Wer kann wählen
Wer kann wählen?
Wählen kann jede*r Ausländer*in (auch EU-Bürger*in sowie alle Staatenlosen),
- die mindestens 18 Jahre alt sind,
- am Wahltag seit mindestens sechs Wochen in der jeweiligen Kommune mit Haupt-Wohnsitz gemeldet und
- im Wähler-Verzeichnis eingetragen ist.
Nicht wählen dürfen
- Personen, die neben der ausländischen auch noch die deutsche Staats-Bürgerschaft besitzen (Doppelstaatler*innen)
- Eingebürgerte
- Nicht-meldepflichtige Ausländer*innen (z.B. Angehörige ausländischer Streitkräfte, Personal von Botschaften und Konsulaten)
Asyl-Bewerber*innen, die seit mehr als sechs Wochen in Gemeinschafts-Unterkünften untergebracht sind, können unter den o.g. Voraussetzungen wählen.