Waffenscheine
Ein Waffenschein berechtigt zum Führen von erlaubnispflichtigen (sog. scharfen) Schusswaffen außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums. Das Antragsverfahren ist sehr komplex. Bitte wenden Sie sich, sollten Sie an der Erteilung eines Waffenscheins interessiert sein, telefonisch an die Waffenbehörde.
Kontakt
Frau Scherer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263
Fax 06152 989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.