Unterbringung von Geflüchteten
Im Rahmen des Asylverfahrens haben Geflüchtete Anspruch auf eine Unterkunft. Die Unterkunft einschließlich der Nebenleistungen (Heizung, Wasser, Müllabfuhr etc.) wird als Sachleistung zur Verfügung gestellt. Die Unterbringung erfolgt zunächst in Gemeinschaftsunterkünften oder in von Kommunen bereitgestelltem Wohnraum. Die Geflüchteten vorsorgen sich selbst und erhalten eine Geldleistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Im Kreis gibt es verschiedene Varianten der Unterbringung:
- Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft
- Unterbringung in einer Gemeinschaftsunterkunft mit Gemeinschaftsküche
- Unterbringung in einer ausgestatteten Wohnung
Bei der Ankunft in einer Gemeinschaftsunterkunft oder Wohnung erhalten alle Ankommenden als Sachleistung eine Grundausstattung mit Matratze, Bettzeug, Bettbezüge, Handtücher, Geschirr und Kochutensilien.
Kontakt
Fachdienst Asyl und Zuwanderung
Wilhelm-Seipp-Str. 4
64521 Groß-Gerau
Tel. 06152 989-638
Fax 06152 989-719
fluechtlinge@kreisgg.de
Öffnungszeiten
Mo. 8:00 – 12:00 Uhr
Mi. 14:00 – 18:00 Uhr
Fr. 8:00 – 12:00 Uhr