Für jedes Jagdrevier muss ein speziell ausgebildeter und geprüfter Jagdhund für die Nachsuche von verletztem Wild zur Verfügung stehen.
Angeschossenes oder auf andere Weise verletztes Wild ist unverzüglich nachzusuchen und zu erlegen. Ebenso muss bei der Such-, Drück- und Treibjagd sowie bei der Jagd auf Federwild ein brauchbarer Jagdhund eingesetzt werden. Dieser muss angeschossenes Wild rasch finden, damit es nicht unnötige Qualen erleidet.
Für ihren Jagbezirk haben Jagdausübungsberechtigte der Unteren Jagdbehörde die regelmäßige Verfügbarkeit eines zur Nachsuche brauchbaren Jagdhundes nachzuweisen.
Das Meldeformular ist auf dieser Seite als download hinterlegt.
Änderungen sollten der Unteren Jagdbehörde unter Verwendung des bereit gestellten Vordruckes unverzüglich mitgeteilt werden.
Benötigte Unterlagen:
Frau Scherer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263
Frau Wenner
Sachbearbeiterin,
Stellv. Sachgebietsleiterin
Zimmer 146
06152 989-375
Fax 06152 989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.