Jägerprüfung
Um in Deutschland die Jagd ausüben zu dürfen, ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines notwendig. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Bewerberin/der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Jägerprüfungen in Hessen finden jeweils im Frühjahr sowie im Herbst statt.
Kontakt
Frau Scherer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263
Frau Wenner
Sachbearbeiterin
Zimmer 146
06152 989-375
Fax 06152 989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Anträge können gerne mit den erforderlichen Unterlagen per Email oder per Post eingereicht werden.