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Links zu Behörden, Gesetzen und Kommunen

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Behörden und Verbände Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Hessische Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) Hessisches Statistisches Landesamt Informationen der Hessischen Landesregierung Landesplanungsportal Hessen Landesamt für Denkmalpflege Hessen Regierungspräsidium Darmstadt, Bau- und Wohnungswesen Hessenrecht, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen Grundwasser Online Planungsverband Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen Ingenieurkammer Hessen Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Erlasse Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundesrechts , wie beispielsweise Bundes-Immissionsschutzgesetz (BimSchG) Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Baugesetzbuch (BauGB) Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (BauNVO) finden Sie unter https://www.gesetze-im-internet.de/ Gesetze und Rechtsverordnungen des Landesrechts , wie beispielsweise Hessische Bauordnung (HBO) Hessisches Denkmalschutzgesetz (HDSchG) finden Sie unter https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/search Örtliche Satzungen wie Stellplatzsatzungen oder Gestaltungssatzungen finden Sie auf der Homepage der jeweiligen Stadt/Gemeinde. Städte und Gemeinden

Mit allen Sinnen genießen

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Im Kreis Groß-Gerau lässt es sich gut schlemmen und feiern. Ob die Weinfeste in Groß-Gerau und Rüsselsheim, das Fischerfest in Gernsheim am jeweils ersten Augustwochenende, das Kelterfest am Hofgut Guntershausen am dritten Wochenende im September, der Kreisbauernmarkt am Erntedanksonntag oder das Altrheinfest in Ginsheim im Frühsommer – die Auswahl ist groß. Ein Höhepunkt im jährlichen Reigen sind die Spargeltage Gerauer Land, die traditionell im April mit der Spargelgala eröffnet werden. Spargeltage Gerauer Land Spargeltage Gerauer Land Königliches Gemüse zum Genießen Spargeltage nach zwei Jahren Pause wieder am Start Alle aktuellen Informationen finden sich auf der Internetseite www.spargeltage.de Hier unsere Pressemitteilung zum Start der Spargeltage Gerauer Land 2022 im April: Spargeltage sind wieder da KREIS GROSS-GERAU – Die Spargeltage Gerauer Land sind seit 25 Jahren ein Begriff und ein Markenzeichen des Kreises Groß-Gerau. Darauf wies Kreiskulturbüroleiter Jochen Melchior im Hotel Monika in Büttelborn hin, wo kurz nach Ostern die neue Broschüre der Spargeltage und die neue Homepage zur Veranstaltung präsentiert wurden. Das Programm der Spargeltage Gerauer Land vom 19. April bis 24. Juni 2022 ist stark abgespeckt, es gab auch keine Spargelgala zum Auftakt (sie ist für 2023 wieder eingeplant). Aber die Organisatoren möchten ein Zeichen setzen und signalisieren: Es geht weiter nach der coronabedingten Zwangspause in den vergangenen zwei Jahren! Bei der Präsentation zugegen waren für den Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) Gastgeber Holger Gries vom Hotel Monika sowie Christine Friedrich, die aktuelle Spargelkönigin Jana D’Addona aus Büttelborn, für den Regionalbauernverband Jörg Hirsch vom Spargel- und Erdbeerhof Hirsch in Trebur sowie Sparkassendirektor Norbert Kleinle als Vertreter eines der Hauptsponsoren, der Sparkassen-Stiftung Groß-Gerau. Alle Anwesenden bedauerten, dass die üblichen Veranstaltungen, die Spargelgenuss mit Kulturerlebnis verbinden, angesichts der Pandemielage fehlen, weil sie nicht verbindlich geplant werden konnten. Fest auf dem Programm steht aber die Abschlussveranstaltung am 24. Juni um 20.30 Uhr mit dem Chansonier und Liedermacher Marcel Adam im Café Extra in Büttelborn. Auch ist es möglich, dass noch der ein oder andere spontan initiierte Termin in den nächsten Wochen hinzukommt – und dann natürlich entsprechend beworben wird. Was sich in der in einer Auflage von 7500 Stück herausgebrachten Broschüre – die ab dem kommenden Jahr in neuem Format und neuer Aufmachung erscheinen soll – aber wie gewohnt findet, sind die teilnehmenden Spargelbetriebe, Hotels und Restaurants (darunter auch einige neue), Hinweise auf die Büttelborner Spargelkerb, auf besondere Menüs und auf die Spargelradrouten im Kreisgebiet. Zudem gibt es Rezepte zum Nachkochen. Auch auf der neu gestalteten Homepage finden sich diese Inhalte: Spargelrouten, Rezepte, eine Übersicht über die bisherigen Spargelköniginnen und die Rubriken Kaufen, Erleben, Genießen. All dies soll mit dazu beitragen, die Lust auf Spargel zu wecken und darauf, sich angenehmen Dingen im Leben zu widmen. Dabei noch heimische Betriebe zu unterstützen, macht die Sache umso besser. „Es ist schön, dass wir wieder an den Start gehen können mit den Spargeltagen“, sagte denn auch Holger Gries. Auch wenn die Lage für die Gastronomie durch Corona, steigende Preise und Personalengpässe immer noch schwierig sei, gebe es auch Ermutigendes. „Das Wetter passt, es gibt bereits guten Spargel“, so Holger Gries und Jörg Hirsch: „Qualität und Geschmack sind prima“. Auch die Spargelkönigin – die in dieser Rolle ihrer Mutter und ihrer Tante nachfolgt – freute sich darüber, „dass wir schon seit einiger Zeit wieder leckeren Spargel essen können“. Nun hoffen die Organisatoren der Spargeltage darauf, dass die Menschen im Kreis die Angebote vor ihrer Haustür rege nutzen. Kreisbauernmarkt Kreisbauernmarkt ist immer am Erntedank-Sonntag. Seit 1998 organisieren Regionalbauernverband und Bezirkslandfrauen in Zusammenarbeit mit der Stadt und dem Gewerbeverein Groß-Gerau sowie der Kreisverwaltung das große Treffen der Direktvermarkter auf dem Groß-Gerauer Sandböhlplatz. Es sind stets um die 30 Aussteller, die zusammenkommen und ihre in der Region produzierten Erzeugnisse anbieten. Höchste Qualität, größtmögliche Frische, faire Preise – wer nach regionalen und saisonalen Spezialitäten sucht, kommt beim Bauernmarkt auf seine Kosten. Link zum Regionalbauernverband: https://www.agrarpower.de/ Direktvermarkter Direktvermarkter <link file:32174>Broschüre Hofläden im Kreis Groß-Gerau www.hofladen-bauernladen.info Einkaufsführer | Ökomodell-Land Hessen (oekomodellregionen-hessen.de) Gastronomie Gastronomie Im Kreis Groß-Gerau gibt es zahlreiche Möglichkeiten, lecker und gut zu essen. Aus der Vielzahl gastronomischer Angebote nennen wir hier eine Auswahl. Dabei handelt es sich um Gaststätten, die auch Partner bei den Spargeltagen Gerauer Land sind oder waren. Bischofsheim: Ausbildungsrestaurant Ratsstube Bischofsheim Schulstraße 51 65474 Bischofsheim Tel.: 06144 330889 E-Mail: info@restaurant-ratsstube . de Internet: www.restaurant-ratsstube.de Öffnungszeiten: Mo. - Fr. u. Sonntag 11:30 - 15:00 Uhr Mittwoch - Freitag 17:30 - 22:30 Uhr Büttelborn: Hotel-Restaurant Monika Im Mehlsee 1 - 5, an der B 42 64572 Büttelborn Telefon: 06152 1810 E-Mail: info@hotelmonika . de Internet: www.hotelmonika.de Öffnungszeiten: Montag - Freitag 10:00 - 23:00 Uhr Sonntag 11:00 - 14:00 Uhr Volkshaus Büttelborn, "Restaurant Split " Mainzer Straße 85 64572 Büttelborn Tel.: 06152 55858 Internet: www.buettelborn-volkshaus.de Öffnungszeiten: Dienstag - Freitag 11:30 - 14:30 Uhr und 17:30 - 23:00 Uhr Samstag 17:30 - 23:00 Uhr Sonn- und Feiertag 11:30 - 14:30 Uhr und 17:30 - 23:00 Uhr Gernsheim: Restaurant "Rheingold" Schifferstraße 2 64579 Gernsheim Telefon: 06258 94900 E-Mail: info@hotel-rheingold . de Internet: www.hotel-rheingold.de Öffnungszeiten: Dienstag - Sonntag ab 11:30 Uhr Ginsheim-Gustavsburg: Rheinischer Hof Schäfer Hauptstraße 51 65462 Ginsheim Telefon: 06144 935400 E-Mail: Info@schaefer-hotel . de Internet: www.schaefer-hotel.de Öffnungszeiten: Mo., Do. und Sa. 17:00 - 22:00 Uhr Sonntag & Feiertag 11:00 - 14:00 Uhr Hotel-Weinhaus Wiedemann Frankfurter Straße 31 65462 Ginsheim Telefon: 06144 93550 E-Mail: info@hotel-weinhaus-wiedemann . de Internet: www.hotel-weinhaus-wiedemann.de Öffnungszeiten: täglich 11:30 - 22:00 Uhr Hotel-Restaurant „Zum Ratskeller“ Hauptstraße 27 65462 Ginsheim Tel.: 06144 2151 E-Mail: info@ratskeller-ginsheim . de Internet: www.ratskeller-ginsheim.de Öffnungszeiten: Montag - Freitag 11:00 - 14:00 Uhr und 17:00 - 23:00 Uhr Samstag 16:00 - 23:00 Uhr "Altrhein Schänke" Mainzer Straße 51 65462 Ginsheim Telefon: 06144 31119 E-Mail: schneider@altrheinschaenke . info Internet: www.altrheinschaenke.info Öffnungszeiten: täglich 10:30 - 14:00 Uhr und 17:00 - 24:00 Uhr Groß-Gerau: Hotel Adler GmbH Frankfurter Straße 11 64521 Groß-Gerau Telefon: 06152 8090 E-Mail: rezeption@hotel-adler-gg . de Internet: www.hotel-adler-gg.de Öffnungszeiten: Montag 18:00 - 22:00 Uhr Dienstag - Samstag 12:00 - 14:00 Uhr und 18:00 - 22:00 Uhr Sonntag 12:00 - 14:00 Uhr Lionslive Catering An der Pforte 3 64521 Groß-Gerau / Wallerstädten Telefon: 06152 57303 Internet: www.lionslive.de www.facebook.com/LionsLive Öffnungszeiten: Mittwoch - Sonntag ab 17:00 Uhr Restaurant „Zum Löwen“ An der Pforte 3 64521 Groß-Gerau / Wallerstädten Tel.: 06152 57303 Volker@zum-loewen-in-wallerstaedten . de www.zum-loewen-in-wallerstaedten.de Mörfelden-Walldorf: Ristorante Pasticceria Ciao Aschaffenburger Str. 14 -18 64546 Mörfelden-Walldorf Tel.: 06105 6565 ciao.walldorf@t-online . de www.ciao-walldorf.de Öffnungszeiten: Montag – Freitag 12:00 - 14:30 Uhr und 17:30 - 22:30 Uhr Zur Platane Platanenallee 49 64546 Mörfelden-Walldorf Tel.: 06105 4088676 E-Mail: info@zur-platane . de Internet: www.zur-platane.de Öffnungszeiten: Montag - Freitag 11:00 - 14:30 Uhr und 17:30 - 23:00 Uhr Samstag 17:30 - 23:00 Uhr Rüsselsheim: Weinhaus Schaab Louis Ludwigstraße 23 65428 Rüsselsheim Tel.: 06142 13248 E-Mail: schaab-louis@t-online . de Internet: www.schaab-louis.de Öffnungszeiten: Montag - Samstag 17:00 - 24:00 Uhr Trebur: Hotel-Restaurant "Zum Erker" Hauptstraße 1 65468 Trebur Telefon: 06147 91480 E-Mail: info@zum-erker . de Internet: www.zum-erker.de Öffnungszeiten: Montag 17:00 - 22:00 Uhr Dienstag - Samstag 11:00 - 14:00 Uhr und 17:00 - 22:00 Uhr Feste Feste Im Kreis Groß-Gerau ist man feierfreudig. Die Auswahl an Festivitäten ist groß. Exemplarisch sind hier einige Besuchermagneten aufgeführt. Altrheinfest Ginsheim: https://www.altrheinfest.de/ Burgfest Gustavsburg: https://burgfest-gustavsburg.de/ Fischerfest Gernsheim: Das 70. Rheinische Fischerfest, nach dem Zweiten Weltkrieg aus einer Versöhnungsfeier von Fischern in Gernsheim hervorgegangen, ist im Jahr 2018 über die Bühne gegangen. Nun sollen mindestens weitere 70 Feiern folgen. Ein wunderbares langes Wochenende über finden die Besucher Anfang August beim großen Volksfest am Rhein viele Möglichkeiten der Unterhaltung bei Musik, Essen und Trinken: ob in den Festzelten und an den anderen Treffpunkten, bei den Feuerwerken, beim Fischerstechen, auf der Ausstellermeile oder in den Fahrgeschäften der Schausteller. www.rheinisches-fischerfest.de Frühlingserwachen Groß-Gerau: https://www.gross-gerau.de/Freizeit-Kultur/Veranstaltungen/Feste-M%C3%A4rkte/Fr%C3%BChlingserwachen Frühlingsfest und Kelterfest Hofgut Guntershausen: http://hofgut-guntershausen.de/ Kelsterbacher Altstadtfest: https://www.kelsterbach.de/rathaus-verwaltung/verwaltung/aemter-und-abteilungen/kultur-sport-vereinsarbeit/veranstaltungen/altstadtfest/ Spargelsonntag und Rieslingsonntag Rüsselsheim:http://www.treffpunkt-innenstadt.de/ Volk im Schloss: volk-im-schloss.de Weihnachtsmärkte: Informationen über die Homepages der Kommunen Weinfest Groß-Gerau: https://www.gross-gerau.de/Freizeit-Kultur/Veranstaltungen/Veranstaltungskalender Weinfest Rüsselsheim: https://ruesselsheimer-weinfest.de/ Nacht der Sinne in Groß-Gerau Nacht der Sinne in Groß-Gerau Der lange Einkaufsabend ist ein Fest für alle Sinne: Gemütlich durch die Geschäfte bummeln, Freunde treffen und ein bunt gemischtes Programm voller Musik, Kleinkunst und Artistik genießen - dazu bietet die Groß-Gerauer „Nacht der Sinne“ jedes Jahr im Sommer (2019 am Freitag, 30. August) Gelegenheit. Besucher aus nah und fern freuen sich auf den Einkaufsabend mit besonderer Atmosphäre, an dem die Devise lautet: flanieren, schauen, hören, staunen. Stets gibt es entlang der Festmeile zwischen dem Historischen Rathaus bis hinunter zur Kreuzung von Darmstädter Straße und Klein-Gerauer Straße viel zu entdecken, während Akteure unterschiedlicher Branchen auf mehreren Bühnen ein kunterbuntes Schauprogramm präsentieren und das Publikum bisweilen zum Mitmachen animieren. Im Historischen Rathaus hält am Abend der „Nacht der Sinne“ Kunst und Kreatives in vielerlei Variationen Einzug. Mit Elan mit von der Partie sind zahlreiche Gastronomen, Bäckereien, Cafés, Bistros und Getränkehändler, aber auch die Groß-Gerauer Landfrauen, die an ihrer höchst beliebten langen Tafel vor dem Alten Amtsgericht zum „Schlemmen nach Land-Frauen-Art“ einladen. Ihren Ausklang findet die „Nacht der Sinne“ stets mit einer Künstlerparade, die gegen 22.15 Uhr beginnt, quer durch die Innenstadt zieht und mit einem faszinierenden Abschlussspektakel auf dem Sandböhlplatz endet. Links Links Schlemmerblock Groß-Gerau & Umgebung 2021

Denkmalschutz

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Denkmalauskünfte Da das Denkmalverzeichnis für den Kreis Groß-Gerau noch nicht veröffentlicht wurde, bitten wir Sie, sich bei Anfragen zu Denkmalauskünften an das Landesamt für Denkmalpflege zu wenden. Auf folgenden Websiten erhalten Sie Ihre benötigten Informationen zu Bodendenkmälern und Baudenkmälern: Denkmalauskunft (Bau- und Kunstdenkmäler) Denkmalauskunft (Bodendenkmäler) Sollten Sie weitere Rückfragen zu Denkmalauskünften haben, wenden Sie sich bitte an folgende Mailadresse: denkmalverzeichnis.wi@lfd-hessen . de Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass es sich hierbei lediglich um Denkmalauskünfte, nicht um denkmalschutzrechtliche Beratungen handelt. Untere Denkmalschutzbehörde Untere Denkmalschutzbehörde Herzlich Willkommen auf den Seiten der Unteren Denkmalschutzbehörde! Die Untere Denkmalschutzbehörde ist bei der Bauaufsicht im Fachbereich Regionalentwicklung, Bauen und Umwelt des Kreises Groß-Gerau angesiedelt und erster Ansprechpartner für alle denkmalschutzrechtlichen Fragen und Anträge. Die zentrale Lage des Kreises Groß-Gerau zeichnet ihn aus als modernen Wirtschafts-, Arbeits- und Lebensraum inmitten der prosperierenden Technologieregion Rhein-Main-Neckar. Prägnant sind Industrie, Landwirtschaft, geschützte Landschaftsräume, Verkehrsverbindungen per Straße, Bahn und Wasserwege. Jeder einzelne Faktor trägt zum Erscheinungsbild des Kreises Groß-Gerau bei. Die Region des Kreises Groß-Gerau wird geprägt durch ca. 900 Kulturdenkmäler und 32 Gesamtanlagen. Typische Hofanlagen des 15.-18. Jahrhunderts, Wohnsiedlungen aus den 1960-er und aus den 1905-er Jahren, landwirtschaftliche Siedlungen aus den 1936-er-Jahren, Fabrikantenvillen, Industrieanlagen, Brücken, Bahnanlagen, Bauwerke des Hochwasserschutzes, Schlösser und Kirchen haben sich in der Region erhalten. Die Denkmäler des Kreises Groß-Gerau vermitteln ein breites Spektrum von künstlerischen, technischen, aber auch von sozialen und wirtschaftlichen Leistungen früherer Generationen. Sie bereichern das Leben in der Region und bilden wichtige Bezugspunkte. Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschichte und Entwicklung zu schützen und für die Zukunft zu erhalten. Was ist ein Kulturdenkmal? Was ist ein Kulturdenkmal? § 2 HDSchG (Hessisches Denkmalschutzgesetz Kulturdenkmale sind historische Bauten, Anlagen und Sachen. Sie sind Quellen und Zeugnisse der menschlichen Geschichte, an deren Erhaltung und behutsamer Weiterentwicklung aufgrund ihrer künstlerischen, wissenschaftlichen, technischen, geschichtlichen oder städtebaulichen Bedeutung ein öffentliches Interesse besteht. Gruppen baulicher Anlagen sind in der Regel städtebauliche Ensembles (Gesamtanlagen) wie Siedlungen, Straßenzüge mit Raum begrenzenden Fassaden, Vorgärten und Einfriedigungen sowie Platz- und Ortsbilder. Auch Hofanlagen oder historische Industrieanlagen können als Ensemble in der Liste des Landesamtes für Denkmalschutz Hessen geführt sein. Bodendenkmäler im Sinne des Hessischen Denkmalschutzgesetzes sind auch Kulturdenkmäler. Zuständigkeiten Zuständigkeiten §§ 4, 5, 8 und 9 HDSchG Die Untere Denkmalschutzbehörde trifft Maßnahmen, die erforderlich erscheinen, um Denkmäler zu schützen, zu erhalten, zu bergen oder Gefahren von ihnen abzuwenden. Um diese Ziele zu erreichen hat die Untere Denkmalschutzbehörde folgende Aufgaben: Beratung und Unterstützung der Eigentümer und Besitzer von Kulturdenkmälern vor und während des Genehmigungsverfahrens Umsetzung des Denkmalschutzes nach den Bestimmungen des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG), Verständnis für den Denkmalschutz in der Öffentlichkeit wecken und fördern. Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen (LfDH) ist als Fachbehörde zuständig für alle Belange die Kulturdenkmäler betreffen. Es ist zuständig für die Wahrnehmung folgender Aufgaben: Beratung und Unterstützung der Eigentümern und Besitzern von Kulturdenkmälern bei Pflege, Bauunterhaltung oder Wiederherstellung, Systematische Aufnahme der Kulturdenkmäler (Inventarisation), Führung des Denkmalverzeichnisses, Wissenschaftliche Untersuchung der Kulturdenkmäler als Beitrag zur Erforschung der Landesgeschichte, Öffentlichkeitsarbeit um das Verständnis für Denkmalschutz und Denkmalpflege zu wecken und zu fördern. Rechte und Pflichten Rechte und Pflichten § 13 HDSchG „Eigentum verpflichtet“! Das steht schon im Art. 14 Grundgesetz. Auch Eigentümer von Denkmälern haben Rechte und Pflichten. Sie sind verpflichtet, ihr Kulturdenkmal in zumutbaren Rahmen zu erhalten, pfleglich zu behandeln und Schäden und Mängel am Denkmal anzuzeigen. Über genehmigungspflichtige Maßnahmen sollten sich Eigentümer bei der Unteren Denkmalschutzbehörde informieren. Genehmigungspflicht Genehmigungspflicht Was muss ich tun, wenn ich ein Kulturdenkmal umgestalten, instand setzen oder verändern will? § 18 HDSchG Alle verändernden oder instand haltenden Maßnahmen an einem Baudenkmal unterliegen der Genehmigungspflicht. Verändernde Maßnahmen an Bauten oder auf Grundstücken in der Nachbarschaft von Baudenkmälern zur Sicherstellung des Umgebungsschutzes sind ebenso genehmigungspflichtig. Der Umfang der genehmigungspflichtigen Maßnahmen ist weit gefasst. Dazu gehören Anstricharbeiten, Putz- und Maurerarbeiten, Dachdeckerarbeiten, Reparatur von schadhaftem Fachwerk, Umgestaltung von Vorgärten oder Erneuerung von Fenstern und Anbringung von Werbeanlagen. Auch Erdarbeiten können einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen, insbesondere wenn sie im Bereich einer archäologischen Fundstelle oder im historischen Ortskern geplant sind. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung ist durch die Untere Denkmalschutzbehörde im Einvernehmen mit der Denkmalfachbehörde (Landesamt für Denkmalpflege Hessen) im Rahmen des Zumutbaren zu erteilen. Werden für die beabsichtigten Maßnahmen Baugenehmigungen nach Hessischer Bauordnung (HBO) erforderlich, schließen diese Baugenehmigungen die denkmalschutzrechtliche Genehmigung ein. Denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren Denkmalschutzrechtliches Genehmigungsverfahren § 20 HDSchG Der Genehmigungsantrag ist schriftlich mit allen für die Beurteilung des Vorhabens und der Bearbeitung des Antrags erforderlichen Unterlagen einzureichen. Für eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung können je nach Maßnahme folgende Unterlagen erforderlich sein: Antragsformular <1-fach> Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte ohne Ortsvergleich, max. 2 Jahre alt, mit eingetragenem und vermassten Projekt <3-fach> Fotografische Darstellung des Bestandes <1-fach> Grundrisse, Ansichten, Schnitt, M 1:100 <3-fach> Detailzeichnungen (z. B. bei Fenstererneuerung) <3-fach> Detaillierte Maßnahmenbeschreibung <3-fach> Ausschreibungsunterlagen (oder Kostenangebote der beauftragten Firmen) <3-fach> Vorbereitende Untersuchungen am Kulturdenkmal (restauratorische und/oder baugeschichtliche Voruntersuchung) <3-fach> Raumbuch <3-fach> Über den denkmalschutzrechtlichen Antrag ist nach Vollständigkeit innerhalb von 3 Monaten zu entscheiden. Die Denkmalschutzbehörde kann diese Frist aus wichtigem Grund bis zu 3 Monate verlängern. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung gilt 3 Jahre und kann auf schriftlichen Antrag jeweils um zwei Jahre verlängert werden. Steuervergünstigungen, Zuschüsse und Förderung Steuervergünstigungen, Zuschüsse und Förderung Denkmaleigentümer können die Kosten für Renovierung und Restaurierung ihrer Kulturdenkmäler nach Abstimmung über mehrere Jahre verteilt steuerlich absetzten (§§ 7h 7i, 10f, 10g, 11a und 11b EStG). Das Landesamt für Denkmalpflege Hessen stellt hierzu nach Abschluss der Arbeiten Bescheinigungen aus, die zur Vorlage beim Finanzamt dienen. Wichtige Voraussetzung für die Erteilung einer Steuerbescheinigung ist die Abstimmung mit den Denkmalbehörden (denkmalschutzrechtliche Genehmigung). Aus Mitteln des Landes Hessen werden Zuwendungen im Einzelfall zum Erhalt von Kulturdenkmälern zur Verfügung gestellt. Diese Mittel vergibt das Landesamt für Denkmalpflege Hessen anhand von Bewilligungsbescheiden nach Priorität. Die meisten Beträge werden durch Gebietskonservatoren für ihren Zuständigkeitsbereich festgesetzt. Gefördert wird der besondere denkmalpflegerische Mehraufwand, der auf Forderungen der Denkmalpflege zurückzuführen ist. Gefördert wird grundsätzlich nur der Substanzerhalt. Entsprechende Förderrichtlinien sind auf der Homepage des Landesamtes für Denkmalpflege Hessen hinterlegt ( www.denkmalpflege-hessen.de Steuern & Recht) Vergünstigungen gemäß § 32 GrStG (Grundsteuergesetz) sind bei den Gemeinden zu beantragen. Denkmalschutz und energetische Sanierung Denkmalschutz und energetische Sanierung Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit formuliert in seinem „Leitfaden Nachhaltiges Bauen“ www.nachhaltigesbauen.de/ ,dass die Belange des Denkmalschutzes und der Energieeffizienz gleichberechtigt sind. Eine ganzheitliche Betrachtung aller Bereiche ermöglicht verantwortungsvolles Handeln am Bau. Denkmalschutz und energetische Sanierung schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern sind Bestandteile des übergeordneten Ziels, Gebäude nachhaltig zu bauen und zu betreiben. Denkmalschutz und Denkmalpflege sichern und fördern die Erhaltung des baulichen Erbes und machen somit auch die zum Bau verwendeten Ressourcen weiterhin nutzbar. Damit tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Das Denkmalschutzgesetz verpflichtet Eigentümer zur sachgemäßen Behandlung und zur Erhaltung der vorhandenen Bausubstanz. Eingriffe in ein Baudenkmal sind auf das Notwendige zu beschränken. Erst wenn eine Reparatur nach Prüfung aller Möglichkeiten nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist, kann der Austausch von Denkmalsubstanz vertretbar sein. In der Regel wurde für den Bau denkmalgeschützter Gebäude ökologisch einwandfreie Materialien wie Holz, Stroh, Lehm, Sand und Naturstein verwendet. Diese und die handwerklichen Methoden ihres Einbaus sollten bei der Sanierung wieder eingesetzt werden. Falls der Einsatz traditioneller Materialien und Techniken zur Instandsetzung des Bestandes nicht möglich ist, können in angemessenem Umfang moderne Konservierungs-, Konstruktions- und Reparaturtechniken angewandt werden, sofern sich diese mit dem Denkmalbestand vertragen. Die energetische Sanierung im Denkmal senkt dessen Energieverbrauch und gewährleistet damit einen verantwortungsvollen Umgang mit energetischen und finanziellen Ressourcen. Sie trägt zum Substanzerhalt und damit zur Langlebigkeit der Immobilie bei. Planungs- und Baukosten für die energetische Ertüchtigung von denkmalgeschützten Gebäuden können über eine Vielzahl an Programmen über Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen gefördert werden. Links: Fördermittel finden / LEA - LandesEnergieAgentur (lea-hessen.de) https://lea.foerdermittelauskunft.de/#top Denkmalbeirat Denkmalbeirat Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau hat einen sachverständigen und weisungsunabhängigen Denkmalbeirat berufen. Der Denkmalbeirat nimmt die ihm nach dem Hessischen Denkmalschutzgesetz obliegenden Aufgaben wahr und soll vor Entscheidungen der Unteren Denkmalschutzbehörde von großer Tragweite gehört werden. Der Denkmalbeirat ist ferner berechtigt, Anträge auf Eintragung von Kulturdenkmälern in die Denkmalliste zu stellen. Er besteht aus sechs sachverständigen Vertretern/Vertreterinnen der Fachgebiete Geschichte, Architektur, Kunstgeschichte und Vorgeschichte. Denkmalschutzpreis Denkmalschutzpreis Der Kreis Groß-Gerau vergibt ab 2018 alle 2 Jahre einen Denkmalschutzpreis für beispielhafte denkmalpflegerische Leistungen, die natürliche und juristische Personen zur Erhaltung und Pflege ihres Eigentums erbracht haben. Mit diesem Preis soll das Engagement der Bürger und Bürgerinnen des Kreises Groß-Gerau im Bereich Denkmalpflege sowohl geweckt als auch gewürdigt werden. Preisträger können Bauherren/innen von Maßnahmen an Kulturdenkmälern, bzw. Gesamtanlagen im Kreis Groß-Gerau sein, die nicht länger, als 5 Jahre abgeschlossen sind. Die Preisträger erhalten neben einer Urkunde ein Preisgeld in Höhe von 5.000,00 EUR für den ersten Platz, 3.000,00.EUR für den 2. und 2.000,00 EUR für den 3. Platz. Über die Vergabe des Preises beschließt der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau auf Empfehlung des Denkmalbeirates. Vorschlagsberechtigt sind grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen. Bauherren/innen und Eigentümer/innen, Planer/innen, Handwerksbetriebe und Heimatforscher/innen können vorbildliche Leistungen für die Preisverleihung vorschlagen. Zur Beurteilung sind folgende Bewerbungsunterlagen erforderlich: Unterschriebenes Bewerbungsschreiben Details der Baugeschichte Chronologische Beschreibung der Restaurierungsgeschichte auch an Hand von Fotografien Planungsunterlagen, wie z. B. Baugenehmigung oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung, restauratorische Untersuchungen, Zeitungsberichte Modalitäten und Fristen zur Einreichung der Bewerbungsunterlagen sind der örtlichen Presse zu entnehmen. Hessisches Denkmalschutzgesetz: http://www.denkmalpflege-hessen.de/LFDH4_Recht/Recht_D/recht_d.html Baugenehmigung Denkmalschutz Baugenehmigung Denkmalschutz Sie möchten einen Bauantrag für ein denkmalgeschütztes Gebäude stellen? Bei baugenehmigungspflichtigen Veränderungen, wie z.B. An- und Umbauten, Aufstockungen, Abbrüchen und Nutzungsänderungen an einem denkmalgeschützten Gebäude bedarf es einer Baugenehmigung. Wir empfehlen hierbei sich vorab in einem persönlichen Gespräch von uns beraten zu lassen. Benötigte Unterlagen: Eine Auflistung der benötigten Unterlagen zum Einreichen eines Bauantrages bei denkmalgeschützten Gebäuden für folgende Baumaßnahmen Anbauten an einem denkmalgeschützen Gebäude Umbauten an einem denkmalgeschützen Gebäude Nutzungsänderungen an einem denkmalgeschützen Gebäude Abbruch eines denkmalgeschützen Gebäudes steht Ihnen zum downloaden zur Verfügung. Kosten: Die Verwaltungsgebühr ist von der Kubatur der geplanten Maßnahme (in bestimmten Fällen von der Fläche oder von den Herstellungskosten) und von der Gebäudeart abhängig. Sie beträgt jedoch mindestens 40,00 EURO. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter Bauprodukte & Bauarten | wirtschaft. hessen.de Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Denkmalschutzrechtliche Genehmigung Sie möchten einen Antrag auf denkmalschutzrechtliche Genehmigung stellen? Bei bestimmten Veränderungen, wie z.B. Austausch von Fenstern und Dacheindeckungen, Außenanstrich und Verputz an einem denkmalgeschützten Gebäude bedarf es einer denkmalschutzrechtlichen Genehmigung. Wir empfehlen hierbei sich vorab in einem persönlichen Gespräch von uns beraten zu lassen. Benötigte Unterlagen: Baumaßnahme: Austausch von Fenstern / Werbeanlage bis 0,6 qm Größe Kartenauszug ohne Ortsvergleich <3-fach> Fotos <3-fach> Baubeschreibung <3-fach> Baumaßnahme: neue Dacheindeckung mit Wärmedämmung / neue Dacheindeckung mit Austausch von Sparren Kartenauszug ohne Ortsvergleich <3-fach> Details <3-fach> Baubeschreibung <3-fach> Baumaßnahme: neue Dacheindeckung mit Wärmedämmung / neue Dacheindeckung mit Austausch von Sparren Kartenauszug ohne Ortsvergleich <3-fach> Details <3-fach> Baubeschreibung <3-fach> Kosten: Für die denkmalschutzrechtliche Genehmigung entstehen keine Verwaltungsgebühren. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter Bauprodukte & Bauarten | wirtschaft. hessen.de Download Antrag_auf_denkmalschutzrechtliche_Genehmigung Kontakt Die für die jeweiligen Gemeinden bzw. Städte zuständigen Sachbearbeiter/in finden Sie hier Kontakt Service Telefon für allgemeine Auskünfte 06152 989-526 Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr denkmalschutz@kreisgg . de Fax 06152 989-580 Kontakt (Kopie 1) Die für die jeweiligen Gemeinden bzw. Städte zuständigen Sachbearbeiter/in finden Sie hier

Bauaufsicht

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Der Fachdienst Bauaufsicht ist für die Bearbeitung von Anträgen im Baugenehmigungsverfahren zuständig. Wir sind Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde und Ansprechpartner für Sie als Bauwillige(r). Bauaufsicht für den allgemeinen Publikumsverkehr geschlossen - Termine nur nach vorheriger Vereinbarung Die Bauaufsicht ist bis auf oben genannte Ausnahmen weiterhin nur telefonisch oder via E-Mail erreichbar. Die telefonische Erreichbarkeit für allgemeine Auskünfte wird dabei über unser Service Telefon sichergestellt. Es kann hierbei aufgrund der Vielzahl der Anrufe und der extrem dünnen Personaldecke zu Wartezeiten kommen. Über das Service Telefon sind keine Fachberatungen möglich. Bitte senden Sie Ihre Anfragen insbesondere zu Bauberatungen unter Angabe des Flurstücks oder des Aktenzeichen per Email an bauaufsicht@kreisgg . de . Die Technischen Sachbearbeiter sowie Ihre zuständigen Verwaltungssachbearbeiter sind für Fachberatungen in den Zeiten unserer Sprechstunden telefonisch erreichbar. Diese sind Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr. Aufgrund der aktuellen Lage ist das Landratsamt Groß-Gerau mit seinen Außenstellen für den allgemeinen Publikumsverkehr nur eingeschränkt geöffnet. Die Sprechstunden der Bauaufsicht finden nicht wie gewohnt statt, auch wenn dies auf unseren Schreiben noch vermerkt sein sollte. Persönliche Termine mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter sind bei Notwendigkeit nach vorheriger Vereinbarung per Email oder telefonisch möglich. Bitte prüfen Sie aufgrund der aktuellen Situation vorher gründlich, ob ein persönlicher Termin nötig ist und nicht durch eine telefonische Absprache oder eine Klärung per Email ersetzt werden kann. Bauantrag stellen Bauantrag stellen Der Bauantrag ist bei der Bauaufsichtsbehörde schriftlich einzureichen. Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Vorhabens und die Bearbeitung des Antrages erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) beizufügen. Der Bauantrag ist von der Bauherrschaft und von der für den Entwurf verantwortlichen Person, die Bauvorlagen sind von der für den Entwurf verantwortlichen Person zu unterschreiben. Die Hessische Bauordnung finden Sie hier (Sie verlassen die Seite des Kreises Groß-Gerau). Benötigte Unterlagen: Eine Auflistung der benötigten Unterlagen zum Einreichen eines Bauantrages für folgende Baumaßnahmen Neubauten, Anbau- und Erweiterungsmaßnahmen Umbauten und Aufstockungen Nutzungsänderungen Abbruch baulicher Anlagen steht Ihnen zum downloaden zur Verfügung. (Sie verlassen die Seite des Kreises Groß-Gerau). Kosten : Die Genehmigungsgebühr ist abhängig von der Kubatur der geplanten Maßnahme (in bestimmten Fällen von der Fläche oder von den Herstellungskosten) und von der Gebäudeart. Die Genehmigungsgebühr beträgt jedoch mindestens 100,00 EURO, bei Sonderbauten beträgt die Mindestgebühr 120,00 EURO. Besonderes : Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von drei Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung ein Jahr unterbrochen ist. Ein Antrag auf Verlängerung kann nur gestellt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung die Baugenehmigung noch gültig ist. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils bis zu zwei Jahren verlängert werden. Vor Zugang der Baugenehmigung oder vor Ablauf der Fiktionsfrist im Vereinfachten Genehmigungsverfahren darf mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht begonnen werden. Hinweis : Im Außenbereich (außerhalb der Ortslage) sind Gebäude (Bienenhäuser, Gerätehütten, Unterstände) unter 30 qbm umbauten Raum baugenehmigungsfrei; es ist jedoch eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Baurecht/Drei-Saeulen-des-Baurechts Bauvoranfrage stellen Bauvoranfrage stellen Vor Einleitung des eigentlichen Baugenehmigungsverfahrens kann zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens eine Vorprüfung beantragt werden. Ob ein Grundstück überhaupt oder nach den Vorstellungen der Bauherrin / des Bauherrn bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Eine sichere Möglichkeit, diese Zweifel auszuräumen, bietet die Bauvoranfrage. Die Hessische Bauordnung finden Sie hier (Sie verlassen die Seite des Kreises Groß-Gerau). Benötigte Unterlagen: Eine Auflistung der benötigten Unterlagen zum Einreichen einer Bauvoranfrage steht Ihnen zum downloaden zur Verfügung. (Sie verlassen die Seite des Kreises Groß-Gerau). Kosten : Die Gebühr für einen Bauvorbescheid beträgt sowohl bei Prüfung nach dem Planungsrecht als auch bei Prüfung nach dem Bauordnungsrecht bis zu 40 % der anfallenden Gebühr der Baugenehmigung. Diese wiederum ist abhängig von der Kubatur der geplanten Maßnahme (in bestimmten Fällen von der Fläche oder von den Herstellungskosten) und von der Gebäudeart. Die Gebühr beträgt jedoch mindestens 100,00 EURO, bei Sonderbauten beträgt die Mindestgebühr 120,00 EURO. Besonderes : Mit dem Bauvorbescheid ist, wenn er unanfechtbar geworden ist, über den Teil der Baugenehmigung, der dem Bauvorbescheidsverfahren zugrunde lag, abschließend und bindend beschieden. Die Bindungswirkung des Bauvorbescheids erstreckt sich jedoch nur auf die in diesem Verfahren konkret geklärten Fragen. Der Bauvorbescheid ist drei Jahre gültig und kann auf Antrag um jeweils bis zu einem Jahr verlängert werden. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Baurecht/Drei-Saeulen-des-Baurechts Baugenehmigungsfreie Vorhaben Baugenehmigungsfreie Vorhaben Welche baulichen Vorhaben sind genehmigungsfreigestellt? Gemäß § 63 der Hessischen Bauordnung (HBO) (Sie verlassen die Seite des Kreises Groß-Gerau) bedürfen Vorhaben der Anlage 2 (Sie verlassen die Seite des Kreises Groß-Gerau) keine Baugenehmigung. Hierbei gibt es Vorhaben die ohne und mit Vorbehalte genehmigungsfrei sind. Freistellungsvorbehalte sind: 1. Beteiligung der Gemeinde Der Gemeinde ist das beabsichtigte Vorhaben durch Einreichen der erforderlichen Bauvorlagen schriftlich zur Kenntnis zu geben, soweit das Vorhaben nicht dem naturschutzrechtlichen Eingriffsgenehmigungsverfahren unterliegt oder eine Ausnahmegenehmigung von einer Veränderungssperre erforderlich ist. Mit dem Vorhaben darf 14 Tage nach Eingang der erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde begonnen werden, wenn die Gemeinde der Bauherrschaft nicht schriftlich erklärt, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll, oder eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches beantragt. Teilt die Gemeinde der Bauherrschaft vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine vorläufige Untersagung nach § 15 Abs. 1 Satz 2 des Baugesetzbuches nicht beantragen wird, darf die Bauherrschaft bereits vor Ablauf der Frist nach Satz 2 mit der Ausführung des Vorhabens beginnen. Die Gemeinde kann durch Satzung bestimmen, dass im Gemeindegebiet oder in genau bezeichneten Teilen davon bestimmte Vorhaben von der Verpflichtung nach Satz 1 ausgenommen sind; § 91 Abs. 3 gilt entsprechend. 2. Beteiligung von Bauvorlageberechtigten Das Vorhaben darf erst ausgeführt werden, wenn eine für die jeweilige bauliche Anlage nach § 67 Abs. 1 bis 4 bauvorlageberechtigte Person die statisch-konstruktive und brandschutztechnische Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat. 3. Beteiligung von Nachweisberechtigten Das Vorhaben darf erst ausgeführt werden, wenn eine hierfür nach § 68 Abs. 3 Satz 2 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat. In den Fällen des Abschnitts I Nr. 2.1, 2.5, 7.3, 9.4 und 11.8.2 kann bei schwieriger Bauausführung in der Bescheinigung das Erfordernis einer Bauüberwachung nach § 83 Abs. 2 Satz 2 festgelegt werden. 4. Beteiligung von Prüfsachverständigen für Standsicherheit Das Vorhaben darf erst ausgeführt werden, wenn eine hierfür nach § 68 Abs. 3 Satz 1 berechtigte Person die statisch-konstruktive Unbedenklichkeit festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt hat. 5. Beteiligung von Prüfsachverständigen für Energieerzeugungsanlagen Anlagen dürfen erst dauerhaft in Betrieb genommen werden, wenn die sichere Benutzbarkeit sowie die ordnungsgemäße Abführung der Abgase durch eine nach § 68 Abs. 6 berechtigte Person festgestellt und der Bauherrschaft bescheinigt sind. 2§ 75 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 gilt entsprechend. 6. Beauftragung von Fachfirmen Die Bauherrschaft hat eine branchenspezifische Fachfirma mit der Ausführung des Vorhabens zu beauftragen. Benötigte Unterlagen (Bei der jeweiligen Gemeinde/Stadt einzureichen): Nur bei Freistellungsvorbehalt Nr. 1: Die für das jeweilige Vorhaben entsprechenden Bauvorlagen Formblatt "Mitteilung baugenehmigungsfreier Vorhaben" Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Baurecht/Drei-Saeulen-des-Baurechts Baugenehmigungsfreie Vorhaben – beplanter Bereich Baugenehmigungsfreie Vorhaben – beplanter Bereich Die Errichtung, die Änderung oder die Nutzungsänderung von Wohngebäuden, sonstigen Gebäuden der Gebäudeklasse 1 - 3, sonstige bauliche Anlagen, die keine Gebäude sind und Nebengebäude / Nebenanlagen bedürfen keiner Baugenehmigung, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Vorhaben bedarf keiner Ausnahme oder Befreiung nach § 31 BauGB. Das Vorhaben bedarf keiner Abweichung nach § 73 HBO. Die Erschließung ist gesichert. Die Gemeinde erklärt nicht schriftlich der Bauherrschaft innerhalb eines Monats nach Eingang der erforderlichen Unterlagen, dass ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll oder beantragt nicht eine vorläufige Untersagung. Für die Erstellung der Bauvorlagen ist eine hierzu berechtigte Person (Architekt/in, Ingenieur/in) zu beauftragen. Bei kleineren Bauvorhaben sind außerdem auch Meister/innen bestimmter Fachrichtungen (oder diesen gleichgestellten Personen) sowie staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Bautechnik berechtigt. Einen Auszug aus der Hessischen Bauordnung (§ 63 Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich - Genehmigungsfreistellung) finden Sie hier (Sie verlassen die Seite des Kreises Groß-Gerau). Besonderes : Die Bauherrschaft hat die erforderlichen Bauvorlagen zweifach bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen und kann eine schriftliche Fertigung der Unterlagen zusätzlich auch der Gemeinde vorlegen. Die Bauaufsichtsbehörde beteiligt unverzüglich die Gemeinde. Eine Prüfpflicht der Gemeinde bzw. Stadt und der Bauaufsichtsbehörde besteht nicht. Mit dem Vorhaben darf einen Monat nach Eingang der erforderlichen Bauvorlagen bei der Gemeinde bzw. Stadt begonnen werden. Teilt die Gemeinde bzw. Stadt der Bauherrschaft vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass kein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden soll und sie eine Untersagung nicht beantragen wird, darf die Bauherrschaft bereits vor Ablauf der Frist mit der Ausführung des Vorhabens beginnen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Baurecht/Drei-Saeulen-des-Baurechts Baugenehmigungsfreie Vorhaben – außerhalb der Ortslage Baugenehmigungsfreie Vorhaben – außerhalb der Ortslage Welche baulichen Vorhaben außerhalb der Ortslage (Außenbereich) sind genehmigungsfreigestellt? Der Außenbereich (außerhalb der Ortslage) ist grundsätzlich von jeglicher Bebauung freizuhalten und die Errichtung von baulichen Anlagen sind zunächst unzulässig. Lediglich Anlagen, die einer bevorrechtigten Nutzung zuzuordnen sind, können zugelassen werden. Folgende Anlagen werden zugelassen: Bienenhaus ab einem Besatz von 10 Völkern Gerätehütten für die Obstbaumpflege ab 50 Bäumen offene Unterstände für die Pferdehaltung, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen Gebäude unter 30 cbm umbauten Raum sind baugenehmigungsfrei; ggf. ist jedoch eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau. Bei Gebäuden über 30 qbm umbauten Raum ist ein Bauantrag zu stellen. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Baurecht/Drei-Saeulen-des-Baurechts Baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben Baugenehmigungspflichtige Bauvorhaben Die Errichtung, die Aufstellung, die Änderung, die Nutzungsänderung, der Abbruch und die Beseitigung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen bedürfen einer Baugenehmigung, sofern sie nicht bei bestimmten Voraussetzungen von der Baugenehmigung befreit sind. Für die Erstellung der Bauvorlagen bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist eine hierzu berechtigte Person (Architekt/in oder Ingenieur/in) zu beauftragen. Bei kleineren Bauvorhaben sind außerdem auch Meister/innen bestimmter Fachrichtungen (oder diesen gleichgestellten Personen) sowie staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Bautechnik berechtigt. Die Hessische Bauordnung finden Sie hier (Sie verlassen die Seite des Kreises Groß-Gerau). Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Baurecht/Drei-Saeulen-des-Baurechts Bauzustandsbesichtigung Bauzustandsbesichtigung Die Fertigstellung des Rohbaues und die abschließende Fertigstellung des genehmigten Gebäudes ist der Bauaufsichtsbehörde mindestens zwei Wochen vor Beendigung der jeweiligen Arbeiten unter Angabe des Zeitpunktes der Fertigstellung anzuzeigen. Mit der Anzeige der Fertigstellung des Rohbaus sind die erforderlichen Bescheinigungen (siehe Formblatt) vorzulegen. Ob und in welchem Umfang eine Besichtigung durchgeführt wird, bleibt dem Ermessen der Bauaufsichtsbehörde überlassen. Benötigte Unterlagen: Baubeginnsanzeige Anzeige der Rohbaufertigstellung Bescheinigung nach HBO zur Errichtung baulicher Anlagen Antrag auf Benutzung vor Fertigstellung Anzeige der abschließenden Fertigstellung Kosten: Die Gebühr beträgt mindestens 100,00 EURO. Besonderes: Mit dem weiteren Ausbau darf erst einen Tag nach dem in der Anzeige genannten Zeitpunkt der Fertigstellung des Rohbaus begonnen werden. Eine bauliche Anlage darf erst benutzt werden, wenn sie ordnungsgemäß fertig gestellt und sicher benutzbar ist, frühestens jedoch eine Woche nach dem in der Anzeige genannten Zeitpunkt der Fertigstellung. Auf schriftlichen Antrag (siehe Formblatt) kann die Bauaufsichtsbehörde zulassen, dass die bauliche Anlage ganz oder teilweise schon früher benutzt werden kann. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Baurecht/Drei-Saeulen-des-Baurechts Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken Angaben zu Bebauungsplänen, Satzungen etc. liefert das neue Geoportal des Kreises Groß-Gerau . Ob ein Grundstück überhaupt oder nach den Vorstellungen des Bauherrn bebaut werden kann, ist nicht immer eindeutig erkennbar. Um eventuelle Zweifel auszuräumen, können Sie, bevor Sie einen Antrag einreichen, bei uns über planungsrechtliche bzw. bauordnungsrechtliche Fragen beraten werden. Benötigte Unterlagen: Kartenauszug evtl. vorh. Planunterlagen / Skizzen Besonderes : Es besteht die Möglichkeit, über die Beratung ein schriftliches Bauberatungsprotokoll zu erhalten. Die Kosten für ein schriftliches Bauberatungsprotokoll können Sie aus der Verwaltungskostenrichtlinie der Bauaufsicht, Ziffer 6492 entnehmen. Hinweis : Im Außenbereich (außerhalb der Ortslage) sind Gebäude (Bienenhäuser, Gerätehütten, Unterstände) unter 30 cbm umbauten Raum baugenehmigungsfrei; es ist jedoch eine naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich. Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau. Die entsprechenden Formulare finden Sie auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Bauvorlagen-Bauvorlagenerlass-und-Vordrucke Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie ebenfalls auf der Internetseite des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung unter https://wirtschaft.hessen.de/Wohnen-Bauen/Baurecht/Drei-Saeulen-des-Baurechts Kontakt Service Telefon für allgemeine Auskünfte 06152 989-526 Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr Telefonische Erreichbarkeit der technischen Sachbearbeiter und Verwaltungssachbearbeiter Dienstag und Donnerstag von 9.00 bis 12.00 Uhr bauaufsicht@kreisgg . de Fax 06152 989-580 Kopieraufträge Kopien-Bauaufsicht@kreisgg . de Kontakt Naturschutzbehörde Untere Naturschutzbehörde: Bei grundsätzlichen Fragen zu baulichen Anlagen im Außenbereich: Herr Lesewa, 06152 989-182 Bei konkreten Vorhaben (Neubau von Hütten, Unterständen, Zäunen, etc. ) im Südkreis, einschließlich Riedstadt, Groß-Gerau und Büttelborn: Herr Siebert, 06152 989-676 Bei konkreten Vorhaben (Neubau von Hütten, Unterständen, Zäunen, etc. ) im Nordkreis, einschließlich Trebur und Nauheim: Frau Welz, 06152 989-509 Kontakt Zuständigkeiten siehe hier Sprechzeiten: montags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und mittwochs von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

Links zu anderen Behörden

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Kraftfahrt-Bundesamt Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Hessische Bündelungsbehörde für die Erteilung von Betriebserlaubnissen in Marburg Hessische Landesregierung (mit Links zu allen hessischen Ministerien) Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Regierungspräsidium Darmstadt - Verkehr Regierungspräsidium Kassel Hessen Mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement TÜV Hessen Landesverkehrswacht Hessen Bundesamt für Güterverkehr Bundesanstalt für Straßenwesen (BAST) Umweltbundesamt Polizeipräsidium Südhessen Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) Lokale Nahverkehrsgesellschaft mbH des Kreises Groß-Gerau (LNVG) Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV)

Bischofsheim

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Gemeinde Bischofsheim 12.977 Einwohner, Fläche: 9 km 2 Bürgermeister: Ingo Kalweit (CDU) Seit dem Bau der Eisenbahnlinie Mainz-Frankfurt im 19. Jahrhundert ist Bischofsheim einer der wichtigsten Verschiebebahnhöfe im Rhein-Main-Gebiet. 880 wurde die Gemeinde erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind neben der barocken evangelischen Pfarrkirche im Ortszentrum u.a. der architektonisch reizvolle Erweiterungsbau des Rathauses und das Heimatmuseum in der alten Bürgermeisterei. Bischofsheim ist verschwistert mit den Städten Dzierzoniow in Polen und Crewe-Nantwich in Großbritannien Kontakt Schulstraße 13-15 65474 Bischofsheim 06144 404-0 FAx: 06144 40469 gemeindeverwaltung@ bischofsheim.de http://www.bischofsheim.de

Kreisstraßen

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Der Kreis Groß-Gerau ist als Baulastträger der Kreisstraßen für die Fortschreibung der Straßenbauplanung, Bewirtschaftung der Mittel für den Bau, Ausbau und für die Unterhaltung von Kreisstraßen zuständig. Mängel und Hinweise können an die nebenstehende Kontaktperson gesandt werden. Für die Anordnung von Verkehrszeichen sind als Straßenverkehrsbehörde die jeweiligen Kommunen zuständig. Klassifiziertes Straßennetz im Kreis Groß-Gerau Straßen des überörtlichen Verkehrs am 1.1.2010 insgesamt: |308,5 km Bundesautobahnen:|48,8 km Bundesstraßen:|111,7 km Landesstraßen:|90,1 km Kreisstraßen:|57,0 km Kontakte Frau F. Knaack Zimmer 548 06152 989-299 Fax 06152 989-99299 regio@kreisgg . de Downloads Strassennetz Kreis GG

Vortrag „Pflegeheim oder Pflege(daheim), Finanzierungsmöglichkeiten?"

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Anmeldung "Pflegeheim oder Pflege(daheim), Finanzierungsmöglichkeiten?! unter diesem Titel startet der Pflegestützpunkt seine Vortragsreihe in 2023. Die Fragen „Pflegeheim oder Pflege daheim?“ und „Was kostet uns die Pflege? stellt sich spätestens wenn ein Pflegefall eintritt. Die Antworten darauf sind höchst individuell und wollen gut überlegt sein – Wohnen und die Pflege spielen mit zunehmendem Alter eine wichtige Rolle und macht es notwendig sich Gedanken auch über die Finanzierung der Pflegekosten zu machen. Diese und viele andere Fragen rund um das Thema Wohnen, Pflege und Finanzierung beantworten die Expertinnen des Pflegestützpunktes bei der Veranstaltung am 13.02.2023 im Landratsamt. Wann: Am Montag, 13.02.2023 von 16:30 bis 18:00 Uhr im Peter-Schöffer-Raum, Landratsamt C-Bau » EG (Wilhelm-Seipp-Str. 4, 64521 Groß-Gerau) Wer: Interessierte Bürger*innen und Netzwerkpartner*innen Anmeldung: bis 09.02.2023 online Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt und die Veranstaltung kostenlos.

Riedstadt

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Stadt Riedstadt Ortsteile: Crumstadt, Erfelden, Goddelau, Leeheim, Wolfskehlen 23.931 Einwohner, Fläche: 73,8 km 2 Bürgermeister: Marcus Kretschmann (CDU) 1977 aus den Ortsteilen Crumstadt, Erfelden, Goddelau, Leeheim und Wolfskehlen gebildet, vereint Riedstadt bäuerlich geprägte Ortskerne mit modernen Neubaugebieten. Vielfältige soziale und kulturelle Einrichtungen und nah gelegene Freizeit- und Erholungsangebote sichern eine hohe Lebensqualität. In Goddelau erinnert das Geburtshaus des Dichters Georg Büchner an den bedeutendsten Sohn des Kreises. Riedstadt pflegt Partnerschaften mit Brienne-Le-Chateau (Frankreich), Sortino (Italien) und Tauragé (Litauen). Kontakt Rathausplatz 1 64560 Riedstadt 06158 181-0 Fax 06158 181-100 info@riedstadt . de http://www.riedstadt.de

Kommunales Vergabezentrum

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Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) haben sich der Kreis Groß-Gerau zusammen mit den Kommunen Biebesheim, Bischofsheim, Büttelborn, Gernsheim, Ginsheim-Gustavsburg, Kelsterbach, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Raunheim, Riedstadt und Trebur durch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit Wirkung zum 1. Juli 2017 zu einem Kommunalen Vergabezentrum zusammengeschlossen. Aktuelle Rechtsprechung: HVTG_Sep_2021.pdf Vergabeerlass_01.09.2021.pdf Wertgrenzentabelle__HVTG_1.9.2021_neu_27.7.21.pdf Neue EU-Schwellenwerte ab dem 01.01.2022 Es ist wieder soweit: Die Schwellenwerte für EU-weite Vergabeverfahren wurden von der EU-Kommission überprüft und zum 01.01.2022 angepasst. Ab dem 01.01.2022 gelten folgende EU-Schwellenwerte (in Euro): Ab 01.01.2022 Bis 31.12.2021 Bauleistungen 5.382.000 5.350.000 Liefer- und Dienstleistungen – Öffentliche Auf- traggeber 215.000 214.000 Konzessionen 5.382.000 5.350.000 Soziale und andere besondere Dienstleistungen – Öffentliche Auftraggeber 750.000* 750.000* *Eine Anpassung des Schwellenwertes für soziale und andere besondere Dienstleistungen (Anhänge XIV der Richtlinien 2014/24/EU und 2014/25/EU) erfolgt nicht. Die neuen Werte wurden im Amtsblatt der EU bekannt gegeben (Verordnungen (EU) 2021/ 1950 , 1951 , 1952 und 1953 vom 10.11.2021). Ausschreibungen Das Kommunale Vergabezentrum veröffentlicht Ausschreibungen in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank. Öffentlich ausgeschrieben werden zum Beispiel Baumaßnahmen bei Sanierung und Neubau von Schulen, Kindergärten, Kläranlagen, Pumpwerke u. ä. und Dienstleistungen wie: Beförderungsleistungen, Beschaffungen von EDV-Hard- und Software, Reinigungsleistungen u. ä. für die am Kommunalen Vergabezentrum beteiligten Kommunen. Formblatt Eigenerklärung zur Eignung Eigenerklaerung Eignung Downloadbereich für Vergabevermerke, gültig ab 01.09.2021 Vergabevermerk_Bau-Paket_11-2022-Formular-geschuetzt.pdf Vergabevermerk_Bau-NUR_TEIL_4_11-2022-Formular.pdf Vergabevermerk_LuL-Paket_11-2022-Formular-geschuetzt.pdf Vergabevermerk_TN-Wettbewerb_07-2022-Formular-geschuetzt.pdf Vergabevermerk_TN-Wettbewerb_EU-07-2022-Formular-geschuetzt.pdf Vergabevermerk_freiberufliche_Leistungen_01-2022-Formular-geschuetzt.pdf Vorinformation.pdf Kontakt Kommunales Vergabezentrum Kreis Groß-Gerau Wilhelm-Seipp-Str. 4 Fax 06152 989-615 E-Mail: kvz@kreisgg . de Herr Hauf Fachdienstleiter Tel.: 06152-989860 Zimmer 212 Herr Dey Sachbearbeiter Tel.: 06152-989861 Zimmer 213 Frau Kühl Sachbearbeiterin Tel.: 06152-989355 Zimmer 214 Frau Winter Sachbearbeiterin Tel.: 06152-989397 Zimmer 213 Frau Noack Submissionsstelle Tel.: 06152-989230 Zimmer 215 Frau Blazic Submissionsstelle Tel.: 06152-989857 Zimmer 215

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