Mit dem Landesprogramm „MitSprache – Deutsch4U“ können niedrigschwellige Deutschkurse für Erwachsene mit Migrationshintergrund vom WIR Programm des Hessischen Ministerium für Soziales und Integration gefördert werden.
Mit der Neuausrichtung im Jahr 2018 werden folgende Maßnahmen gefördert:
Die Angebote richten sich an
Antragsberechtigt sind kommunale, kirchliche und gemeinnützige Träger.
Sprachfördermaßnahmen sind organisatorisch wie auch inhaltlich gemäß der aktuell gültigen Förderrichtlinie des Landesprogramms „MitSprache - Deutsch4U“ auszurichten:
Laut Punkt 4.4. der Förderrichtlinie müssen Sprachfördermaßnahmen in vorhandene kommunale Sprachförderkonzepte und Zusteuerungssysteme eingepasst und abgestimmt werden. Ein entsprechendes Kooperationsschreiben ist bei Antragsstellung vorzulegen.
Das Kooperationsschreiben wird seitens des Kreises Groß-Gerau vom Büro für Integration ausgestellt. Bei Interesse für eine Sprachfördermaßnahme wenden Sie sich bitte an das Büro für Integration.
Steuerung/Büro für Integration
Fachdienstleitung
Sedef Yıldız
06152 989 517
Fax 06152 989-99517
Zimmer 240
WIR-Koordinatorin
Patrizia Frank
06152 989 202
Fax 06152 989-99202
Zimmer 239
Geschäftsstelle
Silvia Jancke
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Fax 06152 989-99630
Zimmer 245