Aufenthaltstitel

Sie möchten eine Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern lassen ?
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln ist grundsätzlich die persönliche Vorsprache des Antragstellers erforderlich, weiterhin werden folgende Unterlagen benötigt.
Bitte beachten Sie,
- die Hinweise zum eAT
- dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen.
Erteilung (bei erstmaliger Einreise ins Bundesgebiet):
- gültiger Nationalpass
- Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm, Kopfgröße 32-36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund; die Behörde kann vom Gebort der fehlenden Kopfbedeckung, insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zulassen. In einem solchen Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein und es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen)
- Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, SGB II Bescheid, bei selbständig Erwerbstätigen eine aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen, etc.)
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
Verlängerung:
- gültiger Nationalpass
- Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm, Kopfgröße 32-36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund)
- Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, SGB II Bescheid, bei selbständig Erwerbstätigen eine aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen, etc.)
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder
- Nachweise (Zertifikate) über Deutschkenntnisse/ Teilnahme Integrationskurs
Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei folgenden Aufenthaltszwecken
Studium:
- Studienbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherung
Au-pair:
- Nachweis über Krankenversicherung
- Bescheinigung über Sprachkurs
Gastarbeitnehmer:
- Zusicherung der Arbeitserlaubnis durch die zentrale Arbeitsvermittlungsstelle (ZAV)
Werkvertrag:
- Werkvertrag
- Zusicherung des Arbeitsamtes
- Nachweis über Krankenversicherung