Ausfuhr von Schusswaffen

Bei der Ausfuhr von Schusswaffen aus dem Bundesgebiet in ein Land der Europäischen Union benötigt die Person, die die Waffe erwerben möchte, eine vorherige Erlaubnis zum Erwerb dieser Schusswaffe und eine Erlaubnis zur Einfuhr der Waffe. Mit der Einfuhrerlaubnis beantragen Sie dann bei Ihrer örtlich zuständigen Waffenbehörde die Erlaubnis zum Verbringen einer Schusswaffe aus dem Geltungsbereich des Waffengesetzes in ein Land der EU.
Bitte beachten Sie dabei, dass die ausländische Einfuhrerlaubnis in deutscher Sprache abgefasst ist.
Für die Ausfuhr von Schusswaffen in ein Land außerhalb der EU (Drittstaat) ist eine Ausfuhrerlaubnis notwendig, die Sie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in 65760 Eschborn, Frankfurter Str. 29-35 beantragen können. Den hierzu notwendigen Antrag können Sie auch im Internet bearbeiten. Zunächst muss hier ein Passwort beantragt werden, danach kann der Antrag direkt am PC ausgefüllt und versandt werden. Alternativ können Sie diesen Antrag auch bei der Industrie- und Handelskammer Darmstadt, Rheinstraße 89 in 64925 Darmstadt erhalten.
Kontakt
Frau Scherer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263
Frau Wenner
Sachbearbeiterin
Zimmer 146
06152 989-375
Frau Reil
Sachbearbeiterin
Zimmer 148
06152 989-345
Frau Edler
Sachbearbeiterin
Zimmer 148
06152 989-316
Herr Stange
Sachbearbeiter
Zimmer 147
06152 989-314
Frau Graf
Außendienstmitarbeiterin/
Sachbearbeiterin
Zimmer 147
06152 989-605
Fax 06152 989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.