitags von 10:00 - 11:30 Uhr Diakonisches Werk Groß-Gerau: offene Sprechstunde: Donnerstags 14:00 - 16:00 ansonsten nur nach Terminvergabe Wo? Groß-Gerau Rüsselsheim Ginsheim-Gustavsburg Wie? Terminvereinbarung über die Träger Kontakt AWO Migrationsberatung Kreis Groß-Gerau, Bahnhofstraße 22, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142 4091413, Bahnhofstraße 23, 65428 Rüsselsheim, Tel.: 06142 1624884, E-Mail: ruesselsheim.mbe@awo-hs . org Migrationsberatungsstelle Caritasverband Offenbach/Main e.V. – Außenstelle Rüsselsheim, Caritas Zentrum Dicker Busch, Virchowstraße 23, 65428 Rüsselsheim Herr Jung, Telefon: 06142-40967421 oder 0152-09291531 E-Mail: Alexander.Jung@cv-offenbach . de Migrationsberatungsstelle (MBE) Diakonisches Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim, Danziger Straße 6c, 64521 Groß-Gerau Frau Koschel, Telefon: 0176-16804233, E-Mail: nora.koschel@dw-kreisgg . de Migrationsberatung für Erwachsene, Landsmannschaft der Deutschen aus Russland, Am Marktplatz 16 (2. OG rechts), 64521 Groß-Gerau Frau Roy, Tel.: 06152-9789682, E-Mail: j.roy@lmdr.de , Frau Starkloff, Tel.: 06152-9789682, E-Mail: l.starkloff@lmdr.de Weiterführende Links AWO Migrationsberatung für Erwachsene Diakonie Migrationsberatung für Erwachsene LmDR Migrationsberatung für Erwachsene BMI Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer Förderrichtlinie zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE) Mobile Anerkennungsberatung – MoAB im IQ Netzwerk Hessen Mobile Anerkennungsberatung – MoAB im IQ Netzwerk Hessen Kurzinformation Als Teil der Anerkennungsberatung im IQ Netzwerk Hessen bietet MoAB persönliche, kostenfreie Beratung am Standort Rüsselsheim für Personen, die prüfen möchten, ob und wie Ihre im Ausland erworbenen Qualifikationen, wie Berufs-, oder Hochschulabschluss, in Deutschland anerkannt werden können. Siehe: Berufliche Qualifizierung > Anerkennung von Berufsabschlüssen > IQ Netzwerk Hessen - Mobile Anerkennungsberatung (MoAB) Willkommenslotsen: Integrationsberatung für kleinere und mittlere Unternehmen Willkommenslotsen: Integrationsberatung für kleinere und mittlere Unternehmen Was? Beratung von Unternehmen hinsichtlich der Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt Inhalt Informationen zu Bleibeperspektiven und Arbeitserlaubnis. Klärung von Fördermöglichkeiten, rechtlichen Rahmenbedingungen und Hilfe bei der Bewältigung von Bürokratie und Formalitäten. Unterstützung bei allen Fragen zum begleitenden Spracherwerb und bei der Suche nach passenden Sprachkursangeboten. Vermittlung von Kontakten zur Abklärung vorhandener Abschlüsse oder Qualifikationen, des Sprachstands und kultureller Besonderheiten. Tipps und Ratschläge zur Unterstützung des Integrationsprozesses. Beratung bei aufkommenden Problemen oder Konflikten hinsichtlich der betrieblichen und sozialen Integration. Wer? Privatrechtlich organisierte Unternehmen Wann? Termine nach Vereinbarung Wo? Frankfurt am Main Wie? Zugang über den Träger Kontakt Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft e. V., Lurgiallee 6 – 8, 60439 Frankfurt am Main Integrationsberaterin/Willkommenslotsin Rhein-Main Gebiet: Frau Wörner, Tel.: 069-951035342, E-Mail: woerner.gabriele@bwhw . de Integrationsberater/Willkommenslotse Südhessen: Herr Walther, Tel.: 069-951035348, E-Mail: walther.timo@bwhw . de Weiterführende Links BWHW Willkommenslotsen

Kontakte

Relevanz:
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Frau Scherer Sachgebietsleiterin Zimmer 145 06152 989-263 Frau Wenner Sachbearbeiterin Zimmer 146 06152 989-375 Frau Reil Sachbearbeiterin Zimmer 148 06152 989-345 Frau Edler Sachbearbeiterin Zimmer 148 06152 989-316 Herr Stange Sachbearbeiter Zimmer 147 06152 989-314 Frau Graf Außendienstmitarbeiterin/ Sachbearbeiterin Zimmer 147 06152 989-605 Fax 06152 989-697 eMail: jagdwaffen@kreisgg . de Montag:|08:00 Uhr - 12:00 Uhr Dienstag:|08:00 Uhr - 12:00 Uhr Mittwoch:|14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag:|08:00 Uhr - 12:00 Uhr Freitag:|08.00 Uhr - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich. Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.

Allgemeiner Brandschutz

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Sachgebiete Koordination Geschäftsstelle des Fachbereichs Gefahrenabwehr Büro des Kreisbrandinspektors Staatliche und Verbands-Ehrungen im Brand- und Katastrophenschutz Prozess: Technische Prüfungen nach den Unfallverhütungsvorschriften Flottenmanagement des Fachbereiches sowie des Eigenbetriebes Rettungsdienst Inventarisierung im Fachbereich Bündelung der Digitalisierung im Fachbereich Kreisausbildung der Feuerwehren Umsetzung der Vorgaben für die Feuerwehr-Ausbildung Organisation der Feuerwehr-Lehrgänge auf Kreisebene Organisation der Übungen auf der Kreisatemschutzstrecke Organisation von Seminaren und Ausbildungsveranstaltungen Vorbereitung von Sonderveranstaltungen und Dienstbesprechungen Organisation des Kreisschulungs- und Ausbildungs-Zentrums der Feuerwehren Finanzen und Feuerwehrschulen/-Institute Budget-Verwaltung der Produktgruppe Gefahrenabwehr Mittelplanung/-anmeldung für den Haushalt sowie Rechnungswesen Beschluss-Vorlagen und Vergabe-Berichte Kontierungen für den Fachbereich sowie Wahrung von Anlagevermögen Beschaffung von Dienstkleidung, Büro- und Sachausstattung Anmeldung von Lehrgangsteilnehmern an der HLFS Vorprüfung und Anerkennung der Qualifikation von Feuerwehr-Führungskräften Priorisierung und Zuweisung von Lehrgangsplätzen an den Schulen/Instituten Sonderaufträge Elektronische Aktenführung im Vorbeugenden Brandschutz Aufgaben nach Weisung der Fachbereichsleitung Kontakt Fachdienstleitung Frau Mehl, 06152 989-901 SG Koordination Frau Volz, 06152 989-902 SG Finanzen und Landesfeuerwehrschule Frau Ganter, 06152 989-903 SG Feuerwehrausbildung und Kreisschulungszentrum Frau Poliseno, 06152 989-910 E-Mail: kreisausbildung@kreisgg . de E-Mail: gefahrenabwehr@kreisgg . de Weitere Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage www.gg112.de

Schwangerschaftskonflikt

Relevanz:
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Schwangerschaftskonfliktberatung Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens. Obwohl es sich um eine Pflichtberatung handelt, kann eine gemeinsame Beleuchtung der persönlichen Lebenssituation und der Unterstützungsmöglichkeiten sehr hilfreich sein. Nach diesem Gespräch trifft die Frau allein die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft. Auf dieser Seite finden Sie Informationen zu rechtlichen Vorgaben, Beratungsstellen und Fristen. Das Wichtigste in Kürze Das Wichtigste in Kürze Benötigte Unterlagen Personalausweis oder Reisepass (zur Ausstellung der Bescheinigung). Besonderheiten Die Schwangere hat ein Recht darauf, innerhalb von drei Tagen einen Beratungstermin zu erhalten. Eine anonyme Beratung ist möglich. Ein/e Dolmetscher*in kann kostenfrei für die Beratung organisiert werden. Von der Beratungspflicht ausgenommen sind Frauen, die auf Grundlage einer medizinischen oder kriminologischen Indikation einen Schwangerschaftsabbruch durchführen lassen. Hierfür wird ein ärztliches Attest benötigt. Die Beratungsstellen bieten aber natürlich auch diesen Frauen ihre Hilfe an. Informationen zur Beratung Informationen zur Beratung Warum muss ich zur Beratung? Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens und dazu, Sie im Falle einer ungeplanten Schwangerschaft in die Lage zu versetzen, nach gründlicher Abwägung aller Aspekte eine verantwortungsvolle und gewissenhafte Entscheidung zu treffen. Zwar handelt es sich um eine Pflichtberatung, trotzdem wird jedoch Ihre persönliche Lebenssituation im Mittelpunkt stehen. Die Beratung soll zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und bei der Lösung von Problemen und Lebensumständen unterstützen, um Ihnen Perspektiven für ein Leben mit dem Kind aufzuzeigen. In einer vertrauensvollen Atmosphäre können Sie über Ihre Probleme, Ängste und Zweifel sprechen und es werden Ihnen Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt. Sie erhalten auf Wunsch zum Beispiel Informationen über für Sie in Betracht kommende finanzielle und soziale Hilfen. Eine unabhängige, vertrauliche Beratung kann eine große Hilfe sein. Die Beratung ist ergebnisoffen. Nach dem Gespräch treffen Sie selbst allein die Entscheidung für oder gegen eine Schwangerschaft. Eine Beratung ist auch anonym möglich, eine telefonische Anmeldung in der Beratungsstelle ist erforderlich. Das Gespräch dauert etwa eine Stunde und ist kostenfrei. Beratungsinhalte Rechtlicher Rahmen der Schwangerschaftskonfliktberatung Informationen zu gesetzlichen Leistungen und Hilfen für Schwangere und Familien Informationen zu Adoption und Pflegschaft vertrauliche oder anonyme Geburt Familienplanung Informationen zum Schwangerschaftsabbruch Nachbetreuung nach einem Schwangerschaftsabbruch Rechtliche Grundlagen Mit dem Nachweis über eine Beratung in einer staatlich anerkannten Beratungsstelle für Schwangerschaftsfragen ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich, wenn die 12. Schwangerschaftswoche noch nicht überschritten ist, die Frau den Abbruch verlangt und zwischen dem Beratungsgespräch und dem Schwangerschaftsabbruch mindestens drei Tage liegen. §§ 218, 219 StGB und §§ 5, 6 Schwangerschaftskonfliktgesetz (SchKG) Beratungsstellen im Kreis Groß-Gerau Beratungsstellen im Kreis Groß-Gerau pro familia Rüsselsheim Lahnstr. 30 65428 Rüsselsheim am Main Telefon: 06142 12142 Fax: 06142 15565 Email: ruesselsheim@profamilia . de Diakonisches Werk Groß-Gerau/Rüsselsheim Beratungszentrum Danziger Strasse 6c 64521 Groß-Gerau Tel.: 06152 1726810 Mail: info@dw-kreisgg.de Muss ich mich ärztlich untersuchen lassen? Muss ich mich ärztlich untersuchen lassen? Auch wenn Sie darüber nachdenken, die Schwangerschaft abzubrechen, muss diese ärztlich festgestellt werden. Die Ultraschalluntersuchung dokumentiert, seit wann Sie schwanger sind. Da in Deutschland nur bis zur 12. Schwangerschaftswoche ein Abbruch vorgenommen werden darf, ist diese ärztliche Feststellung besonders wichtig. Der beste Zeitpunkt für eine ärztliche Untersuchung ist rund eine Woche nach Ausbleiben der Regel. Zu diesem Zeitpunkt kann man im Ultraschall eine Schwangerschaft erkennen und Sie haben so noch gnügend Zeit, zu einer Entscheidung zu kommen. Informationen für minderjährige Schwangere Informationen für minderjährige Schwangere Wenn Du noch nicht volljährig bist, kannst Du trotzdem auch ohne Einwilligung Deiner Eltern Dich ärztlich untersuchen lassen, die Schwangerschaft feststellen lassen, die gesetzlich vorgeschriebene Beratung über mögliche Hilfen in Anspruch nehmen und eine Indikation zum Schwangerschaftsabbruch erhalten. Die ärztliche Schweigepflicht gilt auch gegenüber Deinen Eltern oder anderen Sorgeberechtigten - Gleiches gilt für die Beratungsstellen. Viele Jugendliche haben Angst vor der Reaktion ihrer Eltern und verheimlichen daher die Schwangerschaft. Auch darüber kann und soll in der Beratung gesprochen werden. Möchtest Du aber dennoch ohne Wissen und Einverständnis Deiner Eltern oder anderer Sorgeberechtigter Deine Schwangerschaft abbrechen, so muss sich Deine behandelnde Ärztin/Dein behandelnder Arzt im Gespräch darüber vergewissern, ob Du „einsichts- und urteilsfähig“ bist. Das heißt: Die Ärztin/der Arzt beurteilt, ob Du die Tragweite des Eingriffs verstehst und Dich verantwortlich dafür oder dagegen entscheiden kannst. In jedem Fall aber gilt, dass keine Frau und kein Mädchen gegen ihren Willen zu einem Abbruch der Schwangerschaft gezwungen werden darf, egal wie jung oder alt sie ist! Männer im Schwangerschaftskonflikt Männer im Schwangerschaftskonflikt Wenn Ihre Partnerin ungeplant schwanger geworden ist, so müssen auch Sie sich mit der neuen Situation auseinandersetzen. Sie werden sich fragen müssen, welche Perspektive Ihre Partnerschaft hat, und ob es für Sie vorstellbar ist, in Ihrer jetzigen Lebenssituation mit Ihrer Partnerin ein Kind zu bekommen. Ihre Gefühle können dabei von Freude und Stolz bis hin zu totaler Ablehnung der Schwangerschaft und dem Wunsch nach Rückzug reichen. Leider ist es nicht immer möglich, eine gemeinsame Entscheidung zu treffen. Wie können und wollen Sie sich verhalten, wenn Ihre Partnerin eine andere Entscheidung trifft als die, die Sie sich wünschen? Welche Rechte und Pflichten haben Sie gegenüber der Frau und möglicherweise dem Kind? Die Auseinandersetzung mit den Folgen der ungeplanten Schwangerschaft kann Ihre Partnerschaft bereichern, sie kann sie aber auch schwer belasten. Professionelle Beratung kann Ihnen bei der Bewältigung dieser Krise behilflich sein. Sie können sich hierzu - mit Ihrer Partnerin oder alleine - ebenfalls an die auf dieser Website aufgeführten Beratungsstellen wenden. Kontakt Büro für Frauen und Chancengleichheit Büroleitung Judith Kolbe 06152 989 332 Simone Anthes 06152 989 563 Ava Hill 06152 989 84369 Geschäftsstelle Silvia Jancke 06152 989 630 bfc@kreisgg . de Interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte Daniela Kolb 06152 989 338 Alina Bonsen 06152 989 774 frauenbeauftragte@kreisgg . de

Tierseuchenbekämpfung und Tierkörperbeseitigung

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Überwachung von Tierbeständen und tierischen Erzeugnissen Durchführungsmaßnahmen (Impfmaßnahmen und Intracutantests, Quarantänemaßnahmen, Sperrmaßnahmen, Tötungsmaßnahmen) Probennahmen Ein- und Ausfuhruntersuchungen Untersuchung von Tieren und tierischen Erzeugnissen für die Aus- und Einfuhr (inklusive Gesundheitszertifikaten) Krisenmanagement Betreiben des örtlichen Krisenzentrums Epidemiologische Maßnahmen Organisation der Bekämpfungsmaßnahmen Tierkörperbeseitigung Überwachung der Tierkörperbeseitigung Transportüberwachung inkl. Sammelstellen Überwachung der Sonderanlagen inkl. Tierfriedhöfe Vollzug Beratung Verwaltungsverfahren Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren Kontakt Fachbereichsleiter Herr Dr. C. Schulze Amtstierärztin Frau Dr. K. Stein amtl. Tierärztin Frau C. Goepel Geschäftszimmer Frau E. Altieri 06152 989-427 Frau J. Leverenz 06152 989-643 Fax: 06152 989-108 veterinaeramt@kreisgg . de Termine nach Vereinbarung

Tiergesundheitsschutz

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Kontrolle der Haltung und des Umgangs mit landwirtschaftlichen Nutztieren Kontrolle der Haltung und des Umgangs mit Tieren in Zirkusbetrieben, Zoos, Tierheimen und ähnlichen Einrichtungen Kontrolle der Haltungseinrichtungen und des Umgangs mit Tieren in Schlachtstätten Kontrolle der Haltung und des Umgangs mit Haus- und Heimtieren Kontrolle der vorübergehenden Unterbringung u. d. Umgangs mit Tieren auf Börsen, Sportveranstaltungen und Ausstellungen Kontrolle der Ausbildung von Tieren Kontrolle des Tötens von Tieren Kontrolle von Tiertransporten Kontrolle der Versuchstierhaltungen Tierzucht Veterinärhygienische Überwachung der Besamungsstationen Vollzug Beratung Verwaltungsverfahren Ordnungswidrigkeits- und Strafverfahren Gutachten Kontakt Fachbereichsleiter Herr Dr. C. Schulze Amtstierärztin Frau Dr. K. Stein amtl. Tierärztin Frau C. Goepel Geschäftszimmer Frau E. Altieri 06152 989-427 Frau J. Leverenz 06152 989-643 Fax: 06152 989-108 veterinaeramt@kreisgg . de Termine nach Vereinbarung

Tierschutz und Veterinärwesen

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Der amtstierärztliche Dienst hat das Ziel, durch Gesunderhaltung unserer Nutztierbestände (hier duch die Tierseuchenbekämpfung) u.a. auch die Gesundheit der Menschen (z.B. vor übertragbaren Krankheiten wie Tuberkulose) zu schützen und im Sinne des Verbraucherschutzes für gesunde Nahrungsmittel (z.B. durch Fleischhygiene) und allgemein unbedenkliche Lebensmittel (durch die Lebensmittelüberwachung) zu sorgen. Die Tierarzneimittelüberwachung soll z.B. eine ungewollte Zufuhr von Arzneimittelrückständen an den Menschen verhindern helfen und dient so ebenfalls dem Verbraucherschutz. Eine tierschutzgerechte Haltung von Heim- und Nutztieren dient gleichfalls der Allgemeinheit im Sinne eines ethischen Konsenses. Kontakt Fachbereichsleiter Herr Dr. C. Schulze Amtstierärztin Frau Dr. K. Stein amtl. Tierärztin Frau C. Goepel Geschäftszimmer Frau E. Altieri 06152 989-427 Frau J. Leverenz 06152 989-643 Fax: 06152 989-108 veterinaeramt@kreisgg . de Termine nach Vereinbarung

Fachbereich Gesundheit

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Gesundheit ist das höchste Gut jedes Menschen. Sie zu schützen ist nicht nur eine persönliche, sondern ebenso eine gesellschaftliche Aufgabe. Die Versorgung der Menschen mit allen medizinisch notwendigen Leistungen ist daher zentrales Ziel unseres Gesundheitswesens. Das deutsche Gesundheitswesen ruht auf drei Säulen: ambulante medizinische Versorgung stationäre medizinische Versorgung Öffentlicher Gesundheitsdienst (Gesundheitsamt) Kontakt Fachbereichsleitung Frau Dr. A. Carstens 06152 989-210 Gesundheitsamt@kreisgg . de Geschäftszimmer Fachbereichsleitung/ Heilpraktikerüberprüfungen Frau C. Da Silva 06152 989-211 c.dasilva@kreisgg . de Verwaltungsleitung Frau A. Ritter 06152 989-220 Gesundheitsamt@kreisgg . de Geschäftszimmer/Verwaltungsleitung Frau A. Schröder 06152 989-139 a.schroeder@kreisgg . de FAX: 06152 989-348

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