Sprengstofferwerb zum Laden von Munition, Böllerschießen oder Vorderladerschießen
Zur Herstellung von Patronenmunition wird Nitrocellulosepulver, zum Schießen mit Vorderladerwaffen und Böllerschießen wird Schwarzpulver benötigt.
Zum Erwerb der Treibladungspulver für den privaten Gebrauch ist ein Sprengstofferlaubnisschein notwendig.
Durch diese Erlaubnis wird der Erwerb, der Transport, die Lagerung und der Verbrauch, nicht aber die Herstellung von Treibladungspulver genehmigt.
Um die Erlaubnis zu erhalten, sind Kenntnisse im Umgang mit Treibladungspulver notwendig, die in Lehrgängen vermittelt werden, die mit der Fachkundeprüfung enden. Zur Teilnahme an einem Sprengstofflehrgang werden nur zuverlässige Personen zugelassen. Die von der Behörde erteilte Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt dies.
Nach bestandener Fachkundeprüfung kann der Sprengstofferlaubnisschein erteilt werden. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Infoblatt.
Sofern der Umgang mit Sprengstoffen gewerblich erfolgt oder mit diesem Handel betrieben wird ist das Regierungspräsidium Darmstadt, Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik, Landgraf-Phillipps-Anlage 42, 64283 Darmstadt zuständig.
Kosten:
Voraussetzungen für die Erlaubniserteilung nach § 27 SprengG
Frau Scherer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263
Frau Wenner
Sachbearbeiterin
Zimmer 146
06152 989-375
Frau Reil
Sachbearbeiterin
Zimmer 148
06152 989-345
Frau Edler
Sachbearbeiterin
Zimmer 148
06152 989-316
Herr Stange
Sachbearbeiter
Zimmer 147
06152 989-314
Fax 06152 989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.