Jägerprüfung
Um in Deutschland die Jagd ausüben zu dürfen, ist der Besitz eines gültigen Jagdscheines notwendig. Die erste Erteilung eines Jagdscheines ist davon abhängig, dass die Bewerberin/der Bewerber in Deutschland eine Jägerprüfung erfolgreich abgelegt hat.
Jägerprüfungen in Hessen finden jeweils im Frühjahr sowie im Herbst statt. Genaue Termine sowie der jeweilige Anmeldeschluss können bei der Unteren Jagdbehörde abgefragt werden.
Gerne beantworten wir Ihre Fragen.
Benötigte Unterlagen:
- Anmeldevordruck (im Downloadbereich verfügbar)
- Bei Minderjährigen Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten
- Bescheinigung über den Besuch eines anerkannten Ausbildungslehrgangs
- Nachweis über die Teilnahme an einer vom Veterinäramt anerkannten Schulung zur "Kundigen Person"
- Nachweis über die Teilnahme am Übungsschießen mit Büchse und Flinte
- Nachweis über die Teilnahme an mindestens 5 Übungsschießtagen mit der Kurzwaffe
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung
Kosten:
- 180,00 EUR (sind bei der Anmeldung zu entrichten)
Download
- Abschussliste neu 06.pdf
Antrag auf Ausstellung / Verlängerung eines Jagscheins - Antrag Jagdschein.pdf
Abschussliste für das Jagdjahr - Antrag Bestaet Jagdaufs Ausst Dienstausw.pdf
Antrag auf Bestätigung zum Tragen eines Jagdschutzabzeichens - Antrag Bestaet Tragen Jagdschutzabz.pdf
Antrag auf Zulassung zur Prüfung zwecks Erlangung des ersten Jagdscheins - Zulass Jaegerpruefung.pdf
Bockabschussliste des Jagdjahres - Bockabschussliste Jagdjahr.pdf
Antrag auf Bestätigung als Jagdaufseher und Ausstellung eines Dienstausweises - Nachweis Jagdhundehaltung.pdf
Jagdhundehaltung - hier: Nachweis gemäß § 28 Abs. 2 HJagdG - Jagdaufseher.pdf
Antrag auf Auslaendischer-Tagesjagdschein - Antrag Auslaender Tagesjagdschein I 01.pdf
Kontakt
Frau Scherer
Sachgebietsleiterin
Zimmer 145
06152 989-263
Frau Wenner
Sachbearbeiterin,
Stellv. Sachgebietsleiterin
Zimmer 146
06152 989-375
Fax 06152 989-697
eMail: jagdwaffen@kreisgg.de