I. Gemäß § 3 Abs. 3 Eigenbetriebsgesetz und § 13 Abs. 4 der Betriebssatzung werden die Zuständigkeiten bei Auftragsvergaben und bei sonstigen Geschäften der laufenden Verwaltung im Rahmen der im Wirtschaftsplan bereitgestellten Mittel und den Fachbereichsleitungen jeweils zur Verfügung stehenden Budgets wie folgt geregelt: