Waffenhandel
Als Ausnahme zur allgemeinen Gewerbefreiheit unterliegt der Handel mit Waffen strengen gesetzlichen Regelungen. Das Antragsverfahren zur Erteilung einer Waffenhandelslizenz ist sehr komplex. Sollten Sie vorhaben einen Waffenhandel zu eröffnen, wenden Sie sich bitte telefonisch an die Waffenbehörde.
Kosten:
- Für die Erteilung einer Waffenhandelserlaubnis werden Verwaltungskosten nach dem Gebührenverzeichnis zur Kostenverordnung zum Waffenrecht in Höhe von bis zu 2.550 EUR erhoben
Kontakt
Frau Scherer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263
Fax 06152 989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.