Ausländerbeiräte
Nach der jüngsten Novellierung der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) im Mai 2020 sind Kommunen, in denen mehr als 1.000 ausländische Staatsbürger*innen leben, verpflichtet einen Ausländer-Beirat oder eine Integrations-Kommission zu bilden.
Weiterhin werden die Ausländer-Beiratswahlen zukünftig gleichzeitig mit den allgemeinen Kommunal-Wahlen durchgeführt. Bisher fand die Ausländerbeirats-Wahl an einem separaten Termin im November statt.
Die nächste Ausländer-Beiratswahl findet daher erstmals gemeinsam mit den Kommunal-Wahlen am 14. März 2021 statt.
Der Ausländerbeirat in Kürze:
- Es gibt ihn dort, wo mehr als 1.000 ausländische Staatsbürger*innen leben.
- Er wird von der ausländischen Bevölkerung für jeweils fünf Jahre gewählt.
- Er vertritt die Interessen der ausländischen Staatsbürger*innen einer Kommune.
- Er gestaltet das politische und gesellschaftliche Leben vor Ort mit: Der Ausländer-Beirat berät politische Gremien der Kommune in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner*innen betreffen.
- Er darf in politischen Ausschüssen und sonstigen Gremien mitreden und darf Anträge zu allen Themen stellen.
- Er setzt sich für die Vielfalt und die Gleichstellung von Deutschen und Nichtdeutschen ein.
- Er setzt sich gegen Diskriminierung, Benachteiligung und Rassismus ein.
- Er unterstützt interkulturelle Vereine und Initiativen.
Durch den Ausländerbeirat haben ausländische Staatsbürger*innen die Möglichkeit, auf das Geschehen ihres Wohnortes Einfluss zu nehmen.
Kontakt
Steuerung/Büro für Integration
Fachdienstleitung
Sedef Yıldız
(in Elternzeit)
Nilüfer Aldmeri
(Leitungs-Vertretung)
06152 989 517
Fax 06152 989-99517
Zimmer 240
Geschäftsstelle
Silvia Jancke
06152 989 630