Samstag, der 30.03.2019, ab 10:00 Uhr, und
Samstag, der 23.11.2019, ab 10:00 Uhr
Für die Prüfung wird eine Gebühr in Höhe von 40,00 € erhoben, die jeweils spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin bei der Kreiskasse Groß-Gerau zu entrichten ist.
Der Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens vier Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin mit den nachstehenden Unterlagen bei der Unteren Fischereibehörde des Kreises Groß-Gerau einzureichen:
- Bescheinigung (im Original) über die erfolgreiche Teilnahme an einem vom Landesfischereiverband Hessen e. V. durchgeführten Vorbereitungslehrgang
- Identitätsnachweis: Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) / oder des Reisepasses mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes
- Nachweis (Quittung) über die bezahlte Fischerprüfungsgebühr
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter (gilt nur für Minderjährige)
Im Falle einer notwendigen Wiederholung der Fischerprüfung ist ein neuer Antrag auf Zulassung zur Fischerprüfung zu stellen, dem wiederum ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang, sowie bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters beizufügen ist. Auch für die Wiederholung ist nochmals eine Gebühr in gleicher Höhe zu entrichten.
Bewerberinnen/Bewerber, die Ihre Antragsunterlagen nicht fristgerecht bzw. nicht vollständig vorlegen, werden nicht zur Prüfung zugelassen.
Die genauen Termine für die Vorbereitungslehrgänge zur Ablegung der Fischerprüfungen für das Jahr 2019 können bei der Unteren Fischereibehörde unter der Telefonnummer 06152/989-576 erfragt werden.
Der Kreisausschuss des Kreises Groß-Gerau
- Untere Fischereibehörde -