Vorbeglaubigungen
Personenstandsurkunden und Bescheinigungen, die im Kreis Groß-Gerau ausgestellt wurden und bei einer ausländischen Behörde vorgelegt werden sollen, müssen beim Landratsamt vorbeglaubigt werden; diese ist gebührenfrei.
Die Urkunden / Bescheinigungen müssen anschließend beim Regierungspräsidium Darmstadt in Form einer Apostille überbeglaubigt werden.
Kontakt
Frau Leder
Tel.: 06152-989-307
Frau Brandl
Tel.: 06152-989-392
Zimmer 129
Fax.: 06152/989-390
Email: status@kreisgg.de