Aufenthaltstitel

Sie möchten eine Aufenthaltstitel beantragen oder verlängern lassen ?
Für die Bearbeitung von Anträgen auf Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln werden folgende Unterlagen benötigt Den Antrag bitte ich Sie zunächst schriftlich zu stellen. Für eine eventuell erforderliche persönliche Vorsprache erhalten Sie einen gesonderten Terminvorschlag.
Bitte beachten Sie,
- die Hinweise zum eAT
- dass im Einzelfall zusätzliche Unterlagen erforderlich sein können.
Sollten Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständigen SachbearbeiterInnen.
Erteilung (bei erstmaliger Einreise ins Bundesgebiet):
- gültiger Nationalpass
- Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt des Wohnortes
- Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm, Kopfgröße 32-36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund; die Behörde kann vom Gebort der fehlenden Kopfbedeckung, insbesondere aus religiösen Gründen Ausnahmen zulassen. In einem solchen Fall gilt: das Gesicht muss von der unteren Kinnkante bis zur Stirn erkennbar sein und es dürfen keine Schatten auf dem Gesicht entstehen)
- Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, SGB II Bescheid, bei selbständig Erwerbstätigen eine aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen, etc.)
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
Verlängerung:
- gültiger Nationalpass
- Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltstitels
- 1 aktuelles biometrisches Passbild (35x45 mm, Kopfgröße 32-36 mm, frontal, ohne Kopfbedeckung, heller Hintergrund)
- Einkommensnachweis (Lohnabrechnungen der letzten 3 Monate, SGB II Bescheid, bei selbständig Erwerbstätigen eine aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das monatliche Nettoeinkommen, etc.)
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Schulbescheinigung für schulpflichtige Kinder
- Nachweise (Zertifikate) über Deutschkenntnisse/ Teilnahme Integrationskurs
Zusätzlich vorzulegende Unterlagen bei folgenden Aufenthaltszwecken
Studium:
- Studienbescheinigung
- Nachweis über Krankenversicherung
Au-pair:
- Nachweis über Krankenversicherung
- Bescheinigung über Sprachkurs
Gastarbeitnehmer:
- Zusicherung der Arbeitserlaubnis durch die zentrale Arbeitsvermittlungsstelle (ZAV)
Werkvertrag:
- Werkvertrag
- Zusicherung des Arbeitsamtes
- Nachweis über Krankenversicherung